Im Kabinett beschlossen
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen auch im digitalen Raum ist der Bundesregierung ein äußerst wichtiges Anliegen. Das Bundeskabinett hat deshalb nun Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen.
Kinder und Jugendliche sollen sich sicher und selbstbestimmt in der digitalen Welt bewegen können.
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Kinder und Jugendliche brauchen besonderen Schutz – das gilt auch für die digitale Welt. Eine unabhängige Expertenkommission hat deshalb Handlungsempfehlungen für einen effektiveren Kinder- und Jugendmedienschutz erarbeitet und ihren Abschlussbericht mit 56 Handlungsempfehlungen im September 2026 vorgelegt. Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung nun Eckpunkte einer zukunftsorientierten Gesamtstrategie für den digitalen Kinder- und Jugendschutz beschlossen.
Sicher und selbstbestimmt in der digitalen Welt
Im Mittelpunkt steht die Frage, was Kinder und Jugendliche sowie Eltern und Erziehungsberechtigte brauchen, damit junge Menschen sich sicher und selbstbestimmt in der digitalen Welt bewegen können. Dabei geht es nicht darum, die Digitalisierung aus dem Leben junger Menschen zu verbannen oder Verbote um ihrer selbst willen zu verhängen.
Ziel ist es vielmehr, Kinder und Jugendliche zu schützen, ihre Kompetenzen zu stärken und ihnen eine aktive Teilhabe an der digitalen Welt zu ermöglichen. Die Umsetzung dieser Ziele ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dafür müssen Bund, Länder und die Europäische Union eng zusammenarbeiten.
Altersbeschränkung für Soziale Medien
Die nun beschlossenen Eckpunkte sehen verschiedene Maßnahmen vor. So wird die Bundesregierung den Vorschlag für einen sogenannten „EU KIDS Act“ unterstützen. Die Europäische Kommission will damit unter anderem eine Altersgrenze von 13 Jahren für soziale Netzwerke einführen und suchtfördernde Designs digitaler Anwendungen verbieten.
Solange auf europäischer Ebene kein Mindestalter für die Nutzung sozialer Netzwerke festgelegt ist, will die Bundesregierung eine nationale Übergangsregelung schaffen. Danach soll Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Ausnahmen sind für nachweislich kindgerechte Angebote vorgesehen. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sollen abgestufte Nutzungsbeschränkungen gelten. Ab 2027 will die Bundesregierung dafür mit der deutschen Umsetzung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) „d-you“ eine zuverlässige Möglichkeit der Altersverifikation bei digitalen Diensten bereitstellen.
Auch die Medienkompetenz und die Kompetenz im Umgang mit KI-Anwendungen von Kindern und Jugendlichen sollen gestärkt werden. Die Bundesregierung wird sich deshalb zum Beispiel dafür einsetzen, dass ein sogenanntes „KI-Seepferdchen“ als altersgerechtes Angebot für das Grundschulalter entwickelt und deutschlandweit einheitlich verbreitet werden kann.
Unterstützungsangebote für Eltern
Hauptverantwortlich für eine sichere Umgebung sind die Plattformbetreiber. Abhängig von Alter und Reifegrad des Kindes bleibt es aber auch Aufgabe der Eltern, die Mediennutzung ihrer Kinder ergänzend zu beaufsichtigen. Die Bundesregierung setzt sich daher mit verschiedenen Maßnahmen dafür ein, dass sowohl die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen als auch von Eltern und Fachkräften gestärkt werden.
Eine bundesweite Kampagne für Eltern von Kindern im Vorschulalter zielt darauf ab, diese für die Gefahren in den digitalen Medien zu sensibilisieren und aufzuzeigen, welche Unterstützungsangebote es gibt. Die Kampagne wird noch in diesem Jahr starten.
Übermäßige Mediennutzung kann auch zu Übergewicht, Schlafstörungen oder Entwicklungsstörungen führen. Deshalb wurde bereits die Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter zwischen neun und zehn Jahren und die Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 beschlossen. Ein Schwerpunkt bei beiden Untersuchungen wird unter anderem auf der Erkennung von Risiken des digitalen Medienkonsums und der entsprechenden Beratung liegen.
Kindgerechte Anzeige- und Meldestelle
Zudem will sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern für die Einführung einer kindgerechte Anzeige- und Meldestelle („Kinder-Online-Wache“) einsetzen. Außerdem sollen geeignete Maßnahmen des Bundeskriminalamts – in Abstimmung mit den Polizeien der Länder – unter anderem zum Thema Cybergrooming umgesetzt werden.
Die Bundesregierung wird den Austausch mit den Ländern, auf europäischer Ebene und mit weiteren Akteuren fortsetzen und die Umsetzung weiterer Handlungsempfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt vorantreiben.