Im Kabinett beschlossen
Durch die anhaltende Bedrohungslage in Deutschland ist auch die Gefahr von Sabotagehandlungen gestiegen. Das Bundeskabinett hat zwei Verordnungen beschlossen, um unsere kritische Infrastruktur besser zu schützen.
Auch Personen, die sich mit der Warninfrastruktur für Krisen und Katastrophen befassen, sollen in Zukunft sicherheitsüberprüft werden.
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Seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich auch in Deutschland die Sicherheitslage verschärft. Die Bedrohung Deutschlands durch hybride Angriffe ist gestiegen und damit auch die Bedrohung der Sabotagehandlungen sogenannter Innentäter. Die Bundesregierung misst dem Schutz der kritischen Infrastruktur sehr hohe Bedeutung zu. Sie hat deshalb die Verordnung zur Neufassung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung als Sabotageschutzverordnung des Bundes beschlossen.
Schutz vor Sabotage
Konkret werden Regelungen zu weiteren Wirtschaftszweigen und Anwendungsfällen lebenswichtiger Einrichtungen in die Verordnung aufgenommen. Mit dieser Maßnahme gegen hybride Bedrohungen stärkt die Bundesregierung den Schutz vor Sabotage durch potentielle Täter von innen und erhöht die Resilienz kritischer Infrastruktur.
Mit dem gleichen Ziel hat die Bundesregierung ebenfalls die Erste Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung auf den Weg gebracht hat. Vorgesehen ist, dass künftig auch das mit der Warninfrastruktur für Krisen und Katastrophen befasste technische Personal in Landesrundfunkanstalten sicherheitsüberprüft wird.
Weitere Informationen zur Reform des Sicherheitsüberprüfungssystems finden Sie beim Bundesministerium des Innern.