Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt
Am 11. März wird in Deutschland der Opfer terroristischer Gewalt gedacht. Im Mittelpunkt der diesjährigen Gedenkveranstaltung in Berlin standen Helferinnen und Helfer, die Betroffenen nach Anschlägen beistehen und sie in schwersten Momenten und darüber hinaus unterstützen.
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bei der Gedenkstunde zum Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt in Berlin.
Foto: BMI/bundesfoto/Christina Czybik
Der 11. März steht im Zeichen des Erinnerns an die Opfer terroristischer Gewalttaten und der gesellschaftlichen und politischen Verantwortung für die Unterstützung der Hinterbliebenen und Überlebenden. Der Nationale Gedenktag macht deutlich: Die Folgen terroristischer Taten reichen weit über den Moment des Anschlags hinaus. Viele Betroffene und ihre Angehörigen begleitet das Erlebte ein Leben lang.
In diesem Jahr fand die zentrale Gedenkveranstaltung am 11. März in den BOLLE-Festsälen in Berlin statt. Für die Bundesregierung nahm Bundesjustizministerin Stefanie Hubig teil. Ebenfalls vor Ort war der Bundesopferbeauftragte Roland Weber.
Helferinnen und Helfer im Mittelpunkt
Im Mittelpunkt der diesjährigen Gedenkveranstaltung standen Helferinnen und Helfer, die nach terroristischen Gewalttaten Betroffenen beistehen. Dazu gehören Einsatzkräfte ebenso wie Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Mitarbeitende der Notfallseelsorge.
Sie leisten in Ausnahmesituationen schnelle und oft lebenswichtige Hilfe, begleiten Betroffene in den ersten Stunden nach einer Tat. Ihr Einsatz ist Ausdruck von Menschlichkeit, Verantwortung und Zusammenhalt. Der Gedenktag würdigt damit auch jene, die in Momenten größter Not anderen beistehen.
Ein Auftrag für uns alle
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, machte anlässlich des Gedenktages deutlich, dass der Terror sich gegen uns alle richte und zugleich terroristische Anschläge einzelne Menschen ganz konkret träfen: Terroristische Gewalt töte, verletze, traumatisiere, raube Mütter und Väter, Kinder, Geschwister, Großeltern, Freunde.
Sie hob hervor, dass der Gedenktag auch ein Auftrag für uns alle sei und uns auffordere, zuzuhören, da zu sein und zu unterstützen. Denn in der dunkelsten Stunde mache es einen Unterschied, wenn jemand eine helfende Hand ausstrecke. „Mit diesem Gedenktag senden wir ein unmissverständliches Signal: Wir stehen als Staat dauerhaft an der Seite der Betroffenen“, so die Bundesjustizministerin.
Erinnern, zuhören, zusammenstehen
Der Bundesopferbeauftragte Roland Weber betonte anlässlich des Gedenktages: „Der 11. März als Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt ist ein Tag des Erinnerns und der Solidarität, aber auch ein Tag des Hinsehens und des Hinhörens. Wir denken an diesem Tag an all jene, denen der Terror ihr Leben oder ihre Lieben genommen hat, die verletzt oder traumatisiert wurden. Und wir hören denen zu, die uns erzählen möchten, was ihnen widerfahren ist, welches Leid sie ertragen mussten und müssen – und wo sie Menschlichkeit und Hilfe erfahren haben.“
Unterstützung für Betroffene
Als Reaktion auf den Terroranschlag am Berliner Breitscheidplatz gibt es seit 2017 die Stelle des Opferbeauftragten der Bundesregierung. Er kümmert sich um die Anliegen der Betroffenen extremistischer oder terroristischer Anschläge im Inland, vermittelt praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfen.
Wie alle Betroffenen von Gewalttaten haben auch Betroffene von terroristischen und extremistischen Taten Anspruch auf Leistungen. Hierzu gehören zum Beispiel Soforthilfe durch schnell verfügbare psychologische Beratung und Betreuung in Trauma-Ambulanzen, Entschädigungszahlungen sowie Leistungen der Krankenbehandlung und bei Pflegebedürftigkeit.
Der im Jahr 2022 in Deutschland eingeführte nationale Trauertag knüpft an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den islamistischen Bombenanschlägen in Madrid am 11. März 2004 ins Leben gerufen wurde.