- Pressemitteilung BKM-84
- Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ab sofort können sich Gedenkstätten und Erinnerungsorte zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur um eine Projektförderung durch den Bund bewerben. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt dafür im Rahmen der Umsetzung der neuen Gedenkstättenkonzeption insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung.
Zum Bewerbungsstart des neuen Förderprogramms sagte Wolfram Weimer, Staatsminister für Kultur und Medien: „In den Gedenkstätten schlägt das Herz unserer Erinnerungskultur. Deshalb verdienen sie jede Unterstützung. Mit der Projektförderung wollen wir Gedenkstätten und Erinnerungsorten dabei helfen, ihre historischen Orte zu bewahren, neue digitale Zugänge zu schaffen und zeitgemäße Bildungs- und Vermittlungsangebote zu entwickeln. Gerade angesichts der wachsenden Herausforderungen, vor denen Gedenkstätten stehen, ist es wichtig, dass innovative Ideen und nachhaltige Projekte die notwendige Stärkung erfahren.“
Gefördert werden Projekte in drei Förderfeldern:
- Erhalt der historischen Orte der NS-Terrorherrschaft oder der SED-Diktatur
- Digitalisierung und digitale Lebenswelten
- Vermittlung und anwendungsbezogene Forschung
Gedenkstätten und Erinnerungsorte können ihre Anträge ab sofort einreichen. Die Bewerbungsfrist endet am 1. Oktober 2026. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte wird eine unabhängige Jury beraten. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 1. Juli 2027.
Mit der Projektförderung setzt der Bund die im November 2025 neu beschlossene Gedenkstättenkonzeption um und trägt damit den wachsenden Herausforderungen für Gedenkstätten und Erinnerungsorte Rechnung.
Für Projekte zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen und des SED-Unrechts sieht der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 insgesamt zehn Millionen Euro vor. BKM verdoppelt damit die bisher zur Verfügung stehende Förderung.
Darüber hinaus sollen die vom Bund geförderten Gedenkstätten ab dem kommenden Jahr jährlich weitere fünf Millionen Euro zusätzlich erhalten, insbesondere zum Ausgleich gestiegener Personalausgaben sowie zunehmender Bewachungskosten aufgrund der verschärften Bedrohungslage.
Weiterführende Informationen zur Ausschreibung und zu den Fördergrundsätzen sowie die Antragsformulare sind auf der Website der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) zu finden, die die Ausschreibung unterstützt.
Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 steht unter dem Vorbehalt der weiteren Haushaltsaufstellung, insbesondere des parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahrens.