Masern wirksam bekämpfen

Stärkung der Impfprävention Masern wirksam bekämpfen

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Sie werden durch Viren ausgelöst und gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Um Masern wirkungsvoll zu bekämpfen hat die Bundesregierung ein neues Masernschutzgesetz auf den Weg gebracht, das eine Impfpflicht vorsieht. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz hat der Bundesrat nun gebilligt.

1 Min. Lesedauer

Eine Ärztin impft einen kleinen Jungen.


Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können tödlich enden.

Foto: Getty Images/iStockphoto

Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas, in der Kindertagespflege sowie in Gemeinschaftsunterkünften wie Asylbewerberheimen betreut werden, müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein. Auch Beschäftigte solcher Einrichtungen oder im medizinischen Bereich müssen ihren Masernimpfschutz oder ihre Masernimmunisierung nachweisen.

Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Gegen Eltern, die ihre nicht geimpften Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen betreuen lassen, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.

Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten. Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Entsprechendes gilt für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, wie z.B. in Krankenhäusern oder Arztpraxen. 

Laut Bericht des Robert-Koch-Instituts erkrankten im Jahr 2018 insgesamt 543 Menschen in Deutschland an Masern. Um Masern vollständig zu eliminieren, braucht es eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bisher hat Deutschland die entsprechenden Impfquoten nicht erreicht. Das soll sich mit dem neuen Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention ändern.

Masern können tödlich enden

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Die Krankheit kann schwer verlaufen sowie Komplikationen und Folgeerkrankungen wie Lungen- oder Gehirnentzündung nach sich ziehen. Im Extremfall können Masern tödlich verlaufen. Um dem wirkungsvoll vorzubeugen, stehen gut verträgliche und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung.

Impflücken schließen

Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, bestehende Lücken beim Impfschutz in der Bevölkerung gegen Masern zu schließen. Somit soll das Schutzniveau vor allem bei besonders gefährdeten Menschen in Hinblick auf eine Masernerkrankung entscheidend erhöht werden.

Zudem wird die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gestärkt, um die Bevölkerung regelmäßig und umfassend über das Thema "Impfen" zu informieren. Wissen, was schützt: Erfahren Sie es bereits jetzt über das Internetportal www.impfen-info.de .