Im Kabinett
Cannabis-Arzneimittel können in manchen Fällen sinnvoll sein – etwa zur Behandlung chronischer Schmerzen. Um jedoch möglichen Missbrauch von Cannabis einzudämmen, soll es nun strengere Regeln geben.
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Medizinisches Cannabis soll nicht missbräuchlich genutzt werden.
Foto: IMAGO/funke foto services/MAurizio Gambarini
Nach den Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte ist der Import von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken vom ersten zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum stiegen die Verordnungen von Medizinal-Cannabis zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen um lediglich neun Prozent. Diese ungleichen Zahlen lassen vermuten, dass die steigenden Importe vor allem auf mehr Selbstzahler mit Privatrezepten zurückgehen. Zudem gibt es auf dem Markt mehr telemedizinische Plattformen, über die Medizinal-Cannabis ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt bezogen werden können.
Um einen möglichen Missbrauch einzudämmen und die Patientensicherheit zu stärken, hat das Kabinett nun den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen. Er sieht strengere Regeln zur Verschreibung und Abgabe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken vor.
Verschreibungen nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt
Das sind die wichtigsten Regelungen:
- Cannabis soll künftig nur noch nach persönlichem Kontakt zwischen Arzt und Patient verschrieben werden dürfen. Reine Videosprechstunden reichen zur Erstverschreibung nicht aus. Bei Folgeverschreibungen muss es innerhalb von vier Quartalen mindestens einen Vor-Ort-Kontakt beziehungsweise Hausbesuch geben.
- Außerdem: Mit Blick auf Sucht- und Gesundheitsrisiken soll Medizinal-Cannabis nur noch nach persönlicher Beratung in der Apotheke erhältlich sein. Der Versandhandel mit Medizinal-Cannabis-Blüten zu medizinischen Zwecken soll verboten werden.
Infos zum Cannabis-Gesetz finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.