- Pressemitteilung 160
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit heute zugestelltem Urteil der Klage des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (Bundespresseamt) gegen die Untersagung des Betriebs der Facebook-Seite der Bundesregierung vollumfänglich stattgegeben.
Der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte hat am 17. Februar 2023 einen Bescheid erlassen, mit dem er dem Bundespresseamt untersagt hat, die Facebook-Seite der Bundesregierung zu betreiben. Mit seinem nun ergangenen Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln diesen Bescheid aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hierzu Regierungssprecher Stefan Kornelius:
„Das Urteil bestätigt uns darin, an unserem Facebook-Auftritt als wichtigem Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit festzuhalten.
Unser im Demokratieprinzip verankerter Informationsauftrag gibt der Bundesregierung auf, die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Dem können wir nur gerecht werden, wenn wir uns an der tatsächlichen Mediennutzung der Menschen orientieren. Soziale Medien sind für viele Menschen eine zentrale, teilweise die ausschließliche Informationsquelle.
Gerade in einer Zeit hybrider Bedrohungen sind verlässliche und vertrauenswürdige Informationen unverzichtbar für den Erhalt unserer Demokratie und unserer Sicherheit. Es ist Aufgabe des Bundespresseamts, den Menschen dort, wo sie sich informieren, ein verlässliches Informationsangebot zu machen. Das muss auch für die Sozialen Medien gelten, ganz konkret auch für Facebook.
Auf Sozialen Medien aktiv zu sein, bedeutet überdies nicht, sich mit allen Einzelheiten der Geschäfts- und Datenschutzpraxis der jeweiligen Unternehmen einverstanden zu erklären. Im Gegenteil: Wir setzen uns als Bundespresseamt für eine möglichst datenschutzfreundliche Ausgestaltung der Sozialen Medien ein.“
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt die Auffassung des Bundespresseamts, dass allein Meta verpflichtet ist, die datenschutzkonforme Ausgestaltung des Sozialen Netzwerks Facebook sicherzustellen. Fragen zu Datenverarbeitungen von Meta sind damit unmittelbar gegenüber Meta zu klären.