Im Kabinett beschlossen
Ausgaben und Verwaltungsaufwand in den Wohngeldbehörden sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die Neuregelung des Wohngeldgesetzes soll zur Stabilisierung des Bundeshaushaltes beitragen und Bürokratie senken.
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Die Neuordnung des Wohngelds soll auch zum Bürokratierückbau beitragen.
Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes beschlossen. Der Entwurf sieht notwendige Einsparungen vor und soll so zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
Ausgaben für Wohngeld reduzieren
Geplant ist, das Wohngeld zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2027 abzusenken. Im Einzelnen ist folgendes vorgesehen:
- die bisher vorgesehene Erhöhung des Wohngeldes auszusetzen
- die Heizkostenkomponente zu halbieren
- die Berechnungsformel für das Wohngeld zu verändern
- bürokratische Belastungen für Verwaltung und Wohngeldbeziehende abzubauen
Weniger Bürokratie für Ämter und Wohngeldbeziehende
Um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, soll die Prüfungsdichte verringert und die Nachweisführung vereinfacht werden. Nachweise für eine Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit sollen beispielsweise vereinfacht und der Prüfaufwand für sogenannte Wechselmodellfälle – Kinder, die wechselweise bei getrenntlebenden Eltern wohnen – verringert werden.
Bereits bewilligte Bescheide sind von den Regelungen nicht betroffen; sie gelten bis zum Ende ihrer Laufzeit weiter. Diese beträgt in der Regel 12 Monate, in Ausnahmefällen 24 Monate.
Hilfe für die, die sie brauchen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Mieterinnen und Mieter sowie selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Diese haben Anspruch auf Unterstützung, wenn ihr Haushaltseinkommen zu niedrig ist, um die Wohnkosten zu tragen. Mit der Neuregelung werden Menschen aus dem Wohngeldbezug herausfallen. Wer Hilfe und Unterstützung benötigt, wird sie aber auch weiterhin erhalten.
Damit Wohnen wieder bezahlbar wird, hat die Koalition beschlossen, eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG) einzurichten. Ziel ist es, günstige Wohnungen zu bauen, die der Wohnungsmarkt derzeit nicht ausreichend bereitstellt. So soll der Wohnungsmarkt entlastet und der Druck auf die Mieten gesenkt werden.