Niemals vergessen: Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Holocaustgedenktag Niemals vergessen: Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus

Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrationslager Auschwitz befreit. Der Name steht bis heute für die systematische Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden. Tova Friedman mahnte in der Gedenkstunde im Bundestag: „Erinnert euch! Ich erinnere mich jeden Tag!“ 

3 Min. Lesedauer

Tova Friedman mit ihrem Enkel und Bundeskanzler Merz bei der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus im Bundestag.

Die Holocaust-Überlebende Tova Friedman hielt anlässlich der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus eine bewegende Rede im Deutschen Bundestag.

Foto: Bundesregierung/Henning Schacht

Am 27. Januar wird der unzähligen Opfer des Nationalsozialismus gedacht. An diesem Tag im Jahr 1945 befreite die Rote Armee das größte Konzentrations- und Vernichtungslager des NS-Staates, Auschwitz-Birkenau. Dort starben mehr als 1,1 Millionen Menschen – weit überwiegend Jüdinnen und Juden aus ganz Europa, aber auch viele Menschen aus Polen und anderen von Deutschland besetzten Ländern

Gedenktag als Erinnerung und Mahnung 

Auschwitz steht symbolisch wie kein anderer Ort für die unermesslichen Verbrechen des NS-Regimes. Zwischen 1933 und 1945 ermordeten die Nationalsozialisten gezielt über sechs Millionen Jüdinnen und Juden. Dieser beispiellose Völkermord wird als Holocaust oder Shoa bezeichnet. Darüber hinaus wurden Millionen weiterer Menschen entrechtet, verfolgt und getötet. Dazu zählen unter anderem Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, Menschen sexueller Minderheiten, politische Gegner sowie Menschen mit Behinderungen.

Erinnern an den Holocaust heißt nicht nur, an eine vergangene Zeit zurückzudenken. Es bedeutet auch, sich bewusst zu machen, wozu Menschen fähig sind, wenn Ausgrenzung, Hass und Entmenschlichung zur politischen Praxis werden. Zugleich heißt Erinnerung, Verantwortung für die Vergangenheit zu übernehmen und diese auch in Zukunft weiterzugeben.

Gedenkstunde im Bundestag: „Don´t forget us!“ 

Am 28. Januar fand im Deutschen Bundestag die Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus statt, an der auch Bundeskanzler Friedrich Merz teilnahm. Rednerin war die Holocaust-Überlebende Tova Friedman, die als Kind das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz überlebte. In ihrer Rede schilderte Tova Friedman eindrücklich ihre Erinnerungen an die Zeit des Nationalsozialismus und insbesondere an die Verbrechen in Auschwitz. 

Zugleich richtete sie mahnende Worte an die heutige Generation: „Vergessen ist nicht parteilos oder neutral, sondern gefährlich“. Antisemitismus sei nicht verschwunden, sondern habe sich den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen angepasst. „Wo Antisemitismus geduldet wird, werden auch die demokratischen Werte geschwächt“, betonte Friedman. Zum Abschluss ihrer Rede richtete Tova Friedman einen eindringlichen Appell an die Zuhörerinnen und Zuhörer: „Lassen Sie es nicht zu, dass Antisemitismus wieder aufwächst.“

Tova Friedman leistet eine besonders eindrucksvolle Form der Erinnerungsarbeit: Gemeinsam mit ihrem Enkel betreibt sie einen TikTok-Kanal mit über 500.000 Followern. Dort informiert sie über den Holocaust und stellt sich regelmäßig Fragen junger Menschen. 

Bundesweite Erinnerungskultur

Vor 30 Jahren hat die Bundesregierung daher den 27. Januar als Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus anerkennt. Die Bundesregierung unterstützt vielfältige Initiativen, Gedenkstätten und NS-Dokumentationszentren, um die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus wachzuhalten. Ein zentraler Ort der Erinnerung ist das Holocaust-Mahnmal in Berlin, das als ständiges Zeichen des Gedenkens an die ermordeten Jüdinnen und Juden erhalten und besucht wird. 

Darüber hinaus hat das Bundesfinanzministerium 2025 eine Sonderbriefmarke zu Ehren der Holocaust-Überlebenden Margot Friedländer herausgegeben, um ihr Lebenswerk und ihren Appell „Seid Menschen!“ zu würdigen und in der Gesellschaft präsent zu halten.

Menschenwürde als höchstes Gut

Die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen prägt die Bundesrepublik Deutschland bis heute. Vor diesem historischen Hintergrund stellten die Urheber des Grundgesetzes die Unantastbarkeit der Menschenwürde bewusst an den Anfang der Verfassung. Seitdem ist im Artikel 1 Absatz 1 verankert, dass der Staat verpflichtet ist, die Menschenwürde zu achten und zu schützen.

Aus der Geschichte erwächst Verantwortung. Die Verfassung Deutschlands ist Ausdruck dieser Lehre – sie muss bewahrt und verteidigt werden. In einer demokratischen Gesellschaft darf kein Platz für Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit sein.