Im Kabinett beschlossen
Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Das Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen.
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Künftig werden wieder BAMF oder Ausländerbehörden für ukrainische Geflüchtete zuständig sein.
Foto: IMAGO/Olaf Schuelke
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 haben mehr als 1,2 Millionen Geflüchtete aus der angegriffenen Ukraine in Deutschland Schutz gefunden. Sind sie hilfebedürftig, erhalten sie seit Juni 2022 Bürgergeld oder Sozialhilfe. Nun will die Bundesregierung die ursprüngliche Rechtslage wiederherstellen, die zuvor für Schutzberechtigte aus der Ukraine galt: Personen, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen wieder die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Sie werden damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern und anderen Gründen als Geflüchtete nach Deutschland kommen.
Der Entwurf zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, enthält Regelungen für den Rechtskreiswechsel der ukrainischen Geflüchteten. Mit dem Gesetz setzt die Koalition ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Was regelt das Gesetz?
- Zuständige Behörden: Mit dem Rechtskreiswechsel sollen künftig wieder die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie das BAMF oder die Ausländerbehörden für die ukrainischen Geflüchteten zuständig sein. Aktuell sind das die Jobcenter beziehungsweise Sozialämter. Das Gesetz enthält Regelungen, die es erleichtern sollen, den Wechsel mit möglichst geringem Aufwand zu organisieren.
- Übergangsregelung: Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind und die bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes bereits Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten, sollen erst dann Asylbewerberleistungen erhalten, wenn ihr bewilligter Bezug endet – spätestens aber drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Wer vor dem Stichtag eingereist ist, hat weiterhin Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe.
- Pflicht zur Arbeitsaufnahme: Wer arbeiten kann, muss sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, soll von den Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dazu verpflichtet werden können, eine Arbeitsgelegenheit wahrzunehmen.
- Teilnahme an Integrationskursen: Wer wegen fehlender Sprachkenntnisse nicht in Arbeit vermittelt werden kann, soll verpflichtet werden, an einem Integrationskurs teilzunehmen.
Viele ukrainische Geflüchtete leisten bereits einen wichtigen Beitrag: Sie zahlen in die Sozialkassen ein, lindern Fachkräfteengpässe und bringen sich in die Gesellschaft ein. Die Bundesregierung arbeitet weiter daran, Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt abzubauen – etwa bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Hintergrund zum Rechtskreiswechsel
Geflüchtete aus der Ukraine gelten in Deutschland sofort als schutzberechtigt. Grundlage für ihr Aufenthaltsrecht ist die gemeinsame Vereinbarung der EU-Mitgliedstaaten: Angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine entschieden diese im März 2022, für die Aufnahme von Geflüchteten die sogenannte EU-Massenzustromrichtlinie anzuwenden. Dadurch wurde den Menschen aus der Ukraine befristet ein humanitärer Aufenthaltstitel erteilt, ohne dass sie zuvor das Asylbewerberleistungsverfahren durchlaufen müssen. Zuletzt wurde der vorübergehende Schutz bis 2027 verlängert.
Die Entscheidung der damaligen Bundesregierung, den Geflüchteten aus der Ukraine Bürgergeld beziehungsweise Sozialhilfe zu gewähren, war zu dem Zeitpunkt die praktikablere Lösung, um die hohen Zuzugszahlen zu bewältigen.