Besserer Schutz vor digitaler Gewalt

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Im Kabinett beschlossen
Besserer Schutz vor digitaler Gewalt

Pornografische Deepfakes, digitaler Voyeurismus oder Cyberstalking – diese Phänomene sind die negativen Seiten, die digitale Technologien mit sich bringen. Das Kabinett hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt beschlossen.
 

Profil einer traurigen Frau, die auf der Straße Online-Inhalte von Smartphones überprüft.

Frauen und Mädchen sind besonders häufig von digitaler Gewalt betroffen.

Foto: mauritius images / Antonio Guillem Fernández / Alamy

Durch die rasante Entwicklung des digitalen Raums gewinnt der Bereich der digitalen Gewalt immer stärker an Bedeutung. Besonders häufig sind Mädchen und Frauen betroffen. 2024 waren 60 Prozent der in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Opfer digitaler Gewalt weiblich. Das Recht hinkt der digitalen Realität jedoch hinterher. 

Die Bundesregierung will deshalb bestehende Strafbarkeitslücken schließen und die Rechte der Betroffenen bei der Rechtsdurchsetzung stärken. Sie setzt dieses Vorhaben durch mehrere Änderungen im Strafgesetzbuch sowie durch die Schaffung eines digitalen Gewaltschutzgesetzes um.

Schließen von Strafbarkeitslücken

Die Bundesregierung stärkt mit den Änderungen im Strafgesetzbuch den Schutz vor digitaler Gewalt, indem sie Strafbarkeitslücken im Bereich bildbasierter sexualisierter Gewalt schließt und den Phänomenbereich digitaler Gewalt insgesamt strafrechtlich klarer fasst.

Das unbefugte Herstellen und Verbreiten von intimem Bildmaterial, wie etwa sexualisierten Deepfakes oder Rache-Pornos, soll durch einen neuen Straftatbestand umfassend regelt werden. Unerheblich ist dabei, ob die Herstellung oder das Verbreiten öffentlich oder privat erfolgt. Zudem gilt die Strafbarkeit unabhängig davon, ob die Herstellungsform reale oder computergenerierte Aufnahmen betrifft. 

„Deepfakes“ sind aufwändig erstellte beziehungsweise verfälschte Bilder, Tonaufzeichnungen oder Videos. Sie entstehen auch unter Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). 

Auch die Herstellung von digitalen voyeuristischen Nacktaufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen (wie FKK-Strand, Sauna) soll nach der neuen Vorschrift strafbewehrt sein. Ferner strebt die Bundesregierung an, den Besitz von Vergewaltigungsvideos unter Strafe zu stellen.

Außerdem wird das wiederholte und ständige unbefugte Überwachen wie zum Beispiel des Aufenthaltsortes einer Person mittels GPS (Ortsbestimmung)-Trackern (sogenanntes Cyberstalking) strafrechtlich klarer erfasst. Auch die identitätsmissbrauchende Verbreitung von Deepfakes und vergleichbaren Inhalten, die dem Ansehen der anderen Person erheblich schaden können, soll künftig strafbar sein.

Stärkung der Rechte der Betroffenen

Die Bundesregierung will es Betroffenen außerdem leichter machen, zivilrechtlich gegen Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte im Netz vorzugehen. Hierfür werden Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter stärker in die Pflicht genommen. 

Nach dem Gesetzentwurf haben Betroffene einen Auskunftsanspruch gegenüber Online-Plattformen und Internetzugangsanbietern, wenn deren Dienste wie für Beleidigungen genutzt werden. Die Betroffenen können aufgrund einer richterlichen Anordnung zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Anschrift und E-Mail-Adresse erfahren, wenn diese Daten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erforderlich sind.

Zudem können Accounts per richterlicher Anordnung für einen angemessenen Zeitraum gesperrt werden, wenn der Nutzer schwerwiegend die Rechte der Betroffenen, vor allem durch strafbare Äußerungen verletzt und solche weiteren Handlungen erwartet werden. Die Hürden für eine Accountsperre sind im Einzelfall hoch, um die Meinungsfreiheit nicht zu verletzen.