Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessern

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Reform des Befristungsrechts Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessern

Mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen: Durch eine Reform des Befristungsrechts will die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessern.

3 Min. Lesedauer

Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Reinraumlabor zur Herstellung von Mikrochips für Quantenprozessoren in der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

Die Änderungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz sehen erstmals Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge vor.

Foto: picture alliance/dpa

Verträge mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr oder lange Befristungsphasen mit Kettenverträgen: Trotz einiger Verbesserungen sind solche Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft weiterhin Realität. Um dem entgegenzuwirken hat die Bundesregierung die Modernisierung des Befristungsrechts für die Wissenschaft beschlossen.

Was ändert sich im Befristungsrecht?

Die Bundesregierung will mit der Modernisierung einen ausgewogenen Befristungsrahmen schaffen, der die Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende verbessert – gleichzeitig aber auch die mögliche Flexibilität für Forschungseinrichtungen erhält. Dafür wurden Änderungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz und im Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung vorgenommen. Das ändert sich:

  • Erstmals werden Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge eingeführt. Diese sollen künftig vor der Promotion drei Jahre und in der Phase nach der Promotion zwei Jahre betragen.
  • Außerdem werden Schutzmechanismen auf Beschäftige ausgeweitet, deren Stelle sich aus Drittmitteln finanziert. So sind Vertragsverlängerungen insbesondere beim Mutterschutz und Elternzeit künftig möglich. Das gilt für Beschäftigungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
  • Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Angehörige pflegen, soll die maximale Befristung während der wissenschaftlichen Qualifizierung um jeweils zwei Jahre vor und nach der Promotion erhöht werden. Damit wird der wachsenden gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Pflege Rechnung getragen.
  • Für studentische Hilfskräfte soll außerdem die Höchstbefristungsdauer von sechs auf acht Jahre erhöht werden. Das bedeutet mehr Planungssicherheit vor allem für die Prüfungsphase: Studierende können so ihre Tätigkeit länger fortsetzen und verlieren ihren Arbeitsplatz nicht allein wegen der bisherigen Sechs-Jahres-Grenze.
  • Die Befristungsregeln für Weiterbildungen im Bereich der Humanmedizin und der Psychotherapie werden vereinheitlicht.

„Damit schaffen wir nach vielen Jahren der Unsicherheit endlich einen ausgewogenen und transparenten Befristungsrahmen, innerhalb dessen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu modernen Personalstrukturen in der Wissenschaft umsetzen können“, so Bundesforschungsministerin Bär zum Kabinettbeschluss.

Was ist das Ziel der Modernisierung?

Ziel der Modernisierung ist, mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz bei Befristungsregelungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen und auch für Studierende zu schaffen, angemessene Vertragslaufzeiten zu gewährleisten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. 

Zudem soll die Attraktivität der Arbeit in der Wissenschaft erhöht und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems insgesamt gestärkt werden – damit der Innovationsstandort Deutschland attraktiv, stark und wettbewerbsfähig bleibt.

Führt die Reform zu mehr unbefristeten Stellen?

Nein, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz trägt den Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs Rechnung, indem es gegenüber dem allgemeinen Arbeitsrecht spezielle Befristungsmöglichkeiten vorsieht. Das Recht der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, das wissenschaftliche und künstlerische Personal unbefristet anzustellen, bleibt vom Gesetz ausdrücklich unberührt. Insofern kann das Gesetz selbst keine unbefristeten Stellen schaffen. Das ist Aufgabe der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in ihrer Funktion als Arbeitgeber.

Ziel der Bundesregierung ist es, einen ausgewogenen Befristungsrahmen zu ermöglichen. Die Modernisierung schafft deutlich mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen. Gleichzeitig ist für die Bundesregierung aber auch relevant, den Hochschulen und Forschungseinrichtungen weiterhin die notwendige Flexibilität zu geben. Befristungen sollen ermöglichen, dass regelmäßig neue Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Qualifikationsmöglichkeiten erhalten.

Wie unterstützt der Bund darüber hinaus?

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren gemeinsam mit den Ländern den Weg zu mehr Planbarkeit und Verbindlichkeit vorgezeichnet und Strukturveränderungen eingeleitet: 

  • Unter anderem wurde mit dem Tenure-Track-Programm ein wichtiger Impuls gesetzt, um die Karrierewege in der akademischen Welt planbarer und transparenter zu machen. Dazu sind insgesamt knapp 1.000 zusätzliche Professuren mit Tenure-Track geschaffen worden. Die Tenure-Track-Professur richtet sich an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Karrierephase und sieht nach erfolgreicher Bewährungsphase den unmittelbaren Übergang in eine Lebenszeitprofessur vor.
  • Mit dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ (ZSL) stellen Bund und Länder den deutschen Hochschulen zusätzlich Geld zur Verfügung – allein der Bund jährlich mehr als zwei Milliarden Euro. Ein erklärtes Ziel des ZSL ist dabei die Schaffung von mehr dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen gerade in der Lehre.
  • Genauso wurde der Pakt für Forschung und Innovation dynamisiert, der den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Deutschen Forschungsgemeinschaft eine langfristig planbare und dynamisierte Finanzierung sichert.
  • Im Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ und im Pakt für Forschung und Innovation verpflichten sich die geförderten Wissenschaftseinrichtungen, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft attraktiver zu machen, ein regelmäßiges Monitoring gibt Aufschluss über die Zielerreichung.
  • Mit der Förderung eines Peer-to-Peer-Beratungsangebots für Hochschulen durch den Stifterverband erhalten interessierte Hochschulen gezielte Unterstützung bei der Entwicklung ihrer einrichtungsspezifischen Personalstrukturkonzepte.