Regierungspressekonferenz vom 6. Oktober 2025

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Regierungspressekonferenz vom 6. Oktober 2025

Themen
•    Rücktritt des französischen Premierministers
•    Pläne zur Einführung von Chatkontrollen in Messengerdiensten
•    Drohnenabwehr
•    Modernisierung des Wehrdiensts
•    Rückführungen nach Afghanistan
•    Nahostkonflikt
•    Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos
•    russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine
•    Medienberichte über in Deutschland praktizierende Ärzte trotz Lizenzentzug im Ausland
•    Parlamentswahl in Tschechien
•    Parlamentswahl in Syrien

43 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 6. Oktober 2025

Sprecherinnen und Sprecher
•    Staatssekretär Kornelius
•    Müller (BMVg)
•    Dr. Kock (BMI)
•    Beckfeld (BMJV)
•    Giese (AA)
•    Kall (BMF)
•    Dr. Queck (BMWE)
•    Nübel (BMG)
 

(Vorsitzende Hamberger eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Kornelius sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

Frage

Die politische Krise in Frankreich ist heute Morgen erneut ausgebrochen, nachdem der Premierminister Lecornu zurückgetreten ist. Was ist die Position der Bundesregierung zur politischen Instabilität seines wichtigsten europäischen Partners?

StS Kornelius

Guten Tag und auch von mir einen schönen guten Morgen! Ich hatte mich auf sehr viele Fragen zur Quantentechnologie gefreut. Das können wir dann gleich noch nachholen.

Zur französischen Politik: Die Bundesregierung hat die Meldungen über den Rücktritt des Premierministers zur Kenntnis genommen. Wie stets äußert sie sich in dieser Situation nicht zu innenpolitischen Entwicklungen. Sie wissen, dass der Bundeskanzler mit dem französischen Präsidenten ein sehr vertrauensvolles und enges Verhältnis pflegt, und es besteht auch kein Zweifel daran, dass diese Beziehung weiter in dieser Intensität fortgesetzt werden kann. Es ist in den letzten Monaten ein solides Fundament entstanden, das gerade in diesen Zeiten wichtig sein wird.

Frage

Herr Kornelius, weil das ja nicht nur ein innenpolitischer Vorgang ist, sondern es ja auch schon Warnungen gibt, dass das die Stabilität Europas insgesamt belasten könnte, weil Frankreich dann nur eingeschränkt handlungsfähig ist, noch einmal eine Frage mit Blick auf Europa: Droht denn jetzt an irgendeiner Stelle, dass man auf europäischer Ebene keine Beschlüsse fassen kann?

StS Kornelius

Ich würde jetzt vor Dramatisierung warnen. Ich glaube, dass Europa handlungsfähig ist, dass Deutschland handlungsfähig ist. Die Regierungszusammenarbeit ist auch auf den Ebenen unterhalb der Regierungschefs und des Präsidenten sehr eng und sehr vertrauensvoll. Der Präsident und der Kanzler stehen in ständigem Austausch über die aktuelle Lage. Der deutsch-französische Ministerrat hat ja in Toulon auch bereits sehr wichtige Punkte festgelegt, im Rahmen derer die bilateralen Beziehungen weitergeführt werden. Der Europäische Rat hat letzte Woche in Kopenhagen auch eine Agenda gesetzt, die deutsch-französisch sehr eng abgestimmt ist. Insofern sehe ich da momentan keine unmittelbare Auswirkung.

Zusatzfrage

Ich habe eine Nachfrage, entweder an Herrn Kornelius oder Herrn Müller. Es sollte ja auch ein Treffen des Verteidigungsministers mit seinem französischen Kollegen und der spanischen Kollegin zum Thema FCAS geben. Das kann ja jetzt höchstwahrscheinlich nicht zustande kommen. Was bedeutet denn das für die Zukunft des gemeinsamen Projekts?

Müller (BMVg)

Danke für die Frage. - Sie haben recht: Es war im Oktober ein trilaterales Treffen zwischen Spanien, Frankreich und Deutschland geplant. Die Neuigkeit ist ja gerade erst aufgekommen. Wir werden das natürlich jetzt bewerten und mit unseren französischen Partnern und mit den spanischen Partnern besprechen, inwiefern sich so ein Treffen wann realisieren lässt. Die Rahmenbedingungen haben wir hier schon mehrfach erörtert. Die sind schwierig und sind darauf ausgelegt, dass wir darüber möglichst weiter in Gesprächen bleiben und dazu kommen. Alles Weitere in Bezug darauf, wie und wann dieses Treffen stattfinden kann, wird sich erst in den nächsten Tagen entscheiden.

Frage

Herr Müller, weiß der Minister genau, mit wem von der französischen Seite er sich eigentlich am 15. treffen wird, weil das jetzt seit dem Umsturz deutlich unklarer geworden ist?

Müller (BMVg)

Sie haben ein Datum genannt. Was ist das für ein Datum?

Zusatzfrage

Wie ich es gerade verstanden habe, ist jetzt offen, ob dieses Treffen am 15. überhaupt stattfinden wird, oder habe ich das falsch verstanden?

Müller (BMVg)

Wir haben noch kein Datum kommuniziert. Es wird ja am 15., soweit ich das weiß, in Brüssel ein NATO-Treffen und Treffen in verschiedenen anderen Formaten geben. Aber wir selbst haben zum trilateralen Treffen noch keine Daten kommuniziert.

Unser Wunsch ist, dass wir möglichst schnell weiter in den Austausch kommen. Unser Wunsch ist ‑ das hat ja auch der Bundeskanzler so gesagt ‑, dass wir unter entsprechenden Rahmenbedingungen, die zu klären sind, weiter am Projekt arbeiten. Wie gesagt, jetzt werden wir erst die nächsten Tage abwarten müssen, inwiefern und in welchem Zeitrahmen sich ein Treffen ermöglichen lässt.

Frage

Herr Kornelius, wie wichtig ist ein stabiles Frankreich für die Stabilität auch in Europa?

StS Kornelius

Jede stabile demokratische Regierung hilft Europa, und deswegen ist ein stabiles Frankreich auch ein wichtiger Beitrag für Stabilität in Europa. Ich habe nur keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass auch in Frankreich Stabilität herrscht. Die Regierungsbildung wird sich jetzt halt noch einen Moment hinziehen. Man wird die Entwicklung abwarten. Die Informationen sind jetzt wenige Stunden alt. Ich würde uns raten, dem Prozess einfach auch ein bisschen Raum zu geben und dem Präsidenten die Möglichkeit zu geben, eine neue Regierung zu finden.

Frage

Herr Kornelius, Macron hat ja am Tag der Einheit in Saarbrücken eine Rede gehalten, der manche als europäische Ruck-Rede sehr begeistert applaudiert haben, auch der Kanzler. Was von dem, was Macron dabei als große Vision gezeichnet hat, ist eigentlich in der derzeitigen Situation realistischerweise noch umzusetzen, da ja Emmanuel gerade eigentlich fast allein zu Hause ist?

StS Kornelius

Ich teile die Einschätzung nicht. Die Rede des französischen Präsidenten war eng abgestimmt. Sie war im zweiten Teil deckungsgleich mit den Aussagen des Bundeskanzlers, der auch über die Grundbedingungen einer funktionierenden Demokratie gesprochen hat, eine Botschaft, die für uns alle momentan sehr wichtig ist, auch in Frankreich. Im ersten Teil hat er über die äußeren und ökonomischen Bedrohungen Europas und über die Notwendigkeit gesprochen, Europa auch gerade in seinen Verfahren und in seiner Bürokratie zu reformieren. Da besteht eine absolute Deckungsgleichheit mit den Aussagen des Bundeskanzlers.

Zusatzfrage

Ich habe auch keinen Widerspruch konstituieren wollen. Der Punkt ist aber, dass Macron dann doch mit dem Schwerpunkt auf Europa eine Art Zukunftsvision eines starken, demokratischen, wehrhaften Europas gezeichnet hat. Was davon ist, wenn Macron jetzt faktisch ohne Regierung dasteht, und das ist die derzeitige Situation, aus deutscher Sicht noch umsetzbar?

StS Kornelius

Europa ist handlungsfähig. All diese Möglichkeiten, die Macron aufgezählt hat und die auch in dem Forderungskatalog des Bundeskanzlers stehen, können in der Europäischen Union umgesetzt werden. Der Premierminister ist nun vor wenigen Stunden zurückgetreten, und der Präsident wird einen neuen Premierminister ernennen. Deswegen kann ich nicht erkennen, dass Frankreich nicht handlungsfähig ist.

Frage

Herr Kornelius, Sie haben eben so betont, dass die Rede Macrons sehr eng mit der von Merz oder mit dem Bundeskanzler abgestimmt war. Macron hat ja unter anderem gesagt, dass er eine Regulierung der Plattform möchte, weil er glaubt, dass amerikanische und chinesische Plattformen nicht das Interesse Europas und funktionierender Demokratien im Sinn haben. Teilt der Bundeskanzler denn auch diese Einschätzung?

StS Kornelius

Der Bundeskanzler hat sich zu vielen dieser Themen geäußert. Ich möchte diese Rede jetzt nicht in jedem Detail durchgehen und sozusagen eine Deckungsgleichheit aller Aussagen untersuchen. Der Bundeskanzler hat sich gestern zum Beispiel zum Thema der Social-Media-Nutzung von jungen Leuten geäußert. Insofern würde ich jetzt einmal die Aussage des Präsidenten in diesem Bereich dort stehen lassen, wo sie stehen.

Frage

Ich weiß gar nicht, an welches Ressort die Frage sich richtet. Auf europäischer Ebene gibt es Planungen, dass man eine Chatkontrolle einführt und dass Inhalte noch einmal durchgescannt werden, bevor sie dann am Ende beim Gegenüber ankommen. Wie ist denn die Positionierung der Bundesregierung dazu? Im Koalitionsvertrag wird ja darauf hingewiesen, dass eine grundsätzliche Vertraulichkeit gewährleistet sein soll.

StS Kornelius

Ich weiß jetzt nicht, auf welchen Vorschlag Sie sich beziehen und welche Chatkontrolle Sie genau ansprechen.

Zusatzfrage

Es gibt die Pläne, dass die Nachrichten aus Chats in Messengerdiensten wie Signal, WhatsApp etc., bevor sie beim Gegenüber ankommen, noch einmal auf sensible Inhalte durchgescannt werden sollen, um möglichen Verbrechen nachzugehen, um möglichem Kindesmissbrauch nachzugehen. Das ist eine Initiative, die auf EU-Ebene angeschoben wird. Ist die niemandem bekannt?

StS Kornelius

Sie müssten vielleicht konkreter damit werden, wer das anschiebt.

Dr. Kock (BMI)

Sie wissen sicherlich, dass dazu innerhalb der Bundesregierung Gespräche laufen. Wir sind dazu auch in Gesprächen unter anderem mit den Kolleginnen und Kollegen vom BMJV. Selbstverständlich haben wir auch die europäischen Initiativen im Blick und tauschen uns auch auf dieser Ebene aus.

Zusatzfrage

Aber diese Initiative haben Sie jetzt konkret nicht im Blick, oder?

Dr. Kock (BMI)

Doch, auch diese Initiative haben wir im Blick.

Frage

Ich versuche es einfach noch einmal: Es geht ja, wenn ich es richtig sehe, um eine Abstimmung, die die dänische Ratspräsidentschaft für den 15. Oktober angesetzt hat. Heißt das erstens, Frau Dr. Kock, dass es richtig ist, dass das BMI federführend ist?

Wird es zweitens vor dem 15. Oktober eine Entscheidung der Bundesregierung darüber geben, ob man dem zustimmt oder nicht, und wie wird es dann kommuniziert? Wird es vorab kommuniziert werden?

Dr. Kock (BMI)

Zu Ihrer ersten Frage: Das BMI ist zuständig.

Zu Ihrer zweiten Frage: Sie können davon ausgehen, dass wir die Vorschläge zur Kenntnis genommen haben, uns damit beschäftigen und befassen und bis zum 15. Oktober auch eine Haltung dazu entwickelt haben werden, die wir als Bundesregierung dann auch vertreten werden.

Zusatzfrage

Erfahren wir das vorher?

Dr. Kock (BMI)

Das werden wir sehen. Aber Sie werden es auf jeden Fall erfahren.

Frage

Im Koalitionsvertrag gibt es die Formulierung:

„[Wir sichern] die Vertraulichkeit privater Kommunikation und Anonymität im Netz.“

Was versteht die Bundesregierung unter vertraulicher Kommunikation? Ist die Durchsuchung von Verschlüsselung Teil von vertraulicher Kommunikation?

Dr. Kock (BMI)

Wir sichern die Vertraulichkeit der Kommunikation. So habe ich Sie verstanden. Das ist noch einmal etwas anderes als vertrauliche Kommunikation.

Zusatz

Ja.

Dr. Kock (BMI)

Wir halten uns selbstverständlich an die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Ansonsten kann ich nur noch einmal darauf hinweisen, dass die Gespräche dazu innerhalb der Bundesregierung laufen.

Frage

Es gibt mehrere Messengerdienste, unter anderem Signal, die jetzt noch einmal sehr eindrücklich vor diesen Plänen gewarnt haben und auch angekündigt haben, sie müssten sich quasi aus Europa zurückziehen, wenn das käme. Haben Sie das zur Kenntnis genommen? Wie bewerten Sie das?

Dr. Kock (BMI)

Wir nehmen auch solche Kommentare und Äußerungen zur Kenntnis und beziehen das mit ein.

Zusatz

Zur Haltung des Justizministeriums dazu: Ich bin ein bisschen überrascht darüber, dass dieser Vorschlag offensichtlich doch sehr offen diskutiert wird. Ich kann allen Ihren Wortbeiträgen nicht entnehmen, dass die Bundesregierung dem, was Dänemark vorschlägt, kritisch gegenübersteht.

Dr. Kock (BMI)

Das ist Ihre Interpretation meiner Äußerungen. Sie wissen, dass wir uns grundsätzlich nicht zu laufenden Gesprächen äußern. Das hat gute Gründe: Wir sind dabei, eine gemeinsame Haltung innerhalb der Bundesregierung zu finden, und dabei ergibt es wenig Sinn, zwischendurch Wasserstände zu geben. ‑ Wir halten uns an den Koalitionsvertrag. Davon können Sie ausgehen.

Frage

Wenn Sie sich an den Koalitionsvertrag halten, heißt das ja, die Vertraulichkeit privater Kommunikation wird gesichert. Dementsprechend ist die Bundesregierung Unterstützer von Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und damit der Unmöglichmachung der Chatkontrolle, richtig?

Dr. Kock (BMI)

Ich habe meinen bisherigen Ausführungen nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage

Erkennen Sie an, dass eine Chatkontrolle Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung untergräbt?

Dr. Kock (BMI)

Herr Kollege, es bleibt dabei.

Frage

Meine Frage richtet sich an das BMI und vielleicht auch an Herrn Kornelius. Der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter regte an, den seit 1968 im Grundgesetz verankerten Spannungsfall auszurufen, damit die Bundeswehr auch im zivilen Bereich Drohnen bekämpfen darf. Kanzler Merz äußerte kürzlich:

„Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden.“

Können Sie uns auf den neuesten Stand bringen? Wie schätzt die Bundesregierung die neuen Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen ein, und was hält sie von dem Vorschlag von Herrn Kiesewetter?

StS Kornelius

Zum Vorschlag von Herrn Kiesewetter hat sich der Bundeskanzler letzte Woche geäußert. Dazu habe ich nichts hinzuzufügen; die Sachlage hat sich nicht geändert.

Zu Ihrer ersten Frage: Wir erleben täglich hybride Angriffe, sei es durch Sabotage, Spionage, Desinformation oder Cyberangriffe ‑ oder nun eben auch durch Destabilisierungsmaßnahmen, die durch Drohnenflüge ausgelöst werden.

Auch Sie haben in den letzten Tagen verfolgt, dass es mehrere Unterkomplexe bei dieser Frage gibt, die von unterschiedlichen Zuständigkeiten und Behörden behandelt werden. Dabei gibt es natürlich ganz klar die Zuständigkeit der Polizeibehörden, und es gibt die Zuständigkeit der Bundeswehr für ihre Liegenschaften. Es gibt darüber hinaus die Frage der Attribuierung, das heißt, woher die Drohnen kommen und in welcher Absicht sie geflogen werden. All dies sind sehr komplexe und sehr genau zu beobachtende Themen, auf die es keine pauschalen Antworten gibt. Wir haben ein hohes Vertrauen in die Sicherheitsbehörden und darin, dass sie bei all diesen Fragen vernünftige Lösungen herbeiführen.

Was Ihre Hauptfrage nach der Bedrohungslage angeht, möchte ich sagen: Wir nehmen die Bedrohung durch illegitime ausländische Einflussnahmen sehr ernst. Der Bundeskanzler hat darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung und die zuständigen Behörden konsequent, aber auch mit Augenmaß reagieren. Bei der Vielfalt der Überflüge, die in letzter Zeit gemessen wurden, müssen wir davon ausgehen, dass auch ein Anteil ausländischer Destabilisierung darunter zu verorten sein muss.

Zusatzfrage

Frau Kock, wie schätzt das BMI die Vorfälle an den Flughäfen ein?

Dr. Kock (BMI)

Ich habe den Ausführungen des Regierungssprechers nichts hinzuzufügen.

Frage

Herr Kornelius, direkt daran anschließend: Der Kanzler hat gestern gesagt, dass er hinter der Mehrzahl der Vorfälle Russland vermute. Auf welchen Erkenntnissen basiert diese Aussage? Sind das Erkenntnisse deutscher oder europäischer Geheimdienstkreise? Können Sie das vielleicht ein bisschen spezifizieren?

StS Kornelius

Ich kann über diese Sicherheitserkenntnisse keine Auskunft geben. Auffällig ist dennoch, dass es eine relativ hohe Zahl an Zwischenfällen gibt. Wir haben auch attribuierbare Überflüge in Polen und in der Vergangenheit auch an unseren Küsten erlebt. Insofern ergibt sich aus der aktuellen Sicherheitslage und aus internen Erkenntnissen diese Einschätzung.

Frage

Auch ich habe im Zusammenhang mit Drohnen eine Frage an das Bundesinnenministerium. Es soll ja eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes geben. Stimmt es, dass das am Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll? Welche konkreten neuen Befugnisse soll die Bundespolizei dann im Rahmen dieses Gesetzes bei der Drohnenabwehr erhalten?

Dr. Kock (BMI)

Wir planen in der Tat, das Bundespolizeigesetz am Mittwoch ins Kabinett zu bringen. Das ist der derzeitige Stand. Zu den genauen Inhalten würde ich gerne auf Mittwoch verweisen. Dann können wir uns detaillierter dazu äußern ‑ und gegebenenfalls auch schon vorab mit Informationen am Dienstag.

Frage

Auch Frau Hubig hat sich zu der Thematik geäußert, insbesondere im Hinblick auf die Drohnenabwehr im Inneren durch die Bundeswehr. Dazu hätte ich die Frage: Inwiefern stehen die Häuser ‑ in dem Fall sind es BMVg, BMI und BMJ ‑ dazu in Absprache, und wie weit sind diese Gespräche schon vorangeschritten?

Beckfeld (BMJV)

Vielleicht noch zur Einordnung dessen, was die Ministerin am Wochenende gesagt hat: Erst einmal ist aus Sicht des Bundesjustizministeriums auch wichtig, dass es eine effektive Drohnenabwehr gibt. Genau das hat die Ministerin am Wochenende gesagt, und sie hat betont, dass das eine sicherheitspolitische Kernaufgabe ist. Dort, wo der Rechtsrahmen nachjustiert werden muss, wird dies auch geschehen. An entsprechenden Anpassungen des Rechtsrahmens wird sich das Bundesjustizministerium offen und konstruktiv beteiligen. Wenn uns konkrete Regelungsvorschläge vorliegen, werden wir diese offen und konstruktiv prüfen.

Müller (BMVg)

Ich kann bestätigen, dass die Ressorts im engen Austausch miteinander sind. Heute Morgen gab es ein Interview und eine Podcastfolge mit dem Bundesminister, in denen auch dieses Thema angesprochen wurde. Er hat dabei ganz klar dargestellt, dass das ein sehr wichtiges Thema ist, und hierbei auch seine Vorstellungen skizziert, wie die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe subsidiär unterstützen kann, wenn entsprechende rechtliche Grundlagen geschaffen sind. ‑ Sie können gerne noch einmal in diese beiden Formate hineinschauen; dort finden Sie auch den aktuellen O-Ton.

Zusatzfrage

Eine Lernfrage: Ist für die Amtshilfe eine Grundgesetzänderung notwendig, wenn man das ausweitet, oder ist das nicht der Fall?

Müller (BMVg)

So pauschal ist diese Frage nicht zu beantworten; denn die Amtshilfe existiert ja bereits. Wie auch am Wochenende kommuniziert wurde, leisten wir bereits Amtshilfe, so zum Beispiel direkt nach den Vorfällen am Flughafen München. Die Truppe war dort sehr schnell mit hochmodernen Fähigkeiten ‑ das darf ich sagen, ohne ins Detail zu gehen ‑ vor Ort. Das funktioniert also.

Das Grundgesetz gibt dafür aber ganz klare Grenzen vor. Das heißt, dass wir im Rahmen der Detektion und im Rahmen des Lagebildes tätig sein können. Im letzten Jahr gab es auch schon Drohnenflüge über Industriekomplexen; dabei haben wir zum Beispiel im Rahmen der Amtshilfe mit Radarbildern unterstützt. Eine kinetische Wirkung ist bei diesen Vorfällen im Innern durch das Grundgesetz aber eben nicht vorgesehen. Das sind die ganz klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, die dann auch durch einfachgesetzliche Regelungen wie zum Beispiel das Luftsicherheitsgesetz präzisiert werden. Ich bin kein Jurist, aber ich denke, dass diese einfachgesetzlichen Anpassungen oder gegebenenfalls weitergehende Anpassungen ‑ das mag ich nicht beurteilen ‑ dann auch zwischen den Ressorts und in der Bundesregierung in den nächsten Zeiträumen abgestimmt werden.

Zusatzfrage

Tage, Wochen, Monate?

Müller (BMVg)

Zeiträume.

Frage

Mehrere Medienhäuser berichten, dass die Bundesregierung den Nationalen Sicherheitsrat jetzt zum ersten Mal mit dem Thema befassen will und dass er sich zum ersten Mal treffen möchte. Steht das auf der Tagesordnung? Wird es bis dahin schon die Absprache geben, wie mit den Drohnen umzugehen ist? Wann findet dieses Treffen statt?

StS Kornelius

Wie Sie wissen, befindet sich der Nationale Sicherheitsrat im Aufbau und hat seine Arbeit noch nicht offiziell aufgenommen. Zum Profil dieses Gremiums zählt natürlich das Themenfeld hybride Bedrohungen. Dazu zählt das Element der Drohnen. Das ist eindeutig. Insofern wird es so sein, dass sich der Nationale Sicherheitsrat mit dieser Bedrohungsanalyse beschäftigt. Vor allem ist er mit seinem Aufgabengebiet des Lagebilds auch exakt dafür geschaffen, diese unterschiedlichen Lagebilder, die wir von den Sicherheitsbehörden haben, zusammenzuführen und zu konsolidieren. Dies wird dann geschehen, wenn er tatsächlich seine Arbeit aufgenommen hat.

Zusatzfrage

Ist das dann in dieser Woche?

StS Kornelius

Wie war das Wort: Zeitraum. Es wird nicht diese Woche sein, weil der Nationales Sicherheitsrat sich im Aufbau befindet. Es gibt keinen konkreten Zeitpunkt, wann er beginnt, aber das hängt schlicht damit zusammen, dass die Posten besetzt werden müssen. Die Stellen sind allokiert, sind ausgeschrieben; da läuft momentan das Besetzungsverfahren. Dennoch gibt es eine enge Koordination der Häuser ‑ die Kollegen haben das ja auch mitgeteilt. Auch ohne den Nationalen Sicherheitsrat gibt es momentan also ein sehr gutes Lagebild. Die Häuser sitzen zusammen, sie legen ihre Erkenntnisse übereinander und sie leiten die Maßnahmen ab, die jetzt gesetzgeberisch oder auch ganz konkret in den Handlungen getroffen werden müssen.

Frage

Herr Kornelius, noch einmal zu den Drohnensichtungen in Deutschland: Sie haben gesagt, dass ein Anteil davon ausländisch wäre. Herr Kollege hat gerade eingebracht, dass der Kanzler gestern gesagt hat: „Unsere Vermutung ist, dass Russland hinter den meisten dieser Drohnenflüge steckt“. Das ist ja etwas anderes als das, was Sie gerade gesagt haben, nämlich dass ein Anteil davon ausländisch sei. Ist das Ihre Erkenntnis oder auch eine Vermutung, wie vom Kanzler?

StS Kornelius

Das ist wieder Semantik. Ich glaube, das drückt dasselbe aus.

Zusatzfrage

Aber ist das Ihre Erkenntnis oder auch eine Vermutung, wie vom Kanzler?

StS Kornelius

Ich habe mich vorhin zu der Sachlage und zu der Informationslage geäußert, und genau das ist der Sachstand.

Frage

Frau Kock, was können denn eigentlich die Bundesländer leisten? Der bayerische Ministerpräsident hatte ja angekündigt, dass morgen das bayerische Kabinett zusammentritt ‑ bzw. nicht nur zusammentritt, sondern ein neues Gesetz beschließen will. Können die Bundesländer für sich entscheiden, dass sie Drohnen künftig abschießen?

Dr. Kock (BMI)

Dazu würde ich gerne ein bisschen ausholen. ‑ Zum einen geht es da ja ganz konkret um Gefahrenabwehr ‑ das ist ja das, worüber wir reden ‑, und für Gefahrenabwehr sind die Landespolizeien originär zuständig. Sie können dann, wie der Kollege gerade ausgeführt hat, die Bundeswehr um Amtshilfe bitten, sie können auch die Bundespolizei um Amtshilfe bitten. Die Bundespolizei selbst hat auch eigene Zuständigkeitsbereiche, im Besonderen Bahnanlagen und Flughäfen, und sie hat auch Ressourcen zur Drohnenabwehr.

Wir haben hier jetzt wirklich oft ausgeführt, dass wir die Lage erkannt haben und sehen und dass wir diesbezüglich sehr eng zusammenarbeiten müssen. Es geht dann sicherlich auch darum, dass nicht alle Bundesländer gleich groß sind, gleich ausgestattet sind oder die gleichen Fähigkeiten und Möglichkeiten haben. Auch da geht es um eine enge Verzahnung und Zusammenarbeit, um Drohnen dann eben auch abwehren zu können.

Zusatzfrage

Ich möchte noch einmal ganz konkret nachfragen: Liegt dieser radikale Schritt des Abschusses, der jetzt gefordert wird, im Ermessen der Länder, oder muss es da eine bundeseinheitliche Regelung geben? Sonst könnte es ja sein, dass ein Bundesland das für sich entscheidet und ein anderes nicht.

Dr. Kock (BMI)

Bevor ich Ihnen jetzt vage Informationen gebe, müssten wir nachreichen, wie das konkret rechtlich geregelt ist.

Frage

Der Bundeskanzler hat sich gerade noch einmal zum Thema Wehrpflicht geäußert und gesagt, die die Fraktionen hätten sich geeinigt, das werde jetzt alles noch einmal verschoben und komme nicht in dieser Woche. Warum wusste der Verteidigungsminister davon noch nichts, Herr Kornelius?

StS Kornelius

Da müssen Sie den Verteidigungsminister fragen.

Zusatzfrage

Dann frage ich gerne Herrn Müller.

StS Kornelius

Ich glaube, das ist jetzt im parlamentarischen Verfahren. Ich will das gar nicht dramatisieren ‑ da ist inzwischen eine Dimension erreicht, die dem Sachstand nicht angemessen ist. In den Fraktionen gab es einvernehmlich den Wunsch, das um eine Woche zu verschieben, um letzte Fragen auszuräumen.

Sie wissen, dass sich das Kabinett in seiner Sitzung am 27. August im Verteidigungsministerium auf das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes geeinigt hat und dass das jetzt ins parlamentarische Verfahren geht. Das Ziel ist, die Einsatzbereitschaft und den personellen Aufwuchs der Bundeswehr deutlich zu stärken, sodass man das neue Personalziel auch erreichen kann. Das parlamentarische Verfahren hat seine eigene Dynamik, und das befindet sich jetzt in der Abstimmung.

Vorsitzende Hamberger

Herr Müller, wollen Sie ergänzen?

Müller (BMVg)

Ich habe die Kommunikation zwischen dem politisch-parlamentarischen Raum und dem Minister hier gar nicht zu kommentieren. Ich habe auch keine öffentliche Äußerung vernommen, dass er von irgendwelchen Sachen nichts wusste.

Der Minister hat vielmehr gesagt, dass er es äußerst schade und auch im Hinblick auf die Sicherheitslage bedenklich findet, dass wir diesen wichtigen Schritt jetzt hinauszögern. Er hat auch darauf hingewiesen, dass es im parlamentarischen Verfahren genug Spielräume, genug Zeiten und genug Möglichkeiten gibt, andere Ideen zu besprechen und miteinander abzustimmen. Wir stehen vor massiven Herausforderungen, und jegliche Verzögerungen sollten wir vermeiden. Das hat er im Grunde unterstrichen.

Zu Details der Kommunikation und zu Details des parlamentarischen Verfahrens, wo es jetzt ja richtigerweise liegt, habe ich nichts weiter mitzuteilen.

Frage

Im Prinzip ist meine Frage beantwortet, aber weil Sie gerade selber noch einmal betont haben, wie wichtig diese Entscheidung auch für die Zukunft ist: Es ist ja auch wichtig, dass man die Menschen mit an Bord nimmt. Wenn jetzt eine Diskussion über die Frage „Verpflichtender Wehrdienst, ja oder nein?“ entsteht und die Bundesregierung sich mit den Fraktionen offensichtlich noch nicht so richtig einigen kann, welches Bild wird denn dann nach außen abgegeben ‑ gerade auch an die Menschen, die sie am Ende auch erreichen wollen, damit sie eben zur Bundeswehr gehen?

Müller (BMVg)

Ich möchte nicht darüber spekulieren, welches Bild aktuell erzeugt wird; dazu müssten wir im Grunde die Menschen fragen.

Ich habe nur die aktuellen Umfragen der Bundeswehr zum Thema Wehrdienst und Wehrpflicht im Kopf. Die Bundeswehr erreicht die Menschen, das kann ich soweit sagen. Wir haben eine hohe Zustimmung als Institution, es besteht also Vertrauen in uns.

Ja, es gibt auch bei den jungen Menschen Vorbehalte zum Thema Pflicht, aber genau das haben wir ja immer kommuniziert: Es ist aktuell keine Pflicht im Gespräch. Richtigerweise soll im Gesetz ein Mechanismus ‑ kein Automatismus ‑ angelegt werden, sodass, wenn die sicherheitspolitische Lage es erfordert und nicht genug Menschen sich bereiterklären, das Kabinett und danach der Bundestag eine Pflicht auslöst.

Wir haben aber ein umfangreiches Paket zusammengestellt, das es so bisher noch nie gab. Wenn das so durch das Parlament durchgeht, wird dieser Wehrdienst sehr attraktiv werden. Aktuell haben wir, wie ich gelesen habe, ein Einstellungsplus von 30 Prozent und beim neuen Wehrdienst ein Plus von 15 Prozent, und das noch ohne diese neuen Bedingungen. Wir sollten diesen neuen Bedingungen also auch eine Chance geben. Dieses Paket bietet nicht nur finanzielle Anreize, sondern auch Anreize wie Berufsförderung, Versorgungsansprüche und Qualifikationen auf einem Niveau, das wir vorher noch nicht hatten. Hinzukommt der attraktive Dienst mit modernster Technik, aber auch mit Ausbildern, die wir auch jetzt schon im Rahmen einer Sensibilisierung und Professionalisierung auf die neue Rolle vorbereiten. Diesem Paket sollten wir, finde ich, erst einmal eine Chance geben.

Wir sollten auch in Erinnerung behalten, dass die aktuellen Kapazitäten gar keine vollumfängliche Wehrpflicht ermöglichen. Wir haben dieses Jahr 15 000 als Ziel für den sogenannten FWD, also den Freiwilligen Wehrdienst, den wir aktuell noch haben, angesetzt. Da sind wir gut dabei; die jetzigen Zahlen überschreiten schon die Zahlen vom letzten Jahr. Nächstes Jahr wollen wir auf 20 000 gehen, und das ist auch das, was die Truppe, die Übungsplätze, die Ausbilder und die Betten hergeben. Auch wenn wir jetzt von einer großen Wehrpflicht reden, bleiben es weiterhin die 20 000; weil wir gar nicht mehr aufnehmen können.

Mein Appell ist also: Wir sollten dem eine Chance geben. Nach dem nächsten Jahr können wir dann vielleicht einen Summenstrich ziehen und sagen, was die neue Attraktivität wirklich gebracht hat und was erreicht wurde. Dieses Verschrecken aufgrund einer Pflicht sehe ich aber nicht. Gleichzeitig behalten wir uns aber für den Fall, dass sich die Lage verschärfen sollte, die Möglichkeit vor, über den angesprochenen Mechanismus ‑ nicht Automatismus ‑ nachzusteuern.

Frage

Der Kanzler hat gestern im Interview in der ARD auch noch einmal das Gesellschaftsjahr in dieser Debatte in den Raum geworfen. Will man das in dieser Legislaturperiode doch noch angehen? So klang das zumindest für mich.

StS Kornelius

Der Bundeskanzler tritt für ein allgemeines gesellschaftliches Pflichtjahr ein. Wie Sie wissen, ist das eine Position, die er schon lange vertritt. Sie wissen aber auch, dass es dafür eine Grundgesetzänderung braucht, und Sie kennen die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Das heißt, ich stelle es Ihrer Analyse anheim, die momentane Umsetzbarkeit zu bewerten. Der Charme eines Pflichtjahres bestünde natürlich auch darin, dass Männer und Frauen eingebunden sind, was beim gegenwärtigen Wehrdienstmodell nicht möglich ist. Das ist aber, glaube ich, eine Debatte, die wir dann erst im übernächsten bzw. im dritten oder vierten Schritt führen werden.

Zusatzfrage

Wie sinnvoll ist es dann, beides jetzt noch einmal aufzubringen und doch wieder irgendwie miteinander zu koppeln?

StS Kornelius

Ich glaube, es ist sinnvoll, daran zu erinnern, dass dies ein Element ist, das in unserem Staat fehlt. Dadurch kann man schließlich den Gedanken, dass man einen Beitrag für die Gemeinschaft leistet, auch in der Gesellschaft verankern; insofern sind solche Appelle stets sinnvoll.

Frage

Herr Müller, richtet sich der Appell, den Sie eben geäußert haben, auch an den Kanzler? Denn der Kanzler hat gestern ja gesagt, er vermute, dass es nicht bei der Freiwilligkeit alleine bleiben wird. Die Zweifel sind also anscheinend auch innerhalb der Bundesregierung vorhanden.

Müller (BMVg)

Ich habe keine Appelle an den Bundeskanzler zu richten und übergebe gerne an den Regierungssprecher, wenn er dazu etwas sagen möchte.

StS Kornelius

Ich kann dem Kollegen völlig entspannt zur Seite stehen. Der Bundeskanzler hat nichts anderes gesagt als das, was er stets gesagt hat, nämlich dass die Koalition sich momentan auf dieses freiwillige Modell geeinigt hat, dass es sich in der Umsetzung befindet, dass er die Zwänge kennt ‑ das hat er übrigens gestern auch ausführlich begründet ‑, die genannt wurden, bis hin zu der Zahl der verfügbaren Betten, dass er aber trotzdem glaubt, dass man aus dem Mechanismus, der da steht, zu einem gewissen Zeitpunkt einen Automatismus wird machen müssen. Das wird man jetzt aber dem Prozess anheimstellen. Das war eine Bewertung der gesamten Lage. Die Bundeswehr muss aufwachsen, sie muss ihren Gesamtumfang von 460 000 erreichen. Gleichzeitig sehen wir, dass die Freiwilligenzahlen momentan sehr positiv sind. Das Modell ist attraktiv, und wir werden nach einem gewissen Zeitraum dann evaluieren, ob es ausreicht.

Zusatzfrage

Das heißt also, er appelliert an die Unionsfraktion, dem Gesetzentwurf jetzt so, wie er im Kabinett verabschiedet wurde, zuzustimmen?

StS Kornelius

Ich glaube, das parlamentarische Verfahren steht für sich. Sie haben gehört, dass es sich um eine Verschiebung von einer Woche handelt. Insofern wird im Bundestag jetzt über dieses Modell abgestimmt werden.

Zusatzfrage

Aber es ging ja um den Inhalt.

StS Kornelius

Das müssten Sie in der Fraktion ergründen.

Frage

Eine Verständnisfrage, Herr Müller: Berufe werden ja auch attraktiver, wenn die Vergütung hoch ist. Wie steht der Verteidigungsminister zu einem höheren Sold für die Soldaten?

Müller (BMVg)

Das ist ja eines der Elemente, die zur Attraktivität gehören. Aktuell bekommen die freiwillig Wehrdienstleistenden netto, glaube ich, zwischen 1600 und 1700 Euro Sold. Sie werden aktuell außerhalb der Bundesbesoldungstabelle bezahlt, aber mit Einführung des neuen Wehrdienstes sollen alle Soldatinnen und Soldaten ‑ also auch die freiwilligen Wehrdienstleistenden, die dann neue Wehrdienstleistende heißen ‑ wie Zeitsoldaten bezahlt werden. Das ist auch Teil des Gesetzentwurfs, der gerade in der Abstimmung ist. Das heißt also, dass wir dann über ca. 2 300 Euro Nettostartgehalt sprechen. Wenn Sie sich jetzt für eine Truppenlaufbahn entscheiden, für acht Jahre unterschreiben, zur Bundeswehr gehen und Gefreiter sind, bekommen Sie 2300 Euro Startgehalt. Auch der neue Wehrdienstleistende wird dann am Anfang seiner Zeit das gleiche Geld bekommen.

Das ist also Teil des neuen Komplettpaketes, zu dem, wie gesagt, auch Dinge wie Versorgungsansprüche, Berufsförderung, wenn ich lange genug dabei bin, Qualifikation, Sprachkurse oder Führerscheinzuschuss gehören. Ein Teil des Pakets ist eben dieser Baustein, dass wir die Gehälter angleichen wollen ‑ was ich ganz persönlich auch genau richtig finde; denn wer den gleichen Job macht, soll auch das gleiche Geld bekommen.

Zusatzfrage

Aber die Kritik ist ja, dass das immer noch zu niedrig sei.

Müller (BMVg)

Von wem kommt diese Kritik?

Zusatzfrage

Das ist das, was ich von jungen Menschen so lese. Die sagen, das sei immer noch zu niedrig. ‑ Gibt es Spielraum, dass der Sold noch steigt, auch für alle Soldaten?

Müller (BMVg)

Die Anpassung, die jetzt im Gespräch ist und die jetzt erst durch das Parlament gehen muss, ist, finde ich, ein gewaltiger Schritt. Wenn ich mir anschaue ‑ ich habe das auch im persönlichen Umfeld getan ‑, was junge Menschen am Anfang ihrer Karriere verdienen ‑ egal ob Ausbildung oder Fachausbildung; wenn sie studieren, dann sogar ohne Geld ‑, dann kann ich sagen: 2300 Euro netto sind ein erhebliches Startgehalt, das man in wenigen anderen Berufen als 18- oder 19‑Jähriger sieht.

Wir sehen das aber nur als eine Säule der Attraktivität. Bitte verstehen Sie das nicht so, dass wir mit diesem Gehalt als Alleinstellungsmerkmal werben wollen. Es geht vielmehr um das Gesamtpaket inklusive der anderen Attraktivitätsmerkmale, aber auch um die sinnstiftende Ausbildung, das sinnstiftende Dienen in der Bundeswehr. Das alles sollte man bitte auch als Ganzes betrachten.

Frage

Herr Müller, ich habe von Ende August die Zahl von 13 800 Aspiranten auf den Freiwilligendienst bzw. im freiwilligen Dienst Eingestellten in diesem Jahr im Kopf. Könnten Sie die aktuelle Zahl für Ende September bitte noch nachreichen?

Müller (BMVg)

Wenn ich sie bekommen kann, ja.

Wichtig ist, dass wir bei diesen Zahlen immer vorsichtig sein müssen, da wir immer nur eine Betrachtung des jetzigen Sachstands vornehmen können. Als Beispiel: Wir haben beim Freiwilligen Wehrdienst im Januar jemanden eingestellt, der für sechs Monate dabeibleibt, und wir haben außerdem jemanden eingestellt, der für 18 Monate dabeibleibt. Diese Zahl schwankt also über das Jahr und ist insofern nur die Zahl derer, die aktuell da sind. Insofern ist diese Zahl mit Blick auf die Gesamtkapazität und das Gesamtziel für das Jahr vielleicht nicht immer aussagekräftig. Am Ende des Jahres wird man aber einen Summenstrich machen können, und darauf würde ich auch erst einmal warten wollen.

Die plus 15 Prozent beziehen sich also auf den jetzigen Ist-Zustand FWDL im Vergleich zum gleichen Stichtag 2024 ‑ wohl wissend, dass wir da immer Schwankungen haben. Wenn wir durch Zufall mehr kurz Dienende eingestellt haben, dann haben wir nach sechs Monaten natürlich einen größeren Einbruch, als wenn wir durch Zufall im gleichen Jahr mehr 18 Monate lang Dienende eingestellt hätten.

Insofern: Ich schaue, was wir nachreichen können und was ich vielleicht beim nächsten Mal mitbringen kann, weise aber darauf hin, dass diese Zahlen immer nur Stichtagsvergleiche sind. Besonders interessant sind die Einstellungszahlen, also die plus 30 Prozent im gesamten militärischen Körper. Die zeigen einen deutlichen Trend, auch weil dies eine Gesamtzahl ist. Besonders interessant sind außerdem die Jahresendzahlen, bei denen wir dann wirklich einen Summenstrich unter das Jahr ziehen können.

Zusatzfrage

Wie wird das eigentlich gehändelt, wenn die Leute im nächsten Jahr den neuen Wehrdienst machen? Werden die bestehenden Verträge der freiwillig Dienstleistenden dann auch entsprechend höhergestuft, und bekommen die dann auch die Vergünstigungen und die attraktiven Angebote des neuen Wehrdienstes?

Müller (BMVg)

Selbstverständlich, eine gewisse Überlappungsfrist wird es geben. Soweit ich weiß, gibt es, wenn es über sechs Monate sind, die Möglichkeit, dass man dann einen Antrag stellt, in das neue System hineinzurutschen, und dann würde man auch von den neuen Rahmenbedingungen profitieren.

Wenn das nicht sechs Monate sind, dann komme ich noch einmal auf Sie zu und werde das berichtigen. Es gibt aber auf jeden Fall diese Möglichkeit. Wenn ab dem 1. Januar ein neues Gesetz mit ganz neuen attraktiven Bedingungen in Kraft ist, wäre es ja unfair, wenn wir jemandem, der sich im Dezember entscheidet, 18 Monate Freiwilligen Wehrdienst bei der Truppe zu machen, nicht die Chance geben, dann auch zum neuen System zu gehören. Das werden die Leute dann natürlich auch annehmen. Das ist fair; denn wie ich gesagt habe: gleiche Arbeit, gleiche Bezahlung.

Frage

Auch eine kurze Frage zum Sold, Herr Müller: Was passiert, wenn die Wehrpflicht dann verpflichtend wird? Stimmt es, dass der Sold dann wieder runtergeht, oder bleibt es dann bei den 2300 Euro?

Müller (BMVg)

Sie meinen, wenn ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen werden sollte, oder was meinen Sie?

Zusatzfrage

Wenn der rein freiwillige Wehrdienst dann in einen verpflichtenden Wehrdienst übergeht.

Müller (BMVg)

Das ist zu unterscheiden. Wenn es eine Verpflichtung gibt, die aufgrund einer gesetzlichen Regelung bzw. durch einen Mechanismus erlassen wird, dann ist das zu unterscheiden von einem Spannungs- oder Verteidigungsfall; das ist also ein Unterschied. Mir liegen aktuell aber nicht die nötigen Rechtsgrundlagen vor, um bewerten zu können, ob dann das wieder umklappt. Ich versuche, das noch im Laufe der RegPK herauszubekommen; ansonsten würde ich das nachreichen.

Zusatz

Das wäre dann ja ein sehr viel größerer Kreis von Leuten, die dann 2 300 Euro bekämen.

Müller (BMVg)

Ich probiere, das herauszubekommen.

Frage

(zu Rückführungen nach Afghanistan) Frau Kock, Ihr Haus hat am Wochenende bestätigt, dass noch einmal Gespräche in Afghanistan stattgefunden haben. Es gibt Medienberichte, nach denen ein Deal, wie es da heißt, mit den Taliban unmittelbar bevorstünde. Können Sie das bestätigen?

Können Sie inzwischen auch sagen, was die Gegenleistung für die Taliban sein wird?

Dr. Kock (BMI)

Vielen Dank für die Frage. ‑ Wir haben uns wiederholt dazu geäußert, dass zur Organisation von Rückführungen nach Afghanistan technische Gespräche vor Ort schlicht notwendig sind, weil bestimmte Dinge besprochen und geklärt werden müssen. Wir haben in der Tat am Wochenende bestätigt, dass diese technischen Gespräche zum Thema Rückführungen mit dem Außenministerium und dem Innenministerium der De-facto-Regierung in Kabul sowie mit den am Flughafen Kabul zuständigen Behörden jetzt stattgefunden haben.

Das Ergebnis dieser Gespräche ist zum jetzigen Zeitpunkt, dass die afghanische De-facto-Regierung den Rückführungen auf dem Luftweg grundsätzlich zugestimmt hat, wenn die Personen, die wir rückführen, als afghanische Staatsangehörige identifiziert sind. In Kabul haben die Kollegen die erforderlichen Verfahrensschritte sowie Anmeldeverfahren zum Rückführungsmechanismus besprochen. Dabei ging es ‑ auch das wiederhole ich gerne ‑ vor allen Dingen um die Prozesse vor Ort und um den technischen Ablauf.

Zusatzfrage

Verstehe ich das richtig: Das, was Sie uns jetzt mitgeteilt haben, ist gegenüber dem Wochenende kein neuer Stand, sondern das ist noch einmal die Zusammenfassung dessen? Oder war der erste Teil Ihrer Antwort ein neuer Stand von heute?

Können Sie außerdem noch etwas zu der Frage nach Zugeständnissen an die Taliban bzw. einer Gegenleistung an die Taliban sagen?

Dr. Kock (BMI)

Um das ganz klar zu sagen: Wir haben keine Zugeständnisse gemacht und es gibt auch keinen Deal, so wie das manche Medien zum jetzigen Zeitpunkt berichten. Das haben wir auch am Wochenende bereits dementiert. Das ist dann eine Frage der Quelle, die Ihre Kolleginnen und Kollegen nutzen.

Frage

Frau Kock, Sie haben jetzt die technischen Gespräche sehr betont. Auf der Seite der Taliban war unter anderem der Vize-Innenminister an den Gesprächen beteiligt. Man hat gesagt, man habe sich auch zu anderen Themen ausgetauscht ‑ Stichwort Drogenhandel und Anbaugebiete ‑ und von einer fortgesetzten Kooperation der beiden Ministerien gesprochen. Das heißt, auf der Seite der Taliban sind es keine technischen, sondern politische Gespräche ‑ man könnte auch von Verhandlungen reden. Wie gehen Sie damit um, dass die Gegenseite ganz offensichtlich so anders auf diese Gespräche blickt?

Dr. Kock (BMI)

Ich kann Ihnen dazu „unter eins“ sagen, dass weitere Themen definitiv nicht besprochen wurden. Es ging ausschließlich um Fragen zum Thema Rückführung. Ich kann auch nicht bestätigen, dass es um Themen, wie das bereits kursierte, wie Betäubungsmittelkriminalität oder Ähnliches ging. Es ging ausschließlich um Fragen zum Thema Rückführung. ‑ Ich kann gern „unter drei“ noch ein bisschen ergänzen.

Vorsitzende Hamberger

Ja, sehr gerne.

Es folgte ein Teil „unter drei“.

Vorsitzende Hamberger

Dann gehen wir wieder „unter eins“.

Zusatzfrage

Sie hatten jetzt ausgeführt, dass die afghanische Seite bereit ist, grundsätzlich afghanische Staatsbürger aufzunehmen, nachdem geklärt wurde, dass sie wirklich Afghanen sind. Was bedeutet das mit Blick auf die Arbeit der Konsulate, gegebenenfalls der Botschaft in Berlin? Es gibt ja sonst noch Konsulate in Bonn und in München. Gab es dahingehend Zusagen, dass dort vor Ort geprüft wird, dass diese Menschen tatsächlich Afghanen sind? Wie soll da die Zusammenarbeit aussehen?

Dr. Kock (BMI)

So weit in den Details bin ich jetzt nicht informiert. Das tut mir leid.

Frage

Zum Thema Afghanistan: Warum gibt es keinen Dialog der Bundesregierung mit den Afghanen? Da gibt es viele Extreme usw. in Afghanistan. Dialog ist immer besser, oder nicht?

Giese (AA)

Herr Kollege, ich bin mir nicht so ganz sicher, ob ich die Frage hundertprozentig verstanden habe. Sie haben vorausgeschickt, dass Dialog besser ist. Das sehen wir das ganz genauso. ‑ Mehr kann ich dazu jetzt leider nicht sagen. Das tut mir leid.

Frage

(zum Nahostkonflikt) Ich hätte ganz gerne entweder von Herrn Kornelius oder Herrn Giese eine Antwort auf eine Sachfrage, nämlich wie viele Menschen eigentlich im Gazastreifen leben. Denn gestern hat der Kanzler gesagt ‑ ich zitiere ‑:

„Da leben immer noch über eine Million Menschen. Wir wissen es nicht genau. Es waren mal zwei Millionen.“

Ich hätte ganz gerne gewusst, wie denn diese Schwankungen zustande kommen. Tatsächlich war in der Berichterstattung meistens auch von zwei Millionen die Rede. Haben viele Menschen den Gazastreifen verlassen, oder woher kommt diese Zahl?

StS Kornelius

Das müsste ich prüfen. Ich muss die Aussage noch einmal lesen.

Zusatz

Es kann ja sein, dass Menschen den Gazastreifen verlassen haben, aber bisher war eigentlich immer von rund zwei Millionen Menschen die Rede.

Giese (AA)

Lassen Sie mich ganz grundsätzlich sagen: Das ist natürlich immer eine Schätzung. Es gibt keine verlässlichen Angaben. Da finden keine Volkszählungen statt. Das sind statistische Angaben, die von den Vereinten Nationen ermittelt werden, um deren Hilfsbedarfe festzustellen. Allerdings sind das immer nur Schätzungen. Ich glaube, die Zahlen sind zwischen eins und zwei Millionen.

Zusatz

Das wäre klasse, wenn man eine Aufklärung hätte; denn eine Million ist sehr wenig. Das habe ich vorher noch nie gehört.

Frage

Zu Flottilla, Herr Giese: Nach meinem Stand sind 14 Deutsche in Gewahrsam der Flottilla, also in israelischem Gewahrsam. Mein Stand ist, dass diese bisher zum Teil konsularischen Beistand hatten. Oder hatten bisher alle konsularischen Beistand? Herr Giese, können Sie uns das sagen? Und haben die 14 Deutschen eigentlich auch rechtlichen Beistand gehabt?

Giese (AA)

Ich kann Ihnen dazu gerne etwas sagen.

Es ist so, dass in der Tat 14 deutsche Staatsangehörige, die Teil der jüngsten Gaza-Flottille waren, aktuell in Israel in Gewahrsam sind. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv ist mit ihnen und ihren Angehörigen in Kontakt und leistet konsularische Unterstützung. Dazu gehört auch rechtliche Beratung.

Eine weitere Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die Teil der Flottille war, ist bereits vor Ankunft in Israel von Bord gegangen. Der Konsul unserer Botschaft ‑ das ist der Leiter der Rechts- und Konsularabteilung ‑ hat die in Gewahrsam genommen Personen am Freitag und dann noch einmal am Sonntag im Ktzi'ot-Gefängnis besucht. Er hat mit allen festgesetzten deutschen Staatsangehörigen sprechen können. Der deutsche Botschafter in Tel Aviv, Herr Seibert, hat sich dazu auch noch einmal auf X geäußert.

Diejenigen Deutschen, die einer freiwilligen Ausreise aus Israel nicht zugestimmt haben ‑ sie wurden danach gefragt, und viele davon haben das verweigert ‑, müssen nach israelischem Recht innerhalb von 96 Stunden einem Richter vorgeführt werden. Wir gehen davon aus, dass sie danach sehr, sehr zeitnah nach Deutschland abgeschoben werden ‑ also keine Zeiträume, wie wir sie hier schon hatten, sondern sehr bald.

Zusatzfrage

Sie werden wahrscheinlich die Berichterstattung über Misshandlungen der in Gewahrsam genommenen Menschen der Flottilla mitbekommen haben. Wie bewerten Sie das? Haben die Deutschen eigentlich Zugang zu sauberem Wasser, haben die Deutschen saubere Betten?

Giese (AA)

Ich habe die Berichterstattung, die Sie erwähnt haben, zur Kenntnis genommen. Wie gesagt: Wir sind mit den deutschen Staatsangehörigen in Kontakt, die sich in israelischem Gewahrsam befinden, und wir haben keine Hinweise darauf, dass diese Vorwürfe zutreffend sind.

Frage

Herr Kornelius, hat der Kanzler eigentlich eine persönliche Haltung oder auch eine Haltung als Kanzler zu der Aktion der Flottilla, die ja beansprucht, sowohl Demonstration als auch Hilfeleistung zu sein, und zur Beteiligung deutscher Staatsbürger daran? Ich wüsste jetzt nicht, dass ich von ihm etwas dazu vernommen hätte.

StS Kornelius

Der Kanzler muss sich nicht zu jedem Vorgang äußern. In diesem Fall hat er es nicht getan, und er wird sich dazu auch nicht äußern. Er hat gestern mit dem israelischen Premierminister telefoniert, wie Sie der Berichterstattung entnommen haben. Der Bundeskanzler konzentriert sich darauf, dass der von Präsident Trump angestoßene Prozess jetzt zu einem guten Ende gebracht wird; er hat nachdrücklich auch beim israelischen Premier darauf hingewirkt. Insofern verbindet zumindest das Ziel diese beiden Maßnahmen.

Zusatzfrage

Es ist jetzt also eine Konzentration auf das Zu-Ende-Bringen des Prozesses. Der Kanzler hat ja auch gesagt, er unterstütze den Trump-Plan in Gänze. Ist das aber nicht ein Abweichen von der bisherigen deutschen Position, was vor allem die Rolle der Palästinensischen Autonomiebehörde bei der Rekonstruktion von Gaza angeht? Denn die kommt im Trump-Plan erst einmal nicht vor.

StS Kornelius

Der Trump-Plan in Bezug auf die Rekonstruktion des Wiederaufbaus wird im Detail noch ausgeführt werden müssen. Die Bundesregierung hat ja auch angeboten, dass sie ihren Beitrag in diesem Prozess leistet. Eine Zweistaatenlösung mit einer gestärkten Palästinensischen Autonomiebehörde ist das politische Ziel der Bundesregierung, und dem wird auch die Verfolgung mit Hilfe dieses Plans untergeordnet.

Zusatzfrage

Die bisherige deutsche Position, so wie sie hier auch vertreten wurde, beinhaltet nach meiner Erinnerung aber, dass möglichst rasch, nachdem Hamas ausgeschaltet ist, die Palästinensische Autonomiebehörde wieder Verantwortung für Gaza übernehmen soll. Das kommt im Trump-Plan so nicht vor. Ist das nach wie vor die deutsche Position, eine Stärkung der PA möglichst rasch?

StS Kornelius

„Möglichst rasch“ ist ein unbestimmter Zeitbegriff. Angesichts der Zerstörung im Gazastreifen und des Zusammenbruchs jeder Form von staatlicher Struktur braucht es, glaube ich, eine vernünftige Bestandsaufnahme und auch einen ordentlichen Verhandlungsprozess. Der Außenminister ist in der Region; das wissen Sie. Ich glaube, wir müssen uns jetzt auf den ersten und zweiten Schritt der Umsetzung dieses Plans konzentrieren, und dann wird der Prozess sicherlich weitergehen.

Frage

Herr Kollege hat ja gerade die Frage aufgeworfen, dass Palästinenser den Gazastreifen verlassen haben. Wie ist da die Erkenntnis des Auswärtigen Amtes? Ist das überhaupt möglich? Ich dachte, die ägyptische Grenze sei geschlossen.

Giese (AA)

Derzeit ist das nur in sehr, sehr, sehr eingeschränktem Maße möglich.

Frage

Herr Kornelius, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass das Schicksal der Deutschen, dieser Gaza-Flottilla, den Kanzler jetzt nicht wirklich tangiert?

StS Kornelius

Das Außenministerium hat sich zum Schicksal der Deutschen geäußert. Das ist die Position der Bundesregierung, die der Bundeskanzler natürlich trägt. Diese Äußerung kann ich insofern nicht ergänzen.

Zusatzfrage

Na ja, aber der Kanzler ist der Kanzler aller Deutschen, und diese Aktion ist international ein riesengroßes Thema. Da sind halt Deutsche, die jetzt von den israelischen Partnern in Gewahrsam genommen wurden. Da würde man zumindest erwarten, dass der Kanzler dazu eine Haltung hat, insbesondere, weil es um Deutsche geht.

StS Kornelius

Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie diese Erwartung haben.

Frage

Herr Kall, laut einem Interview von heute Morgen mit Herrn Klingbeil plant die Bundesregierung, Elektrofahrzeuge länger von der Kfz-Steuer zu befreien. Können Sie uns bestätigen, dass er die Steuerbefreiung für E-Autos um fünf Jahre verlängern möchte?

Kall (BMF)

Ja, das ist richtig. Der Bundesfinanzminister hat sich dazu geäußert. Es geht darum, weitere Anreize dafür zu schaffen, dass mehr E-Autos auf die Straße kommen. Das wird auch ein Thema beim Automobildialog sein, zu dem der Bundeskanzler für diesen Donnerstag eingeladen hat. Ganz konkret werden wir das tun, was auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist, nämlich die Kfz-Steuerbefreiung für reine E-Autos bis 2035 zu verlängern. Der Bundesfinanzminister hat angekündigt, dass dazu sein Gesetzentwurf in Kürze kommt.

Frage

Herr Kall, vielleicht können Sie uns sagen, welches Volumen an Entlastungen das bedeutet.

Kall (BMF)

Für das Jahr 2026 rechnen wir mit Steuermindereinnahmen ‑ das heißt auf der anderen Seite Entlastungen ‑ von 45 Millionen Euro, für das Jahr 2027 von 105 Millionen Euro, für 2028 von 180 Millionen Euro, für 2029 von 270 Millionen Euro. Das sind dann stark steigende Steuermindereinnahmen oder, wie gesagt, Entlastungen für die Käufer von E-Autos. Wir rechnen mit einem erheblichen Hochlauf der Neuzulassungen von E-Autos, und entsprechend steigt das Volumen in jedem Jahr deutlich.

Frage

Eine Frage an Herrn Kornelius und vielleicht an Frau Queck. Es geht um die russischen Angriffe auf die Energieversorgung in der Ukraine, die jetzt massiv zugenommen haben und vor dem Winter ‑ wir haben das jedes Jahr gesehen ‑ anscheinend weiter zunehmen werden. Gibt es da eigentlich, so wie in den letzten Jahren, irgendwelche konkreten Hilfen, dass Deutschland der Ukraine bei der Wiederherstellung von Energieversorgung hilft?

StS Kornelius

Wir sehen in der Tat ein Muster, das wir auch schon aus dem letzten Jahr kennen und wahrscheinlich auch aus dem vorangegangenen Jahr. Diese gezielten Angriffe auf die Energieinfrastruktur dienen der Demoralisierung und der Zermürbung der ukrainischen Öffentlichkeit. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine beim Wiederaufbau, und das wird sich auch in diesem Jahr fortsetzen. Vielleicht hat das Wirtschaftsministerium ‑ oder ich weiß nicht, wer ‑ mehr Details dazu.

Dr. Queck (BMWE)

Ich kann nichts Konkretes ergänzen. Ich kann nur das unterstreichen, was Sie eben schon gesagt haben, kann aber gerne etwas nachliefern, was konkrete Maßnahmen angeht.

Zusatzfrage

Das wäre nett. Wie gesagt, in den letzten Jahren gab es da immer relativ konkrete Angaben, was gemacht wird.

Herr Kornelius, wenn ich noch die Frage nachschieben darf: Gibt es denn Sorge, dass möglicherweise die Zahl von Flüchtlingen aus der Ukraine ‑ auch deshalb, weil kein Strom und möglicherweise keine Heizung im Winter zur Verfügung steht ‑ nach Deutschland wieder steigen könnte?

StS Kornelius

Die Bundesregierung beobachtet sehr exakt die Zahl der aus der Ukraine zu uns kommenden Menschen, aber auch die Zahl derjenigen, die Deutschland wieder verlassen. Momentan habe ich keinen Anlass zu einer gesteigerten Sorge.

Wo wir gerade so schön miteinander reden, möchte ich eine Information nachreichen. Ich habe eine Antwort auf die Frage der Einwohnerzahl in Gaza.

Der Bundeskanzler hat wörtlich gesagt ‑ es geht jetzt um den Wiederaufbau usw.:

„Da leben immer noch über eine Million Menschen. Wir wissen es nicht genau. Es waren mal zwei Millionen.“

Frage

Genau.

StS Kornelius

Das ist eine nicht konkrete Festlegung. Ich glaube also, dass der Spielraum ‑ ‑

Die Angabe „über eine Million“ ist korrekt. „Es waren mal zwei“, das ist auch korrekt. Wenn Sie die genaue Zahl wissen wollen ‑ ich weiß es nicht. Wir haben ja darüber gesprochen: Es sind zwischen ein und zwei Millionen. Es ist sehr schwer, das konkret festzustellen.

Frage

Meine Frage geht an das BMG. Nach Recherchen der ZDF-Sendung „frontal“ und des „SPIEGEL“ gibt es 30 Mediziner, die in Deutschland praktizieren, die im Ausland ihre Zulassungen verloren haben aufgrund von Straftaten, aufgrund von Behandlungsfehlern. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung fordert, dass da alle Gesetze auf den Prüfstand gestellt werden. Was ist dazu die Haltung des BMG?

Nübel (BMG)

Danke für die Frage. Ich kann jetzt die genaue Äußerung des Patientenbeauftragten hier nicht kommentieren. Ich müsste da Genaueres nachreichen.

Aber schon einmal für Sie zur Kenntnis: Generell sind für die Erteilung der Approbation und die Überwachung der Approbation die Länderkammern zuständig. Da haben wir als BMG, als Bundesoberbehörde, gar keine Zuständigkeit. ‑ Sollte ich dazu noch etwas nachreichen können, dann mache ich das aber gerne.

Zusatzfrage

Der norwegische Gesundheitsminister bzw. Norwegen hat sich bereits aufgrund dieser Recherchen geäußert und eine europäische Initiative gefordert; die dürfte vermutlich nicht von Ländern in Deutschland kommen. Wie steht dazu denn das BMG?

Nübel (BMG)

Das müsste ich gegebenenfalls auch nachreichen.

Frage

Die Frage richtet sich an Herrn Kornelius bzw. Herrn Giese nach dem Wahlsiegder ANO-Partei in Tschechien : Hat die Bundesregierung die Sorge, dass sich Tschechien mit Andrej Babiš als neuen Regierungschef eingliedert in einen russlandfreundlichen Block in der Europäischen Union und so die Sanktionspolitik gegen Russland und Ukraine-Unterstützung behindert?

StS Kornelius

Die Bundesregierung hat die Wahlergebnisse selbstverständlich zur Kenntnis genommen und beobachtet jetzt die Regierungsbildung. Danach wird man politische Ableitungen treffen müssen. Zur Sorge besteht kein Anlass.

Frage

Zum ersten Mal seit über 65 Jahren haben die Syrer gestern eine Volksversammlung gewählt. Gab es eigentlich Wahlbeobachter aus Deutschland? Wenn nein, warum nicht?

Giese (AA)

Ganz grundsätzlich kann ich sagen, dass nach dem Ende der autoritären Herrschaft des Assad-Regimes und den Schrecken des Bürgerkriegs klar ist, dass die syrische Regierung endlich die Zukunft des Landes mitgestalten will, auch in politischer Art. Die Wahl zur syrischen Nationalversammlung ist ein erster wichtiger Schritt zu mehr politischer Teilhabe. Es verdient Anerkennung, dass nur wenige Monate nach dem Ende des Bürgerkriegs und unter teilweise sehr schwierigen Rahmenbedingungen ein politischer Prozess begonnen hat, der auf Teilhabe und institutionellen Wandel setzt.

Nach unseren ersten Erkenntnissen ist der Wahltag weitgehend friedlich abgelaufen. Im Vorfeld gab es einzelne Fälle von Gewalt gegen Kandidaten für die Nationalversammlung. Diese müssen jetzt aufgeklärt und die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen werden.

Wir bedauern, dass es entgegen früherer Ankündigungen keine Möglichkeit für nationale und internationale Wahlbeobachtungsmissionen gegeben hat, die Wahlen zu begleiten. Verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen waren allerdings mit inoffiziellen Beobachtungen vor Ort. Nach deren Eindruck kam es in den Wahllokalen zu keinen besonderen Vorkommnissen oder Unregelmäßigkeiten. Die weitergehenden Berichte wollen wir allerdings gerne abwarten.

Vorsitzende Hamberger

Herr Müller, Sie haben noch eine Nachreichung.

Müller (BMVg)

Einmal war die Frage nach dem Stand der aktuell freiwillig Wehrdienstleistenden: Wir haben rund 12 400 freiwillig Wehrdienstleistende. Wie ich gesagt habe, ist das immer im Kontext zu sehen mit denen, die sich gegebenenfalls sehr kurzfristig entschieden haben und jetzt ihren freiwilligen Wehrdienst schon beendet haben.

Die zweite Frage war gewesen nach der Besoldung oder dem Gehalt von Wehrdienstleistenden, die im Rahmen des Pflichtdienstes einberufen werden: Hier sieht der aktuelle Gesetzentwurf zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz auch eine Anpassung bzw. ein Wehrpflichtsoldgesetz vor. In diesem Wehrpflichtsoldgesetz ist dann geregelt, wie viel derjenige, der verpflichtend dienen muss, erhält. Es ist kein Sold nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Es ist also weniger, als der freiwillig Dienende erhalten wird. ‑ Das ist vorbehaltlich der parlamentarischen Befassung. Sie wissen, aktuell ist der Gesetzentwurf in der parlamentarischen Befassung. Ich kann natürlich nicht sagen, ob da noch entsprechende Anpassungen vorgenommen werden.

Letzter Punkt: Es gab noch die Frage nach dem Übergang ‑ ‑ ‑ Nein, das habe ich nicht da. Wenn ich bei diesen sechs Monaten einen Fehler gemacht haben sollte, also beim Übergang von freiwillig Wehrdienstleistenden zum NWD, dann würde ich mich noch einmal bei Ihnen melden, wenn das vielleicht nur ein Zeitraum von drei Monaten war. Das liefere ich nach. Danke sehr.