Pflegeneuordnungsgesetz: Pflege sichern, Angehörige stärken

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Im Kabinett beschlossen
Pflegeneuordnungsgesetz: Pflege sichern, Angehörige stärken

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Das soll die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren. Gleichzeitig sollen Pflegebedürftige auch in Zukunft verlässlich versorgt und Angehörige besser unterstützt werden. 

Eine Pflegekraft kümmert sich um einen älteren Mann zu Hause.

Eine fachliche Pflegebegleitung vor Ort soll Familien künftig frühzeitig unterstützen und pflegende Angehörige entlasten.

Foto: mauritius images / Westend61 / Halfpoint

In Deutschland sind bereits mehr als sechs Millionen Menschen pflegebedürftig. Mit ihrer Zahl wächst der Bedarf an Pflegeleistungen. Das setzt die Pflegeversicherung finanziell unter Druck. Für 2027 wäre ohne Gegenmaßnahmen mit einem rechnerischen Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro zu rechnen, 2028 wären das mehr als 15 Milliarden Euro. Deshalb hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen. Damit will die Bundesregierung die Finanzierung stabilisieren und gleichzeitig die Versorgung für die Zukunft sichern.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann erklärt: „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen, ist eine zentrale Aufgabe unserer Solidargemeinschaft. Damit wir sie heute und in Zukunft erfüllen können, müssen wir das System der sozialen Pflegeversicherung reformieren.“

Pflege zu Hause besser unterstützen

Der Gesetzentwurf sieht einen neuen Anspruch auf fachliche Pflegebegleitung vor Ort vor. Sie soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen frühzeitig unterstützen, die Versorgung zu Hause verbessern und helfen, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Die Absicherung pflegender Angehöriger bleibt dabei ein wichtiges Anliegen. 

Gesundheitsminister Linnemann: „Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen, denn sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft.“

Ein neues Sozialraumbudget soll Menschen ab Pflegegrad 2 den Zugang zu niedrigschwelligen Hilfen aus ihrem sozialen Umfeld erleichtern und damit die Unterstützung im Alltag verbessern. Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre ist ein höheres Budget vorgesehen. Fällt eine pflegende Person ungeplant aus, soll ein Überbrückungsbudget helfen, die Versorgung sicherzustellen. Es ist ebenfalls für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 vorgesehen und soll Leistungen in akuten Pflege- und anderen Überbrückungssituationen finanzieren.

Leistungen übersichtlicher machen

Fragen zu Leistungsansprüchen und deren Nutzung sollen künftig leichter beantworten werden. Dazu werden verschiedene Einzelleistungen in neuen Budgets für die ambulante Pflege gebündelt. Zusätzlich sollen die Pflegekassen mit einem digitalen „Pflege-Cockpit“ Informationen und Angebote an einem Ort bereitstellen. So sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einen besseren Überblick über die verfügbaren Hilfen erhalten.

Auch Pflegeeinrichtungen sollen mehr Spielraum bekommen, neue Lösungen zu erproben und Technik sowie Digitalisierung einzusetzen. Ziel ist es, Pflegekräfte zu entlasten und die Versorgung zu verbessern.

Selbstständigkeit möglichst lange erhalten

Prävention, Früherkennung und Rehabilitation sollen stärker dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu verringern oder eine Verschlechterung zu verhindern. Kranken- und Pflegeversicherung sollen ihre Leistungen konsequenter darauf ausrichten.

Minister Linnemann sagt dazu: „Wir stärken mit dem aktuellen Gesetzentwurf die Früherkennung und Rehabilitation. Denn der beste Schutz vor Pflegebedürftigkeit beginnt mit der Prävention.“

Die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren

Die Bundesregierung will den allgemeinen Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung in den nächsten Jahren bei 3,6 Prozent halten und damit einem weiteren Anstieg der Lohnnebenkosten entgegenwirken. Auf der Einnahmenseite sieht der Entwurf unter anderem eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, einen höherer Beitrag für Kinderlose sowie Änderungen bei der Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie bei Minijobs vor. Für einzelne Versicherte können die Beiträge deshalb steigen, auch wenn der allgemeine Beitragssatz stabil bleibt.

Die Pflegeversicherung übernimmt weiterhin einen Teil der Pflegekosten. Auch die Länder sind aufgerufen, durch die Übernahme von Investitionskosten zur Senkung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen beizutragen.

Weitere Reformschritte folgen

Parallel soll eine Pflegestrukturkommission Vorschläge für eine langfristig tragfähige Pflegeversorgung und Finanzierung erarbeiten. Der Einsetzungsbeschluss ist für den 7. Oktober 2026 vorgesehen. Die Kommission soll ihre Vorschläge bis Ende Januar 2027 vorlegen. Angestrebt wird, darauf aufbauende Reformen zum 1. Juli 2027 in Kraft treten zu lassen.

Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Die vorgeschlagenen Änderungen gelten damit noch nicht. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium .