Damit die Wohnung warm bleibt

  • Bundesregierung | Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Damit die Wohnung warm bleibt

Mit einem zweiten Heizkostenzuschuss von mindestens 345 Euro entlastet die Bundesregierung zielgerichtet rund zwei Millionen Menschen mit kleinen Einkommen: Rund 1,5 Millionen Wohngeldberechtigte - also viele Familien, Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren  – sowie rund 550.000 Studierende und Azubis mit BAföG.

2 Min. Lesedauer

Grafik zum Heizkostenzuschuss auf der Themenseite "Entlastungen".

Foto: Bundesregierung

Die starken Preissteigerungen bei den Heizkosten treffen alle – aber Bürgerinnen und Bürger mit kleineren Einkommen besonders. Denn der Anteil der Wohnkosten an ihrem Einkommen ist besonders hoch. Einen ersten Heizkostenzuschuss  haben diese Menschen bereits erhalten.

Um sie finanziell weiter zu entlasten, stockt die Bundesregierung ihre Unterstützung nun durch einen zweiten Heizkostenzuschuss auf.

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss für seine Heizkosten?

Der zweite Heizkostenzuschuss entlastet insgesamt rund zwei Millionen Menschen, davon rund 660.000 Haushalte mit Wohngeld, in denen rund 1,5 Millionen Personen leben. Der Zuschuss hilft vielen Familien und Alleinerziehenden, vielen Seniorinnen und Senioren mit kleinen Einkommen oder Renten. Den zweiten Heizkostenzuschuss bekommen außerdem gut 553.000 Studierende und Azubis mit BAföG, Personen in Aufstiegsfortbildung und Azubis mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld.

Wie viel Geld bekommen Anspruchsberechtigte?

Für Wohngeldhaushalte beträgt der einmalige Zuschuss – nach Personenzahl gestaffelt – bei einem Ein-Personen-Haushalt 415 Euro, bei einem Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro, sowie 100 Euro für jede weitere Person.

Zuschussberechtigte Azubis, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende erhalten jeweils einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro.

Entscheidend für den Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss ist, dass die Anspruchsberechtigten bereits für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 ihre Förderung – zum Beispiel BAföG oder Wohngeld – beziehen. 

Muss ich den Heizkostenzuschuss extra beantragen?

Der Zuschuss muss nicht beantragt werden. Er wird von Amts wegen ausgezahlt. Angestrebt wird, dass die Länder den Zuschuss noch in diesem Jahr auszahlen.

Das Gesetz für den zweiten Heizkostenzuschuss ist am 16. November in Kraft getreten.

Wie wird der Zuschuss ausgezahlt?

Der Zuschuss wird auf das eigene Konto überwiesen.

Muss ich einen Nachweise für meine Heizkosten und Miete vorlegen?

Nein, der Zuschuss wird pauschal gewährt. 

Wer finanziert den Heizkostenzuschuss?

Die Kosten für den Heizkostenzuschuss werden vollständig vom Bund getragen.

Mit der ebenfalls von der Bundesregierung beschlossenen Wohngeldreform sollen die steigenden Heizkosten künftig dauerhaft durch eine Heizkostenkomponente gedämpft werden.

Wir entlasten Deutschland
Gas- und Strompreisbremse, Einmalzahlungen und Inflationsausgleich: Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt – gemeinsam umfassen sie fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Hier finden Sie die Maßnahmen im Überblick.