Regierungspressekonferenz vom 21. Oktober 2026

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Im Wortlaut
Regierungspressekonferenz vom 21. Oktober 2026

Themen
•    Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
•    Festnahme eines deutschen Staatsbürgers durch den FSB in Russland
•    russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine
•    Medienberichte über eine interne Lageeinschätzung der Bundeswehr bezüglich möglicher russischer Sabotageanschläge in Deutschland
•    mutmaßlicher Hackerangriff auf E-Mail-Konten der AfD
•    für den 31. Oktober in zahlreichen deutschen Städten angekündigte Proteste der Initiative „Gen Z steht auf“
•    angestrebte Zusammenarbeit der Brennelementefabrik Advanced Nuclear Fuels in Lingen mit Rosatom
•    geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes
•    UNEP Emissions Gap Report
•    EU-Arktis-Strategie
•    Vorgehen der georgischen Regierungspartei gegen Oppositionsparteien
•    Besuch des Präsidenten der Tschechischen Republik in Deutschland
•    Memorandum zur Abgrenzung maritimer Zuständigkeitsgebiete zwischen Libyen und der Türkei
•    geplante Steuer auf Kunststoff
•    Invest in Germany Summit
•    Kabinettssitzung in der kommenden Woche
•    Eckpunktepapier der Bundesjustizministerin und des Bundesfinanzministers für einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Wohngebäude im Falle von Elementarschäden
 

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 21. Oktober 2026

Sprecherinnen und Sprecher

  • Staatssekretär Kornelius

  • Dr. Rüll (BMF)

  • Deschauer (AA)

  • Müller (BMVg)

  • Kaminski (BMI)

  • Engelke (BMJV)

  • Haufe (BMUKN)

  • Wentzel (BMWE)

 

(Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Kornelius sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

Frage

(zum Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes) Meine Frage geht an das BMF: Gibt es genauere Erkenntnisse darüber, wie es zu der Panne gekommen ist? Stand schon etwas im Gesetzestext, was vielleicht zu der Panne geführt hat, oder ist sie erst danach entstanden? Wie muss man es sich also vorstellen?

Dr. Rüll (BMF)

Ich hole gern noch ein bisschen aus und räume erst einmal die Sorgen aus. Die höheren Steuersätze, die in dem Gesetzgebungsverfahren beschlossen wurden, werden erst ab dem 1. Januar 2027 gelten. Dabei bleibt es auch.

Es stimmt aber, dass im Gesetzgebungsverfahren ein technischer Fehler passiert ist. Der Fehler sieht so aus, dass das Inkrafttreten für den Tag nach der Verkündung festgeschrieben wurde. Das ist auch richtig so. Es war auch so intendiert, weil es noch gewisse Vorbereitungen braucht, um ab dem 1. Januar 2027 auch die höheren Steuersätze zu administrieren. Was aber fehlt, ist eine dezidierte Regelung zur Anwendung dieser höheren Steuersätze erst ab dem 1. Januar 2027. Es war schon im Regierungsentwurf so. Es wurde auch über das ganze Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag nicht korrigiert. Entsprechend wurde es jetzt so beschlossen, wie es anfänglich auch schon im Entwurf enthalten war. Es ist im Gesetzgebungsverfahren nicht aufgefallen.

Ich kann aber auch dazu noch sagen: Sobald es aufgefallen war, hatte das BMF erst einmal informiert. Wir haben den Zoll informiert, die Generalzolldirektion und auch die Verbände. Wir informieren auch auf unseren Webseiten und haben jetzt direkt eine Berichtigung angestoßen, sodass das Ganze auch noch korrigiert wird.

Frage

Meine Frage zur Tabaksteuer geht auch an das BMF. Sie sagen, Sie haben eine Berichtigung angestoßen. Können Sie es einmal konkret sagen? Wie genau soll diese Berichtigung jetzt ablaufen?

Dr. Rüll (BMF)

Das genaue Vorgehen wird noch abgestimmt. Was aus unserer Sicht völlig klar ist, ist, dass es der intendierte Wille des Gesetzgebers und auch schon des BMF von Anfang an war, dass die Steuersätze erst ab dem 1. Januar 2027 erhöht werden. Das findet sich so auch an sehr vielen Stellen in der Gesetzesbegründung. Es geht auch eindeutig aus dem Gesetzeswortlaut hervor. Das genaue Verfahren wird gerade noch abgestimmt. Aber es wird auf jeden Fall berichtigt werden.

Zusatzfrage

Können Sie denn sagen, ob es sich dabei um das Verfahren nach § 61 in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien handeln wird?

Dr. Rüll (BMF)

Dieses Berichtigungsverfahren streben wir an. Das kann ich bestätigen. Wie genau es ablaufen wird, kann ich nur zum heutigen Tag noch nicht sagen. Aber, ja, das ist das Verfahren, das erst einmal angestrebt wird.

Frage

Herr Kornelius, ein Gesetzentwurf wird ja auch vom Kanzleramt, auch von weiteren Ministerien geprüft, später dann auch noch einmal vom Bundestag, von den Ausschüssen. Als Sprecher der Bundesregierung: Wer ist denn jetzt für diesen Fehler aus Sicht des Kanzlers verantwortlich?

StS Kornelius

Ich glaube, das BMF hat es eben deutlich gemacht. Die Ausarbeitung von Gesetzestexten, das Verfahren, obliegt der Zuständigkeit des jeweiligen Fachressorts. Weil sie das Bundeskanzleramt angesprochen haben: Das Bundeskanzleramt koordiniert und steuert den Gesetzgebungsprozess. Der Bundespräsident prüft lediglich am Ende, ob die Gesetze verfassungsgemäß sind. Insofern ist dabei die Aufgabenteilung klar geregelt.

Zusatzfrage

Ich hätte noch eine Nachfrage, vielleicht auch noch einmal mit Blick auf das BMF. Dass es so nicht intendiert war, geht, glaube ich, auch aus der Begründung des Gesetzes hervor. Aus allen begleitenden Umständen ist das für alle offensichtlich. Trotzdem ist das Gesetz ja nun einmal beschlossen worden und in Kraft getreten. Ich habe mich gefragt: Kann das Finanzministerium, also die Exekutive, jetzt einfach per Anordnung den Zoll darauf hinweisen, dass man es jetzt so nicht anwendet? Wie ist also bezüglich der Gewaltenteilung das Verfahren? Überschreiten Sie Ihre Zuständigkeiten möglicherweise, oder auf welcher Grundlage passiert das?

Dr. Rüll (BMF)

Daran arbeiten wir noch. Das Ziel ist eindeutig beschrieben, nämlich dass es dazu kommen soll, dass die Verwaltung auch erst einmal angewiesen wird, dass die höheren Steuersätze nicht erhoben werden. Ich würde zum jetzigen Zeitpunkt sagen ‑ das ist jetzt zumindest die vorläufige Einschätzung ‑, dass es auch eindeutig aus dem Gesetzestext hervorgeht. Wir haben ja zum einen die Begründung, in der an sehr vielen Stellen steht „zum 1. Januar 2027“. Ich habe eben einmal geschaut. Ich habe es an 13 Stellen in diesem kurzen Begründungstext gefunden. Dann steht es auch im Gesetz selbst, in § 2 des dann geänderten Tabaksteuergesetzes, jeweils für die einzelnen Produktkategorien. Unter dem Buchstaben b beginnt es mit „für den Zeitraum vom 1. Januar 2027“. Deshalb ist es auch im Wege der Auslegung dieses vorliegenden Gesetzestextes schon möglich, den Willen des Gesetzgebers dahingehend zu ermitteln, sodass klar ist, dass es erst ab dem 1. Januar 2027 erhöht werden soll.

Frage

Bei Medien gilt ja das Vieraugenprinzip. Das heißt, Texte gehen nicht raus, wenn sie nicht gegengelesen wurden. Kann es sein, dass Gesetzestexte einfach veröffentlicht werden, ohne dass sie noch einmal jemand am Schluss gegenliest?

Dr. Rüll (BMF)

Ich kann Ihnen auch aus der Erfahrung in unserem Ministerium sagen, dass vier nicht die Zahl ist, sondern dass es durch sehr viele Hände geht. Sie können es ja auch selbst nachvollziehen. Die Entwürfe werden in den Ministerien erarbeitet, in Fachreferaten. Sie werden dann in den Ministerien durch die ganze Hierarchie angeschaut. Auch hierbei ging es danach dann in die Ressorts, an die Verbände, in das Parlament. Ich glaube, an zwei Händen lässt sich die Zahl der Augen nicht abzählen, die dieses Gesetz schon gesehen haben.

Zusatzfrage

Dann war es quasi ein Multiorganversagen, oder?

Dr. Rüll (BMF)

Ist das echt eine Frage? Ich fasse das eher als Statement auf.

Frage

Ich habe noch eine Frage zum Verfahren. Sie streben also an, dass es nicht noch einmal durch den Bundestag durchgehen muss.

Dr. Rüll (BMF)

Wie Ihr Kollege eben schon angesprochen hat, wäre das erste Ziel jetzt ein sogenanntes Berichtigungsverfahren. Dann müsste es nicht noch einmal im Bundestag beschlossen werden. Weil diese Unrichtigkeit hierbei so offenbar ist, weil es sich sowohl aus der Begründung als auch aus dem Gesetz selbst ergibt, wäre das Ziel, es so, auf möglichst schnellem Wege zu korrigieren.

Frage

Meine Frage geht an das Auswärtige Amt. Es gibt Meldungen von russischen Agenturen, dass der FSB wohl einen deutschen Söldner festgenommen hat, der in der Ukraine gekämpft hat und desertiert ist und dann in Russland festgenommen wurde. Haben Sie dazu irgendwelche konkreten Informationen?

Deschauer (AA)

Ich kann vielleicht sagen, dass auch ich die Berichte gesehen habe. Sie sind dem Auswärtigen Amt bekannt. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass ich mich zu möglichen Einzelfällen grundsätzlich nicht im Detail äußere. Das tun wir grundsätzlich nicht. Ich glaube, vorrangig ist erst einmal die Sachverhaltsaufklärung, die wir natürlich betreiben, auch mit unserer Botschaft in Moskau.

Frage

Inwiefern wird demjenigen jetzt Betreuung durch das Auswärtige Amt angeboten?

Deschauer (AA)

Diesbezüglich müsste ich erst auf meine erste Antwort verweisen, die so steht.

Sehr grundsätzlich ist es so ‑ das gilt sehr allgemein ‑, wenn es ein deutscher Staatsangehöriger bzw. eine deutsche Staatsangehörige weltweit möchte, dass diesem bzw. dieser dann natürlich selbstverständlich das Auswärtige Amt über seine Auslandsvertretung zur konsularischen Betreuung zur Verfügung steht.

Frage

Frau Deschauer, wie oft ist so etwas denn vorgekommen? Es soll sich ja den Angaben zufolge um einen früheren Bundeswehrsoldaten handeln, der quasi als Söldner erst in der Ukraine tätig war, um dann nach Russland zu gelangen. Kann man ungefähr einschätzen, wie oft solche Fälle vorkommen? Es ist ja nicht gesagt, dass es ein Einzelfall war.

Deschauer (AA)

Ich verweise gern noch einmal auf meine erste Einlassung, in der ich, glaube ich, erkenntlich keine Aussage darüber getroffen habe. Darüber hinaus, auf Ihre Frage, ob man das einschätzen kann: Nein.

Frage

Ich habe vielleicht einmal zunächst an Herrn Kornelius die folgende Frage vor dem Hintergrund der Äußerungen Donald Trumps und auch der zumindest zurückgehaltenen Hilfe an die Ukraine, die im Raum steht: Was tut die Bundesregierung, was tut der Kanzler im Moment, um vielleicht auch seinen Einfluss geltend zu machen, um Herrn Trump zu einem Umdenken, vielleicht wieder ein bisschen hin zur Ukraine, zugunsten der Ukraine, zu bewegen?

StS Kornelius

Sie haben ja mitbekommen, dass es gestern in Oslo diplomatische Gespräche gab, auch mit dem US-Gesandten Witkoff, in Vorbereitung einer heutigen Reise von Herrn Witkoff nach Sankt Petersburg. Die Bundesregierung ist in diesem Prozess sehr engagiert. Sie ist auch in diesem Prozess präsent gewesen. Die Bundesregierung befindet sich im konstanten Austausch mit den europäischen Partnern, im gesamten EU-Rahmen, um diesen Prozess auch als klar europäisches Interesse zu konstruieren.

Der Inhalt ist sehr klar: Wir wollen einen Frieden in der Ukraine. Wir wollen eine souveräne Ukraine in einem sicheren Europa. Deswegen wurden in Oslo entlang der Verhandlungslinie, die in den vergangenen Wochen und Monaten ja bereits skizziert wurde, konkrete Fragen mit Blick auf Sicherheitsgarantien, wirtschaftliche Perspektiven, Territorialfragen und Sanktionen sowie natürlich das Thema europäischer Sicherheit besprochen. Dieser Prozess ist ein sehr langwieriger und intensiver. Das heißt, Sie werden jetzt nicht kurzfristig mit Ergebnissen rechnen können. Aber das deutsche Interesse ist, dass es einen politischen Prozess gibt. Ich glaube auch, dass das Ergebnis von Oslo zeigt, dass Herr Witkoff auch mit einem klaren Verständnis der Europäer nach Sankt Petersburg reist, um die Position deutlich zu machen. Für uns ist völlig eindeutig, dass es Frieden in der Ukraine nicht über die Köpfe der Ukraine hinweg geben kann und dass Frieden in der Ukraine auch ein europäisches Thema sein muss. Deswegen ist der Einfluss da.

Wir haben außerdem natürlich engen Kontakt auf allen Ebenen mit der amerikanischen Regierung, auch mit Außenminister Rubio. Auch Präsident Selenskyj hatte mit Außenminister Rubio gesprochen. Insofern kann ich jetzt zu unterschiedlichen Deutungen amerikanischer Unterstützung wenig Eigenes beitragen. Das entnehmen Sie den Kommentaren der jeweiligen Akteure.

Zusatzfrage

Ich habe noch eine erweiterte Frage an Frau Deschauer: Wie bewerten Sie mit Blick auf die Deals, die sich jetzt zwischen Russland und den USA abzeichnen, die Chance, dass man mit Russland trotzdem noch einmal zu einer Art Getreidedeal kommen kann, gerade vor dem Hintergrund der angespannten Lage auch im Schwarzen Meer?

Deschauer (AA)

Ich will gar nicht sagen, dass sich dabei im Moment konkrete Deals abzeichnen. Das ist hinsichtlich Ihrer Einleitung. Ich glaube, es ist erst einmal ein sehr grundsätzliches Anliegen der Bundesregierung, wie der Regierungssprecher es jetzt beschrieben hat, auch von uns Europäern und Deutschen, dass endlich eine Verhandlungsbereitschaft von russischer Seite besteht und bestehen muss, um zu einer Lösung zu kommen, eine Friedenslösung, die für die Ukraine annehmbar, tragbar und verantwortbar ist.

Der andere Themenkomplex, den Sie ansprechen, der drängt natürlich ebenfalls. Wir erleben in letzter Zeit immer wieder verstärkte Angriffe im Schwarzen Meer. Es sind drängende Fragen der Ernährungs- und Versorgungssicherheit, insbesondere auch für Länder des globalen Südens. Ich kann und will nicht quantifizieren und eine Prognose abgeben, inwiefern es möglich sein wird. Aber ich glaube, ich verbinde es noch einmal mit der Aufforderung, die auch der Außenminister zuletzt im direkten Gespräch in New York gegenüber dem russischen Außenminister, aber auch an verschiedener Stelle, öffentlich gemacht hat: Die Ernährungssicherheit der Welt hängt auch davon ab. Die russische Seite ist dringend aufgefordert, sich diesbezüglich in eine Verhandlung zu begeben, um dies zu ermöglichen, und von den Angriffen abzusehen.

Frage

Herr Kornelius, ich würde gern noch einmal nach den Gesprächen der Amerikaner mit der Ukraine und Russland fragen. Der Kanzler hat gerade eben noch einmal sehr deutlich gesagt: Kapitulation ist keine Option. ‑ Ist denn der Eindruck nach dem, was Sie von den Gesprächen in Oslo wissen, dass die Amerikaner genau auf das drängen, nämlich auf eine Kapitulation der Ukraine?

StS Kornelius

Der deutsche Kontakt und der europäische Kontakt mit den USA lässt den Schluss zu, dass die Amerikaner an einem Verhandlungsprozess interessiert sind. Dazu gibt es Vorbereitungen, die bei verschiedenen Treffen der nationalen Sicherheitsberater in den vergangenen Wochen getroffen wurden. Sie wissen, dass es zwei Verhandlungsprozesse gibt. Es gibt einen VAE-Prozess, der so genannt wird, weil die Emirate möglicherweise ein Ort sein könnten, in den einer dieser Prozesse mündet. Es gibt natürlich auch am Horizont das G20-Treffen in Miami, auf das die amerikanische Regierung immer wieder mit ihrem Verhandlungsinteresse hinweist.

Das europäische Interesse ist eindeutig, nämlich dass wir Verhandlungen mit der Ukraine, an der Seite der Ukraine über das Schicksal der Ukraine führen. Die Kapitulation ist deswegen keine Option, weil die Ukraine ein seit fünf Jahren angegriffener Staat ist, der in seiner territorialen Integrität angegriffen wurde und der diese territoriale Integrität verteidigt. Die ukrainische Sicherheit ist auch die europäische Sicherheit. Sie ist die deutsche Sicherheit. Deswegen ist unser Interesse an einem Verhandlungsprozess und an einem Verhandlungsende dieses Krieges ungebrochen.

Zusatzfrage

An Herrn Kornelius, vielleicht auch an Herrn Müller: Ist denn eigentlich von der Bundesregierung sichergestellt, dass die zugesagten Patriot-Raketen an die Ukraine geliefert werden dürfen, oder kann es sein, dass die US-Regierung es möglicherweise untersagt?

StS Kornelius

Mir sind keine Restriktionen bekannt. Sie wissen, dass es momentan Engpässe bei der Versorgung der Ukraine mit Luftverteidigungsmitteln gibt. Aber jenseits dieser sehr allgemeinen Feststellung habe ich keine detaillierten Erkenntnisse.

Müller (BMVg)

Ich schließe mich dem an. Diese Erkenntnisse haben wir auch, genau wie es gerade eben gesagt wurde.

Zur allgemeinen Einordnung: Es gibt ja verschiedenste Verfahren, wie wir diese Patriot-Raketen mit der Ukraine bereitstellen. Das eine ist die Direktabgabe. Darüber haben wir informiert. Dann gibt es einmal das Themenfeld von Direct Commercial Sales, dass also Verträge mit unserer finanziellen Unterstützung direkt zwischen der Ukraine und der Seite der US-Industrie abgeschlossen werden. Der dritte Punkt sind dann die PURL-Pakete über das PURL-Verfahren. Aber wie gerade gesagt wurde, haben wir bisher keine Anzeichen, dass es auch in den vergangenen Jahren, in denen wir diese Mittel genutzt haben, nicht funktioniert hat.

Frage

Herr Kornelius, Sie sagten die Bundesregierung, also Deutschland, sei engagiert und an diesem Prozess beteiligt. Wie sah diese Beteiligung konkret in Bezug auf Oslo aus? Waren deutsche Regierungsvertreter in Oslo physisch anwesend? Gab es dort direkte Gespräche, zum Beispiel mit Witkoff oder seiner Delegation, oder war es mehr eine Information über die Distanz?

StS Kornelius

Die Bundesregierung war in Oslo mit dem Außen- und Sicherheitspolitischen Berater der Bundesregierung vertreten. Über die Details der Gespräche kann ich und möchte ich keine Ausführungen machen.

Zusatzfrage

Beinhaltete diese physische Begegnung in Oslo dann auch die Vorbereitung der jetzt in Sankt Petersburg begonnenen Gespräche zwischen Witkoff und der russischen Regierung?

StS Kornelius

Ich hatte ja eben sehr ausführlich über das deutsche Interesse gesprochen. Sie können sich sicher sein, dass Herr Sautter dieses Interesse dort vertreten hat.

Frage

Herr Kornelius, ich würde gern noch mit Blick auf US-Präsident Trump nachfragen. Es ist ja doch in den vergangenen Tagen, fast Wochen, offensichtlich geworden, dass sich die Positionen gegenüber der Ukraine, gerade auch bezüglich dessen, was kommuniziert wurde, noch einmal deutlich verschärft haben. Es gibt die Berichte über Starlink etc. Ich frage mich jetzt, da es sich ja doch noch einmal deutlich zuspitzt: Ist das ein Punkt, an dem man neben den Dingen, die Sie ja jetzt schon ausgeführt haben, im Kanzleramt vielleicht auch darüber nachdenkt, doch noch einmal in die USA zu reisen und sich vielleicht auch mit anderen europäischen Staats- und Regierungschefs zusammenzutun, um dem US-Präsidenten vielleicht auch die europäische Position noch einmal darzulegen?

StS Kornelius

Herr Kollege, Sie haben ja auch in den vielen vergangenen Monaten und auch Jahren feststellen können, dass der Kommunikationsprozess mit Blick auf die Ukraine unterschiedlichen ‑ wie soll ich sagen? ‑ Temperaturmessungen unterliegt. Das heißt, es gibt Phasen enormer Intensität und dann Phasen hoher Bereitschaft, den Prozess zu unterstützen. Die Bundesregierung unterstützt alles, was dem politischen Prozess und auch dem Prozess der Versachlichung dient. Sie nutzt dazu auch alle Kontakte, die sie aufbieten kann. Ich habe jetzt keine Absicht, Äußerungen des amerikanischen Präsidenten im Einzelnen zu kommentieren. Sie können sich aber sicher sein, dass wir uns an der Stelle in einem sehr engen Austausch befinden. Wir verweisen auch immer wieder darauf, dass die Ukraine als angegriffenes Land seit fünf Jahren einem völkerrechtswidrigen Krieg ausgesetzt ist, bei dem die Zuordnung von Angreifer und Angegriffenem sehr einfach ist. Die Bundesregierung bezieht hierbei auch aus eigenem sicherheitspolitischen Interesse, auch aus Interesse an der deutschen Sicherheit, zugunsten der Ukraine Partei.

Zusatzfrage

Sie haben ja jetzt selbst beschrieben, wie das in solchen Wellen funktioniert, und haben das Wort Temperatur benutzt. Sieht man es im Kanzleramt aber auch so, dass die Temperatur, um vielleicht einmal in dem Bild zu bleiben, gerade besonders hoch ist?

StS Kornelius

Das Kanzleramt bemüht sich darum, die Temperaturmessungen dem Wetterdienst zu überlassen und nicht der Diplomatie.

Zusatz

Ich hatte Sie nur zitiert; Sie hatten es ja gerade angesprochen.

StS Kornelius

Ich weiß. Sie hatten ja nach dem Kanzleramt gefragt, und das war meine Antwort darauf.

Frage

Ich hätte ganz gerne noch einmal nachgefragt, vielleicht bei Herrn Müller. Ist angesichts der Spannungen, die es ja jetzt im Schwarzen Meer gibt, wo auch NATO-Partner wie Bulgarien und Rumänien unter Druck stehen, eigentlich geplant, dass die Bundesmarine oder die Marine der Bundeswehr einen Beitrag leistet, um diese NATO-Länder zu schützen?

Müller (BMVg)

Prinzipiell wird die Sicherheitslage und alles, was NATO-Maßnahmen betrifft, im Bündnis besprochen. Wenn es hier zu einer Bedrohungslage kommt und die Anrainerstaaten, die NATO-Mitgliedstaaten feststellen, dass Unterstützung aus dem Bündnis erforderlich ist, dann wird das im Bündnisrahmen besprochen. Sie wissen ja, dass es im nächsten Monat zum Beispiel ein NATO-Verteidigungsministertreffen geben wird. [Anmerkung: Angabe wird im weiteren Verlauf korrigiert.] Vorwegnehmen kann ich hier nichts, weil prinzipiell erst einmal die Abstimmung unter den Mitgliedstaaten im Bündnis stattfindet.

Zusatzfrage

Aber gibt es auch keine Angebote von der deutschen Seite?

Müller (BMVg)

Erst einmal finden die Abstimmungen im Bündnisrahmen statt, und die genaue Lageeinschätzung ‑ Sie kennen das von der Ostflanke der Südostflanke ‑ ist hier für mich nicht öffentlich zu teilen.

Frage

Die Kollegen von WDR und der „Süddeutschen Zeitung“ berichten ja darüber, dass es eine neue Sicherheitsanalyse bei der Bundeswehr gebe, in der die Gefahrenstufe jetzt eben noch einmal auf „erheblich“ hochgestuft wurde, und es hieß, dass die Bundeswehr auch selbst Ziel werden könnte. Warum hat man diese Einstufung vorgenommen, und welche konkreten Gefahrenszenarien sehen Sie für die Bundeswehr? Können Sie diese Berichte so überhaupt erst einmal bestätigen?

Müller (BMVg)

Bevor ich antworte, noch eine Sache: Ich habe gerade das falsch wiedergegeben. Es wird kein NATO-VM-Treffen im nächsten Monat geben. Mir wurde gerade ein Hinweis gegeben. Das ist noch ein ganz alter Stand von mir, tut mir leid.

Zur Bedrohungslage: Die Bedrohungslage wird von uns kontinuierlich beobachtet. Das ist ja Aufgabe der Bundeswehr. Dafür haben wir zentrale Stellen im Ministerium bis herunter auf die Verbandsebene und natürlich im Operativen Führungskommando. Natürlich ist das Thema der Sabotage ein wichtiger Baustein neben anderen wie zum Beispiel dem Thema der Spionage oder auch der direkten Bedrohungslage.

Öffentlich bekannt ist ‑ das ist hier nicht neu ‑, dass wir in der jüngsten Vergangenheit Fälle hatten, die diese Bewertung natürlich beeinflussen. Ich nenne den Vorfall des Fundes einer Drohne in der Nähe von Wunstorf. Es gab hybride Angriffe, die nicht direkten Bundeswehrbezug hatten. Es gab aber auch Sabotagefälle im Bereich der Marine, an Schiffen und sehgehenden Einheiten. Wie auch die Präsidenten des BfV und des BND sowie die MAD-Präsidentin hier an dieser Stelle auch dargestellt haben, ist die Sabotagebedrohung in Deutschland natürlich ein maßgeblich zu beobachtender Punkt, und er bereitet natürlich auch Sorge. Im Zusammenhang mit diesen Vorkommnissen und dieser Gesamtbewertung stellen wir fest, dass es eine erhebliche Sabotagebedrohung für die Bundeswehr insgesamt gibt. Das ist richtig.

Was heißt das jetzt für uns? Das heißt, dass wir uns genau anschauen, in welchen Bereichen wir ‑ ‑ ‑ Das ist ein kontinuierlicher Prozess. Das ist nicht das, was jetzt gerade neu beginnt, sondern wir schauen uns ganz genau an, welche Maßnahmen präventiv vor Ort, ortsabhängig und situationsabhängig ergriffen werden können, um der Sabotagegefahr zu begegnen, wenn die zum Beispiel an einem Schutzobjekt etwas ganz Spezielles machen oder eine größere Übung fahren oder besondere Fähigkeiten stationiert haben oder verlegen. Dafür gibt es, wie gesagt, über alle Ebenen hinweg Spezialisten bis herunter zu den Verbänden, in denen es Spezialisten gibt, die sich das vor Ort genau anschauen, die dann vor Ort Präventivmaßnahmen festlegen und die sagen, dass die Maßnahmen, die ergriffen worden sind, entweder ausreichend sind oder dass, wenn wir halt eine andere Lage, eine andere Situation haben, themenbezogen, situationsbezogen, zeitbezogen, noch einmal andere Maßnahmen speziell entwickelt oder angepasst werden.

Zusatzfrage

Es heißt, es sei die zweithöchste Stufe. Welche Abstufungen gibt es da, und wann wäre dann sozusagen die nächste Stufe erreicht?

Müller (BMVg)

Über die Details der genauen Stufen möchte ich hier nicht Auskunft geben. Ja, es gibt noch höhere Stufen, das ist richtig. Es wäre rein spekulativ, zu sagen, dass das jetzt bei diesem und jenen Fall stattfinden würde, sondern die Gesamtbewertung wird immer in diesen mehreren Clustern vorgenommen, und dabei wird genau geschaut, welche Maßnahmen man ergreift. Ich kann mich noch erinnern: Als nach 9/11 die Bedrohungslage für alle NATO-Nationen anders eingeschätzt wurde, wurden zum Beispiel im Bereich der Terrorgefahr auch Maßnahmen ergriffen, die dann darüber hinausgehen und durch die dann auch direkte, automatisierte Schutzkonzepte für die jeweiligen Startorte ausgelöst wurden. An diesem Punkt sind wir nicht, sondern wir befinden uns in dem Bereich „erheblich“, und dort schauen wir uns genau an, was wir wo tun können und tun müssen. Das ist, wie gesagt, keine Besonderheit, die jetzt gerade stattfindet, sondern das ist ein kontinuierlicher Prozess. Den kenne ich seit 26 Jahren in der Truppe im Grunde dauerhaft.

Frage

Herr Müller, das ist jetzt alles sehr theoretisch, und Sie werden sich sicherlich nicht in die Karten schauen lassen wollen; das verstehe ich schon. Aber können Sie vielleicht einmal ein, zwei Beispiele nennen, wie so etwas konkret ausschauen kann?

Müller (BMVg)

Ja. Dabei geht es zum Beispiel um den Punkt der Bewachung, ganz allgemein gefasst. Wenn man ein Schutzobjekt hat, eine Werft oder einen Flugplatz, und man einen Bewachungsplan hat und feststellt, dass man jetzt in der Region oder insgesamt, weil man hier Fähigkeiten wie zum Beispiel ein Jagdgeschwader vor Ort hat, sieht, dass man der aktuellen Situation begegnen möchte, dann legt man zum Beispiel einen erhöhten Personalansatz bei der Wache, bei der Bestreifung fest oder legt zum Beispiel fest, dass man noch andere technische Absicherungsmaßnahmen braucht, zum Beispiel zusätzliche Infrarotkameras oder Zaunüberwachungssysteme. Das wären solche Punkte, die man einfach punktuell an den jeweiligen Orten festlegt, um den Sabotageschutz und generell die militärische Sicherheit zu stärken.

Frage

Noch einmal im etwas weiteren Sinne (nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine) gefragt: Die NATO hat angekündigt, die Überwachungskapazitäten im Schwarzmeerraum zu stärken. Können Sie etwas darüber sagen, in welcher Weise das geschieht und ob Deutschland bzw. die Bundeswehr daran beteiligt sind?

Müller (BMVg)

Das Thema des Schwarzen Meeres hatten wir gerade schon, wenn ich mich recht erinnere.

Vorsitzender Feldhoff

Die Frage wurde gerade im Kern genau so gestellt.

Zusatzfrage

Ja, es ging um das Schwarze Meer, aber ich glaube, nicht um diese Frage.

Müller (BMVg)

Ich kann noch einmal betonen, Herr Kollege, dass, wenn es Maßnahmen seitens der NATO gibt, die im NATO-Rahmen erst einmal intern vorbesprochen werden und auch darüber entschieden wird, dann auch abgestimmt mit den Anrainerstaaten. Dann informiert darüber die NATO. Das ist ein gängiger Prozess. Sie kennen das von der Ostflanke, wenn es zum Beispiel um Air-Policing-Maßnahmen oder um die Verstärkung von EFP und das geht, was wir früher alles hatten. Dann spricht darüber zuerst die NATO. Dann gibt es normalerweise auch ein Pressestatement dazu. Da habe ich jetzt aktuell nichts anzukündigen.

Zusatz

Ich habe deswegen gefragt, und, Herr Vorsitzender, mir war schon klar, dass das Thema Schwarzmeer dran war ‑ ‑ ‑

Vorsitzender Feldhoff

Herr Kollege hat explizit nach den NATO-Partnern am Schwarzen Meer gefragt.

Zusatz

Ja, aber die deutsche Beteiligung, fand ich, ist dann doch noch einmal eine zulässige eigene Frage. Vielen Dank.

Vorsitzender Feldhoff

Die hat er übrigens auch gestellt. Ich will nicht kleinkrämerisch sein, aber gut.

Frage

Ich habe eine Frage an das BMI und an das BMJV. Wird der Verfassungsschutz die E-Mails (der AfD) auch auswerten, und wird das in die Bewertung der Partei einfließen?

An das BMJV: Ist Ihnen bekannt, dass es schon wegen möglicher strafrechtlich relevanter Inhalte Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaften gibt?

Kaminski (BMI)

Der Vorgang, den Sie ansprechen, ist uns natürlich bekannt. Zu Ihrer konkreten Frage kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen.

Engelke (BMJV)

Ich kann nur sagen: Für die Ermittlungen sind die Staatsanwaltschaften der Länder zuständig. Dann müssten Sie sich an die wenden.

Frage

Ich würde gerne auch noch einmal das Innenministerium befragen. Auch gerade vor Bundestagswahlen oder so etwas gab es das ja auch, dass Parteien dabei unterstützt werden, gerade vor Hackerangriffen geschützt zu werden. Auch das BSI bietet, glaube ich, Unterstützung. Können Sie einmal sagen, ob und wie Bundesbehörden jetzt möglicherweise mit der Partei zusammenarbeiten und sie bei der Aufklärung und vielleicht auch bei der besseren Aufstellung ihrer IT unterstützen?

Kaminski (BMI)

Grundsätzlich ‑ das habe ich auch schon vergangenen Montag gesagt, als es um einen anderen Fall ging, wenn ich mich nicht irre ‑ haben Sie ganz recht: Das BSI unterstützt Behörden und Institutionen, um beispielsweise mit Phishing-E-Mails und solchen Fällen umzugehen.

Zu dem konkreten Fall kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen.

Zusatzfrage

Ich würde gerne noch einmal an das anknüpfen, wonach der Kollege gerade auch schon gefragt hat, nämlich die Frage, ob jetzt auch Sicherheitsbehörden und gerade auch der Verfassungsschutz auf diese Daten, die ja jetzt im Netz zur Verfügung stehen, zugreifen werden und möglicherweise eine eigene Auswertung vornehmen werden. Sie haben gesagt, Sie könnten zum jetzigen Zeitpunkt nichts dazu sagen. Kann ich das so verstehen, dass das geprüft wird?

Kaminski (BMI)

Nein. Das BfV ist keine ermittelnde Behörde. Es finden ja gerade Ermittlungen dazu statt, und darauf würde ich verweisen. Diese Ermittlungen finden durch Länderbehörden statt.

Zusatzfrage

Aber der Verfassungsschutz greift ja normalerweise auf öffentlich zugängliche Informationen zu, auch bei der Bewertung beispielsweise von Verdachts- und Beobachtungsfällen. Jetzt wäre die Frage, ob das quasi als öffentlich verfügbare Daten angesehen wird.

Kaminski (BMI)

Dazu kann ich nichts sagen.

Frage

Ich würde es noch einmal beim BMJV versuchen. Nur eine fachliche Einschätzung: Denken Sie, dass diese E-Mails beispielsweise in einem Verbotsverfahren verwendet werden dürften?

Engelke (BMJV)

Für Verbotsverfahren sind ja die Kollegen vom BMI zuständig. Darauf würde ich dann verweisen.

Kaminski (BMI)

Ich denke einmal, die Frage wurde gerade eben schon beantwortet. Auch wenn es vielleicht nicht zu Ihrer Zufriedenheit ist, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nichts dazu sagen. Aber, wie gesagt, es gibt Ermittlungen, und die führt nicht das BfV, die führt auch keine Bundesbehörde, sondern die führen Länderbehörden, und dementsprechend würden wir darauf verweisen. Ich glaube, Sie haben es gerade auch getan.

Frage

Entschuldigung, ich würde es gerne trotzdem noch einmal versuchen, weil Sie auf die Frage ja keine Antwort geben. Das sind ja zwei unterschiedliche Dinge. Die eine Frage wäre also tatsächlich diese rechtliche Frage, ob der Verfassungsschutz auf diese Mails, die jetzt öffentlich verfügbar sind, die aus einem Hack stammen, auch zugreifen und sie in möglichen Analysen bewerten dürfte. Wenn Sie das jetzt nicht beantworten können, könnten Sie das möglicherweise prüfen und uns das nachliefern?

Kaminski (BMI)

Das können wir so machen.

Frage

Es sind für den 31. Oktober große Demos in Großstädten in Deutschland angekündigt, die offenbar auch an die Situation in Frankreich angelehnt sind. An das Innenministerium: Fürchten Sie da ähnliche Zustände wie in Frankreich?

Kaminski (BMI)

Zunächst ist es mir sehr wichtig, dabei klar zu unterscheiden. Es gibt einerseits friedliche Schülerproteste, und andererseits gibt es eine gewaltbereite extremistische Szene, die solche Proteste potenziell nutzt, um Gewalt zu verbreiten. In Bezug darauf kann ich Ihnen sagen, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern die Entwicklung aufmerksam beobachten und sich auch eng austauschen, beispielsweise im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum. Dort werden laufend Gefährdungsbewertungen vorgenommen, und zwar auch in enger Abstimmung mit unseren Partnern, also zum Beispiel Frankreich und Italien.

Zusatzfrage

Leistet der Bund einen Beitrag bei der Vorbereitung auf diese Proteste, oder bleibt das bei den Ländern?

Kaminski (BMI)

Beispielsweise auch der Verfassungsschutz verstärkt zum Beispiel die Beobachtung einschlägiger Internetseiten und Social-Media-Kanäle, auf denen vielleicht Aufrufe zu gewaltsamen Protesten oder gewaltsame Ausschreitungen oder Ähnliches verbreitet werden. Wie gesagt, eine Unterscheidung zwischen Protesten oder friedlichen Schülerprotesten und solchen Ausschreitungen ist natürlich wichtig.

Wenn der Bedarf bestehen sollte, dann unterstützt die Bundespolizei wie üblich auch die Länderpolizeien im Rahmen der Amtshilfe, also zum Beispiel mit der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit, die BFE heißt. Das steht natürlich dann auch zur Debatte, sofern es notwendig ist.

Eine weitere Aufgabe, die die Bundespolizei hat, ist natürlich, Personen, die gegebenenfalls zur Teilnahme an gewaltsamen Ausschreitungen nach Deutschland einreisen möchten, schon direkt an der Grenze zurückzuweisen, damit die nicht nach Deutschland einreisen können.

Frage

Können Sie schon irgendwas dazu sagen, wie groß das Ganze werden könnte, welche Personenzahlen Sie erwarten?

Kaminski (BMI)

Konkrete Zahlen kann ich nicht nennen, aber es wird, wie gesagt, permanent beobachtet, und die Gefährdungseinschätzungen werden fortlaufend vorgenommen.

Frage

Können Sie denn einschätzen, welche Akteure hinter diesen Protesten stehen und wie die zu bewerten sind?

Kaminski (BMI)

Es gibt eine gewaltbereite extremistische Szene, die solche Proteste nutzt. Das hatte ich ja gerade schon gesagt. Der Minister hat sich ja auch kürzlich dazu geäußert. Darauf würde ich verweisen.

Frage

Direkt dazu, vielleicht an Herrn Kornelius: Der Kanzler hat eben in seiner Rede auch explizit davor gewarnt, dass Russland täglich Desinformation in Deutschland betreibe und Kräfte unterstütze, die hier für Unruhe sorgen wollen. Fürchtet die Bundesregierung, dass möglicherweise auch Russland hinter der Forcierung von gewalttätigen Demonstrationen hier in Deutschland stehen könnte?

StS Kornelius

Unsere Regierung betreibt in diesem Zusammenhang jetzt keine Attribuierung. Wir stellen natürlich ein erhöhtes Aufkommen von Spekulationen darüber fest, auch im Netz. Ich kann auch nur an die journalistische Verantwortung appellieren, das Maß dieser Spekulation richtig einzuschätzen und nicht selbst dazu beizutragen, dass es sozusagen unproportional dargestellt wird. Darin habe ich aber großes Vertrauen.

Was nun Trollaktivitäten und hybride Beteiligungen angeht: Ein Verhaltensmuster auch der russischen Aktionen gibt es in diesem Zusammenhang, aber konkrete Zuschreibungen kann ich Ihnen nicht liefern.

Kaminski (BMI)

Herr Kollege, ich hätte noch eine Kleinigkeit (hinsichtlich des mutmaßlichen Hackerangriffs auf E-Mail-Konten der AfD) nachzuliefern. Das muss dann nicht im Nachgang passieren, sondern kann gerne jetzt passieren. Im hypothetischen Falle eines Verbotsverfahrens nutzt der Bundesverfassungsschutz alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisse.

Frage

Okay, dann verstehe ich Sie. Unter „alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisse“ fallen dann also auch diese Daten.

Kaminski (BMI)

Alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisse.

Frage

Ich habe eine Frage an das Bundesumweltministerium und eventuell auch an den Regierungssprecher. Mitglieder der Bundesregierung haben nach dem versuchten Anschlag in Leipzig immer wieder Russland als Urheber ausgemacht. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung ‑ wir haben es gerade gehört ‑ auch regelmäßig vor Sabotage warnt. Nun hören wir vom niedersächsischen Umweltministerium, dass die Bundesregierung die Genehmigung erteilt habe, dass Rosatom in der Herstellungsfabrik in Lingen dabei sein kann. Wie geht das miteinander einher?

Haufe (BMUKN)

Ja, ich kann anfangen. Dazu haben wir hier ja auch schon mehrfach Stellung genommen. Es ist ja schon vor einer Weile seitens des Landesumweltministeriums entschieden worden, dass die Aufbereitung bzw. Herstellung von Brennstäben für Atomkraftwerke in der Anlage in Lingen im Rahmen eines mehrnationalen Unternehmensgeflechts passiert, unter anderem auch mit Verbindungen zu einem russischen Unternehmen.

Sie bringen hier nur zwei verschiedene Dinge miteinander zusammen, die so leider nicht zusammengehören. Einerseits haben wir ja in der Europäischen Union die Rechtslage, dass die Herstellung von Material für die atomare Energieversorgung natürlich erlaubt ist und auch ein Geschäftsfeld ist, auf dem man sich betätigen kann. An der Stelle gilt also das europäische Recht. Insofern ist diese geschäftliche Tätigkeit entsprechend auch genehmigt worden. Wir haben auch immer dazu gesagt, dass wir die Sicherheitslage natürlich immer bewerten, immer wieder neu bewerten und man sich dann eben beim Anschein einer Veränderung auch diese Genehmigung anschauen muss. Nur geht es hierbei um eine geschäftliche Tätigkeit, und von dieser ist erst einmal keine automatische Sicherheitsbedrohung ausgehen zu sehen. Das ist die bisherige Bewertung gewesen, und mehr kann ich dazu erst einmal nicht ausführen.

Zusatzfrage

Dann frage ich, weil ich meine zweite Frage vergessen habe, vielleicht direkt Herrn Kornelius: Wie schätzen Sie es denn bezüglich der Sicherheitslage in Bezug auf Russland ein, ob es sinnvoll ist, Rosatom da die Tür zu öffnen?

StS Kornelius

Die Herstellung von Brennelementen dieses Typs in Lingen dient ja vor allem der Versorgung osteuropäischer Kraftwerke. Die Länder Osteuropas greifen auf Atomkraftwerke russischer Bauart zurück und können nicht mehr auf Lieferungen aus Russland rechnen. Das heißt, das ist auch ein Teil der Strategie, diese Staaten auch in ihrer Unabhängigkeit von Russland zu unterstützen. Die Genehmigungsverfahren ‑ das haben Sie gehört ‑ laufen bei den niedersächsischen Landesbehörden im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren, und die politische Kalkulation dahinter habe ich Ihnen geschildert.

Haufe (BMUKN)

Ich will noch einmal unterstreichen, dass die Genehmigung selbst eben vom Land Niedersachsen erteilt worden ist, natürlich auch in Beratung mit uns.

Herr Kornelius hat gerade die europäische Gesamtsituation erläutert. Die deutsche Bundesregierung hat immer wieder angesprochen und sich auch dafür eingesetzt, dass man das Sanktionsregime gegen Russland auch auf solche Fälle überträgt. Dafür gibt es aber in der Europäischen Union keine Mehrheit.

Frage

Die Bundesregierung plant eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes. Es werden verschiedene Argumente dafür ins Feld geführt, warum das notwendig war, unter anderem Anfragen aus dem Ausland, Überforderungen der Behörden oder auch, dass sicherheitsrelevante Informationen abfließen können. Laut einem Medienbericht war kein einziges Ministerium der Bundesregierung in der Lage, auch nur ein einziges Beispiel für einen dieser Gründe zu nennen. Herr Kornelius, da Sie quasi stellvertretend der Regierung mit vorsitzen, möchte ich Sie fragen: Warum ist diese Reform aus Sicht der Bundesregierung notwendig, wenn es für die angeführten Gründe offensichtlich keine Belege gibt?

StS Kornelius

Es geht darum, das IFG weiterzuentwickeln; das haben wir an dieser Stelle schon sehr, sehr häufig gesagt. Das komplizierte IFG soll für Bürgerinnen und Bürger einfacher werden, verständlicher werden. Sie wissen, dass Transparenz für die Bundesregierung ein hohes Gut bleibt. Deswegen ist diese Adaption im Recht ist wichtig. Gerade was Informationsflüsse und was Akteure in der Informationslandschaft angeht, haben wir einen Erweiterungsbedarf. Es ist offensichtlich, dass das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen auch in Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit gewährleistet wird. Es geht also darum, dieses Gesetz zu modernisieren und den Transparenzanforderungen anzupassen. Wir werden aber auch der veränderten Sicherheitslage Rechnung tragen wollen. Das ist, glaube ich, der Hintergrund.

Noch einmal: Die jetzige Regelung ist sehr kompliziert und wird von den Bürgerinnen und Bürgern wahrscheinlich auch leichter verstanden werden, wenn wir das ändern.

Zusatzfrage

Ich würde gerne noch einmal das Bundesinnenministerium fragen: Herr Kaminski, Anfragen dazu wurden offenbar immer stellvertretend von Ihrem Ministerium beantwortet bzw. nicht beantwortet. Es hat dann ein Verwaltungsgerichtsverfahren gegeben. Warum tut sich das Innenministerium so schwer, Fragen zu diesem Thema zu beantworten? Haben Sie mittlerweile vielleicht auch innerhalb der Bundesregierung Belege finden können, die die Notwendigkeit dieser Reform aus Sicht des BMI unterstreichen?

Kaminski (BMI)

Die Notwendigkeit für diese Reform besteht; darauf haben sich die Regierungsparteien auch schon im Koalitionsvertrag entsprechend verständigt. Ich sehe auch nicht, dass wir als BMI auf Fragen zu dieser geplanten Reform nicht eingehen oder darauf nicht antworten würden. Dementsprechend kann ich mich dem, was der Regierungssprecher gerade gesagt hat, anschließen.

Frage

Herr Kornelius, gab es darüber schon Gespräche mit dem Datenschutzbeauftragten?

StS Kornelius

Wahrscheinlich wird auf der Fachebene entschieden werden, wann diese Gespräche stattfinden. Dazu muss ich aber an das BMI verweisen.

Zusatzfrage

Haben Sie schon geplant, wann die Gespräche stattfinden?

Kaminski (BMI)

Mein Wissensstand ist, dass dazu schon Austausch stattgefunden hat. Ich bin mir da aber nicht sicher, insofern würde ich das nachliefern.

Frage

Herr Kaminski, können Sie sagen, wo dieser Gesetzgebungsprozess steht, also was der Stand ist und was vielleicht auch der angedachte Zeitplan ist?

Kaminski (BMI)

Die Entwürfe mit konkreten Änderungen für das IFG werden in den nächsten Monaten erarbeitet. Aktuell befinden wir uns noch in einem frühen Verfahrensstadium, und da würde ich um Verständnis bitten, dass ich dazu jetzt keine weiteren Auskünfte erteilen kann.

Frage

An das Umweltministerium: Wie bewerten Sie den Emissions Gap Report des Umweltprogramms der Vereinten Nationen? Hat er Auswirkungen auf die deutsche Klimapolitik?

Haufe (BMUKN)

Das UN-Umweltprogramm stellt jedes Jahr vor der Weltklimakonferenz einen Report zusammen, um weltweit zu schauen, wo wir mit den Klimaschutzmaßnahmen stehen und zu welcher Emissionsminderung und welcher Temperaturminderung wir eigentlich kommen. Der jetzige Report kommt zu dem Ergebnis, dass die Klimaschutzmaßnahmen, die die Staaten bisher vornehmen oder schon programmatisch angekündigt haben, zu einer Erwärmung von 2,8 Grad weltweit führen. Das ist eine sehr dramatische Erwärmung. Sie wissen, dass wir im Pariser Klimaabkommen 1,5 Grad als wichtige Vorsorgemaßnahme vereinbart haben, um Klimaextreme und extreme Wetterfolgen zu verhindern und einzudämmen.

Aus unserer Sicht sendet das noch einmal ein klares Signal für die Weltklimakonferenz in Antalya unter türkischem und australischem Vorsitz. Die türkische Präsidentschaft hat einen Vorschlag gemacht, weltweit noch viel stärker in Elektrifizierungsmaßnahmen zu investieren. Wir haben ja schon einen starken Hochlauf bei der Elektromobilität, aber vor allem beim weltweiten Ausbau der erneuerbaren Energien. 90 Prozent der Investitionen weltweit, die in Kraftwerke und neue Energietechnologien gehen, gehen in erneuerbare Energien. Die türkische Präsidentschaft möchte das verstärken und Länder auffordern, sich hier noch weiter zu engagieren. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, um zu einer besseren Emissionsminderung zu kommen.

Deutschland selber hat mit seinem Klimaschutzprogramm für 2030 und auch mit seiner Roadmap zur Abkehr von fossilen Rohstoffen, fossilen Energieträgern auch einen Fahrplan, wie wir hier in Europa und in Deutschland die Emissionsminderung weiter vorantreiben.

Frage

Der UNEP-Bericht sieht als wesentliche Ursache die Tatsache, dass die US-Regierung ihre Klimaschutzmaßnahmen drastisch zurückgefahren hat. Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung?

Haufe (BMUKN)

Sie wissen, dass die US-Administration den Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen betrieben hat. Sehr viele US-Bundesstaaten sehen das anders und teilen das auch nicht in dieser Weise. Wenn Sie auf die Weltklimakonferenz in den letzten Jahren schauen, dann sehen Sie dort ein sehr starkes Engagement von US-Bundesstaaten zu sehen, die dort auch präsent sind und zeigen, dass sie mit dieser Entscheidung nicht zufrieden sind. Wir sehen auch einen deutlichen Anstieg von erneuerbaren Energien im gesamten US-Energiemix. Insofern gibt es da unterschiedliche Entwicklungen. Klar ist aber: Die jetzige US-Administration verfolgt die Klimaziele des Pariser Klimaabkommens nicht mit der notwendigen Kraftanstrengung, wie wir das tun und wie das die Europäische Union tut. Dementsprechend schauen wir da auch kritisch hin.

Zusatzfrage

Sie haben jetzt betont, dass einzelne US-Bundesstaaten sehr wohl Klimaschutzmaßnahmen betreiben. Im Ergebnis können die Bundestaat aber, wenn der UNEP-Bericht stimmt, offenbar nicht kompensieren, was durch die Politik der US-Regierung sozusagen zurückgefahren wurde. Oder wie wäre dieser aus Ihrer Sicht dramatische Anstieg in der Prognose sonst zu erklären?

Haufe (BMUKN)

Entscheidend für die weltweite Emissionsminderung ist immer das Engagement aller G20‑Staaten; denn diese sind für die meisten klimaschädlichen Emissionen verantwortlich. Die USA ist ein wichtiger Teil davon. Deswegen schaut der UNEP-Bericht genau auf diese Staaten und unter anderem auch auf die USA. Ich habe gerade ja gesagt, dass die gegenwärtige US-Administration die Ziele des Pariser Klimaabkommens nicht so verfolgt, wie wir das tun. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Emissionsminderung, die dann eben geringer ausfällt.

Frage

An das Auswärtige Amt oder an das BMVg: Die EU hat gestern ihre neue Arktis-Strategie vorgestellt. Welchen Beitrag wird Deutschland zum Schutz kritischer Infrastruktur leisten?

Deschauer (AA)

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob sich diese Frage konkret an mich adressiert, aber ich kann vielleicht ganz grundsätzlich sagen, dass wir es begrüßen, dass die Kommission gestern eine neue EU-Arktis-Strategie vorgelegt hat. Die müssen wir uns jetzt natürlich auch im Detail anschauen. Die Mitgliedstaaten werden darüber ‑ so ist das Verfahren üblicherweise ‑ auch im Rat beraten.

Vielleicht gibt das schon einen kleinen Ausblick darauf, dass diese Frage, die Sie berechtigterweise stellen, von unserer Seite noch nicht so schnell zu beantworten ist. Insbesondere muss man es geopolitisch vielleicht auch so einordnen, dass diese neue Strategie auch ein Update der Arktispolitik in der Substanz auf die veränderte geopolitische Situation im hohen Norden und auch auf den anhaltenden Klimawandel darstellt. Wir sind als Bundesregierung, als Deutschland, seit Jahrzehnten in der Region engagiert, vor allem auch prominent in der Arktisforschung. Auch die Fragestellungen, die sich in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik stellen, werden regelmäßig unter anderem im NATO-Rahmen adressiert. Ich glaube, das war auch Gegenstand unserer Beratungen hier.

So viel schon einmal zur grundlegenden Einordnung.

Müller (BMVg)

Seitens des BMVg kann ich hinzufügen, dass der hohe Norden, also der Nordatlantik und die Arktisregion, für uns eine ganz wichtige Rolle spielen. Wir hatten diese Thematik hier auch schon besprochen, als wir über Grönland gesprochen haben. Die Seewege dort ‑ die Gaps, die Lücken ‑ sind von großer Wichtigkeit für die Transportwege und für die Überwachung des Raumes. Wir sehen auch in dieser Region erhebliche Aktivitäten der russischen Flotte und haben dort auch eine maritime Sicherheitspartnerschaft speziell mit den Anrainerstaaten Kanada, Island, Norwegen gestartet, in deren Rahmen es regelmäßige Übungen und regelmäßigen Austausch gibt. Wir beteiligen uns mit der Bundeswehr an der NATO-Maßnahme Arctic Sentry, die speziell darauf abzielt, in dieser Region Präsenz zu zeigen und ein dauerhaftes Lagebild zu pflegen. In diesem Rahmen sind wir regelmäßig mit Einheiten ‑ Seefernaufklärern oder Fregatten ‑ vor Ort, und es werden auch regelmäßig Übungen durchgeführt, die diese Region ganz bewusst tangieren. ‑ Das vielleicht von uns zu diesem Themenfeld.

Frage

Frau Deschauer, heute beginnt vor dem obersten Gericht in Georgien ein Verfahren, mit dem die Regierungspartei Georgischer Traum fünf Oppositionsparteien verbieten lassen will. Wie geht es denn weiter mit dem EU-Beitrittsstatus von Georgien? Ist die momentane Entwicklung nicht doch ein starkes Argument, da sehr skeptisch zu sein?

Deschauer (AA)

Zu dem Anlass, den Sie gerade adressiert haben, kann ich vielleicht grundsätzlich sagen: Wir verfolgen die Entwicklung in Georgien mit großer Sorge, und zwar seit geraumer Zeit. Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht ist ein weiterer Schritt in dieser Entwicklung, der das Land weiter von der EU entfernt und die Demokratie nach innen schwächt. Man muss auch sagen ‑ das haben auch die Kommission und der Generalsekretär des Europarats öffentlich unterstrichen ‑, dass eine massive Instrumentalisierung der Justiz für politische Zwecke sehr problematisch ist. Insofern werden wir als Bundesregierung bzw. als Auswärtiges Amt unsere Sorgen und Bedenken über diesen neuerlichen Schritt der weiteren Entfernung von der EU und einer Perspektive auf die EU gegenüber der georgischen Seite sicherlich adressieren.

Zusatzfrage

Herr Kornelius, welchen Stellenwert haben denn die Ereignisse in Georgien für den Bundeskanzler?

StS Kornelius

Der Bundeskanzler beobachtet das Weltgeschehen, so wie die Bundesregierung insgesamt das tut, und schließt sich dem Urteil des Auswärtigen Amtes an.

Deschauer (AA)

Ich kann vielleicht ergänzen, dass Georgien auch eines der Themen auf der Tagesordnung des letzten Außenrates war. Die politische Lage dort ist konstant schwierig. Deshalb haben wir sie in diesem Rahmen besprochen, und das werden wir sicherlich auch wieder tun.

Frage

Herr Kornelius, der tschechische Staatspräsident ist heute bei Bundeskanzler Merz zu Besuch. Es wird keine Pressekonferenz und auch kein Statement geben. Können Sie einmal ausführen, warum nicht?

StS Kornelius

Es ist ein kurzer Arbeitsbesuch, der genauso terminiert wurde, dass man sich über Dinge austauscht. Der Kanzler hat viele Gespräche dieser Art, und nicht jeder Besuch muss anschließend öffentlich verarbeitet werden, wenn die Sachlage es nicht erzwingt. Ich kann Ihnen anschließend aber gerne berichten, wenn Sie Interesse haben, und stehe natürlich jederzeit für Nachfragen bereit.

Frage

An Frau Deschauer und eventuell an den Regierungssprecher: Das libysche Repräsentantenhaus billigte gestern das Memorandum zur Abgrenzung maritimer Zuständigkeitsgebiete zwischen Libyen und der Türkei. Ist die deutsche Regierung darüber informiert, und wie ist ihre Haltung dazu?

Deschauer (AA)

Wir haben die Berichte zur Ratifizierung zur Kenntnis genommen, und Sie haben sicherlich auch gesehen, dass die Kommissionspräsidentin und der Ratspräsident der Europäischen Union sich schon sehr deutlich dazu geäußert haben. Wir schließen uns dem insofern an, als ich noch einmal darauf verweisen möchte, dass wir bereits 2019 deutlich gesagt haben und 2025 noch einmal bestätigt haben, dass die Türkei und Libyen die Souveränität und die souveränen Rechte aller EU‑Mitgliedstaaten respektieren müssen und Seegebietsabgrenzungen im Einklang mit geltendem Völkerrecht stehen müssen. Die Position der EU und der Bundesregierung als Mitgliedstaat der EU ist völlig klar: Abgrenzungen von Seegebieten müssen ‑ das gilt natürlich auch für das Mittelmeer ‑ nach geltendem Seevölkerrecht und insbesondere auch unter Beteiligung aller betroffenen Küstenstaaten erfolgen. Die EU-Partner haben da also unsere Solidarität.

Zusatzfrage

Dieses türkisch-libysche Abkommen ist höchst umstritten und von niemandem sonst anerkannt. Es berührt die griechischen Außengrenzen und somit auch EU-Außengrenzen. Wird die deutsche Regierung eventuelle Maßnahmen bzw. Sanktionen gegen Libyen unterstützen? Die EU unterhält mit Libyen ja eine Reihe von Hilfeleistungsprogrammen?

Deschauer (AA)

Ich glaube, Sie sind in Ihrer Ableitung jetzt zu weit gesprungen. Unsere Position ist sehr klar, und wir werden sicherlich auch die Gelegenheit nutzen, das gegenüber denjenigen, die diese Position tragen, zum Gespräch zu bringen. Wir lehnen dieses Abkommen ab und haben eine klare Haltung, die auch schon Gegenstand eines Ratsbeschlusses ist. Ich will das jetzt nicht vorlesen; das ist ein auf Englisch verfasster Ratsbeschluss ‑ „Council conclusions“ ‑ aus dem Dezember 2019. Darin wird die sehr klare Haltung der Europäischen Union, die auch unsere Haltung ist, zum Ausdruck gebracht. Alles Weitere würden wir natürlich im EU-Rahmen beraten.

Frage

An das Finanzministerium: Die Plastiksteuer ist hier am Montag schon thematisiert worden, aber der bayerische Ministerpräsident hat nun seine Ablehnung der Plastiksteuer angedeutet, indem er gesagt hat, dafür würden 800 neue Stellen eingerichtet, und das sei absolut unmöglich. Deswegen hätte ich ganz gerne Aufklärung von Ihnen: Ist es wirklich geplant, dass 800 neue Stellen dazukommen, damit die Plastiksteuer umgesetzt wird, oder wie ist das gemeint?

Dr. Rüll (BMF)

Ich würde erst dem BMUKN die Möglichkeit geben, sich zu äußern, wenn es möchte.

Haufe (BMUKN)

Die Gespräche zu dieser Steuer und entsprechend auch die Beratungen zu allen möglichen Details laufen in der Regierung weiter. Ein Detail haben Sie jetzt angesprochen, und dieses fällt in die Zuständigkeit des BMF.

Dr. Rüll (BMF)

Ich kann zu diesen Stellen ‑ das haben wir ja häufiger ‑ allgemein sagen: Soweit ich das verfolge, gibt es für die Erstellung der Gesetze Vorgaben, mit denen Personalbedarfe ermittelt werden. Ich habe es jetzt für diese Steuer speziell nicht auf dem Schirm, aber ich kann das generell einordnen, weil diese Frage häufiger auch bei anderen Steuern auftaucht: Das ist immer der Personalbedarf für die Administration neuer Gesetze, der nach bestimmten Vorgaben ermittelt wird. Das bedeutet nicht immer, dass diese Personen dann auch zusätzlich eingestellt werden müssen. Vielmehr wird das in der Verwaltung oft so administriert, dass auch bereits vorhandenes Personal dafür eingesetzt werden kann. Das kann ich aber nur allgemein dazu sagen; denn ich habe gerade keine Erkenntnisse spezifisch zur Plastiksteuer.

Zusatzfrage

Könnten Sie dazu vielleicht etwas nachliefern? Diese Frage ist ja deswegen relevant ‑ übrigens auch bei den anderen Steuersorten, die Sie jetzt gemeint haben ‑, weil die Bundesregierung gleichzeitig das Ziel des Personalabbaus hat. Wenn jetzt an verschiedenen Stellen ‑ Tabaksteuer, Plastiksteuer etc. ‑ mehr Personal aufgebaut würde ‑ das muss nicht so sein, aber ich habe sie so verstanden, dass es sein könnte ‑, dann wäre es interessant, das zu wissen.

Dr. Rüll (BMF)

Ich frage gerne nach, aber soweit ich das Verfahren hier einschätzen kann, laufen die Abstimmungen dazu gerade noch. Insofern kann ich Ihnen wahrscheinlich noch keine Details liefern.

StS Kornelius

Es ist, glaube ich, wichtig zu wissen, dass jedes Gesetzgebungsvorhaben quasi mit einem mit einem Preisschild versehen wird, was das Gesetz kostet und was es einsparen wird. Insofern bezieht sich das auf potenziellen theoretischen Personalbedarf. Wie der Kollege schon ausgeführt hat, ist damit nicht zwingend gemeint, dass dieser Personalbedarf zusätzlich aufgebaut werden muss.

Da sich das Thema der Plastiksteuer, wie wir schon am Montag festgestellt haben, in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren befindet ‑ das heißt, es wird aufgebaut und geht durch die unterschiedlichen Häuser ‑, ist es, denke ich, momentan zu früh, daraus eine Ableitung zu ziehen.

Zusatzfrage

Sorry, ich hatte zwar meine Nachfrage schon, aber das provoziert doch noch eine weitere Nachfrage. Herr Kornelius, können Sie zumindest sagen, dass es das Ziel der Bundesregierung ist, dass für die neu erhobenen oder die erhöhten Steuern keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden?

StS Kornelius

Das Ziel der Bundesregierung ist es, Personal abzubauen, wie Sie zu Recht bemerkt haben. An diesem Ziel hält die Bundesregierung fest. Wie gesagt, ist es momentan zu früh dafür, über einzelne Gesetzesmaßnahmen zu urteilen. Wenn das übergeordnete Ziel erfüllt wird, dann ist das Ziel der Bundesregierung erfüllt.

Frage

Ich habe eine Nachfrage zum Investitionsgipfel an das Wirtschaftsministerium. Der Kanzler hat die Zahl von 230 Milliarden Euro zugesicherter Investitionen als Erfolg genannt. Unklar ist allerdings geblieben, ob in den 230 Milliarden Euro auch Investitionszusagen enthalten sind, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt zumindest in Aussicht gestellt wurden. Können Sie uns darüber Aufklärung geben?

Wentzel (BMWE)

Ja, das kann ich gern tun. Schön, dass Sie den Investitionsgipfel ansprechen! Wir sind noch ganz glücklich über die gestrige Veranstaltung. Das war aus unserer Sicht ein wirklich guter Auftakt für die neue, fokussiertere Investorenwerbung unter der Dachmarke Invest in Germany, die wir mit diesem erstmaligen Gipfel gestartet haben. Wir haben auch sehr positives Feedback von den Unternehmen bekommen, die vertreten waren und die wir über die Stärken des Standorts informiert haben.

Sie rufen die Zahl von 230 Milliarden Euro auf. Genau genommen sind es 228,6 Milliarden Euro. Das beruht auf einer Statistik, die wir im Vorhinein und anlässlich dieser Veranstaltung erstellt haben. Dabei geht es um große Investitionsprojekte in Deutschland, also um alles ab einer Investitionssumme von hundert Millionen Euro, was im Laufe des Jahres 2026 von Unternehmen angekündigt wurden. Das heißt, es sind nicht ausschließlich Projekte, die auf diesem Gipfel angekündigt wurden, aber auch solche.

Zusatzfrage

Können Sie sagen, wie hoch der Anteil der tatsächlichen Neuakquise ‑ so will ich es einmal nennen ‑, also sozusagen des Gipfelerfolgs, an den 230 Milliarden Euro ist?

Wentzel (BMWE)

Nein, dafür habe ich keine Zahl. Es gab einige Unternehmen, die im Rahmen des Gipfels neue Investitionen angekündigt haben. Das haben die Unternehmen jeweils mit Pressemitteilungen bekannt gemacht.

Ich kann noch sagen: Für uns war nicht entscheidend, an diesem Gipfel ein Preisschild bezüglich der Neuakquise zu haben, sondern es ging darum, einen Startschuss für den Austausch mit den Investoren zu setzen. Entscheidend wird sein, was an Beschleunigung und Verstärkung der Investitionstätigkeit in den nächsten zwölf Monaten hoffentlich passiert.

StS Kornelius

Wenn ich das noch ergänzen darf: Solche Gipfel sind der Kulminationspunkt von Prozessen und gleichzeitig der Startpunkt für neue Prozesse. Die Bundesregierung hat gestern sehr geschlossen kommuniziert und im Auftritt dort gezeigt, dass sie diesem Investitionsthema eine hohe Bedeutung beimisst. Deswegen wäre es nicht redlich, an einem bestimmten Termin einen bestimmten Preiszettel festzumachen. Es ist ein Prozess, der über das ganze Jahr läuft und sich auch fortsetzen wird, ähnlich wie ja auch ein G20-Prozess mit sehr vielen Unterprozessen unterlegt ist, in viele Verhandlungen mündet und eigentlich kontinuierlich wirken soll.

Die Botschaft ist natürlich, dass Deutschland offen für Investitionen ist und dass Investoren willkommen sind. Es war eine enorm positive Stimmung. Auch das Signal, das mehr als sechs Bundesministerinnen und Bundesminister vor Ort gegeben haben, wurde verstanden und positiv aufgenommen. Das ist ein gutes Zeichen für Deutschland. Deswegen ist die Bundesregierung mit dem Ergebnis hochzufrieden.

Zusatzfrage

Ich hoffe, Sie empfinden meine Nachfrage nicht als unredlich. In der Vergangenheit hat es ja Investitionszusagen gegeben, die dann doch entfallen sind, zum Teil nachdem auch von deutscher Seite erhebliche eigene Leistungen erbracht worden sind. Wie wollen und wie können Sie sicherstellen, dass so etwas bei den jetzt für Sie so erfreulichen Neuzusagen nicht passieren kann? Gibt es einen Schutz davor, dass zugesagte Investitionen doch nicht stattfinden?

Wentzel (BMWE)

Dazu kann ich ganz grundsätzlich ausführen. Natürlich ist eine Investitionszusage schön und ein Zeichen des Vertrauens in den Standort. Aber entscheidend ist das Verbauen von Investitionen. Die Ministerin hat das zu Beginn der Legislaturperiode klargemacht. Die Politik, Einzelinvestitionen mit großen staatlichen Maßnahmen zu unterstützen, ist nicht unbedingt das, was wir verfolgen, sondern wir versuchen, über strukturelle Verbesserungen am Standort private Investitionen anzureizen. Wir berichten hier von dieser Stelle aus ja laufend darüber, wie diese strukturellen Verbesserungen in ganz verschiedenen Gebieten ablaufen.

Frage

Herr Kornelius, wird es nächste Woche eine Kabinettssitzung geben?

StS Kornelius

Ich bin nächste Woche auf Reisen, und muss daher in den Kalender schauen, aber ich gehe davon aus, dass es nächste Woche eine Kabinettssitzung gibt. ‑ Jawohl!

Zusatzfrage

Warum wurde in dieser Woche Pause gemacht? Ist jemand im Urlaub? Der Herr Bundeskanzler ist ja anwesend.

StS Kornelius

Ich habe zu dieser Frage schon am Montag Stellung genommen. Wir haben geklärt, dass es wegen der Urlaubszeit in dieser Woche keine Kabinettssitzung gibt. Das gab es auch schon in früheren Jahren; im vergangenen Jahr gab es das nicht. Wir versprechen Ihnen für die Zukunft wieder eine hohe Kabinettsdichte mit vielen positiven Entscheidungen.

Frage

Meine Frage geht an das Finanz- und an das Justizministerium. Es geht um den Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen. Könnten Sie kurz die Eckpunkte skizzieren, die jetzt vorgelegt wurden?

Wie soll, wenn es beim Prinzip der Freiwilligkeit von Versicherten bleibt, sichergestellt werden, dass eine Absicherung für den Fall von Elementarschäden tatsächlich Standard wird?

Engelke (BMJV)

Wie Sie richtig sagen, haben wir heute vor knapp einer Stunde gemeinsam mit dem BMF ein Diskussionspunktepapier veröffentlicht. Ziel ist es, einen besseren Schutz vor Elementarschäden gewährleisten zu können. Durch das, was in den Diskussionspunkten vorgeschlagen wird, soll erreicht werden, eine breite Mehrheit der Wohngebäude gegen Elementarschäden zu versichern. Das soll zum einen dadurch stattfinden, dass neue Wohngebäudeversicherungen nur mit Elementarschadensversicherung angeboten werden, und zum anderen dadurch, dass Bestandswohngebäudeversicherungen zu einer Stichtagslösung umgesetzt werden. Das sehen jedenfalls die Diskussionsvorschläge vor, die jetzt mit Ländern und Verbänden diskutiert werden.

Der Vorteil dieser Lösung ist: 98 Prozent der Wohngebäude in Deutschland haben schon eine Wohngebäudeversicherung. Das heißt, wenn diese durch eine Elementarschadenversicherung erweitert würden, dann würde die breite Mehrheit der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert sein. So viel jedenfalls in aller Kürze angesichts der vorangeschrittenen Uhrzeit.

Vorsitzender Feldhoff

Gibt es Ergänzungen seitens des BMF?

Dr. Rüll (BMF)

Das war schon umfassend. Vielen Dank.

Zusatzfrage

Aber das heißt, dass die Entscheidung darüber, ob sie das dann tun oder nicht tun, bei den Versicherten bleibt. Kommt man, wenn es bei dieser Freiwilligkeit bleibt, tatsächlich dazu, dass man mehr Menschen hat, die versichert sind?

Engelke (BMJV)

Der Fokus wird darauf liegen, die bestehenden Wohngebäudeversicherungen zu erweitern. 98 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer haben, wie gesagt, eine Wohngebäudeversicherung. Wenn man eine Wohngebäudeversicherung hat ‑ so jedenfalls unsere Diskussionsvorschläge ‑, dann wird man zukünftig in allen Konstellationen, ob Neuvertrag oder Bestandsvertrag, auch eine Elementarschadenabsicherung haben, was, wenn 98 Prozent, schon eine Wohngebäudeversicherung haben, im Endeffekt dazu führt, dass wir dann eine ähnlich hohe Abdeckung auch vor Elementarschäden bekommen. So ist es vorgesehen. In den Diskussionspunkten wird auch vorgeschlagen, dass im Rahmen der Länderverbändeanhörung noch diskutiert werden soll, ob es vielleicht Möglichkeiten gibt, verschiedene Selbstbehalte für solch eine Elementarschadenversicherung zu wählen. Aber es soll so sein, dass eigentlich alle, die eine Wohngebäudeversicherung haben, abgedeckt werden.