Regierungspressekonferenz vom 29. Juli 2026

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 29. Juli 2026

Themen
•    Kabinettssitzung
•    Entwurf eines Gesetzes zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung
•    Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
•    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
•    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge
•    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
•    Entwurf eines Gesetzes zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung
•    geplante Anhebung der Förderung von Deradikalisierungsmaßnahmen
•    Überlegungen zum Verkauf von Anteilen an Weltmeisterschaften der FIFA
•    Neubesetzung des Postens der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt
•    Rückführungen nach Afghanistan
•    Kraftstoffpreise
•    Anschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin
•    Diskussion über eine mögliche Überwachung terroristischer Gefährder mittels elektronischer Fußfessel
•    Kabinettsumbildung in der Bundesregierung
•    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
•    Wiederaufnahme von direkten Flugverbindungen zwischen Deutschland und Syrien
•    Connected Vehicle Security Act der USA
•    Nahostkonflikt
•    niedrige Wasserstände auf den deutschen Wasserstraßen
•    Mobilisierung von zusätzlichem Kapital für Infrastrukturprojekte
•    Todesfälle aufgrund von Vibrioneninfektionen
 

31 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 29. Juli 2026

Sprecherinnen und Sprecher
•    stellvertretender Regierungssprecher Meyer
•    Singer (BMI)
•    Lenz (BMBFSFJ)
•    Dr. Hosemann (BMJV)
•    Lorenzat (BMWE)
•    Köppl (BMUKN)
•    Deschauer (AA)
•    Harmsen (BMF)


(Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS Meyer

Das Kabinett hat heute eine Sitzung gehabt, gearbeitet und einige Beschlüsse gefasst, über die ich Sie kurz informieren möchte.

In der heutigen Sitzung hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung beschlossen. Ziel des Gesetzes ist, asyl- und aufenthaltsrechtliche Verwaltungsverfahren effizienter, einheitlicher, qualitativ hochwertiger und sicherer zu gestalten. Der Entwurf beruht auf den im ersten Entlastungskabinett im November 2025 von BMI und AA erarbeiteten Eckpunkten zum Einsatz künstlicher Intelligenz im Visumverfahren und in der Migrationsverwaltung. Mit dem Gesetz werden rechtliche Grundlagen für einen rechtssicheren und datenschutzkonformen Einsatz von KI-Technologien in der Anwendung zur automatisierten Datenverarbeitung in der Migrationsverwaltung geschaffen. Damit setzen wir ein weiteres Koalitionsvorhaben um und modernisieren die Verwaltungsprozesse.

Dann kommen wir zum großen Thema der erneuerbaren Energien und des Netzpakets. Wir wollen bis 2030 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien gewinnen. Das ist auch für die Unabhängigkeit von fossilen Energien zentral, wie wir in der derzeitigen Energiekrise der letzten Wochen erneut sehen. Mit dem Beschluss über einen Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz zusammen mit dem Netzanschlusspaket gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu diesem erklärten Ziel.

Zunächst in aller Kürze zur EEG-Novelle: Die Ministerin hat sich meinen Infos zufolge auch heute schon zu beiden Gesetzesvorhaben geäußert. Die heute beschlossene Neufassung ist ein Meilenstein und bildet einen Systemwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien, denn die erneuerbaren Energien sind im Zentrum unserer Stromversorgung angekommen. Jetzt geht es darum, den Ausbau kosteneffizienter und ökonomisch robuster zu machen, Überforderungen abzuschaffen und das Gesamtsystem in den Fokus zu rücken. Mit diesem Ziel wird das EEG konsequent weiterentwickelt, von einem umfassenden staatlichen Fördersystem hin zu einem marktbasierten, system- und netzdienlichen Investitionsrahmen. Der Ausbau soll in Zukunft stärker am Markt und durch effizienteste Anlagen erfolgen und damit kostengünstiger werden. In Zukunft werden alle neuen Energieanlagen ihren Strom direkt am Markt veräußern. Das ist ein Paradigmenwechsel, weil es dazu führt, dass Strom dann produziert wird, wenn er besonders gebraucht wird.

Damit zusammenhängend hat das Kabinett heute das Netzanschlusspaket des BMWE beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Ausbau von erneuerbaren Energien besser mit dem Ausbau der Stromnetze synchronisieren. Die Investitionsbedingungen für Investoren in erneuerbare Energien bleiben verlässlich. Sie werden in Zukunft aber Anreize erhalten, bei der Standortwahl die Netzsituation und die Entwicklung des Netzausbaus zu berücksichtigen. Damit wird erstmals eine räumliche Steuerung des Zubaus eingeführt, die den Ausbau der erneuerbaren Energien in Regionen lenkt, in denen diese auch aufgenommen werden können. Das senkt die Kosten für das sogenannte Engpassmanagement und damit den Anstieg der Netzentgelte. Davon profitieren letztlich dann auch alle Stromverbraucherinnen und ‑verbraucher. Mit dem Netzanschlusspaket soll zudem das Netzanschlussverfahren insgesamt neu aufgestellt werden. Der Entwurf beschränkt sich daher nicht auf die Priorisierung von Netzanschlüssen, sondern fordert gleichermaßen Prozessverbesserungen von den Netzbetreibern ein. Dabei setzen wir auf mehr Transparenz, mehr Digitalisierung und mehr Verbindlichkeit.

Die beiden heute beschlossenen Gesetze bilden, wie schon gesagt, einen Systemwechsel bei der Ausgestaltung der Energiewende und richten sie wieder konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit aus. Wir wollen damit die Klimaziele Deutschlands verlässlich erreichen und den Wirtschaftsstandort zukunftssicher machen.

Weiterhin wurde heute eine Novelle des Elektromobilitätsgesetzes beschlossen. Das Elektromobilitätsgesetz besteht seit 2025. Es schafft bestimmte Privilegien für E-Fahrzeuge. Kommunen können für sie beispielsweise eigene, gebührenfreie Parkplätze bereitstellen oder die Nutzung von Busspuren für E-Fahrzeuge ermöglichen. Die Bundesregierung erhöht so die Attraktivität von E-Fahrzeugen und unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität. Das trägt dazu bei, die Klimaziele zu erreichen und die Luftqualität in den Kommunen zu verbessern.

Die Bundesregierung will darüber hinaus die Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verbessern. Dafür hat sie Änderungen des Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts für die Wissenschaft im Kabinett beschlossen, mit dem Ziel, mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen und auch für Studierende zu schaffen, angemessene Vertragslaufzeiten zu gewährleisten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

Ich nenne hier ein paar Beispiele: Erstmals werden Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge eingeführt. Diese sollen künftig vor der Promotion drei Jahre und in der Phase nach der Promotion zwei Jahre betragen. Außerdem werden Schutzmechanismen auf bestimmte Beschäftigte ausgeweitet, deren Stelle sich aus Drittmitteln finanziert. So sind Vertragsverlängerungen insbesondere bei Mutterschutz und Elternzeit künftig möglich. Das gilt für Beschäftigungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Angehörige pflegen, soll die maximale Befristung während der wissenschaftlichen Qualifizierung um jeweils zwei Jahre vor und nach der Promotion erhöht werden. Damit wird der wachsenden gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Pflege Rechnung getragen. Für studentische Hilfskräfte soll außerdem die Höchstbefristungsdauer von sechs auf acht Jahre erhöht werden. Das bedeutet mehr Planungssicherheit, vor allem für die Prüfungsphase. ‑ Die Bundesregierung setzt damit ein wichtiges Anliegen aus dem Koalitionsvertrag um, damit der Innovationsstandort Deutschland attraktiv, stark und wettbewerbsfähig bleibt.

So weit waren dies die entscheidenden Beschlüsse aus der heutigen Kabinettssitzung.

Frage

(zum Entwurf eines Gesetzes zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung) Ich weiß nicht, welches das federführende Ministerium ist. Welches KI-Modell oder welche KI-Modelle werden vom BAMF dann verwendet?

SRS Meyer

Zuständig ist das BMI.

Singer (BMI)

Ich kann Ihnen nicht sagen, welches genau dafür verwendet wird. Soviel ich weiß, sind es eigens entwickelte KI-Modelle.

Zusatzfrage

Vielleicht können Sie uns dann noch sagen, welche es sind. Sind sie aus Deutschland? Sind es deutsche KI-Modelle?

Singer (BMI)

Ich gehe davon aus. Ich kann es aber natürlich noch nachreichen, wenn Sie es genau wissen wollen.

Zusatz

Unbedingt, danke.

Frage

(zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge) Was genau ist bei der E-Mobilitäts-Geschichte neu? Das, was Sie aufzählten, existiert schon, wenn ich es richtig verstanden habe.

SRS Meyer

Es geht hierbei insbesondere um die Verlängerung beziehungsweise Teilentfristung und in manchen Bereichen auch komplette Entfristung von Vorgaben. Das heißt, dafür gab es bisher sozusagen ein Enddatum. So nenne ich es jetzt einmal. An verschiedenen Stellen wurden die Dinge jetzt entfristet. Das hat sich in der Vergangenheit gut bewährt. Das kann ich dazu sagen. Vielleicht mag das BMV aber auch noch ergänzen.

Vorsitzende Buschow

Das BMV ist nicht vertreten.

SRS Meyer

Gut, dann noch einmal: Es geht vor allen Dingen darum, bestimmte Vorgaben zu entfristen und zu verlängern.

Frage

Es war eine besondere Kabinettssitzung. Was können Sie uns über den atmosphärischen Verlauf schildern?

SRS Meyer

Einerseits kann ich sagen, dass die Kabinettssitzung natürlich auch noch sehr stark im Zeichen des schrecklichen Anschlags auf den Christopher Street Day am Wochenende stand. Minister Dobrindt hat dort auch länger zum Stand der Ermittlungen berichtet und Überlegungen zu weiteren Schritten geteilt. Das war auch für das Kabinett noch einmal ein wirklich sehr emotionaler Moment. Auch der Bundeskanzler hat noch einmal von Sonntag berichtet, auch vom Gedenkgottesdienst, der stattgefunden hat. Es war also ein wichtiges Thema in der Kabinettssitzung.

Darüber hinaus wurden natürlich auch einige Mitglieder des Kabinetts verabschiedet. Das hat der Bundeskanzler dann auch entsprechend getan. Er hat den Ministerinnen und Ministern, die das Kabinett verlassen, und auch den Staatsministerinnen und ‑ministern sehr für ihre geleistete Arbeit in der vergangenen Zeit von etwas mehr als einem Jahr gedankt. Er hat gleichzeitig unter anderem auch Frau Warken, die jetzt ja vom Gesundheitsministerium auf den Chefposten des Bundeskanzleramts wechselt, mitgeteilt, dass er sich auf eine gute Zusammenarbeit freue, und insbesondere auch Herrn Frei für die sehr intensive Arbeit im vergangenen Jahr gedankt.

Zusatzfrage

Herr Lenz, die Ministerin hat sich in einem Interview mit der dpa zu einem Schwerpunkt geäußert, den sie als Reaktion auf den Anschlag auf den CSD in Berlin setzen will. Sie hat von fünf Millionen Euro zusätzlich für Deradikalisierungsmaßnahmen gesprochen. Mir ist nicht ganz klar, woher genau das Geld kommt beziehungsweise wo es weggenommen werden könnte. Hat sie dabei konkretere Vorstellungen?

Lenz (BMBFSFJ)

Das Geld wird nirgendwo weggenommen, sondern es handelt sich hierbei um Geld, das einfach noch nicht abgerufen wurde. Es ist auch eine normale Sache, dass Mittel aus unterschiedlichen Gründen auch mal nicht in Anspruch genommen werden: weil Projekte nicht umgesetzt wurden oder weil Mittel nicht abgerufen wurden. Es ist Geld aus dem Topf „Demokratie leben!“, das im Moment aber noch nicht gebunden ist.

Zusatzfrage

Es kommt also sozusagen aus der Förderperiode 2026?

Lenz (BMBFSFJ)

Genau, es handelt sich jetzt erst einmal um die Förderperiode 2026. Das heißt, es ist Geld, das sonst zum Ende des Jahres verfallen würde. Dafür hat die Ministerin jetzt die Idee ins Spiel gebracht, es für Deradikalisierungsprogramme zu nutzen. Dazu hat sie sich ja auch bei der dpa geäußert. Diese Programme sind ‑ das wissen wir ‑ sehr wirksam, können sehr wirksam sein. Es gibt auch schon verschiedene Programme im Bereich „Demokratie leben!“, des Bundesprogramms. Gerade im Strafvollzug, gibt es sehr erfolgreiche Programme. Die Idee ist, diese Programme jetzt noch weiter zu stützen.

Frage

Es werden viele Queerprojekte gekürzt. Können Sie uns sagen, wie viel dabei jetzt gekürzt wird?

Lenz (BMBFSFJ)

Ich weiß nicht, welche Projekte Sie meinen.

Zusatz

Im Rahmen von „Demokratie leben!“, Lambda usw.

Lenz (BMBFSFJ)

Lambda läuft nicht über „Demokratie leben!“. Aber was richtig ist, ist, dass wir das Programm umstrukturieren. Es sind Innovationsprojekte, die zum Ende des Jahres auslaufen. Aber daran wird bislang nichts gekürzt, sondern alle können sich auch anhand der neuen Förderrichtlinie neu bewerben. Die Förderrichtlinie liegt inzwischen vor, beziehungsweise sie ist noch nicht veröffentlicht, wohl aber die Förderaufrufe, in denen eben auch alles dazu steht, welche Förderkriterien man ab 2027 erfüllen muss. Darauf können sich im Moment alle bewerben.

Zusatzfrage

Aber dass es jetzt eine neue Förderung von Queerprojekten gibt, ist angesichts der Bedrohung der Queercommunity und auch der queerfeindlichen Politik der Ministerin nicht in Aussicht?

Lenz (BMBFSFJ)

Ich habe diese Unterstellung auch am Montag schon einmal zurückgewiesen. Ich glaube, die Ministerin hat es auch bei der dpa deutlich gemacht: Der Bereich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist ein ganz wesentlicher, gerade auch im Bereich von „Demokratie leben!“. Dazu gehört natürlich auch die queere Community. ‑ Aber dazu habe ich mich am Montag ja breit geäußert. Es gibt, wie gesagt, Geld, das im Moment noch nicht abgerufen wurde, und es gibt Überlegungen dazu, was mit diesem Geld passieren kann.

Frage

Ich habe eine Frage zur FIFA an Herrn Meyer. Es gibt ja Berichte darüber, dass die FIFA einen Teil der künftigen Fußball-Weltmeisterschaften versteigern und verkaufen will. Dagegen gibt es jetzt Protest. Ich wüsste ganz gern, wie die Position der Bundesregierung dazu ist.

SRS Meyer

Wir haben die Berichte dazu in der Tat zur Kenntnis genommen. Die Entscheidungen über die Organisation und Vermarktung sportlicher Wettbewerbe liegen natürlich in der Verantwortung der Sportverbände. Dabei respektiert die Bundesregierung selbstverständlich auch die Autonomie des Sports und die Unabhängigkeit der Sportverbände, die wirklich ein hohes Gut sind.

Unabhängig davon gilt, dass Sport eine herausragende gesellschaftliche Bedeutung hat. Bei allen wirtschaftlichen Interessen sollte deshalb auch künftig gewährleistet bleiben, dass große Sportereignisse für die Fans zugänglich und ihre besondere gesellschaftliche und verbindende Wirkung erhalten bleiben. Das ist uns in der Betrachtung dieser Entwicklung besonders wichtig. Ansonsten noch einmal: Die Sportverbände handeln dabei natürlich autonom.

Zusatzfrage

Offenbar ist ja der Einstieg von Investoren aus der Trump-Kushner-Familie geplant. Würden Sie sagen, dass das aus Sicht der Bundesregierung akzeptabel ist?

SRS Meyer

Wie gesagt, ist es nicht an uns, Entscheidungen der FIFA hier als akzeptabel oder nicht akzeptabel zu qualifizieren. Ich glaube, was uns generell wichtig ist, mit Blick auf die Bedeutung des Sports, auch die Breitenwirkung des Sports, auch auf die Zugänglichkeit des Sports ‑ ‑ ‑ Das ist für uns entscheidend. So blicken wir auch auf mögliche oder etwaige Entscheidungen, die anstehen.

Frage

Herr Meyer, wer kümmert sich denn seit heute, 12 Uhr, und künftig um den Bereich des Sports und des Ehrenamts im Bundeskanzleramt?

SRS Meyer

Ich weiß natürlich, worauf Sie anspielen. Der Bundeskanzler hat ja auch angekündigt, über die Nachfolge von Frau Schenderlein zeitnah Entscheidungen zu treffen. Sie können sich aber sicher sein ‑ das kann auch der deutsche Sport und auch der internationale Sport ‑, dass wir in dem Bereich, der dann auch ins Kanzleramt gegangen ist, natürlich bestehende Strukturen mit Ansprechpartnern in der Verwaltung haben. Insofern sind die Ansprechpartner dafür völlig klar.

Frage

(zu Überlegungen zum Verkauf von Anteilen an Weltmeisterschaften der FIFA) Noch einmal zu dem Investoreneinstieg: In der Vergangenheit, bei der letzten WM zum Beispiel, gab es ja auch Steuerbefreiungen, also dass die FIFA dann weniger oder gar keine Steuern zahlen musste. Wie hätte solch ein Investoreneinstieg denn vor dem Hintergrund, dass sich der DFB 2038 oder 2042, glaube ich, auch wieder für eine WM bewerben will, darauf Auswirkungen?

SRS Meyer

Wir haben Medienberichte gesehen. Nach unserem Verständnis stehen Entscheidungen dazu noch aus; es gibt bisher nur Berichte. Ich habe dazu gerade ein bisschen gesagt, wie wir darauf blicken. Aber jetzt sozusagen Wenn-dann-Konstruktionen zu bauen, das würde ich an dieser Stelle nicht tun. Wir müssen jetzt erst einmal abwarten, ob es dabei überhaupt zu Entscheidungen kommt.

Zusatzfrage

Ich frage noch einmal zu dem nach, was Sie vorhin gesagt haben: Solange der Zugang für die breite Öffentlichkeit gewährt ist, ist das okay. Habe ich Sie richtig verstanden?

SRS Meyer

Noch einmal: Es gibt eine Autonomie des Sports. ‑ Es hat auch gute Gründe, dass sich die Politik nicht in Entscheidungen von Sportverbänden einmischt. Es hat wirklich gute Gründe. Das halten wir auch hoch. Wir wollen es auch schützen. Deshalb liegen die Entscheidungen über Investoren, über die Vergabe von Fernsehverträgen oder über das, was sonst ansteht, ein bisschen aber auch zu Sportgerichtsbarkeitsentscheidungen, in der Autonomie des Sports. Deshalb halten wir uns dabei grundsätzlich heraus. Natürlich haben wir trotzdem Erwartungen. Wir formulieren diese natürlich auch. Das habe ich gerade getan, indem ich gesagt habe: Es geht um Zugang. Es geht um Breitenwirkung. Es geht auch um Bezahlbarkeit. ‑ Das sind Dinge, die uns natürlich wichtig sind.

Frage

Ich habe nicht ganz verstanden, wie die Autonomie des Sports mit dem potenziellen Verkauf von Anteilen an private Investoren zusammenpassen soll. Dabei wird Autonomie ja quasi anteilig verkauft.

SRS Meyer

Das ist genau die Diskussion, der sich auch die FIFA dann sicherlich stellen muss. Wie gesagt, habe ich das, was wir als Bundesregierung dazu sagen wollen, gerade gesagt.

Zusatzfrage

Bleiben Sie angesichts der massiven Korruption innerhalb von IOC und FIFA dabei, dass die Autonomie des Sports außerhalb der sogenannten Politik beibehalten werden soll? Sie können sich ja offenbar nicht selbst kontrollieren.

SRS Meyer

Wir halten die Autonomie des Sports aus nachvollziehbaren Gründen für richtig. Die Wortwahl von Ihnen kann ich mir auch nicht zu eigen machen. Aber noch einmal: Ich glaube, dafür gibt es gute Gründe, und das wollen wir auch schützen. Trotzdem haben wir natürlich eine Haltung zu bestimmten Fragen, weil Sport auch gesellschaftlich eine wichtige Rolle spielt.

Frage

Frau Singer, noch einmal zu den erfolgten Abschiebungen nach Afghanistan: Es ist ja zum ersten Mal auch eine nicht straffällig gewordene Person dabei. Was ist das für eine Person? Was heißt es, wenn über diese Person von amtlicher Seite gesagt wird, es gebe deutliche Auffälligkeiten?

Singer (BMI)

Ich möchte noch einmal ganz grundsätzlich sagen, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgehalten hat, dass Rückführungen nach Syrien und Afghanistan wieder möglich sein werden, beginnend mit Straftätern und Gefährdern. An dieser Priorisierung hat sich jetzt auch erst einmal nichts geändert.

Die Bundesregierung schafft die Rahmenbedingungen für die Rückführungen, auch für die Rückführung nach Afghanistan. Für die Rückführungen selbst sind aber, wie Sie wissen, die Länder zuständig. Die Länder können entscheiden, dass auch Nichtstraftäter auf diesen Abschiebeflügen sind. Das war gestern bei dem Charterflug der Fall. Dort war eine solche Person dabei. Zu dem Einzelfall kann ich mich leider nicht äußern.

Zusatzfrage

Was heißt das alles denn, wenn noch einmal nach Afghanistan abgeschoben wird? Können Sie den Stand der Beziehungen zu den Taliban beschreiben? Ist innerhalb der EU abgestimmt, welchen Kurs Deutschland dabei fährt? Gibt es von deutscher Seite irgendwelche Gegenleistungen dafür, dass Afghanistan in erster Linie straffällig Gewordene zurücknimmt?

Singer (BMI)

Das Thema hatten wir hier schon öfter, aber ich kann es gern noch einmal sagen. Es gab Gespräche auf technischer Ebene zwischen den De-facto-Behörden der Afghanen und den deutschen Behörden. Das sind Vereinbarungen auf technischer Ebene, also zum operativen Rückführungsgeschehen. Dabei geht es etwa darum, wie viele Flüge möglich sind und wo die Flugzeuge landen. Um solche operativen Fragen geht es. Es ist auch aktuell der Stand, dass es diese Gespräche auf technischer Ebene gab. Es gibt dazu keine weiteren Vereinbarungen.

Frage

Nur eine Verständnisfrage: Wie passt denn der Kampf des Ministers gegen Islamismus mit der De-facto-Zusammenarbeit mit Islamisten in Kabul zusammen?

Singer (BMI)

Der Minister arbeitet ja nicht mit Terroristen oder Islamisten zusammen.

Zusatzfrage

Taliban?

Singer (BMI)

Das ist keine Zusammenarbeit mit den Taliban. Es ist auf behördlicher Seite eine Vereinbarung, die getroffen wurde, um Rückführungen möglich zu machen. Das ist eine Umsetzung dessen, was im Koalitionsvertrag steht.

Zusatzfrage

Aber in Kabul regieren die Taliban. Mit ihnen führt man technische Gespräche, damit Menschen nach Afghanistan zurückgeführt werden. Das ist eine De-facto-Kooperation. Gleichzeitig versucht man hier, Islamisten zu bekämpfen. Wie passt das zusammen?

Singer (BMI)

Das sind erst einmal Gespräche auf einer technischen Ebene. Ich habe es gerade schon erklärt. Dabei werden operative Maßnahmen besprochen. Es geht darum, den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und Rückführungen nach Afghanistan zu ermöglichen.

Frage

Die Bundesregierung arbeitet mit Repräsentanten des Talibanregimes zusammen, die in Bonn und Berlin sitzen und, von Kabul aus gesehen, offizielle Vertreter dieses Regimes sind. Anknüpfend an die Frage des Kollegen: Wie ist das erklärlich?

Singer (BMI)

Die Gespräche zu den operativen Rückführungsmaßnahmen, die auf technischer Ebene stattgefunden haben, haben mit Vertretern der De-facto-Behörden aus Afghanistan stattgefunden. Ich vermute, Ihre Frage zielt auf die Konsularbeamten ab, die sich in Deutschland befinden. Dazu kann ich Ihnen von Seiten des BMI aus keine Auskunft geben.

Zusatzfrage

Aber Sie erkennen an, dass das Abgesandte des Talibanregimes in Kabul sind, oder?

Singer (BMI)

Die Anerkennung findet nicht über das BMI statt.

Frage

Ich wüsste gern, ob diese Ausweitung der Rückführung innerhalb der Bundesregierung umstritten ist oder nicht. Ist die Justizministerin damit einverstanden, dass jetzt auch Personen zurückgeführt werden, die nicht Straftäter waren?

Dr. Hosemann (BMJV)

Ich würde hier ganz generell keine Exekutivmaßnahmen anderer Ressorts kommentieren. Das soll aber auch nicht so klingen, als ob ich sozusagen ‑ ‑ ‑ Ich möchte mich dazu gar nicht verhalten.

Singer (BMI)

Ich kann vielleicht noch etwas ergänzen. Es geht dabei darum, das geltende Recht umzusetzen. Wenn eine Person vollziehbar ausreisepflichtig ist und einer Abschiebung nichts entgegensteht, dann wird sie durchgeführt. Dadurch, dass es möglich ist, jetzt Personen auch nach Afghanistan zurückzuführen, geht es wirklich schlicht um die Durchsetzung geltenden Rechts.

Zusatzfrage

Frau Singer, Sie haben am Anfang gesagt, dass es bei der Priorität „erst Straftäter, dann andere“ bleiben soll. So zumindest habe ich Sie verstanden. Können Sie uns eine Größenordnung geben? Neigt sich die Zahl der rückzuführenden Straftäter dem Ende zu, sodass man jetzt auf die wesentlich größere Gruppe umsteigt? Vielleicht haben Sie dazu Zahlen?

Singer (BMI)

Dazu kann ich Ihnen leider keine Informationen geben, weil die Rückführungen, wie Sie wissen, in der Hand der Länder liegen. Das heißt, die einzelnen Länder suchen die Personen aus und stellen sie zur Verfügung, und der Bund unterstützt bei den Rückführungen.

Frage

Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass es rechtlich möglich ist abzuschieben. Nur weil es möglich ist, muss man das ja nicht machen. Angesichts der Gefahren des Islamismus hierzulande könnte doch ein Überdenken stattfinden. Das ist für den Minister, der einerseits Islamismus bekämpfen will, aber gleichzeitig mit Islamisten kooperiert, keine Option, richtig?

Singer (BMI)

Sie fragen danach, ob das möglich ist. Ja, es ist möglich.

Zusatz

Das habe ich ja gesagt.

Singer (BMI)

Im Asylsystem funktioniert es so, dass jeder Einzelfall angeschaut und dass dann geprüft wird, ob es möglich ist, die Person zurückzuführen, ob sie einen Schutzgrund hat, ob es ein Abschiebungsverbot gibt usw. Erst dann wird festgestellt, ob diese Person vollziehbar ausreisepflichtig ist. Wenn sie das ist, dann kann sie zurückgeführt werden.

Zusatzfrage

Es war ja nicht die Frage nach den einzelnen Personen, sondern nach der Kooperation der Bundesregierung im Namen der Länder mit den Taliban in Kabul.

Singer (BMI)

Ich denke, dazu habe ich mich gerade ausführlich geäußert.

Zusatzfrage

Herr Meyer, könnten Sie das für die Bundesregierung noch einmal erklären? Der Kanzler steht also dahinter, einerseits islamistischen Terror in Deutschland zu verurteilen und andererseits gleichzeitig mit islamistischen Taliban in Kabul zu kooperieren. Steht der Kanzler dahinter?

SRS Meyer

Diese Art der Interpretation mache ich mir einfach nicht zu eigen. In der Sache, über die wir gerade gesprochen haben, habe ich den Ausführungen des Innenministeriums nichts hinzuzufügen.

Frage

Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium zum Thema der Ölpreise, die heute wieder gestiegen sind. Die Frage wurde schon einmal gestellt, muss aber angesichts der Veränderungen immer wieder gestellt werden. Gibt es bei Ihnen Überlegungen, möglicherweise doch wieder eine Entlastung für Bürger hinsichtlich der Benzinpreise zu planen?

Lorenzat (BMWE)

Wichtig zu betonen ist mir in dem Zusammenhang, dass es keine physischen Energieknappheiten gibt. Die Versorgungslage mit Rohöl und Rohölprodukten ist in Europa und Deutschland derzeit sichergestellt und gibt keinen Anlass zur Sorge. Wir beobachten das natürlich engmaschig.

Mit Blick auf die Entwicklung der Kraftstoffpreise ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung des Rohölpreises auf dem Weltmarkt, aber natürlich auch wettbewerbliche Strukturen darauf Einfluss haben. In der Tat sind seit Mitte Juli im Zusammenhang mit weiteren Kampfhandlungen im Nahen Osten Preissteigerungen, aber auch wieder temporäre Rückgänge wie vor, glaube ich, zwei Tagen zu beobachten. Die Lage entwickelt sich stetig. Wir beobachten das engmaschig und haben ja auch Maßnahmen wie beispielsweise die Zwölfuhrregelung über das Bundeskartellamt, die weiterhin läuft und zu mehr Transparenz und Verlässlichkeit für die Verbraucher führt.

Zusatzfrage

Herr Meyer, es gibt Forderungen, und zwar, wenn ich es richtig sehe, auch des Finanzministeriums und der Grünen, eine Übergewinnsteuer für die Mineralölkonzerne einzuführen. Gibt es in der Bundesregierung insgesamt Gespräche darüber, diesen Schritt zu gehen, auch angesichts des neuerlichen Anstiegs der Benzinpreise?

SRS Meyer

Erst einmal möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Marktentwicklungen und auch die Ölpreisentwicklungen aufgrund der Entwicklung insbesondere im Iran, aber auch aufgrund anderer geopolitischer Entwicklung teilweise gerade sehr sprunghaft sind.

Zur konkreten Frage nach einer Übergewinnsteuer: Der Bundeskanzler hat sich mehrfach dazu geäußert. Er ist grundsätzlich offen für die Diskussion, sieht aber auch steuerrechtliche und verfassungsrechtliche Risiken. Zum Beispiel kann das von betroffenen Unternehmen durchgängig vor Gericht angefochten werden und ist auch angefochten worden. Derzeit laufen Gerichtsverfahren zum EU-Energiekrisenbeitrag, der damals erhoben wurde.

Insofern prüfen wir alle Möglichkeiten, wie wir kartellrechtlich und steuerrechtlich abgesichert gegenüber den Mineralölwirtschaftsunternehmen Maßnahmen treffen können. Noch einmal: Es gibt eine grundsätzliche Offenheit dafür, aber eben auch eine Reihe von offenen Fragen, die zunächst geklärt werden müssen.

Frage

Wenn Sie alle Optionen prüfen ‑ so habe ich es gerade verstanden ‑, prüfen Sie dann auch die Möglichkeit von Preiskontrollen?

SRS Meyer

Grundsätzlich prüfen wir fortlaufend, wie wir auf die aktuelle Lage reagieren. Das tut das Wirtschaftsministerium; das tun wir aber auch in unterschiedlichen Kontexten innerhalb der Regierung. Für uns hat die Energiesicherheit und auch die Verfügbarkeit von Energie allerhöchste Priorität. Dafür haben wir ein sehr enges Monitoring aufgesetzt, über das wir zu jeder Zeit sehen können, ob es zu Knappheiten kommen kann, ja oder nein. Dementsprechend beobachten wir die Lage weiterhin und sind grundsätzlich natürlich auch jederzeit handlungsfähig, wenn es notwendig ist.

Zusatzfrage

Es wäre etwas Neues, wenn jetzt die Einführung von Preiskontrollen vom BMWE zumindest geprüft würde. Sie wären legal, korrekt?

Lorenzat (BMWE)

Meinen Sie Preisobergrenzen?

Zusatz

Ja.

Lorenzat (BMWE)

Sie meinen sozusagen das Luxemburger Modell?

Zuruf

(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Lorenzat (BMWE)

Es gab eine Initiative im Bundesrat. Sie hat aber auch im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Der Vorschlag hatte sich am Luxemburger Modell orientiert. Dort gibt es staatliche Maximalpreise. Man muss dabei aber beachten, dass Luxemburg anders als Deutschland keine eigenen Raffinerien hat, sondern seine Kraftstoffe weit überwiegend aus dem Raum Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam bezieht und auch ein sehr kleines Land ist. Das ist kein Modell, das sich so ohne Weiteres übertragen ließe.

Vorsitzende Buschow

Gibt es weitere Fragen zu dem Thema? ‑ Das sehe ich nicht. Herr Kollege, ich fürchte, es hilft Ihnen keiner. Die Regel ist die Regel. Dann würde ich gern ‑ ‑ ‑

Zuruf

Sie hat die Frage nicht beantwortet!

Vorsitzende Buschow

Ich mache jetzt trotzdem mit dem nächsten Thema weiter.

Frage

Ich will noch einmal auf den CSD zurückkommen. Wir beobachten ein bisschen, was auch online passiert. Da häufen sich ziemlich unschöne Kommentare. Ich möchte kurz zwei vorlesen ‑ es sind nicht meine Worte ‑: Kein großer Verlust, waren eh nur psychisch Kranke. Ich scheiße auf Mitgefühl. AfD wählen und nicht rumweinen. ‑ Es gibt auch noch Schlimmeres.

An den Regierungssprecher: Was halten Sie von derartigen Äußerungen?

An das BMI: Inwieweit muss man auch damit umgehen und vielleicht noch einmal nachschärfen?

SRS Meyer

Ich werde die Kommentare, die Sie vorgelesen haben, nicht kommentieren. Solche Kommentare möchte ich nicht mit einem Kommentar seitens der Bundesregierung adeln.

Aber ich will schon noch einmal in aller Deutlichkeit sagen: Der feige islamistische Anschlag auf friedlich feiernde Menschen beim Berliner CSD vergangenen Samstag war gezielt gegen die queere Gemeinschaft gerichtet. Er zielt auf eine Community, ein Lebensgefühl und auf alles, was dieser Attentäter offensichtlich verabscheut hat. Es war eine Tat des Hasses. Wir haben als Bundesregierung unser Mitgefühl mit den Opfern, mit der Verstorbenen, auch mit vielen Betroffenen, aber auch mit der gesamten queeren Community, die natürlich in Angst ist und die auch verunsichert ist, sehr deutlich gemacht. Das werden wir auch an jeder Stelle tun.

Singer (BMI)

Das kann ich seitens des BMI nur unterstreichen.

Frage

Ich habe noch eine Frage ans Innenministerium dazu. Das Instrument der Fußfessel wird immer öfter gefordert, auch vom Minister. Die Überwachungsstelle sitzt in Hessen. Die letzte Information war, dass sie kolossal überfordert sei und es dort an Personal fehle.

Meine Frage ist: Wenn die Fußfessel für terroristische Gefährder käme, würde sie dann auch von Hessen aus überwacht werden? Wie wäre das Prozedere an der Stelle?

Singer (BMI)

Der Bundesinnenminister hat sich dazu ausführlich geäußert. Gestern hat er dazu Stellung genommen und alle drei Maßnahmen, die er vorgeschlagen hat, unter anderem die Fußfessel, kommentiert.

Zu all diesen Vorschlägen laufen Gespräche mit den Kabinettskolleginnen und ‑kollegen. Wir schauen jetzt auf die nächsten Schritte, was die gesetzgeberischen Maßnahmen betrifft.

Zusatzfrage

Ich habe gestern gelernt, dass es zum Beispiel in Berlin schon eine entsprechende Regelung auf Landesebene gibt. Haben Sie zufällig einen Überblick, ob es das in anderen Ländern auch schon gibt und ob es da vielleicht sogar schon Rechtslagen gibt, die man anwenden könnte, die aber bis jetzt nicht angewendet worden sind? Haben Sie konkret den Fall Berlin prüfen können?

Singer (BMI)

Es ist korrekt, dass das grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder liegt. Weitere Informationen kann ich Ihnen dazu zum aktuellen Zeitpunkt nicht geben.

Dr. Hosemann (BMJV)

Ich würde nur gern die Aussage, dass die gemeinsame Überwachungsstelle der Länder kolossal überfordert sei, nicht so stehen lassen. Das ist natürlich keine Einrichtung der Bundesregierung, sondern eine Einrichtung der Länder, die auf einem Staatsvertrag beruht. Sie soll weiter ausgebaut werden. Aber ich denke, der Befund sollte nicht so stehenbleiben, ganz unabhängig von der aktuellen Diskussion. Die gemeinsame Überwachungsstelle ist zum Beispiel auch für die Überwachung der Fußfesseln im Kontext von Partnerschaftsgewalt vorgesehen, die vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Die Stelle ist aus Sicht der Bundesregierung sehr gut geeignet, um Fußfesseln zu überwachen, und wird deswegen auch weiter ausgebaut.

Zusatz

Die Auskunft von vor Ort ist: Es gibt 30 Stellen; sie brauchen 400 Stellen. ‑ Das Inkrafttreten des Gesetzes ist extra deswegen auf den 1. Januar 2027 verschoben worden. Das war also keine aus der Luft gegriffene Behauptung, sondern eine Auskunft des Ministeriums.

Dr. Hosemann (BMJV)

Im Augenblick gibt es 30 Stellen, aber es kommt eine erhebliche Anzahl Stellen hinzu. Das ist bereits fix.

Frage

Herr Meyer, nach der Kabinettsumbildung soll die Vereidigung der Minister vor dem Bundestag nun in der ersten Sitzung nach der Sommerpause stattfinden. Der Kanzler hat sich aber vorher dahin gehend geäußert, dass auch die Kostenfrage ein Punkt sei, der für diesen Termin spreche, um nicht extra eine Sondersitzung einzuberufen. Mit welchen Kosten hat die Bundesregierung für solch eine Sondersitzung gerechnet?

SRS Meyer

Die möglichen Kosten kann ich nicht genau beziffern. Es gab, denke ich, einen vergleichbaren Fall vor einigen Jahren, in dem es um die Vereidigung von Frau Kramp-Karrenbauer ging. Damals gab es, denke ich, eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, in der die Kosten beziffert wurden. Das ist zwar schon einige Zeit her, kann aber vielleicht als Größenordnung gelten. Ich will auch noch darauf hinweisen, dass wir uns bei dieser Entscheidung auf eine Rechtseinschätzung berufen. Das Argument der Kosten hat der Bundeskanzler als eines von mehreren Argumenten für diese Vorgehensweise genannt.

Frage

Herr Meyer, der Kanzler hat auch gesagt, es sei geprüft worden, dass es rechtens sei, dass ein relativ großer Zeitraum zwischen Ernennung und Vereidigung liege. Wer hat das geprüft? Waren es die Juristen im Kanzleramt? Waren auch die Verfassungsressorts beteiligt? Ist das also eine gemeinsame, innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Prüfung?

SRS Meyer

Ich würde dazu, ehrlich gesagt, auf die Regierungspressekonferenz hier am Montag verweisen. Da war das schon sehr ausführlich Thema. Herr Kornelius hat dazu hier, denke ich, in allen Facetten Stellung genommen. Dem habe ich hier gar nichts hinzuzufügen.

Frage

Der Bundesumweltminister hat angekündigt, dass das Naturinfrastrukturgesetz bis Ende Juli komme. Jetzt ist die letzte Kabinettssitzung im Juli quasi vergangen, ohne dass das Gesetz durch das Kabinett verabschiedet wurde. Wann kommt es, und woran liegt es, dass es noch nicht durch das Kabinett gekommen ist?

Köppl (BMUKN)

Ich würde gern vorwegschicken: Bei dem Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur geht es darum, besonders bedeutsame Naturflächen zu erhalten oder wiederherzustellen. Auch mit Blick auf aktuelle Extremwetterereignisse, Trockenheit usw. kann das dazu dienen, unsere Natur zu schützen und Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen.

Ein Gesetzentwurf wurde vorgestellt und ist in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen. Aktuell wird das Gesetz innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt. Nachdem es fertig abgestimmt worden sein wird, wird es in das Kabinett kommen.

Zusatzfrage

Aber welche Punkte zum Beispiel sind noch nicht in der finalen Abstimmung?

Köppl (BMUKN)

Es ist gute Tradition, dass wir keine Einblicke in laufende Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung geben. Insofern muss ich Sie bitten, sich zu gedulden, bis die Abstimmung erfolgt ist.

Frage

Frau Deschauer und Herr Meyer, nach dem Auslaufen des Flugverbots gab es jetzt den ersten Direktflug nach Syrien. War die Bundesregierung in irgendeiner Form eingebunden? Welche Perspektiven gibt es aus Sicht der Bundesregierung?

Deschauer (AA)

Ich würde das Thema des Flugverkehrs normalerweise ans Verkehrsministerium abgeben. Es ist heute hier nicht vertreten, aber ich kann gern den Rahmen setzen. Der Rahmen ist die Unterzeichnung eines deutsch-syrischen Luftverkehrsabkommens am 16. Juli durch die Bundesregierung. Damit besteht die Grundlage für den direkten Flugverkehr zwischen Deutschland und Syrien. Das gibt kommerziellen Airlines die Möglichkeit, Direktflüge anzubieten bzw. wieder aufzunehmen. Das ist durchaus als ein Baustein in der Umsetzung des deutsch-syrischen Aktionsplans zu sehen. Sie erinnern sich, dass al-Scharaa im März hier in Berlin war und auch vom Bundeskanzler empfangen wurde. Im Rahmen dieses Besuchs wurden auch entsprechende Vereinbarungen für einen Aktionsplan getroffen. Das ist ein Umsetzungsschritt. Nähere Details müssten Sie dann noch einmal beim BMV erfragen.

Zusatzfrage

Weil Sie gerade gesagt haben, das sei ein Umsetzungsschritt: Was sind denn perspektivisch weitere Schritte?

Deschauer (AA)

Es gab entsprechende Gespräche hier in Berlin. Insgesamt ist doch klar, dass die Bundesregierung insofern eine enge Verwobenheit mit der syrischen Seite hat, als sehr viele Menschen aus Syrien im Zuge des Bürgerkriegs Zuflucht bei uns gefunden haben. Es gibt sehr viele Syrerinnen und Syrer, die hier vor Ort leben, aber sicherlich auch sehr viele, die eine Perspektive für sich und ihre Familien vor Ort suchen. Der Aktionsplan setzt insofern einen Rahmen der Bundesregierung mit der syrischen Seite, sodass bei verschiedenen Aspekten angeknüpft werden kann und die Beziehungen auf eine neue Grundlage für eine gute Zukunft für Syrien gesetzt werden können. Das ist, glaube ich, der konkreteste Output, wenn man so sagen will, der bisher besteht. Unterzeichnet wurde das, wie gesagt, im Juli. Für alles Weitere müssten Sie dann beim BMV nachfragen.

Frage

Frau Lorenzat, ich hatte vorgestern nach dem sogenannten Connected Vehicle Security Act in den USA gefragt. Danke für die Nachlieferung, die mir hier vorliegt. Diese Nachlieferung ist interessant; denn Ihr Ministerium sagt darin, das BMWE stehe im Austausch mit Mercedes und den USA. Normalerweise ‑ das schreiben Sie sogar ‑ kommentieren Sie Gesetze anderer Staaten nicht und mischen sich auch nicht in die Angelegenheiten von privaten Firmen ein. Warum sind Sie jetzt also im Austausch mit Mercedes und der US-Regierung?

Lorenzat (BMWE)

Ich habe im Hinblick auf dieses Gesetz ja geantwortet, dass wir dazu im Austausch sind. Sie haben aber sicherlich Verständnis dafür, dass wir uns nicht weiter zu äußern können, weil die Gespräche vertraulich sind.

Zusatzfrage

Können Sie sagen, inwiefern und mit welchen Stellen in den USA Sie in Verbindung sind?

Lorenzat (BMWE)

Dazu habe ich keine weiteren Informationen zu teilen.

Frage

(zum Nahostkonflikt) Zum Thema Terrorismus in der Westbank und Siedlergewalt: Frau Deschauer, die Bundesregierung steht in Sachen Sanktionen auf der Bremse, insbesondere was Produkte aus der besetzten Westbank angeht. Können Sie uns einmal erklären, wie es zusammenpasst, dass man sich einerseits gegen die Siedlergewalt ausspricht, gleichzeitig aber die Produkte dieser Siedler aus der Westbank in die Europäische Union lässt und weiter lassen möchte?

Deschauer (AA)

Ich glaube, der Bundeskanzler hat sich dazu gestern in Irland geäußert.

Zusatzfrage

Ich frage hier das Auswärtige Amt.

Deschauer (AA)

Das Auswärtige Amt schließt sich den Aussagen des Bundeskanzlers an, weil es hier von mir und meinen Kollegen bereits ähnlich lautende Aussagen gab.

Vorsitzende Buschow

Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema? Dann machen wir bei Frau Kollegin mit dem nächsten Thema weiter.

Zuruf

Das war doch keine Antwort!

Vorsitzende Buschow

Herr Kollege, Sie hatten zwei Fragen. Ich lasse Sie jetzt noch eine Nachfrage stellen; aber wie Sie Ihre Nachfrage stellen, liegt ja nicht in meinem ‑ ‑ ‑

Zusatzfrage

Das war ja keine bewusste Nachfrage, sondern die Reaktion darauf, dass das Auswärtige Amt die Antwort verweigern wollte und auf Herrn Merz verwiesen hat.

Können Sie das noch einmal erklären: Produkte aus der besetzten Westsahara, die von Marokko exportiert werden, müssen gekennzeichnet werden, wenn sie nach Europa kommen. Warum gilt das gleiche Prinzip nicht für Produkte aus der besetzten Westbank?

Deschauer (AA)

Erst einmal beantworten wir hier jede Frage, ‑ ‑ ‑

Zuruf

Haben Sie gerade nicht gemacht!

Vorsitzende Buschow

Herr Kollege, können Sie Frau Deschauer bitte ausreden lassen?

Deschauer (AA)

‑ wie Sie, glaube ich, merken. Wir werden hier außerdem keine Regionalkontexte miteinander vergleichen. Des Weiteren verweise ich darauf, dass es zu der Gesamtthematik eine Debatte in Brüssel auf europäischer Ebene gibt ‑ zuletzt bei der Tagung des Rats für Auswärtige Angelegenheiten im Juli. Es wird sicherlich weitere Befassungen und Aussprachen zu dieser Thematik geben. Ich glaube, wir mussten feststellen, dass es keine EU-einheitliche Positionierung in dieser Sache gibt. Insofern würde ich mich auch Ihrer einleitenden Bemerkung, was eine deutsche Positionierung angeht, nicht anschließen wollen.

Das ist die Sachlage, und in dieser Sache haben wir uns hier schon mehrfach geäußert. Wir werden uns dazu im EU-Rahmen also sicherlich weiter konstruktiv austauschen. Ich stelle aber auch fest, dass zu diesem Thema in Brüssel gerade keine Sitzung stattfindet und ich Ihnen insofern keinen neuen Stand mitteilen kann.

Frage

An das Wirtschaftsministerium: Aufgrund der niedrigen Wasserstände gibt es schon einige Einschränkungen auf den deutschen Wasserstraßen. Welche Maßnahmen planen Sie, um die wirtschaftlichen Auswirkungen zu begrenzen und vielleicht auch langfristig vorzubeugen?

Lorenzat (BMWE)

Wir beobachten die Entwicklung der Rheinpegel und ihre wirtschaftlichen Folgen natürlich genau. Niedrige Wasserstände sind gerade auf dem Rhein ja kein neues Phänomen; schon 2018 und 2022 gab es historische Tiefstände. Viele Unternehmen haben daraufhin ihre Lieferketten umgestellt; sie nutzen verschiedene Transportwege und haben zusätzliche Lagerstandorte, um ihre Lieferketten resilienter zu machen. Auch Schiffe mit geringerem Tiefgang werden bereits zum Transport eingesetzt. Daher dürften die negativen Effekte insgesamt auch weniger gravierend ausfallen als in den letzten Jahren.

Es ist auch wichtig zu betonen: Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern, ist es auf Unternehmensseite auch notwendig, die Lieferketten widerstandsfähiger zu machen. Dafür müssen individuelle Risiken identifiziert und analysiert werden und auch Strategien zur Anpassung umgesetzt werden. Wie ich gerade schon gesagt habe, tun viele Unternehmen dies bereits.

Frage

Ins Off hinein an das Verkehrsministerium, aber vielleicht auch an das Finanzministerium und an Herrn Meyer: Der Kanzler hat den Wunsch an den künftigen Verkehrsminister formuliert, er möge zusätzliches Kapital für Infrastrukturprojekte mobilisieren. Dazu wäre meine Frage an das Ministerium: Gab es in der Vergangenheit Beispiele dafür, dass Geld eingesammelt wurde? Vielleicht kann das Ministerium bis Montag eine Summe nennen oder zwei, drei Projekte benennen, bei denen Geld eingesammelt wurde, sofern dies stattgefunden hat.

An Herrn Harmsen: Eigentlich dachte ich bis jetzt, für die Mobilisierung privaten Kapitals sei der Deutschlandfonds und somit unter anderem auch das Finanzministerium zuständig. Haben Sie vielleicht einen Überblick, was da passiert ist? Der Fonds ist mit 30 Milliarden Euro ausgestattet; der Hebel liegt, glaube ich, bei 130 Milliarden Euro. Kann man schon sagen, dass das in irgendeiner Form Erfolg gezeigt hat, sodass der Kanzler vielleicht zumindest damit schon zufrieden ist?

Harmsen (BMF)

Was eine erste Bilanz aus dem Deutschlandfonds angeht, würde ich Sie darauf verweisen, dass wir letzte Woche gemeinsam mit dem BMWE eine Pressemitteilung dazu herausgegeben haben. Die finden Sie auf unserer Webseite.

Zur Mittelbewirtschaftung im BMV möchte ich mich von hier aus nicht äußern.

Frage

An das Umweltministerium: Es gab mittlerweile zwei Todesfälle aufgrund von Vibrionen in der Ostsee. Welche Maßnahmen wurden da schon getroffen oder werden da noch getroffen? Wie gehen Sie damit um?

Köppl (BMUKN)

Ich reiche Ihnen die Antwort gerne nach.