Gewässerschutz stärken: Düngerecht wird überarbeitet

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Im Kabinett beschlossen Gewässerschutz stärken: Düngerecht wird überarbeitet

Sauberes Wasser und weniger Bürokratie. Die Bundesregierung hat eine neues Düngerecht auf den Weg gebracht, das Umwelt und Betriebe gleichermaßen im Blick behält. Und es setzt auf gezielte Anreize und einheitliche Standards in Europa.

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Das neue Düngegesetz schützt das Grundwasser vor Belastungen aus der Landwirtschaft.

Das neue Düngegesetz schützt das Grundwasser vor Belastungen aus der Landwirtschaft.

Foto: imago/Hans Blossey

Die Bundesregierung will das Düngerecht neu ausrichten und das Grundwasser, Flüsse und Meere vor schädlichen Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft schützen. Die Nitratbelastung soll dabei wirksam verringert werden. Gleichzeitig bleibt Düngen weiterhin möglich. 

Langfristig will die Bundesregierung im Einklang mit dem maßgeblichen EU-Recht ein System der Düngung schaffen, das besonders gewässerschonende Betriebe entlastet. Wer dagegen das Grundwasser belastet, wird stärker in die Pflicht genommen. 

Bundesweites Monitoring geplant

Dafür will die Bundesregierung ein bundesweites Monitoring einführen. Die Grundlage sind die Bewirtschaftungs- und Düngedaten der Betriebe. Damit soll flächendeckend überprüft werden, wie sich die Düngung auf die Gewässer auswirkt. Für das Monitoring soll so weit wie möglich auf Daten zurückgegriffen werden, die bereits von der Verwaltung erhoben werden oder bereits von den Betrieben zu dokumentieren sind. Ziel ist es, zusätzlichen Aufwand möglichst zu vermeiden.

Unnötige Bürokratie vermeiden

Da mehrere Behörden involviert sein werden, sieht der Gesetzentwurf vor, unnötige Bürokratie zu verhindern: Entgegen der Regel sollen die eingebundenen Behörden die betreffenden Daten austauschen dürfen. So wird vermieden, dass Betriebe Daten doppelt melden müssen.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat die Bundesregierung bereits im Juli 2025 die Stoffstrombilanzierung aufgehoben. Entsprechend werden die bisherigen Regelungen dazu auch im neuen Düngegesetz gestrichen. Das soll Recht und Verwaltung erheblich vereinfachen.

Mit ihrem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung ihren Zusagen gegenüber der EU-Kommission nach. Für die Umsetzung der EU-Nitratrichtline hat sie verbindlich zugesagt, ein erweitertes Monitoring einzurichten.

Europaweit zertifizierte Düngeprodukte 

Mit dem Gesetz werden außerdem die nationalen Rechtsgrundlagen zur Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung geschaffen. Dazu gehört das Einrichten und Überwachen von Konformitätsbewertungsstellen, die EU-Düngeprodukte zertifizieren. 

So sollen EU-weit einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für das Inverkehrbringen von Düngeprodukten geschaffen werden. Für die Befugnisse und das Überwachen der Konformitätsbewertungsstellen wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig sein.