Im Kabinett beschlossen
Aufgrund der veränderten Sicherheitslage sollen die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer starken und verlässlichen Reserve geschaffen werden. Deshalb hat die Bundesregierung den Entwurf des Reservestärkungsgesetzes beschlossen.
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Reservistinnen und Reservisten müssen gut ausgebildet sein, ihre Qualifikation halten und sich weiterbilden können.
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Die veränderte Bedrohungslage in Europa und die daraus resultierenden sicherheitspolitischen Anforderungen an unsere Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit erfordern einen deutlichen Aufwuchs der Bundeswehr – qualitativ und quantitativ. Als wehrhafte Demokratie muss sich Deutschland verteidigen können, um in Freiheit und Sicherheit zu leben. Dafür braucht das Land starke Streitkräfte und eine resiliente Gesellschaft.
Für die Verteidigungsfähigkeit braucht Deutschland neben der aktiven Truppe gut ausgerüstete und einsatzbereite Reservistinnen und Reservisten, die schnell und verlässlich verfügbar sind. Mit dem Entwurf des Reservestärkungsgesetzes schafft die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wertvoller Beitrag für den Frieden
Die Reservisten leisten im Frieden einen wertvollen Beitrag, im Grundbetrieb und auch im Einsatz. Im Verteidigungsfall tragen sie zum Aufwuchs der Bundeswehr bei und übernehmen auf Augenhöhe mit der aktiven Truppe Schlüsselaufgaben.
Dafür müssen sie gut ausgebildet sein, ihre Qualifikation halten und sich weiterbilden können. Deshalb ist es notwendig, dass Reservistinnen und Reservisten regelmäßig und verlässlich aktiven Dienst leisten. Hierfür ist die verpflichtende Heranziehung zu Reservediensten notwendig. Die neuen Vorschriften finden dabei keine Anwendung auf ehemalige Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL).
Stufenmodell für Reservedienstleistungen
Für den Gesamtumfang und die maximale jährliche Dauer von Reservedienstleistungen wird ein Stufenmodell geschaffen, das die vorher geleistete aktive Dienstzeit berücksichtigt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt. Wer länger gedient hat und mehr Qualifikationen mitbringt, der wird auch länger insgesamt und pro Jahr Reservedienst leisten.
Bisher erfolgte in der Praxis grundsätzlich die Heranziehung zum Reservedienst nur mit dem Einverständnis des Betroffenen und zusätzlich mit dem Einverständnis des privaten Arbeitgebers.
Abkehr von „doppelter Freiwilligkeit“
Die aktuellen sicherheitspolitischen Anforderungen an die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte sind mit der bisherigen Praxis der „doppelten Freiwilligkeit“ nicht mehr zu vereinbaren. Die verpflichtende Heranziehung wird notwendig, damit Reservisten verlässlich und regelmäßig Dienst leisten können.
Im Spannungs- und Verteidigungsfall gilt unverändert die Möglichkeit einer Heranziehung zum unbefristeten Wehrdienst. Deren Anordnung durch die Bundesregierung bedarf aber nun der Zustimmung durch den Bundestag.
Reservistendienst attraktiver gestalten
Gleichzeitig soll die Attraktivität des Reservistendienstes weiter gesteigert und Bürokratie in diesem Bereich abgebaut werden. Es werden Regelungen modernisiert, um die Reservisten schneller und wirksamer in die Landes- und Bündnisverteidigung einbinden zu können. Durch Änderungen im Unterhaltssicherungsgesetz sollen Auslandszuschläge erhöht und die Erstattung von Fahrtkosten sowie die Gewährung von Reisebeihilfen erweitert werden.
Im Interesse der Arbeitgeber sollen durch Änderungen im Arbeitsplatzschutzgesetz bei Beschäftigung einer Ersatzkraft höhere Kosten erstatten werden. Außerdem ist ein Förderbeitrag für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen, um die Abwesenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu kompensieren.
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