Minderjährige vor Lachgas und K.O.-Tropfen schützen

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Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz Minderjährige vor Lachgas und K.O.-Tropfen schützen

Ein entsprechendes Gesetz ist jetzt in Kraft getreten, das junge Menschen besser schützen soll. Denn Lachgas und sogenannte K.O.-Tropfen sind in Deutschland vielerorts erhältlich. Dadurch können sie leicht missbraucht oder für Straftaten genutzt werden. 

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Zwei Gasflaschen mit der Aufschrift "Fastgas" liegen auf Kopfsteinpflaster.

Immer mehr junge Menschen missbrauchen Lachgas als Partydroge. Ein neues Gesetz soll nun Minderjährige besser schützen.

Foto: mauritius images/Peter dazeley/Alamy/Alamy Stock Photos

Mit dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz sollen nicht nur Minderjährige vor Lachgas und K.O.-Tropfen geschützt, sondern auch die Verfügbarkeit grundsätzlich eingedämmt werden. Eine Änderung des Gesetzes ist nun in Kraft getreten.

Was steckt hinter Lachgas und K.O.-Tropfen?

Lachgas  – also Distickstoffmonoxid – ist ein farbloses, leicht süßlich riechendes Gas. Es wird in der Industrie und als Narkosemittel verwendet. Immer öfter wird es jedoch als Partydroge missbraucht. Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist dies mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden. Diese reichen von Gefrierverletzungen über Ohnmachtsanfälle bis hin zu bleibenden Nervenschäden oder Psychosen.

Auch die Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) werden zunehmend missbraucht. Kriminelle mischen sie als K.O.-Tropfen heimlich in Getränke ihrer Opfer und betäuben sie damit in kürzester Zeit. So können sie Sexual- oder Raubdelikte begehen. 

Wie soll der Missbrauch eingedämmt werden?

Lachgas, GBL und BDO können bisher leicht im Internet und teilweise an Automaten gekauft werden. Auch eine Altersbeschränkung gibt es nicht. An dieser Stelle setzt die Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes an, die jetzt in Kraft getreten ist. 

Es geht darum, vor allem Kinder und Jugendliche vor Lachgas und K.O.-Tropfen zu schützen und die Verfügbarkeit generell einzudämmen. Unter anderem sollen künftig die Abgabe, der Erwerb und der Besitz der Stoffe für und an Minderjährige verboten sein. Außerdem soll es nicht mehr erlaubt sein, die Stoffe über den Versandhandel und über Automaten zu verkaufen. 

Da die Stoffe eine breite Anwendung, beispielsweise als Industriechemikalien, finden, sollen Verwendungen zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken jedoch erlaubt bleiben.

Der Weg der Gesetzgebung: Das Bundeskabinett hatte die Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes am 2. Juli 2025 beschlossen. Anschließend hat der Deutsche Bundestag das Gesetz am 14. November 2025 verabschiedet. Am 19. Dezember 2025 wurde es abschließend vom Bundesrat gebilligt.