Änderungen im Waffenrecht
Neue technische Entwicklungen machen bestimmte Druckluftwaffen gefährlicher. Ein Gesetz, das ihren Besitz erlaubnispflichtig macht, hat der Bundesrat gebilligt. Alles Wichtige zur Neuregelung im Überblick.
1 Min. Lesedauer

Änderung des Waffenrechts: Es wird eine Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen eingeführt, aus denen tödlich wirkende Geschosse verschossen werden können.
Foto: picture alliance/CHROMORANGE
Das Waffengesetz dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es regelt unter anderem alle Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition. Aufgrund neuerer Entwicklungen in der Waffentechnik bei Druckluftwaffen ist eine Änderung des Waffenrechts notwendig. Entsprechende Regelungen hat der Bundesrat nun gebilligt.
So gibt es neuartige Druckluftwaffen, die Geschosse abfeuern, die im schlimmsten Fall tödlich wirken – und sogar kugelsichere Westen der Polizei durchdringen können. Derartige Druckluftwaffen mit hoher Durchschlagskraft sollen in Zukunft nur noch mit einer offiziellen Erlaubnis gekauft und besessen werden dürfen.
Neue Waffentechnik – neues Risiko
Konkret geht es um Druckluftwaffen, die Geschosse mit einer Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule verschießen – unterhalb dieser Grenze war der Erwerb und Besitz bisher erlaubnisfrei. Problematisch ist allerdings, dass bestimmte Waffen so konstruiert sind, dass sie dünne Hartnadelgeschosse verschießen, die trotz der geringen Energie eine gefährlich hohe Eindringtiefe erreichen.
Bisher brauchte man für solche Waffen keine Erlaubnis, weil man davon ausging, dass sie unter 7,5 Joule nicht lebensgefährlich sind. Neue Waffentypen zeigen aber, dass diese Annahme nicht mehr stimmt.
Als Druckluftwaffen gelten Schusswaffen, die einen Schuss entweder durch Anwendung komprimierter Luft, Gasdruck oder Federdruck abgeben.
Von den jetzigen Änderungen nicht betroffen sind die häufig beim Sportschießen verwendeten Druckluft-, und Federdruckwaffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase nach herkömmlicher Art eingesetzt werden.
Weitere Änderungen im Gesetzespaket
Neben der neuen Regelung enthält das Gesetz auch technische Korrekturen am Waffengesetz und am Sprengstoffgesetz. Diese waren im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems vom Oktober 2024 eingeführt worden und bedürfen zum Teil einer redaktionellen Nachbesserung.