Neue Gentechnik-Regeln in der EU

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Fragen und Antworten
Neue Gentechnik-Regeln in der EU

Im Juni 2026 hat das EU-Parlament eine grundlegende Reform im Umgang mit Neuen Genomischen Techniken beschlossen. Was bedeutet die Neuregelung konkret für Verbraucherinnen und Verbraucher? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Hände eines Wissenschaftlers in einem Molekularbiologie-Labor bei der Durchführung einer DNA-Extraktion aus Pflanzen.

Die neuen Techniken können die Züchtung von Pflanzen erleichtern, die klima- und schädlingsresistenter sind und weniger Düngemittel und Pestizide benötigen.

Foto: Getty Images/Jose A. Bernat Bacete

Die EU hat mit einem Parlamentsbeschluss am 17. Juni 2026 den Markt für NGT-Pflanzen geöffnet – also Pflanzen, die mit „Neuen Genomischen Techniken“ verändert sind. Zugleich gewährleistet die neue Gesetzgebung einen hohen Schutz der menschlichen und tierischen Gesundheit sowie der Umwelt. Die neuen Regelungen werden nach einer zweijährigen Übergangszeit wirksam.

Was sind Neue Genomische Techniken? 

Mit NGT-Verfahren ist es möglich, unerwünschte Pflanzeneigenschaften auszuschalten oder gezielt zu verändern. Dies geschieht durch Genom-Editierung. Auf diese Weise können Pflanzen beispielsweise besser vor schädlichen Umwelteinflüssen, wie Hitze und Wassermangel sowie Krankheiten und Schädlinge geschützt werden. 

Ein bekanntes NGT-Verfahren ist CRISPR/Cas, auch „Genschere“ genannt. Mit dieser Methode kann das Erbgut von Pflanzen an gewünschten Stellen verändert werden. Ein Vorteil des Verfahrens ist, dass pflanzliche DNA präzise verändert werden kann. Veränderungen des Erbguts können in ähnlicher Form auch auf natürlichem Wege entstehen, etwa durch Mutationen oder klassische Züchtung. Durch Einsatz der Genschere wird die Pflanzenzüchtung wesentlich zeitsparender und effizienter. 

Wodurch unterscheiden sich die NGT-Pflanzen-Kategorien 1 und 2?

Die neue Verordnung unterscheidet zwei Kategorien von genetisch veränderten Pflanzen: NGT-Pflanzen der Kategorie 1 und der Kategorie 2.

NGT-Pflanzen der Kategorie 1 werden nur geringfügig verändert. Sie enthalten kein fremdes Erbgut und weisen maximal zwanzig genetische Veränderungen auf. Hinsichtlich des Zulassungsverfahrens werden NGT-1-Pflanzen ähnlich wie konventionelle Züchtungen behandelt. Risikoprüfung und Zulassungspflicht entfallen. Für diese Kategorie besteht keine Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet, dass auf Lebensmitteln oder Futtermitteln kein Hinweis auf NGT oder Gentechnik enthalten ist. Allerdings ist das Saatgut zu kennzeichnen, sodass Landwirte klar erkennen, dass es sich um NGT-1-Pflanzen handelt. 

Um Bedenken bezüglich der Patentierbarkeit von NGT-1-Pflanzen entgegenzukommen, haben die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament sich auf einen Transparenz- und Beobachtungsansatz verständigt. Beantragte oder vorliegende Patente müssen grundsätzlich offengelegt werden. 

NGT-Pflanzen der Kategorie 2 werden stärker verändert als NGT-Pflanzen der Kategorie 1. Hier sind umfassendere Eingriffe in das Erbgut sowie mehr als zwanzig genetische Veränderungen möglich. Für diese Pflanzen ist eine verpflichtende Risikoprüfung vorgesehen. Sie unterliegen damit strengen Auflagen. Lebensmittel und Futtermittel müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher gekennzeichnet werden. Auch das Saatgut unterliegt der Kennzeichnungspflicht.

Welche Auswirkungen sind auf die Herstellung von Lebensmitteln zu erwarten? 

Die neuen Pflanzenzuchttechniken sollen dazu beitragen, dass Lebensmittelhersteller auf Herausforderungen, wie die weltweite Ernährungsunsicherheit und den Klimawandel besser reagieren können. 

Die neuen Methoden können die Züchtung von Pflanzen erleichtern, die klima- und schädlingsresistenter sind, weniger Düngemittel und Pestizide benötigen, weniger Allergene enthalten, höhere Erträge sicherstellen sowie Wasser und andere natürliche Ressourcen effizienter nutzen. Ernteausfälle durch Trockenheit oder Krankheiten können reduziert werden. 

Was ändert sich beim Einkauf? 

Anders als Lebensmittel aus NGT-2-Pflanzen unterliegen die Pflanzen der Kategorie 1 nicht der Kennzeichnungspflicht. Damit können Verbraucher zukünftig im Supermarkt nicht erkennen, ob die Lebensmittel gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten. Da für die Verordnung eine zweijährige Übergangsfrist ab Inkrafttreten gilt, können ab Juli 2028 entsprechend erzeugte Lebensmittel im Handel verfügbar sein. 

Wer in Zukunft sichergehen will, Lebensmittel ohne NGT-Zutaten zu erwerben, kann als Alternative Bio-Produkte kaufen. Im ökologischen Landbau ist der Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut nach wie vor verboten.

Auch Lebensmittelprodukte mit der nationalen „Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung“ enthalten keine NGT-Zutaten. 

Wo kommt Gentechnik bereits im Alltag vor? 

Neben dem Einsatz in der Landwirtschaft, der sogenannten „grünen Gentechnik“, wird in Deutschland Gentechnik seit vielen Jahren in weiteren Bereichen eingesetzt, insbesondere in der Medizin und der Pharmazeutik. Medikamente werden beispielsweise mithilfe genetisch veränderter Zellkulturen hergestellt, etwa bei Insulin oder bestimmten Impfstoffen. Hier spricht man von „roter Gentechnik“. 

Auch in der Industrie kommt Gentechnik zum Einsatz, beispielsweise in der sogenannten „weißen Biotechnologie“. Diese wird unter anderem bei der Herstellung von Waschmitteln genutzt.

Weitere Einsatzbereiche sind die „blaue Gentechnik“ zur Erforschung und Nutzung von Organismen aus dem Meer, wie etwa Algen für Kosmetik, Medizin oder Nahrungsergänzung. Die „graue Gentechnik“ wird unter anderem für die Abwasserreinigung genutzt. Die „gelbe Gentechnik“ befasst sich mit der Herstellung und Modifikation von Lebensmitteln, zum Beispiel mit Enzymen für die Käse- oder Bierherstellung.

In diesem Video erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, welche alltäglichen, gentechnisch hergestellten Produkte in Verkehr gebracht werden und welche davon einer Genehmigungspflicht unterliegen.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Biotechnologie als Schlüsseltechnologie zu fördern und ihre Anwendung regulatorisch zu erleichtern – auch mit Blick auf die neuen genomischen Techniken in der Pflanzenzüchtung. Biotechnologie ist damit Teil der Hightech Agenda Deutschland : Durch Forschung und Technologie sollen die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt sowie mehr Wertschöpfung und Souveränität erreicht werden.