Beruf und Studium
Ausbildungsvergütung statt Schulgeld und ein neuer Abschluss, der zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen befähigt: Das neue Jahr beginnt mit einer neuen, gerneralistischen Ausbildung zur Pflegefachkraft.
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In drei Jahren zur "Pflegefachfrau" oder zum "Pflegefachmann": Die schulische und praktische Ausbildung ist generalistisch angelegt und qualifiziert die künftigen Pflegekräfte für die selbstständige Pflege von Menschen in allen Pflegesituationen - ob im Krankenhaus, im Pflegeheim oder ambulant in der Wohnung der Patientinnen und Patienten.
Wer möchte, kann sich im dritten Ausbildungsjahr spezialisieren und seine Kenntnisse entweder im Bereich der Altenpflege oder der Kinderkrankenpflege vertiefen. Der Abschluss lautet dann "Altenpfleger/in" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in".
Die Bundesregierung hat im Pflegeberufegesetz die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Bisher waren sie im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelt.
Mehr Einsatzmöglichkeiten durch Generalistik
Die neue Ausbildung ermöglicht, im Verlauf des Berufslebens verschiedene Einsatzmöglichkeiten zu wählen – auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. So wird die generalistische Ausbildung in anderen Staaten der EU automatisch anerkannt.
Da die Anforderungen in der Pflege zunehmend komplexer werden, wird es ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung ein berufsqualifizierendes Pflegestudium geben. Das Studium ist ein weiterer Qualifizierungsweg in der Pflege und bietet zusätzliche Karrierechancen. Es dauert drei Jahre und schließt mit der Verleihung des Bachelors ab. Wer bereits eine berufliche Pflegeausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, bei dem verkürzt sich die Studienzeit.