Im Kabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung beschlossen. Damit soll ein flächendeckendes Netz von Apotheken gesichert werden. Zudem sollen die Kompetenzen von Apotheken erweitert werden.
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Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung sollen Apotheken gestärkt werden – besonders im ländlichen Raum.
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Apotheken sind unverzichtbar für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und eine wichtige, unkomplizierte Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zur Gesundheit. Allerdings stehen vor allem kleinere und ländliche Apotheken vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit. Das Kabinett hat nun den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung beschlossen.
Arzneimittelversorgung auch auf dem Land sicherstellen
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Netz von Apotheken für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Gleichzeitig benötigen Apotheken bessere Möglichkeiten bei der Gewinnung von Fachkräften und müssen diese flexibler als bisher einsetzen können.
Mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen werden öffentliche Apotheken vor allem im ländlichen Raum gestärkt. Zudem können Apothekerinnen und Apotheker durch Bürokratieabbau ihre Versorgungsaufgaben mit mehr Eigenverantwortung und Flexibilität wahrnehmen.
Kompetenzen von Apotheken erweitern
Apotheken haben gerade in den letzten Jahren bewiesen, dass sie weitere Aufgaben in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung übernehmen und damit zum Patientennutzen insbesondere auf dem Land beitragen können. Künftig sollen sie deshalb mehr Abgaberechte für Arzneimittel erhalten, beispielsweise bei der Anschlussversorgung chronisch Kranker.
Außerdem sollen Apotheken mehr Impfungen durchführen können. Auch pharmazeutische Dienstleistungen – wie labordiagnostische Tests oder auch Präventionsleistungen – sollen angeboten werden können.