Zusammenleben zukunftsgerecht gestalten

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Neue Regeln für eine gesteuerte Migration Zusammenleben zukunftsgerecht gestalten

Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte soll für zwei Jahre ausgesetzt werden. Das Ziel: mehr Steuerung, klare Regeln und ein verlässlicher rechtlicher Rahmen. Das Gesetz ist nun in Kraft getreten. 

1 Min. Lesedauer

Grenzkontrollen an der deutschen Grenze.

Mit den Gesetzesänderungen will die Bundesregierung Zuwanderung planbarer, rechtssicher und fair gestalten. 

Foto: IMAGO/onw-images

Um die Rahmenbedingungen für Migration weiter zu verbessern, hat die Bundesregierung mehrere gesetzliche Änderungen erarbeitet, die am 23. Juli in Kraft getreten sind. Diese betreffen das Aufenthaltsgesetz und den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten.

Zuwanderung verantwortungsvoll steuern

So hat die Bundesregierung das Aufenthaltsgesetz angepasst: Künftig wird darin nicht nur die Steuerung, sondern ausdrücklich auch die Begrenzung der Zuwanderung als gesetzliches Ziel genannt (§ 1 Absatz 1 Satz 1 AufenthG). Diese Ergänzung soll in der Praxis dazu beitragen, migrationspolitische Entscheidungen stärker an den Belastungsgrenzen von Staat, Gesellschaft und Integrationssystemen auszurichten.

Damit wird gesetzlich klargestellt: Zuwanderung soll planbar, rechtssicher und fair gestaltet werden. Der Staat übernimmt Verantwortung dafür, Migration im Einklang mit den tatsächlichen Aufnahme- und Integrationskapazitäten zu regeln. Andere wichtige Ziele des Aufenthaltsrechts – etwa der Schutz Geflüchteter und die Fachkräftezuwanderung – bleiben davon unberührt.

Regelung zum Familiennachzug vorübergehend angepasst

Ebenfalls beschlossen wurde eine vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre. Damit soll eine Überlastung von Aufnahmeeinrichtungen und Integrationsangeboten vermieden werden – insbesondere in den Ländern und Kommunen. Härtefallregelungen bleiben selbstverständlich bestehen, um besondere individuelle Lebenslagen weiterhin zu berücksichtigen. 

In der Vergangenheit war man bereits ähnlich vorgegangen: 2016 wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt. Später wurde ein monatliches Kontingent von 1.000 Visa eingeführt.

Was bedeutet subsidiärer Schutz? Subsidiären Schutz erhalten Menschen, denen weder Asyl noch Flüchtlingsschutz gewährt werden kann, die aber in ihrem Herkunftsland ernsthafter Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt wären – etwa durch Folter oder die Todesstrafe (§ 4 Asylgesetz).