Unternehmen werden von Bürokratie entlastet

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Sorgfaltspflichten in Lieferketten Unternehmen werden von Bürokratie entlastet

Die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten soll abgeschafft werden. Das Bundeskabinett hat nun den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettengesetzes beschlossen. Ziel ist es, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten.

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Das Foto zeigt einen Lastkraftwagen mit Container vor einem Containerschiff in einem Hafen.

Das Kabinett hat eine Änderung beim Lieferkettengesetz beschlossen: Damit sollen Unternehmen von Bürokratie entlastet werden.

Foto: Getty Images/Kosal Hor

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – kurz Lieferkettengesetz – beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten abzuschaffen – und Unternehmen damit von Bürokratie zu entlasten. Bußgelder sollen nur noch bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten verhängt werden. Die Standards im Bereich der Menschenrechte werden nicht abgesenkt. 

Mit der Streichung der Berichtspflicht setze die Bundesregierung den Koalitionsvertrag zügig um, so Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zu dem Vorhaben . Die Ministerin betonte gleichzeitig, dass die Bundesregierung beim Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie dem Schutz vor Arbeitsausbeutung nicht nachlasse. 

Bürokratie zurückbauen, Menschenrechte schützen

Das nationale Lieferkettengesetz soll in dieser Form gelten, bis die Europäische Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt ist. In der Übergangszeit soll das Änderungsgesetz Unternehmen entlasten und die deutsche Volkswirtschaft stärken. 

Über die EU-Lieferketten-Richtlinie wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Die Bundesregierung unterstützt die EU-Forderung nach ambitioniertem Bürokratierückbau. Ihr Ziel ist gleichzeitig, Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit in Lieferketten zu vermeiden. 

Durch die Globalisierung werden viele Produkte im Ausland hergestellt. Das Lieferkettengesetz nimmt dabei die Verantwortung der Unternehmen in Bezug auf die Menschenrechte in den Lieferketten in den Blick. Dazu gehören der Schutz von Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.