Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
Lachgas und sogenannte K.O.-Tropfen sind in Deutschland vielerorts erhältlich. Dadurch können sie leicht missbraucht oder für Straftaten genutzt werden. Besonders um junge Menschen zu schützen, hat das Kabinett eine Neuregelung beschlossen. Worum geht es?
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Immer mehr junge Menschen missbrauchen Lachgas als Partydroge. Ein neue Gesetz soll nun Minderjährige besser schützen.
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Lachgas – also Distickstoffmonoxid – ist ein farbloses, leicht süßlich riechendes Gas. Es wird in der Industrie und als Narkosemittel verwendet. Immer öfter wird es jedoch als Partydroge missbraucht. Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist dies mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden. Diese reichen von Gefrierverletzungen über Ohnmachtsanfälle bis zu hin zu bleibenden Nervenschäden oder Psychosen.
Auch die Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) werden zunehmend missbraucht. Kriminelle mischen sie als K.O.-Tropfen heimlich in Getränke ihrer Opfer und betäuben sie damit in kürzester Zeit. So können sie Sexual- oder Raubdelikte begehen.
Wie soll der Missbrauch eingedämmt werden?
Lachgas, GBL und BDO können bisher leicht im Internet und teilweise an Automaten gekauft werden. Auch eine Altersbeschränkung gibt es nicht. An dieser Stelle setzt die Änderung des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ an, die das Bundeskabinett nun beschlossen hat.
Es geht darum, vor allem Kinder und Jugendliche vor Lachgas und K.O.-Tropfen zu schützen und die Verfügbarkeit generell einzudämmen. Unter anderem sollen künftig die Abgabe, der Erwerb und der Besitz der Stoffe für und an Minderjährige verboten sein. Außerdem soll es nicht mehr erlaubt sein, die Stoffe über den Versandhandel und über Automaten zu verkaufen.
Da die Stoffe eine breite Anwendung, beispielsweise als Industriechemikalien, finden, sollen Verwendungen zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken jedoch erlaubt bleiben.