Im Wortlaut
Themen
• US-Militäreinsatz in Venezuela
• Stromausfall in Berlin
• Termine des Bundeskanzlers
• Gipfeltreffen der Koalition der Willigen
• Vertretung des Bundeskanzlers durch den Kanzleramtsminister beim Empfang der Sternsingerinnen und Sternsinger
• Kabinettssitzung
• Empfang des litauischen Präsidenten
• CSU-Klausurtagung
• Neujahrsempfang des Bundespräsidenten
• Reise nach Indien
• Nordseegipfel 2026
• Äußerungen des US-amerikanischen Präsidenten zu Grönland
• Äußerung des ehemaligen russischen Präsidenten Medwedew über eine mögliche Entführung des Bundeskanzlers analog zum Vorgehen der USA in Venezuela
• Operationsplan Deutschland
• Petition für ein Böllerverbot
• EU-MERCOSUR-Abkommen
• Proteste im Iran
41 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Montag, 5. Januar 2026
Sprecherinnen und Sprecher
stellvertretender Regierungssprecher Hille
Deschauer (AA)
Jenning (BMVg)
Dr. Kock (BMI)
Beckfeld (BMJV)
Wentzel (BMWE)
(Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Hille sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
SRS Hille
Es ist schon der 5. Januar. Aber wir kommen hier im neuen Jahr zum ersten Mal zusammen. Dementsprechend wünsche ich Ihnen allen ein gesegnetes, gesundes, frohes neues Jahr. Auf weiterhin so gute Zusammenarbeit, wie das im vergangenen Jahr funktioniert hat!
Ich habe tatsächlich ein bisschen was vorweg zu Venezuela, zu Berlin und auch zu den Terminen des Bundeskanzlers mitgebracht, da wir uns am Freitag hier ja nicht gesehen haben. Starten würde ich mit Venezuela. Wir haben die Entwicklungen der vergangenen Tage, wie Sie sich sicherlich vorstellen können, sehr aufmerksam verfolgt und werden dies natürlich auch weiter tun. Die USA haben den venezolanischen Machthaber, wie Sie wissen, festgesetzt und wollen ihn in den USA vor Gericht stellen.
Zunächst einmal: Maduro hat sein Land in den vergangenen Jahren in schweres Fahrwasser geführt. Seine Präsidentschaft beruht auf dem Ergebnis gefälschter Wahlen. Sie wissen, dass wir wie auch viele andere Staaten auf der Welt die Präsidentschaft daher nicht anerkannt haben. Maduro führte das Land diktatorisch. Unter seiner Herrschaft ist die Wirtschaft Venezuelas verfallen, und die Menschen im Land sind verarmt. Er ist in den Drogenhandel verstrickt und ließ skrupellos foltern. Eine große Flüchtlingswelle war die Folge. Dementsprechend ist der völkerrechtliche Sachverhalt sehr komplex, und es stellen sich eine Reihe von Fragen. Dazu wird heute im Laufe des Nachmittags auch der UN-Sicherheitsrat zusammenkommen und beraten. Der Bundeskanzler hat unterstrichen, dass alle, auch die USA, das Völkerrecht achten müssen. Dies gilt ausdrücklich für staatliche Souveränität und territoriale Integrität. Wie der Bundeskanzler auch gesagt hat, darf es nun in Venezuela keine politische Instabilität geben. Es ist wichtig, den Weg zu Wahlen zu bahnen, damit es zu einer demokratisch legitimierten Transition kommen kann. Das wäre Venezuela.
Dann sage ich auch einige Sätze zur Situation in Berlin, die Sie alle auch kennen, zu dem Stromausfall im Südwesten der Stadt. Die Bundesregierung verurteilt den Brandanschlag auf das Stromnetz im Südwesten von Berlin auf das Schärfste. Ein solcher Anschlag auf unsere Strominfrastruktur ist eine schwere Straftat, die durch nichts zu rechtfertigen ist. Die Täter haben die Gefährdung von Menschen, insbesondere von Krankenhauspatienten, Älteren und Familien mit kleinen Kindern in Kauf genommen. Die Umstände und Hintergründe dieser Tat müssen jetzt umfassend ermittelt werden, damit die Täter zur Verantwortung gezogen werden können. Die Bundesregierung ‑ das haben Sie auch schon gelesen ‑ hilft dem Land Berlin, das die Großschadenslage ausgerufen hat. Unter anderem sind Kräfte des Technischen Hilfswerks mit dabei, um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in dieser sehr schwierigen und belastenden Situation ohne Strom und Wärme zu unterstützen. Es muss jetzt prioritär darum gehen, die betroffenen Haushalte so schnell wie möglich wieder an das Stromnetz anzuschließen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in dieser Lage zu helfen.
Dann würde ich einmal auf die Termine des Bundeskanzlers für diese Woche schauen, weil wir die Termine des Bundeskanzlers üblicherweise am Freitag behandeln, am Freitag aber nicht zusammengekommen sind. Bundeskanzler Friedrich Merz wird morgen auf Einladung von Staatspräsident Macron an einem Gipfeltreffen der sogenannten Koalition der Willigen in Paris teilnehmen. An dem Treffen am morgigen Dienstagnachmittag werden neben dem Bundeskanzler weitere Staats‑ und Regierungschefs aus Europa sowie die Vertreter der EU und der NATO sowie der USA und der Ukraine teilnehmen. Einige Teilnehmer werden in Präsenz dort sein. Andere werden online zugeschaltet. Der Bundeskanzler wird an dem Treffen in Präsenz teilnehmen. In enger Zusammenarbeit im Dreieck von Ukraine, USA und Europa werden die anhaltende Unterstützung für die Ukraine und die Fragen nach einem Erreichen des Waffenstillstandes im Vordergrund stehen.
Dieser Termin hat zur Folge, dass der Bundeskanzler allerdings nicht wie ursprünglich geplant morgen am Mittag am Empfang der Sternsingerinnen und Sternsinger teilnehmen kann. Dort wird er von Kanzleramtsminister Thorsten Frei vertreten.
Am Mittwoch dann leitet der Bundeskanzler wie üblich um 10 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts.
Am Donnerstag, dem 8. Januar, wird der Bundeskanzler den litauischen Staatspräsidenten Gitanas Nausėda treffen. Die Begegnung findet am Rande der CSU-Klausurtagung im Kloster Seeon statt, zu der auch der Bundeskanzler eingeladen ist. Auf der Klausurtagung werden der Bundeskanzler und auch der litauische Staatspräsident als Redner erwartet. Wie in diesen Fällen üblich, kann ich dem Gespräch nicht vorgreifen. Aber es wird im Gespräch mit dem litauischen Staatspräsidenten natürlich um bilaterale und europapolitische Themen sowie außen‑ und sicherheitspolitische Fragen gehen.
Am Freitag, den 9. Januar, wird der Bundeskanzler am Neujahrsempfang des Bundespräsidenten im Schloss Bellevue teilnehmen, und zwar um 11 Uhr.
Dann sind wir am Sonntag, dem 11. Januar. Dann wird der Bundeskanzler zu seiner zweitägigen Reise zu seinem offiziellen Besuch nach Indien starten. Der indische Premierminister Narendra Modi wird den Bundeskanzler in seinem Heimatbundesstaat Gujarat in der Stadt Ahmedabad empfangen, ein Zeichen der engen bilateralen Beziehungen und der Wertschätzung. Dabei werden bilaterale und internationale Fragen erörtert werden, auch wenn ich, wie Sie wissen, den Inhalten wie üblich nicht vorgreifen kann und will. Anschließend wird der Bundeskanzler nach Bangalore weiterreisen, um dort unter anderem deutsche Unternehmen zu treffen. Begleitet wird der Kanzler auf der gesamten Reise von einer Wirtschaftsdelegation.
Dann folgt abschließend noch ein Blick etwas weiter voraus, auf Ende Januar. Die Bundesregierung freut sich, am 26. Januar den internationalen Nordseegipfel erstmals in Hamburg auszurichten. Eingeladen im Hamburger Rathaus und in der Handelskammer sind zahlreiche Staats‑ und Regierungschefs und Energieministerinnen und Energieminister. Zudem werden über 100 Unternehmensvertreterinnen und ‑vertreter am Gipfel teilnehmen. Ziel des Gipfels ist es, den grenzüberschreitenden Ausbau der Windenergie auf See im gesamten Nordseeraum weiter zu stärken. Dafür soll die Kooperation in der Nordseeregion verbessert werden. Auch sollen die notwendigen Rahmenbedingungen auf EU-Ebene diskutiert werden. Die Bundesregierung bekennt sich damit zu einer starken Kooperation im Nordseeraum für einen effizienten Ausbau von Windenergie auf See. Das ist für ein wirtschaftsstarkes, sicheres und unabhängiges Europa von zentraler Bedeutung. Weitere Details für Ihre Planung können Sie der Pressemitteilung entnehmen, die wir jetzt veröffentlichen werden.
Frage
Herr Hille, es ist aufgefallen, dass in der Tonalität der Statements sowohl vom britischen Premier als auch von Präsident Macron und vom Bundeskanzler der Aspekt des Völkerrechts ausgeklammert wurde. Sie haben sich auch ein bisschen Zeit gelassen, bis sie dann dieses Statement veröffentlicht haben. Gab es eine Absprache vor den jeweiligen Statements? Gab es zwischen den Dreien eine Absprache, bevor es veröffentlicht wurde?
SRS Hille
Es gibt ja nicht nur die Statements, die Sie gerade genannt haben, sondern es ist gestern am Nachmittag im Namen oder mit Unterstützung der EU-26 auch ein Statement der Hohen Vertreterin für Außenpolitik, Frau Kallas, veröffentlicht worden. Das ist ja auch sehr umfassend. So etwas entsteht natürlich nur in und mit enger Abstimmung. Von daher gab es in der Frage natürlich Abstimmungen.
Zusatzfrage
Inwiefern hängt das Ausklammern vom Thema des Völkerrechts, was der Kanzler als sehr komplex bezeichnet hatte, damit zusammen, dass gerade in Washington die Sicherheitsgarantien für die Ukraine ausgehandelt werden und dass man womöglich den NATO-Partner nicht irritieren oder brüskieren möchte? Inwiefern hängt diese Zurückhaltung damit zusammen?
SRS Hille
Weil Sie „Ausklammerung des Völkerrechts“ sagten, möchte ich nur darauf hinweisen, was der Bundeskanzler selbst gestern gesagt hat, wie auf X und in der Pressemitteilung nachzulesen ist: Dem ist nicht so. Der Begriff des Völkerrechts kommt explizit in der Äußerung des Bundeskanzlers vor, nämlich mit der Formulierung „Maßstab bleibt das Völkerrecht“, sodass man nicht davon sprechen kann, dass es eine Ausklammerung des Völkerrechts gibt.
Nur, worauf Sie wahrscheinlich abheben, ist die Lage in der Beurteilung äußerst komplex. Deshalb gibt es keine schnellen Antworten auf komplexe Fragen, wie das bei komplexen Fragen so ist. Genau darum geht es jetzt. Der nächste Schritt ist jetzt heute Nachmittag die Tagung des UN-Sicherheitsrates, in der es genau um diese Fragen gehen wird. Es besteht sozusagen aus einem Strauß von Erwägungen rechtlicher Aspekte, völkerrechtlicher Aspekte, politischer Aspekte, menschenrechtlicher Aspekte. Die müssen beurteilt werden. Wir sind der Auffassung, dass die USA das natürlich beurteilen müssen. Aber die USA müssen auch der Weltöffentlichkeit erklären, auf welcher Basis das Handeln zu beurteilen ist, das wir die letzten Tage erlebt haben. Das ist bisher nicht geschehen.
Frage
Die USA haben nicht unbedingt die beste Erfolgsbilanz beim Regimechange in Mittel‑ und Südamerika. Worauf basiert Ihre Hoffnung, dass es diesmal besser laufen wird?
SRS Hille
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich mich hier gerade zu irgendwelchen Perspektiven oder Hoffnungen oder dergleichen eingelassen habe. Ich habe jetzt gesagt, wie wir die Sachlage beurteilen, und noch einmal den Hinweis auf die Komplexität des Sachverhaltes gegeben. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass es jetzt wichtig ist, dass in Venezuela keine politische Instabilität entsteht und es wichtig ist, dass der Weg zu Wahlen gebahnt wird, damit es zu einer demokratisch legitimierten Transition in Venezuela kommen kann.
Zusatzfrage
Sie sagen gerade „Transitionen“. Glauben Sie denn, dass der US-Präsident einen vollständig durchdachten Plan für den Übergang hat?
SRS Hille
Sie kennen unsere Haltung zu und unseren Umgang mit hypothetischen oder Konjunktivfragen. Dabei würde ich es genauso handhaben wie üblich.
Frage
Herr Hille, am Wochenende hieß es, das sei ein komplexer Fall. Man sei jetzt in der Prüfung, der Einordnung dieses Militärangriffs und der US-Kontrolle über Venezuela. Wie weit ist man da? Gibt es jetzt schon eine klare Einordnung? Wie will Deutschland einen Demokratieprozess in Venezuela unterstützen?
SRS Hille
Ich verstehe Ihr Interesse und auch Ihren Bedarf sozusagen nach Tempo. Sie haben selbst gesagt, dass wir von Vorgängen sprechen, die gestern und vorgestern stattgefunden haben. Heute ist Montag. Ich habe Ihnen gerade ganz grob skizziert, was die Komplexität der Lage ausmacht. Ich kann gern noch einmal das wiederholen, was die breite Palette an Aspekten betrifft, die es zu berücksichtigen gilt, und auch noch einmal in Erinnerung rufen, wovon wir dabei reden. Maduro hat ein Unrechtsregime angeführt. Acht Millionen Menschen haben das Land verlassen. Es gibt viele politische Gefangene. Die UN hat die Menschenrechtslage in Venezuela als sehr kritisch bezeichnet. Es gibt ein Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Maduro ist nicht der rechtmäßig gewählte Präsident. Wir und viele andere haben die Präsidentschaft nicht anerkannt. Das ist nur ein Ausschnitt oder sozusagen kursorisch ein Einblick in die Vielzahl von Aspekten, die es bei der Beurteilung dieser Lage zu berücksichtigen gilt, die die Komplexität ausmachen.
Zusatzfrage
Wie will Deutschland einen Demokratieprozess unterstützen?
SRS Hille
Lassen Sie uns doch einen Schritt nach dem anderen gehen! Ich kann noch einmal den Appell wiederholen, der aus unserer Sicht wichtig ist: Es darf jetzt keine politische Instabilität geben; und der Weg zu demokratischen Wahlen muss gebahnt werden, damit eben eine demokratisch legitimierte Transition in Venezuela kommen kann.
Frage
Gibt es innerhalb der Bundesregierung Sorgen über mögliche militärische Maßnahmen in weiteren Ländern?
SRS Hille
Ich habe eine Vermutung, worauf Sie anspielen, Stichwort Grönland. Dazu sage ich auch gern noch ein paar Sätze. Es ist völlig klar: Grönland ist ein autonom verwaltetes Gebiet, das zu Dänemark gehört. Grenzen dürfen nicht mit Gewalt verschoben werden. Gebiete dürfen nicht zwangsweise annektiert werden. Für uns gelten die Grundsätze des Völkerrechts, wie in der Charta der UN niedergelegt.
Das hat auch der Bundeskanzler in der Vergangenheit immer wieder klargestellt. Wir befinden uns dazu, zu allen Fragen rund um Grönland, in engem Gespräch mit Dänemark sowie unseren europäischen Partnern, die unsere Sicht teilen. Wir sind in unserer Kommunikation gegenüber den USA dahingehend klar.
Frage
Herr Hille, welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, wie viele Menschen bei dem US-Angriff auf Venezuela getötet wurden? Wie bewerten Sie die Tötung dieser Menschen beim Angriff?
SRS Hille
Frau Deschauer? Mir liegen dazu keine Informationen vor.
Deschauer (AA)
Genauso.
Zusatzfrage
Aber Sie gehen schon von Todesopfern aus.
Wie kann es sein, dass Ihnen nach wie vor keine Informationen zu Todesopfern bei dem Angriff vorliegen, wo Sie sich doch offensichtlich die vergangenen Tage mit dem Thema beschäftigt haben?
SRS Hille
Ich habe gerade schon darauf verwiesen, dass beispielsweise heute Nachmittag der UN-Sicherheitsrat zusammenkommt. Dabei wird es um die Beurteilung der Lage gehen. Dabei werden sicherlich auch derartige Fragen behandelt werden.
Frage
Ich bitte um eine grundsätzliche Einschätzung der Bundesregierung: Wie wird das bewertet, was in Venezuela vorgegangen ist? Sind wir in einer neuen Ära, in der nur noch das Recht des Stärkeren gilt? Wie würden Sie das grundsätzlich bewerten?
SRS Hille
Ich habe zu der Lage gerade eben hier alles dargelegt, was ich dazu zu sagen habe. Alles Weitere, weitere Beurteilungen finden zu einem anderen Zeitpunkt und an einem anderen Ort statt, beispielsweise heute Nachmittag in der Sitzung des UN-Sicherheitsrates.
Frage
Der Bundeskanzler hat erklärt, dass im Verhältnis der Staaten zueinander grundsätzlich das Völkerrecht gelten müsste. Ist „grundsätzlich“ hier im juristischen oder im umgangssprachlichen Sinne verwendet worden? Das sind zwei konträre Bedeutungen.
SRS Hille
Ich versuche die Unterscheidung zu verstehen, die Sie aufmachen, habe es bisher aber noch nicht.
Zusatzfrage
Die Unterscheidung ist ganz einfach. Umgangssprachlich bedeutet „grundsätzlich“ so etwas Ähnliches wie „immer“. Juristisch bedeutet „grundsätzlich“ „im Grundsatz, aber Ausnahmen sind jederzeit möglich“, also keinesfalls „immer“. Deswegen ist es schon von Bedeutung, wie der Kanzler, der ja auch Jurist ist, dieses Wort verwendet hat.
SRS Hille
Sie haben ja sicherlich die Äußerungen des Bundeskanzlers gestern genau wahrgenommen. Ich zitiere gern noch einmal den zweiten Teil:
„Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex. Dazu nehmen wir uns Zeit. Maßstab bleibt das Völkerrecht. Jetzt darf in Venezuela keine politische Instabilität entstehen. Ziel sollte ein geordneter Übergang hin zu einer durch Wahlen legitimierten Regierung sein.“
So sind die Worte des Bundeskanzlers, die von daher auch für sich stehen.
Zusatzfrage
Frau Deschauer, bietet das Völkerrecht irgendeine Handhabe zur militärischen Intervention in einem souveränen Staat und zur Entführung oder zum Kidnapping dessen Machthabers?
Deschauer (AA)
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich hier jetzt keine grundsätzlichen Ausführungen mache. Wir sprechen über einen Fall, zu dem sich Herr Hille, der Bundeskanzler, der Außenminister sehr konkret geäußert haben. Ich empfehle auch das Interview des deutschen Außenministers von heute vorab zur Reise nach Litauen im Deutschlandfunk, wenn ich das hier so konkret nennen darf. Er hat sich umfänglich zur Gesamtlage geäußert. Das ist die Haltung der Bundesregierung.
Frage
Herr Hille, Frau Deschauer, ich muss trotzdem noch einmal zum Völkerrecht nachfragen, weil mir das nicht ganz klar ist. Auch der Außenminister hat heute Morgen in dem Interview eine Menge anderer Punkte genannt: Maduro, Menschenrechtsverletzung, nicht anerkannt. ‑ Das hat auf den ersten Blick nicht so viel mit Militäraktion nach dem Völkerrecht zu tun.
Zweitens hat er gesagt, dass er die Amerikaner bzgl. geopolitischer Überlegungen verstehen könne, weil die Russen und Chinesen dort aktiv sind. Das ist auch nicht primär völkerrechtlich relevant. Deswegen möchte ich wissen, warum die Bundesregierung, vertreten durch zwei Juristen, nämlich den Bundeskanzler und den Außenminister, nicht wie einige andere Staats‑ und Regierungschefs zu dem Schluss gekommen sind, dass mindestens das Völkerrecht durch die Amerikaner verletzt wurde. Ich wüsste nicht, nach welchen Paragrafen eine militärische Intervention und die Gefangennahme ‑ oder wie immer man das nennen will ‑ und Außerlandesbringung eines Präsidenten abgedeckt worden sei. Warum scheut die Bundesregierung bei aller Komplexität der gesamtrechtlichen Beurteilung die Kritik, dass hierbei Völkerrecht verletzt wurde?
SRS Hille
Um Ihre Worte aufzugreifen: Die Bundesregierung scheut nichts. ‑ Ich habe gerade versucht, so wie es der Bundeskanzler auch gestern intoniert hat, noch einmal zu erläutern, warum die Lage nicht so einfach und auch nicht so eindimensional ist und aus einem Sachgebiet besteht. Die völkerrechtliche Beurteilung ist ein Teil einer Gesamtbetrachtung, die man anstellen muss. Das macht die Komplexität aus, für die man eben einfach etwas Zeit braucht, um sozusagen diese Stränge alle zu betrachten. Wie gesagt, sind wir jetzt wenige Stunden nach den Ereignissen. Der nächste „step“ ist heute Nachmittag die Tagung des UN-Sicherheitsrates. Ich denke, dabei werden auch eine Reihe von Fragen, die hier jetzt aufgerufen sind und die im Raum stehen, bearbeitet werden.
Deschauer (AA)
Ich habe und Sie selbst haben auf das ausführliche Interview des Außenministers hingewiesen. Ich möchte vielleicht einfach nur eine Passage, die noch einmal kondensiert, was der Bundeskanzler und der Außenminister gesagt haben, vortragen:
„Ich erwarte, dass die Vereinigten Staaten von Amerika die internationale Rechtslage nicht nur beachten, sondern uns und allen anderen auch darlegen, auf welcher Grundlage das geschehen ist.“
„Das“ bezieht sich natürlich auf die Frage, den Fragekontext und die Ereignisse des Wochenendes.
„Aber ich finde, auch alle anderen Aspekte gehören zur Gesamtbewertung dazu.“
Insofern ist ziemlich klar, dass der Außenminister von einer Gesamtwürdigung gesprochen hat, die notwendig ist. Das ist noch einmal in diesem Interview nachzulesen.
Zusatzfrage
Ich habe ja gerade nicht nach der Gesamtbewertung gefragt, sondern nur nach dem einen Aspekt, nämlich nach der völkerrechtlichen Beurteilung. Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass die Bundesregierung zu einem Urteil kommt, ob es völkerrechtswidrig war oder nicht, nachdem die Amerikaner im Sicherheitsrat gesagt haben, warum sie und auf welcher Grundlage sie eingegriffen haben? Ist das richtig?
SRS Hille
So habe ich das auch nicht formuliert. Ich habe darauf verwiesen, dass heute Nachmittag der UN-Sicherheitsrat zusammenkommt. Alle weiteren Schritte, auch von uns, werden dann getan, wenn sie anstehen.
Ich verstehe das Interesse. Wir leben in einer Welt, in der sehr schnell, nachdem Dinge stattfinden, Beurteilungen erwartet werden. Die Welt ist nur nicht so einfach, dass solche Dinge immer so schnell gehen. Das ist eben Politik. Das umschreibt der Bundeskanzler mit dem Begriff der Komplexität und der Außenminister ganz genauso. Das geht einfach dann nicht immer so schnell und nicht so eindimensional, wie man sich das vielleicht manchmal wünschen würde.
Frage
Warum ist es denn bei bestimmten Akteuren komplex? Warum sagt man bei bestimmten Akteuren, dass es ganz viele verschiedene Abwägungen gibt, politische, geopolitische? Aber bei den USA ist es jetzt nicht komplex. Ich meine, dass Sie bei Russland auch nicht aufführen würden, dass es geopolitische Interessen gibt, die auch noch eine Rolle spielen könnten. Warum machen Sie das jetzt hier?
SRS Hille
Weil wir jetzt über diesen Sachverhalt hier debattieren und Fragen an uns gestellt werden. Ich kann ganz grundsätzlich sagen, dass die Welt komplex ist. Dem unterliegen dann auch Fragen in anderen Zusammenhängen. Aber jetzt geht es um diese Frage. Deshalb beschäftigen wir, der Bundeskanzler, der Bundesaußenminister und stellvertretend gerade hier Frau Deschauer und ich, uns jetzt genau mit den Fragen, die Sie uns stellen, und versuchen, dafür zu werben, deutlich zu machen, dass die Dinge eben nicht so einfach sind, auch wenn es wünschenswert wäre.
Zusatzfrage
Dass die Welt komplex ist, würde ich jetzt einmal als Binse bezeichnen. Sie sagen, dass sich die Bundesregierung nicht vor einer völkerrechtlichen Bewertung scheut. Dann frage ich Sie jetzt noch einmal ganz klar: War dieser Akt völkerrechtswidrig oder nicht, so wie es eigentlich alle Völkerrechtler gerade ganz klar benennen?
SRS Hille
Dazu verweise ich gern auf das, was der Bundeskanzler gestern gesagt hat, Zitat:
„Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex. Dazu nehmen wir uns Zeit. Maßstab bleibt das Völkerrecht.“
Punkt.
Frage
Ein ähnlicher Aspekt, auch zum Völkerrecht: Sehen Sie hier einen größeren Rahmen, wenn man zum Beispiel an die Einladung des israelischen Premiers Netanjahu denkt, die Herr Merz Anfang 2025 aussprechen wollte, zu der es ja auch schon Zweifel daran gab, wie sehr das Völkerrecht respektiert wird? Sehen Sie hier auch berechtigte Zweifel an der Haltung der Bundesregierung in dieser Frage?
SRS Hille
Es wird Sie nicht überraschen, dass ich mich nicht daran beteilige, Parallelitäten zwischen Dingen aufzumachen oder Dinge miteinander in irgendeiner Form zu vergleichen. Die Sachverhalte stehen einzeln für sich und werden als solche auch einzeln für sich beurteilt.
Frage
Fließt denn in die Bewertung, die Sie jetzt mit der gebotenen Zeit vornehmen, ob das völkerrechtswidrig war oder nicht, auch die Frage ein, wie wohl die US-Regierung, wie Donald Trump, auf eine solche Bewertung reagieren? Worauf stellen Sie sich ein, wenn die Bundesregierung zum Schluss kommt, dass das ein völkerrechtswidriger Akt war? Was sind Ihre Überlegungen, die dabei einfließen, wie die USA reagieren könnten?
SRS Hille
Da sind ziemlich viele Was-wäre-wenns und ‑ ‑ ‑
Zusatzfrage
Ich stelle einmal eine Ja-Nein-Frage: Fließt in Ihre Bewertung ein, wie die USA auf Ihre Beurteilung reagieren?
SRS Hille
Auch das ist sozusagen eine hypothetische Frage, die sich ‑ ‑ ‑
Zusatzfrage
Nein, fließt es in Ihre Bewertung ein? Sie haben ganz viele Sachen genannt, die einfließen. Fließt auch ein, wie Donald Trump reagiert?
SRS Hille
Ich habe gerade versucht, Ihnen zu skizzieren, was die Komplexität dieser Situation ausmacht. Ich glaube, dass ich das umfassend dargestellt habe.
Frage
Meine Frage geht an Herrn Hille, vielleicht auch an das Finanzministerium. Der Finanzminister und Vizekanzler hat sich erkennbar anders und kritischer zu den Vorgängen in Venezuela geäußert. Ist das ein abgestimmtes Verfahren? Haben sich der Kanzler und der Finanzminister vorher über ihre Äußerungen zu dem Thema abgesprochen, oder gibt es einen echten Dissens?
SRS Hille
Ich möchte sozusagen ganz am Anfang ansetzen und die Frage stellen: Wo nehmen Sie denn einen großen Unterschied wahr? ‑ Sowohl der Bundeskanzler als auch der Vizekanzler, der Bundesfinanzminister, betonen die Rolle des Völkerrechts ‑ so nennt es der Bundeskanzler ‑ und des internationalen Rechts ‑ so nennt es der Finanzminister. Da sehe ich auch bei größtmöglicher semantischer Feinfühligkeit, ehrlich gesagt, keinen Unterschied. Genau so ist es. Es gibt keine unterschiedliche Beurteilung des Sachverhaltes.
Zusatz
Nur dass der Finanzminister es deutlich kritischer bewertet als es der Bundeskanzler bisher zumindest öffentlich getan hat, auch wenn beide sich auf das Völkerrecht und das internationale Recht berufen.
SRS Hille
Ich habe gerade auf die beiden aus meiner Sicht entscheidenden Punkte hingewiesen. Beide sprechen vom Völkerrecht, vom internationalen Recht. Welche Interpretationen Sie anlegen, ist natürlich Ihnen überlassen. Aber das ist der aus meiner Sicht zentrale Punkt. Da gibt es keinen Unterschied zwischen dem Bundeskanzler und dem Bundesfinanzminister.
Zusatzfrage
Die Frage, ob Sie sich abgestimmt haben, ist noch nicht beantwortet.
SRS Hille
Es gab Kontakte zwischen den Häusern, ja.
Frage
Herr Hille, Sie sagten am Anfang, insgesamt sei es komplex. Auf Nachfragen haben Sie dann gesagt, es sei mit Blick auf das Völkerrecht komplex. Zahlreiche Völkerrechtler, die sich in den letzten Tagen geäußert haben, sagen ja, das sei völkerrechtlich gar nicht komplex, sondern es sei ganz klar ein Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta. Was ist daran aus Sicht der Bundesregierung denn völkerrechtlich komplex?
SRS Hille
Ich habe versucht, darzustellen, dass die Gesamtlage komplex ist, und habe verschiedene Facetten dieser Gesamtlage aufgemacht, von der eine, natürlich eine wichtige, das Völkerrecht ist, aber nicht die einzige.
Zusatzfrage
Heißt das, dass es völkerrechtlich auch aus Sicht der Bundesregierung nicht komplex ist?
SRS Hille
Noch einmal: Ich habe großes Verständnis für Ihr Interesse und Ihre Versuche, mehr aus mir und aus uns herauszubekommen. Sehen Sie es mir nach, dass ich diesem Wunsch nicht nachgeben werde.
Die Lage ist komplex; das hat der Bundeskanzler gestern gesagt, und das habe ich heute hier noch einmal gesagt. In sozusagen tiefere Seminare im Völkerrecht ‑ sehen Sie es uns nach ‑ steigen wir hier jetzt nicht ein.
Frage
Noch einmal zum Thema „komplex“: Es gibt ja auch konkrete Drohungen von Herrn Trump gegen die Regierung in Kolumbien, mit ähnlichen Argumenten wie gegen Venezuela. Wie komplex wäre denn dieser Fall?
SRS Hille
Schon am Gebrauch des Wortes „wäre“ ersehen Sie, dass es sich um eine hypothetische Frage handelt. Sie wissen, wie wir mit hypothetischen Fragen hier umgehen.
Frage
Frau Deschauer, steht die Bundesregierung nach dem, was passiert ist, in Kontakt mit anderen Ländern wie zum Beispiel Kolumbien?
Deschauer (AA)
Davon kann ich jetzt in dem Moment gerade nicht berichten. Das tue ich gern, wenn ich etwas dazu beizutragen habe. Aber im Grundsatz können Sie davon ausgehen, dass das Auswärtige Amt und der Außenminister in regelmäßigem Kontakt mit den verschiedenen Staaten und Außenministerkollegen dieser Welt stehen, mit denen wir diplomatische Beziehungen unterhalten. Aber ich habe jetzt keinen konkreten Beitrag zu Ihrer Frage zu liefern. Wenn ich das kann, dann tue ich das gern.
Zusatz
Herr Hille, ich muss es leider noch einmal versuchen.
SRS Hille
Das ist völlig okay.
Zusatzfrage
Danke! ‑ Alle, auch die USA, müssen das Völkerrecht achten, hat der Bundeskanzler gesagt, der Jurist Friedrich Merz, wie mein Kollege schon gesagt hat. Maßstab bleibt das Völkerrecht. Ich weiß nicht, wie komplex eine Situation sein kann, wenn man eine gewaltsame Festnahme inklusive einer Bombardierung mit Todesopfern hat. Meine ganz direkte Frage mit Bitte um eine ganz direkte Antwort ist: Ist das für die Bundesregierung kein Völkerrechtsbruch, grundsätzlich?
SRS Hille
Ich kann es wieder mit den Worten des Bundeskanzlers beantworten. Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex.
Frage
Sie haben sich gerade schon kurz zum Thema Grönlands geäußert. Noch einmal die Nachfrage: Als wie unmittelbar betrachten Sie die Gefahr für eine Intervention in Grönland nach den Äußerungen von Herrn Trump von gestern Abend?
SRS Hille
Ich habe für die Bundesregierung hier gerade die Position insgesamt zu Grönland noch einmal unterstrichen. Ich kann das gern noch einmal tun, aber das ist das, was ich zum jetzigen Zeitpunkt zu dem Sachverhalt hier deutlich machen möchte.
Frage
Eine Frage ans Außenamt: Wie viele deutsche Staatsbürger sitzen derzeit in venezolanischen Haftanstalten?
Eine Frage an Herrn Hille: Hat die Bundesregierung Zweifel an der Aussage von Donald Trump, dass ein sehr wichtiges Motiv dieses drastischen Alleingangs geopolitische Erwägungen sind, beziehungsweise die Absicht, Zugriff auf Ressourcen Venezuelas zu bekommen, vor allem auf Öl?
Deschauer (AA)
Ich gehe direkt auf die erste Frage ein und stelle den Hinweis voran, dass Sie wissen, dass wir uns zu konsularischen Einzelfällen nicht äußern. Deswegen gehe ich jetzt, weil ich Ihnen doch ein ganz kleines bisschen sagen möchte, „unter drei“.
[Es folgte ein Teil Unter 3]
Vorsitzende Welty
Dann gehen wir wieder „unter eins“.
Frage
Ich hatte noch die Frage an Herrn Hille, ob die Bundesregierung Zweifel an der Aussage von Donald Trump hat, dass seine Hauptmotivation geopolitische Interessen seien, vor allem der Zugriff auf Ressourcen.
SRS Hille
Ich habe versucht, Ihnen hier sozusagen anhand verschiedener Bausteine, aus denen sich das Gesamtbild zusammensetzt, deutlich zu machen, warum die Lage nicht so einfach ist und wir davon sprechen, dass es eine komplexe Fragestellung sei, die es zu beantworten gelte. Das ist alles, was ich in diesem Zusammenhang zu sagen habe.
Vorsitzende Welty
Dann kommen wir zum Themenkomplex des Stromausfalls in Berlin.
Frage
Meine Frage geht ans BMVg. Können Sie schon sagen, inwiefern die Bundeswehr im Bevölkerungsschutz in Berlin aushelfen wird und aushelfen kann und ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind?
An das BMI: Inwiefern wird das Land Berlin vonseiten des Bundes noch weiter unterstützt? Herr Hille hat lediglich das THW genannt.
SRS Hille
Beispielsweise hatte ich das THW genannt.
Jenning (BMVg)
Ich starte gern. Die Bundeswehr ist bereit, sofort zu helfen, wenn sie gebraucht wird. Sie wissen aber, dass unsere Hilfe natürlich immer unter dem Prinzip der Subsidiarität steht. Das heißt, wir können nur dann zum Einsatz kommen, wenn andere Mittel nicht zur Verfügung stehen und wenn ein entsprechender Antrag vorliegt. Wir arbeiten auch jetzt in diesem Fall sehr eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um schnell und effektiv Hilfe leisten zu können. Was heißt das? ‑ Das heißt zum Beispiel, dass es Vorabprüfungen gibt. Wir warten also nicht erst auf einen formellen Antrag, um dann zu prüfen, ob wir ihn umsetzen könnten.
Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen mitteilen, dass heute ein solcher Hilfeleistungsantrag des Landes Berlin im Operativen Führungskommando der Bundeswehr eingegangen ist. Gegenstand dieses Antrags ist die Bereitstellung von Dieselkraftstoff samt eines entsprechenden Tankfahrzeuges sowie Personals, um die Notstromaggregate in Betrieb zu halten. Dabei steht insbesondere die Versorgung von Pflegeeinrichtungen im Fokus. Das Operative Führungskommando ist bereits in der Umsetzung, um diese Hilfe schnellstmöglich da zur Wirkung kommen zu lassen, wo sie gebraucht wird. Damit zeigen wir, dass wir ein verlässlicher Partner sind.
Wir gehen davon aus, dass uns noch weitere Hilfsanträge erreichen könnten. Aber das bleibt hier hypothetisch, sodass ich Ihnen dazu nichts sagen kann. Aber dieser Antrag liegt vor, und in diesem Umfang werden wir unterstützen.
Dr. Kock (BMI)
Ich kann gern ergänzen. Es ist richtig, dass das Technische Hilfswerk bereits unterstützt. Das ist eine der originären Aufgaben des Technischen Hilfswerks. Deshalb liegt das sehr nahe. Es hat sehr früh angefangen und war sofort vor Ort. Es ist mit seinen Ortsverbänden ja auch sehr breit in der Fläche vertreten.
Ich kann Ihnen berichten, dass aktuell 120 Helferinnen und Helfer aus insgesamt 19 Ortsverbänden vor Ort im Einsatz sind. Weitere Kräfte werden vor Ort im sogenannten Bereitstellungsraum vorgehalten. Das klingt etwas behördlich-technisch. Es bedeutet schlicht, dass sie da und vor Ort sind. Sie sind aus den Bereichen der Notversorgung, der Notinstandsetzung und der Elektroversorgung, halten sich jetzt schon dort auf und werden dort auch versorgt, damit sie schnell da sein können, wo sie gebraucht werden.
Die aktuellen Einsatzaufgaben, die das THW bereits erledigt, umfassen den Betrieb von insgesamt neun Notrufannahmestellen im sogenannten Gefahrenbereich. Dort kann die betroffene Bevölkerung Notrufe absetzen, aber auch Hilfe und Informationen bekommen. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort erkunden, bauen auf und betreiben Notunterkünfte und Stromversorgung. Das THW hat bis heute Morgen an sieben Einrichtungen, an Krankenhäusern, einer Tierklinik, einer Notunterbringung und Pflege- bzw. Betreuungseinrichtungen, eine Notstromversorgung aufgebaut. Das THW unterstützt auch mit Kraftstofflogistik. Denn Notstromaggregate funktionieren mit Kraftstoff, und dieser muss auch dorthin kommen.
Weitere Ersuchen um Amtshilfe beispielsweise durch die Bundespolizei waren uns bis heute Morgen nicht bekannt, aber auch die Bundespolizei würde selbstverständlich bei Bedarf sofort unterstützen.
Frage
Ebenfalls an das Innenministerium: Haben Sie sich vonseiten der Bundesregierung schon damit auseinandergesetzt, ob Sie das Bekennerschreiben als authentisch betrachten, auch im Hinblick unter anderem auf Äußerungen in den sozialen Medien, wonach in diesem Bekennerschreiben verschiedene Namen falsch geschrieben worden seien etc. und verschiedene Formulierungen auch zum Beispiel als nicht originär deutsch angesehen würden? Haben Sie dieses Schreiben schon einer Analyse unterzogen?
Dr. Kock (BMI)
Die Analyse des Bekennerschreibens läuft aktuell durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Sie ist noch nicht abgeschlossen; deshalb kann ich Ihnen hierzu im Moment nichts Abschließendes mitteilen.
Frage
Meine Frage geht ebenfalls an das BMI. Wie soll verhindert werden, dass die Aktion Nachahmer findet?
Wird das KRITIS-Dachgesetz noch einmal nachgeschärft?
Dr. Kock (BMI)
Na ja, das sind so grundsätzliche Fragen. Es gab ja bereits einen relativ ähnlichen Fall im Berliner Südosten im September vergangenen Jahres. Die Behörden haben das sehr genau im Blick und beobachten auch die entsprechenden Szenen und verschiedenen Bedrohungslagen, denen wir uns gegenübersehen. Dazu äußern wir uns ja auch immer wieder aus den verschiedenen Richtungen.
Die Ermittlungen zu diesem konkreten Fall laufen im Moment noch, das wird Ihnen allen klar sein. Das ist erst vor Kurzem passiert. Die Ermittlungen werden durch die Berliner Behörden geführt. Ich bin mir sehr sicher, dass auch die Berliner Behörden in diesem Fall in alle Richtungen ermitteln.
Was den Schutz kritischer Infrastrukturen angeht, wozu ja auch die Energieversorgung gehört, so wissen Sie, dass im Wesentlichen zunächst die Betreiber für den Schutz zuständig sind.
Frage
Meine Frage richtet sich an Herr Hille und auch an das BMI. Die als linksextrem und anarchistisch eingeordnete „Vulkangruppe“, die sich zum Brandanschlag bekennt, verübt seit 2011 immer wieder Brandanschläge auf Kabelschächte, Funkmasten und Datenleitungen in Berlin und Brandenburg. Ihr Ziel ‑ so sagt sie selbst ‑ seien reiche Menschen und die Bekämpfung der fossilen Energiewirtschaft. Sie beschreibt den Anschlag als gemeinwohlorientierte Aktion, die gesellschaftlich sinnvoll sei.
Wie ernst nimmt die Bundesregierung diese Brandanschläge? Welche Lehren zieht sie daraus? Warum, Frau Kock, ist man der Gruppe bisher noch nicht habhaft geworden?
SRS Hille
Ich kann in diesem Zusammenhang nur noch einmal ganz kurz das betonen, was ich schon eingangs gesagt habe. Die Bundesregierung verurteilt den Brandanschlag auf das Schärfste. Ein solcher Anschlag auf unsere Strominfrastruktur ist eine schwere Straftat, die durch nichts zu rechtfertigen ist. Die Täter haben die Gefährdung von Menschen, insbesondere von Krankenhauspatienten, Älteren und Familien mit kleinen Kindern, in Kauf genommen. Die Umstände und Hintergründe dieser Tat müssen jetzt umfassend ermittelt werden, damit die Täter voll zur Verantwortung gezogen werden können.
Dr. Kock (BMI)
Genau. Einmal vorweg: Die Authentizität des Bekennerschreibens ‑ danach hat auch Ihre Kollegin gefragt, und das habe ich sehr deutlich zu sagen versucht ‑ ist bislang aus unserer Sicht nicht abschließend geklärt. Das sollte man bei allen Bewertungen mit berücksichtigen.
Wir beobachten in der Tat vermehrt Angriffe gegen kritische Infrastrukturen. Insbesondere Brandstiftungen gehören generell zum Repertoire der linksextremistischen Szene. Wir sehen auch, dass die Qualität der Angriffe zuletzt angestiegen ist und sie sich eben auch gegen Einrichtungen der Stromversorgung richtet. Das hatte ich vorhin schon erwähnt: im Berliner Südosten im September letzten Jahres.
Daher ist zunächst eine linksextremistische Motivation naheliegend. Aber die Ermittlungen laufen, und das ist nicht abschließend geklärt. Wir sollten die Ergebnisse der Ermittlungen abwarten.
Zu Ihren Fragen, was die Bundesregierung tut: Ich denke, wir haben in den letzten Monaten und Jahren sehr sichtbare, wichtige Erfolge erzielt, zuletzt auch bei der Festnahme mehrerer gewaltbereiter Mitglieder des Netzwerks „Antifa Ost“, wodurch diese Gruppierung auch geschwächt werden konnte. Ich meine, bezüglich der „Vulkangruppe“ laufen aktuell ‑ jetzt räubere ich ein bisschen in der Zuständigkeit der Kollegin ‑ mehrere GBA-Verfahren. Es ist also keineswegs so, dass die Bundesregierung das nicht sehen und nichts unternehmen würde.
Zusatzfrage
Kann die Kollegin noch etwas ergänzen?
Beckfeld (BMJV)
Sobald es um Verfahren des Generalbundesanwalts geht, muss ich Sie bitten, sich direkt an die Pressestelle dort zu wenden. Dazu kann ich hier an dieser Stelle nichts sagen. Aber im konkreten hier angesprochenen Fall des Stromausfalls in Berlin beobachtet der Generalbundesanwalt die Lage, hat die Ermittlungen aber bisher nicht übernommen.
Zusatzfrage
Warum nicht? Im Hinblick auf seine Schwere hat das Ereignis ja überregionale Bedeutung.
Beckfeld (BMJV)
Der Generalbundesanwalt prüft immer selbst, in welchen Fällen er die Lage übernimmt. Derzeit wird der Sachverhalt noch aufgeklärt. Insofern beobachtet er die Lage und entscheidet selbstständig, wann er übernimmt.
Frage
Ich will auf die Aussage zurückkommen, die Authentizität des Bekennerschreibens sei noch nicht abschließend geklärt. Für wie groß schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, dass ein staatlicher Akteur dahinterstehen könnte?
Dr. Kock (BMI)
Das fällt unter die von Herrn Hille heute schon häufig angesprochenen hypothetischen Fragen. Wir äußern uns dann, wenn das abschließend geklärt ist.
Frage
Frau Koch, Sie haben das THW und die Notstromversorgung schon angesprochen. Sind die Kapazitäten des THW für die Bereitstellung von Notstromaggregaten jetzt ausgelastet?
Es wurden ja auch Notstromaggregate an die Ukraine geliefert. Können Sie sagen, ob diese jetzt fehlen? Könnte man mehr Stromversorgung herstellen, wenn man sie nicht geliefert hätte?
Dr. Kock (BMI)
Nein. Sie können davon ausgehen, dass bei allem, was wir abgeben, immer auch berücksichtigt wird, dass genug hier bleibt, um die hiesige Bevölkerung, die hier vor Ort ist, im Notfall ‑ und das ist ein solcher Notfall ‑ zu versorgen.
Es sind auch lange noch nicht alle Kräfte ausgeschöpft. Wie Sie wissen, arbeitet das Technische Hilfswerk mit sehr vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Die Berliner Ortsverbände zum Beispiel sind in Bereitschaft versetzt. Das heißt, die Kolleginnen und Kollegen dort wissen, dass sie sehr kurzfristig in den Einsatz gerufen werden können. Das sind jetzt nur die Landesverbände und Ortsverbände im Nahbereich; sicherlich gibt es auch noch weitere aus ganz Deutschland, die gern bereit wären, zu helfen. Auch die Notstromaggregate reichen aus.
Zusatzfrage
Dann habe ich noch eine Nachfrage ans Wirtschafts- und Energieministerium, wenn ich darf. Eigentlich gilt im Stromnetz ja das Prinzip der Redundanz, dass also, wenn eine Leitung ausfällt, dann sozusagen eine andere anspringt. Wurde das aus Ihrer Sicht in diesem Fall nicht eingehalten?
Wentzel (BMWE)
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich zu den Einzelheiten der Netztopologie vor Ort von dieser Stelle aus nicht äußern kann. Das müssen der Netzbetreiber und die lokalen Behörden beantworten.
Dr. Kock (BMI)
Ich kann noch kurz ergänzen ‑ das hat mir ein Kollege gerade geschickt ‑, dass die Notstromaggregate für die Ukraine extra angeschafft wurden.
Frage
Ich freue mich schon sehr auf die Antworten, die ich dazu vielleicht bekommen werde. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann will sich das BMWE jetzt nicht dazu äußern, dass es nur eine einseitige Anbindung über eine Kabelbrücke gab. Habe ich das gerade richtig verstanden? Liegt das Thema von Redundanz und Resilienz heute also nicht mehr beim BMWE?
Wentzel (BMWE)
Ich habe nicht gesagt, dass das Thema von Redundanz und Resilienz nicht bei uns liege, sondern dass ich die Netztopologie vor Ort von dieser Stelle aus nicht bewerte, schon allein deswegen nicht, weil ich sie nicht kenne.
Es ist natürlich richtig, dass wir ein resilientes Energiesystem brauchen und dass dafür Redundanzen und (n − 1)-Kapazitäten dringend erforderlich sind. Aber ich werde mich hier nicht dazu äußern, ob und wie das in diesem Fall in Berlin eingehalten oder nicht eingehalten wurde.
Zusatzfrage
Dann ziehe ich die Frage ein bisschen größer und richte sie an Herrn Hille. Es ist offensichtlich ein Restant aus der Zeit Westberlins als Inselbetriebs, dass diese Anbindung so aufgebaut wurde, wie sie aufgebaut wurde, und in der Zwischenzeit, in den vergangenen 37 Jahren, keine Zweitleitung beispielsweise in Richtung Brandenburgs verlegt wurde.
Für die Bundesregierung insgesamt: Sind wir mit dieser Art von Infrastruktur so, wie sie momentan aufgestellt ist, in Zeiten der Zeitenwende denn adäquat unterwegs?
SRS Hille
Es freut mich, zu sehen, was alles Sie mir beantworten zu können zutrauen. Ich bin aber kein Netzexperte und möchte auch darauf hinweisen, dass es sich zwar um einen natürlich dramatischen Sachverhalt handelt, aber um einen Sachverhalt hier in Berlin. Wir haben in Deutschland ein föderales System aus Kommunen, Ländern und Bund ‑ Frau Dr. Kock hat gerade schon darauf hingewiesen, welche Zuständigkeiten in diesen Fragen jenseits der föderalen Ebenen auch bei dem Netzbetreiber liegen ‑, sodass der Bund in all diesen Fragen derzeit keine Rolle hat. Richten Sie diese Fragen bitte in Berlin an die zuständigen Stellen oder auch an den Betreiber, der Fragen zu diesen Details im Netz sicherlich besser beantworten kann, als es die Bundesregierung von dieser Stelle aus vermag.
Frage
Frau Kock, zur Frage möglicher Kapazitätsengpässe: Die These, dass wegen THW-Hilfeleistungen in andere Nationen in Deutschland Engpässe bestünden, kommt ja aus dem Inneren des THW. Ich verstehe Sie so, dass Sie sagen: Das sind, wie man so sagt, Latrinenparolen. Es bestehen keinerlei Engpässe. Sämtliche Anforderungen, technisch und in Manpower, können voll und ganz erfüllt werden. ‑ Ist das richtig so?
Dr. Kock (BMI)
Das ist jetzt von Ihnen sehr, sehr, sehr, sehr global ausgedrückt. Ich habe gesagt: Es stehen genug Notstromaggregate zur Verfügung, um jetzt vor Ort zu unterstützen. Die Notstromaggregate, die an die Ukraine geliefert wurden, wurden extra für diese Lieferungen angeschafft und nicht aus dem Bestand des THW genommen. THW-Kräfte können bundesweit zusammengezogen werden. Das geht immer danach, wer kann, aber es sind sicherlich genug THWler in Deutschland, die gern bereit sind hier in Berlin zu helfen.
Zusatzfrage
Es gibt also keine Hilfsanforderung oder Erwägung einer Hilfsanforderung an das THW, die wegen Hilfeleistung in anderen Nationen, an anderen Orten nicht erfüllt werden könnten. Ist das richtig?
Dr. Kock (BMI)
Das ist mir zumindest nicht bekannt.
Frage
Frau Kock, Sie haben jetzt mehrfach betont, dass die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht ganz sicher sei, dass das Bekennerschreiben originär von der linksradikalen „Vulkangruppe“ stamme, wie es die Berliner Polizei meiner Wahrnehmung nach ja dargestellt hat. Können Sie vielleicht trotzdem noch einmal darauf eingehen? Ich verstehe, dass Sie den Ergebnissen jetzt nicht vorgreifen können. Trotzdem möchte ich noch fragen: In welche Richtung ermitteln Sie denn, wenn das bisher noch offen ist? Ist es aus der Sicht der Bundesregierung möglich oder denkbar, dass es sich um einen Trittbrettfahrer zum Beispiel aus dem Ausland handeln könnte?
Dr. Kock (BMI)
Erst einmal: Wir ermitteln überhaupt nicht. Bislang ermitteln die Berliner Behörden, nicht die Bundesbehörden.
Wir unterstützen in solchen Fällen. Das heißt ‑ das haben Sie ja gerade auch angesprochen ‑, das Berliner Landeskriminalamt hat das Selbstbekennerschreiben vorerst als authentisch eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz prüft es jetzt quasi in einem zweiten Schritt. Das sind unterschiedliche Prüfungen, unterschiedliche Dinge, die man sich bei einem solchen Schreiben anschauen kann, um zu einer abschließenden Bewertung zu kommen: Ist das authentisch? Passt das zu dieser Gruppierung, zu den Menschen, die wir von dieser Gruppierung kennen? Oder passt es eben nicht und weist eher auf andere Akteure hin? ‑ Genau das wird derzeit geprüft.
Zusatzfrage
Können Sie schon ungefähr sagen, wie lange so eine Prüfung dauert, wann wir ungefähr damit rechnen können?
Dr. Kock (BMI)
Das geht üblicherweise relativ zügig. Es wird nicht mehrere Wochen dauern.
Frage
Noch eine Frage zum Schutz der kritischen Infrastruktur, wahrscheinlich ans BMI oder BMWE: Experten weisen ja darauf hin, dass spezielles Wissen für einen solchen Anschlag nicht schwer herauszufinden ist. Man kann sich aus dem Internet relativ leicht ziehen, wo die neuralgischen Punkte der Stromversorgung liegen. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, diese Infos besser zu schützen?
Wentzel (BMWE)
Verzeihung, dazu habe ich zum jetzigen Zeitpunkt nichts vorzulegen.
Dr. Kock (BMI)
Ich würde gerne allgemein ergänzen ‑ das habe ich ja vorhin schon erwähnt ‑, dass die Betreiber im Wesentlichen selbst für den Schutz ihrer Anlagen zuständig sind. Das heißt, die Stromversorger sind auch für den Schutz dieser Kabel zuständig. Die Sicherheitsbehörden unterstützen aber, und zwar auch die Sicherheitsbehörden des Bundes.
Wir haben uns hier auch schon mehrfach zu dem KRITIS-Dachgesetz geäußert, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Das soll ein einheitliches, bundesgesetzliches Dach über kritische Infrastrukturen schaffen. Dazu gehört auch der Energiesektor; der ist ein wichtiger KRITIS-Sektor. Er steht eben, wie wir jetzt wieder gesehen haben, besonders im Fokus von Gefährdungen und Anschlägen. Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll es für alle Sektoren eine Risikoanalyse und eine darauffolgende Risikobewertung geben, die wiederum in einen Resilienzplan bzw. in Resilienzmaßnahmen münden. Diese Maßnahmen ‑ das ist jetzt wahrscheinlich für Sie das Interessante ‑ umfassen insbesondere Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und Ausfällen, Maßnahmen zur Ermöglichung der Weiterarbeit oder zur schnellen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
Frage
Herr Hille, Russlands Ex-Präsident Dmitri Medwedew hält eine Entführung von Friedrich Merz nach US-amerikanischem Vorbild für denkbar. Wie hat der Kanzler diese Drohung wahrgenommen oder eingeordnet?
Eine weitere Frage an Frau Dr. Kock: Sieht das Bundesministerium des Inneren Anlass dafür, das Sicherheitskonzept rund um den Kanzler zu justieren?
SRS Hille
Wie Sie sich vorstellen können, haben wir diese Äußerungen natürlich zur Kenntnis genommen.
Zusatz
Sicher.
SRS Hille
Wie Sie sich wahrscheinlich ebenfalls vorstellen können, verurteilt die Bundesregierung jegliche Form solcher Äußerungen und Drohungen auf das Schärfste.
Zusatzfrage
Hat der Kanzler vielleicht Bedenken geäußert und in Erwägung gezogen, seinen Bewegungsraum einzuschränken ‑ oder so etwas in der Art?
SRS Hille
Wie Sie wissen, ist der Bundeskanzler gut und sicher geschützt. Das Ganze wird vom Bundeskriminalamt verantwortet mit der entsprechenden Sicherungsgruppe des Bundeskanzlers; die Kolleginnen und Kollegen gehören zu den Besten der Welt.
Ansonsten kann ich wiederholen: Derartige Drohungen verurteilen wir auf das Schärfste.
Zusatzfrage
Vielleicht habe ich die Frage an Dr. Kock verkehrt formuliert. Sieht das Bundeskriminalamt aufgrund dieser Drohung die Notwendigkeit, das Konzept rund um den Kanzler zu justieren oder zu verändern?
SRS Hille
Dem ist nicht so. Die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen haben sich bewährt und bieten einen anlassbezogenen und der Gefährdungslage des Bundeskanzlers angemessenen Schutz.
Frage
Die Frage richtet sich ans BMVg und an Herrn Hille: Ein Medienbericht bezieht sich auf geleakte Teile des Operationsplans Deutschland. Demnach sollen hybride Angriffe wie Cyberoperationen und Einflusskampagnen grundsätzlich als Vorbereitung einer militärischen Konfrontation gesehen werden können und nicht mehr als Hintergrunddruck auf die innere Sicherheit.
Jetzt meine Frage: Sieht die Bundesregierung in den hybriden Angriffen auf Deutschland aktuell tatsächlich das Potenzial für eine militärische Konfrontation? Wer wäre dabei der potenzielle Aggressor, und wie konkret sind die Vorbereitungen auf eine mögliche Konfrontation?
Jenning (BMVg)
Vielleicht noch einmal zur Einordnung des Operationsplans Deutschland. Wie Sie sicher wissen, geht es da um die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den zivilen Stellen. Ja, der ist natürlich zu großen Teilen eingestuft, weil es das Sicherheitskonzept betrifft. Meldungen wie die, die Sie dargestellt haben, nehmen wir natürlich zur Kenntnis; sie sind sicherlich auch Teil der Bedrohungsanalyse. Aber ich kann hier jetzt keine weiteren Details oder neue Sicherheitsstufen nennen, die jetzt direkter Ausschluss dieser Meldung wären. Dazu gehört, dass wir das beobachten. Wir sehen auch ‑ das haben wir auch im vergangenen Jahr deutlich gespürt ‑, dass hybride Angriffe insgesamt gesehen zunehmen. Das ist natürlich etwas, was wir zur Kenntnis nehmen, was wir bewerten und was auch unserem Handeln zugrunde gelegt wird.
Frage
Herr Hille, da Sie die Äußerung von Herrn Medwedew ja ernst nehmen: Gehen Sie davon aus, dass die in Absprache bzw. mit Zustimmung Putins erfolgte? In der Vergangenheit haben die beiden ja sehr eng kooperiert.
SRS Hille
Auch da der Verweis darauf ‑ Sie wissen das, da Sie ja sehr häufig hier zu Gast sind ‑, wie wir mit derartigen hypothetischen Fragen umgehen. Ich bitte um Verständnis, dass das auch hier der Fall ist. An theoretischen, hypothetischen Gedankenspielen beteiligen wir uns nicht.
Zusatzfrage
Nach Ihren Worten nehmen die Äußerung Medwedews als solche nach Ihren Worten ja nicht als eine hypothetische Drohung, sondern Sie nehmen sie ernst. Ich finde, deswegen ist es schon zulässig erfahren zu wollen, ob Sie davon ausgehen, dass das in Absprache mit Putin erfolgte.
SRS Hille
Absolut. Nur fürs Protokoll: Ich habe nicht gesagt, dass irgendetwas nicht zulässig sei. Natürlich ist jede Frage zulässig, die Sie gerne stellen möchten. Ich habe nur ‑ auch für das Protokoll ‑ darauf hingewiesen, dass wir die Äußerungen zur Kenntnis genommen haben und die Bundesregierung jegliche Form solcher Äußerungen und Drohungen auf das Schärfste verurteilt. Das waren meine Worte.
Frage
Herr Hille, verstehe ich das richtig? Die, wie Sie selbst sagten, rein hypothetische Drohung, einen solchen Völkerrechtsbruch zu begehen und ein Staatsoberhaupt zu kidnappen, verurteilen Sie aufs Schärfste, aber wenn das tatsächlich passiert, dann verurteilen Sie das nicht aufs Schärfste?
SRS Hille
Ich weiß nicht, worauf Sie hinauswollen. Ich kann gerne noch einmal sagen, was ich gerade gesagt habe, aber möchte Sie gerade mit Blick auf die Uhr nicht extra strapazieren.
Frage
Ich hätte eine Frage an das Innenministerium zum Stichwort Böllerverbot. Es gibt dazu eine größere Unterschriftenliste; die ist, wenn ich es richtig weiß, vorhin übergeben worden. Können Sie vielleicht einmal aus Sicht des Innenministeriums dazu Stellung nehmen, wie Sie das bewerten und ob es dahingehend möglicherweise auch Überlegungen in der Bundesregierung gibt?
Dr. Kock (BMI)
Dazu haben wir uns in den letzten zwei Regierungspressekonferenzen schon geäußert. Die Petition wurde tatsächlich bei uns abgegeben, ich glaube, um 11 Uhr. Der zuständige Fachkollege hat sie entgegengenommen.
Ich habe das bereits am 29. Dezember letzten Jahres gesagt, dass im nächsten Jahr mit den Ländern darüber beraten wird, ob im Rahmen der Veränderung der Sprengstoffverordnung Kommunen und Ländern ein Mehr an eigenen Entscheidungsmöglichkeiten eingeräumt werden kann. Dazu bedarf es einer Entscheidung im Bundesrat.
Frage
Eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Wir haben in den letzten Tagen jetzt viel von der amerikanischen Dominanz in der westlichen Hemisphäre gehört, was der Anspruch ist. Gleichzeitig will die EU ja noch das MERCOSUR-Abkommen mit südamerikanischen Ländern unterzeichnen. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob es bei den Planungen bleibt, dass das in der nächsten Woche der Fall ist, oder verschiebt man das nun mit Blick auf das amerikanische Vorgehen in Südamerika?
Wentzel (BMWE)
Mir ist keine Verschiebung bekannt. Sie kennen die grundsätzliche Unterstützung der Bundesregierung für MERCOSUR, und wir arbeiten auf einen schnellstmöglichen Abschluss der Verhandlungen bzw. auf eine Unterzeichnung des Abkommens hin.
Zusatzfrage
Der Termin in der kommenden Woche steht?
Wentzel (BMWE)
Dem kann ich jetzt nicht vorgreifen.
Frage
Frau Deschauer, seit einigen Tagen gibt es ja jetzt verschärfte Proteste im Iran. Es soll auch Tote geben; es ist von einer unterschiedlichen Anzahl von Toten die Rede. Wie wird das im Auswärtigen Amt beobachtet und bewertet?
Deschauer (AA)
Wir beobachten die aktuellen Proteste in Iran sehr aufmerksam. Es gibt ja Berichte, wie Sie sagen, über exzessive Gewaltanwendungen gegenüber Demonstranten. Das nehmen wir sehr ernst. So wie wir das von allen Vertragsstaaten des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte tun, erwarten wir von Iran sehr klar, die darin verbrieften Rechte wie Demonstrations- und Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.
Wenn mich nicht alles täuscht, hat sich auch der Europäische Auswärtige Dienst in Gestalt der Sprecher dazu geäußert. Darauf möchte ich auch gerne verweisen.
Frage
Wie schätzen Sie denn die Erfolgsaussichten der Proteste ein?
Deschauer (AA)
Darüber möchte ich gar nicht spekulieren. Das steht mir auch, glaube ich, gar nicht zu. Das ist eine Beobachtung, die Sie und ich hier jetzt aus der Ferne anstellen, dass es da Protestbewegungen gibt, die Menschen wegen wichtiger Fragestellungen umtreibt. Das betrifft ihre wirtschaftliche Versorgung, aber auch ihre Freiheitsrechte, ihre Rechte, sich öffentlich zu versammeln und zu demonstrieren. Das beobachten wir sehr genau und sehr sorgenvoll. Ich möchte aber nicht über mögliche weitere Entwicklungen spekulieren; das kann ich auch einfach nicht.
Frage
Zum Treffen morgen in Paris: Können Sie uns sagen, mit welchen Teilnehmern der amerikanischen Regierung Sie rechnen ‑ und, wenn ja, hybrid oder präsent?
SRS Hille
Ich kann Ihnen gerade nicht sagen, welche Personen für die anderen Staaten oder für die USA teilnehmen. Das lässt sich sicherlich in Erfahrung bringen.
Vorsitzende Welty
Reichen Sie das nach?
SRS Hille
Wenn wir etwas nachreichen können, dann reichen wir es nach.
Vorsitzende Welty
Wunderbar.
Deschauer (AA)
Ich habe noch eine Information „unter drei“.
[Es folgte ein Teil Unter 3]
Vorsitzende Welty
Dann gehen wir wieder „unter eins“ und sagen auf Wiedersehen.
SRS Hille
Vielen Dank. Auf Wiedersehen! Einen guten Start in das Jahr 2026!
(Ende der Pressekonferenz)