Im Kabinett beschlossen
Das Kabinett hat einen Entwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen. Ziel ist es, die Produkthaftung an die Anforderungen der Digitalisierung anzupassen. So werden künftig auch Software und Künstliche Intelligenz in die Haftung miteinbezogen.
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Künftig sollen Software und Künstliche Intelligenz in die Produkthaftung miteinbezogen werden. Das erhöht das Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher.
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Produkte werden digitaler, vernetzter und häufiger wiederaufbereitet. Um Schäden wirksam zu ersetzen und Rechtsklarheit zu schaffen, passt die Bundesregierung das Produkthaftungsrecht an die Realität globaler Wertschöpfungsketten an. Der Gesetzentwurf setzt die jüngst reformierte EU-Produkthaftungsrichtlinie vollständig in nationales Recht um.
Moderne Produkte, moderne Haftung
Das Produkthaftungsrecht sorgt dafür, dass Hersteller für Schäden haften, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Mit der vorgesehenen Modernisierung soll der Produktbegriff nun erweitert werden. Software hilft heute nicht nur bei der Steuerung anderer Produkte, sondern gilt auch als eigenständiges Produkt. Daher werden Software und Künstliche Intelligenz künftig in die Produkthaftung miteinbezogen.
Zugleich passt sich die Haftung den Realitäten der Kreislaufwirtschaft an. Wer ein Produkt nach dem Inverkehrbringen wesentlich verändert, beispielsweise bei einer Wiederaufbereitung, soll künftig wie ein Hersteller haften. Damit wird Verantwortung dort verankert, wo sie tatsächlich liegt.
Mehr Verantwortung entlang der Lieferkette
In Zeiten globaler Wertschöpfungsketten sind auf dem europäischen Markt zunehmend Produkte erhältlich, deren Hersteller außerhalb der Europäischen Union ansässig sind. Für Geschädigte ist es dadurch oft schwierig, ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Deshalb wird der Kreis der Haftenden erweitert. Neben Herstellern können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Wirtschaftsakteure in Anspruch genommen werden, wie etwa Importeure oder Lieferanten.
Ergänzend sieht der Gesetzentwurf beweisrechtliche Erleichterungen vor. Sie sollen Geschädigten helfen, berechtigte Schadensersatzansprüche effektiver geltend zu machen, ohne dabei den Schutz von Geschäftsgeheimnissen aus dem Blick zu verlieren.
Umsetzung und nächste Schritte
Mit dem Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrecht schafft die Bundesregierung mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und ein höheres Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher – inbesondere bei digital vernetzten Produkten und in der Kreislaufwirtschaft. Der Gesetzesentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren.