Neuregelungen in der Migrationspolitik

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Fragen und Antworten Neuregelungen in der Migrationspolitik

Asylverfahren beschleunigen und Rückführungen schneller und effizienter umsetzen: Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in Kraft getreten. Damit soll unter anderem die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten vereinfacht werden.

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Auf dem Foto zu sehen ist eine im Bau befindliche Asylunterkunft in Berlin.

Asylunterkunft in Berlin: Um Migration effektiver begrenzen und steuern zu können, hat das Bundeskabinett Neuregelungen in der Migrationspolitik beschlossen.

Foto: IMAGO/Berlinfoto

Migration effektiv steuern und begrenzen: Das ist eines der Ziele der Bundesregierung. Das Gesetz ist nun in Kraft getreten.

„Das sind wesentliche Elemente, um die Asylwende durchzuführen“, betonte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Konkret sind zwei Regelungen vorgesehen, die jeweils gestaffelt in Kraft treten: Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten wird vereinfacht (Februar 2026) und die verpflichtende Bestellung eines Anwalts bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam wird abgeschafft (Juli 2026).