Neue Transparenzpflichten für KI in Deutschland – Staatsminister Weimer: „Ein wichtiger Meilenstein, der das Vertrauen in digitale Inhalte stärkt“

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Neue Transparenzpflichten für KI in Deutschland – Staatsminister Weimer: „Ein wichtiger Meilenstein, der das Vertrauen in digitale Inhalte stärkt“

  • Pressemitteilung BKM - 72
  • Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Kulturstaatsminister Weimer sieht die neuen KI-Transparenzpflichten als bedeutenden Erfolg für deutsche Unternehmen und als wichtigen Gewinn für den Kultur- und Medienbereich.

Seit dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Ziel der Neuregelung ist, mehr Transparenz beim Einsatz von KI zu schaffen. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig besser erkennen können, wann sie mit einem KI-System interagieren oder wann Inhalte mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurden. 

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erklärte: „Dass nun EU-weit bestimmte Transparenzpflichten gelten, ist ein wichtiger Meilenstein. Die neuen Regelungen stärken das Vertrauen in digitale Inhalte. Durch mehr Transparenz über den Einsatz künstlicher Intelligenz leisten sie einen Beitrag dazu, das Risiko von Täuschungen und die Verbreitung irreführender KI-generierter Inhalte zu verringern. Zugleich greifen Ausnahmen zugunsten der Kunst- und Pressefreiheit, für deren praxistaugliche Ausgestaltung ich mich innerhalb der Bundesregierung eingesetzt habe.“

So sind die Transparenzpflichten so ausgestaltet, dass kreative und journalistische Arbeit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Sofern KI-generierte Bilder, Audio oder Videos eindeutig unauthentisch oder unecht sind, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Bei satirischen Bildmontagen oder bei Spielfilmen kann der erforderliche Hinweis in einer Weise erfolgen, die die Wahrnehmung des Werks nicht beeinträchtigt. Auch für journalistische Beiträge gilt keine Kennzeichnungspflicht, soweit sie vor der Veröffentlichung einer angemessenen Kontrolle unterliegen und eine Redaktion die Verantwortung übernimmt.

Die Neuregelungen richten sich nicht nur an die Anbieter bestimmter KI-Systeme. Sie gelten auch für KI-Betreiber, also Akteure, die KI-Systeme in eigener Verantwortung verwenden, etwa Unternehmen und Einrichtungen. Damit können die neuen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten auch für die Kultur- und Kreativwirtschaft relevant sein, beispielsweise für Verlage, Rundfunkveranstalter, Film- und Fernsehproduktionen sowie Museen und Kultureinrichtungen. 

Künftig sind bestimmte KI-Inhalte zu kennzeichnen, darunter Deepfakes - also täuschend echt wirkende, mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte - sowie bestimmte KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit.

Kulturstaatsminister Weimer: „Insgesamt ist die KI-Verordnung ein Baustein eines europäischen Ordnungsrahmens für KI, der Innovation ermöglicht, Verantwortung schafft und Kreative stärkt.“ 

Zur Unterstützung bei der Umsetzung hat die EU Leitlinien, einen Verhaltenskodex, FAQs und Icons zur Kennzeichnung veröffentlicht.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (Bundesnetzagentur - KI ) sowie der Europäischen Kommission (Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten: EU-Kommission veröffentlicht Verhaltenskodex - Vertretung in Deutschland / Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten | Gestaltung der digitalen Zukunft Europas )