Fragen und Antworten
Asylverfahren beschleunigen und Rückführungen schneller und effizienter umsetzen: Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in Kraft getreten. Damit soll unter anderem die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten vereinfacht werden.
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Asylunterkunft in Berlin: Um Migration effektiver begrenzen und steuern zu können, hat das Bundeskabinett Neuregelungen in der Migrationspolitik beschlossen.
Foto: IMAGO/Berlinfoto
Migration effektiv steuern und begrenzen: Das ist eines der Ziele der Bundesregierung. Das Gesetz ist nun in Kraft getreten.
„Das sind wesentliche Elemente, um die Asylwende durchzuführen“, betonte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Konkret sind zwei Regelungen vorgesehen, die jeweils gestaffelt in Kraft treten: Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten wird vereinfacht (Februar 2026) und die verpflichtende Bestellung eines Anwalts bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam wird abgeschafft (Juli 2026).
Erstens: Die Asylverfahren sollen beschleunigt und Behörden und Gerichten entlastet werden. Zweitens: Es soll klar kommuniziert werden, dass Asylanträge aus sicheren Herkunftsländern in der Regel kaum Aussicht auf Erfolg haben. Damit setzt die Bundesregierung zwei weitere prioritäre Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag für eine effektive Steuerung der Migration um.
Im parlamentarischen Verfahren hat der Innenausschuss noch eine Ergänzung des Staatsangehörigkeitsgesetz vorgenommen. Danach soll eine Einbürgerung für die Dauer von zehn Jahren ausgeschlossen werden, wenn sie unanfechtbar zurückgenommen oder im Einbürgerungsverfahren z.B. mit Arglist, Drohung oder Bestechung falsche Angaben unterliegt. Diese Regelung ist mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft getreten.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Bundesregierung in Zukunft die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz durch eine einfache Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundestages und Bundesrates vornehmen kann. Damit wird das Verfahren zur Bestimmung der sicheren Herkunftsländer in Deutschland vereinfacht und bürokratische Hürden werden abgebaut. Außerdem sieht der Gesetzesentwurf die Abschaffung der verpflichtenden Bestellung eines Rechtsbeistands im Verfahren über die Anordnung von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam vor.
Ein sicherer Herkunftsstaat ist ein Land, in dem generell keine staatliche Verfolgung droht – etwa wegen des demokratischen Systems, einer stabilen Rechtsordnung und funktionierender Schutzmechanismen. Auch vor nichtstaatlicher Verfolgung muss der jeweilige Staat wirksam schützen können. Für Menschen aus diesen Ländern gilt deshalb die sogenannte Regelvermutung, dass sie im Herkunftsland keiner Verfolgung ausgesetzt sind. Das heißt aber nicht, dass sie pauschal vom Asyl ausgeschlossen sind: Jeder Antrag wird individuell geprüft. Wer glaubhaft macht, dass ihm oder ihr im konkreten Fall dennoch Verfolgung droht, kann weiterhin Schutz erhalten.
In Deutschland gelten derzeit folgende Länder als sichere Herkunftsstaaten: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Republik Moldau, Senegal, Serbien.
Entsprechend des Koalitionsvertrages soll die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitert werden. Im Rahmen dessen sollen auch die Möglichkeiten der GEAS Reform ausgeschöpft werden. Zunächst sollen Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten bestimmt werden. Weitere Einstufungen werden fortlaufend geprüft.