Im Kabinett beschlossen
Migration ordnen: Das ist eines der zentralen Vorhaben der Bundesregierung. Dazu muss der Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden in der Migrationsverwaltung deutlich verbessert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett nun beschlossen.
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Künftig sollen biometrische Daten, die einmal eingereicht wurden, bei bestimmten Voraussetzungen wiederverwendet werden können.
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Digitalisierung in der Migrationsverwaltung weiter vorantreibt. Ziel der Bundesregierung ist es, die Migrationsverwaltung zu entlasten und die Verwaltungsverfahren für die betroffenen Personen zu beschleunigen.
Um das zu erreichen, soll das Ausländerzentralregister (AZR) stärker für die Speicherung und den Austausch von Dokumenten und Daten genutzt werden, die für aufenthaltsrechtliche Verfahren notwendig sind.
Mehr Effizienz bei der Datenerhebung
Biometrische Daten, die einmal eingereicht wurden, sollen innerhalb von sieben Jahren für die Neubeantragung eines befristeten elektronischen Aufenthaltstitels wiederverwendet werden können. Bei Kindern soll ein Zeitraum von fünf Jahren gelten. Das reduziert den Arbeits- und Zeitaufwand sowohl für die betroffenen Menschen als auch für die Ausländerbehörden, ohne dass es zu Abstrichen bei den Sicherheitsanforderungen kommt.
Dokumente, die für ein Visumverfahren notwendig sind, werden künftig für drei Jahre in der Visadatei des Ausländerzentralregisters abgelegt. Dies erleichtert für die beteiligten Behörden den Zugriff auf die antragsbegründenden Unterlagen und beschleunigt insbesondere im Bereich der Fachkräfteeinwanderung die Verfahrensbearbeitung.
Für ausländische Personen, die nicht über ein Ausweisdokument verfügen, sollen künftig sonstige Dokumente, die zur Identifikation geeignet sind, im Ausländerzentralregister gespeichert werden können. Dies erleichtert die Prüfung zur Identitätsklärung.
Besserer Informationsaustausch zwischen Behörden
Der Informationsaustausch zwischen Strafjustiz und den Ausländerbehörden soll verbessert werden: Gesetzlich vorgesehene Mitteilungen in Strafsachen, beispielsweise über die Einleitung eines Strafverfahrens, werden von Staatsanwaltschaften und Gerichten bisher oft postalisch an die zuständige Ausländerbehörde geleitet. Künftig werden sie zentral im AZR erfasst. Zusätzlich erhält die jeweils zuständige Ausländerbehörde automatisch eine gesonderte Benachrichtigung.