Krankenhausreform in Kraft
Weniger ökonomischer Druck für Kliniken, bessere Versorgungsqualität – flächendeckend in ganz Deutschland: Mit der Krankenhausreform möchte die Bundesregierung die Klinikversorgung zukunftssicher aufstellen. Das entsprechende Gesetz ist nun in Kraft getreten.
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Viele Krankenhäuser in Deutschland befinden sich in einer angespannten wirtschaftlichen Lage. Um die Klinikversorgung zukunftssicher zu machen, hatte das Bundeskabinett die sogenannte Krankenhausreform beschlossen. Durch sie soll flächendeckend eine hohe Qualität bei den Klinikbehandlungen sichergestellt und Bürokratie in Krankenhäusern abgebaut werden. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag hatte der Bundesrat das entsprechende Gesetz gebilligt. Nun ist es in Kraft getreten.
Die Krankenhausreform könne „in einer alternden Gesellschaft gute stationäre Behandlung für alle gewährleisten“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Ohne die Struktur der stationären Versorgung zu ändern, würden Klinikinsolvenzen, schlechte Behandlungen für Patientinnen und Patienten sowie weite Anfahrtswege zu den Krankenhäusern drohen.
Worum geht es bei der Krankenhausreform?
Ziel des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes ist es laut Bundesgesundheitsminister, auch weiterhin den berechtigten Ansprüchen von Patientinnen und Patienten gerecht zu werden. Hierzu gehörten beispielsweise „das Krankenhaus auf dem Land, die Geburtsstation in erreichbarer Nähe, eine schnelle Versorgung im Notfall und hervorragende Qualität bei komplizierten Eingriffen“.
Dies sind die wichtigsten Elemente der Reform:
- Ein Kernpunkt der Reform ist es, das bisherige Vergütungssystem der Fallpauschalen anzupassen. Damit sollen Kliniken von dem finanziellen Druck befreit werden, immer mehr Fälle erbringen zu müssen. Stattdessen sollen sie künftig einen Großteil der Vergütung für das bloße Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen.
- Kliniken sollen künftig bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, um einer sogenannten „Leistungsgruppe“ zugewiesen zu werden. Diese Kriterien sollen bundesweit einheitlich definiert sein. Ziel der Zuweisung in Leistungsgruppen ist es, dass Leistungen künftig nur noch dort erbracht werden sollen, wo die geeignete technische Ausstattung sowie das passend geschulte Personal vorhanden ist.
- Die Bundesländer bleiben in der Verantwortung für die Krankenhausplanung. Sie entscheiden, welche Klinik welche Leistungsgruppen anbieten soll.
- Um eine gute wohnortnahe Grundversorgung zu sichern, können die Länder künftig außerdem sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bestimmen. In diesen werden stationäre, ambulante und pflegerische Leistungen angeboten.
Die Neuerungen der Reform sollen schrittweise umgesetzt werden. So sollen die Länder bis Ende 2026 ihren Kliniken Leistungsgruppen zuweisen können.
Fragen zur Krankenhausreform? Antworten finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
Flankierendes Element der Krankenhausreform ist das Krankenhaustransparenzgesetz. Sein zentrales Instrument ist der Bundes-Klinik-Atlas, der mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten schafft.