FAQ
Die Ukraine wehrt sich gegen den Angriffskrieg Russlands auf ihr Territorium. Die Bundesregierung unterstützt – in enger Absprache mit ihren Partnern und Verbündeten – das ukrainische Militär sowohl mit Ausrüstungs- als auch Waffenlieferungen.
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Deutschland hat der Ukraine unter anderem Schützenpanzer geliefert – und die ukrainischen Streitkräfte daran ausgebildet.
Foto: picture alliance/dpa
Die Ukraine benötigt eine Vielzahl von verschiedenen Waffensystemen, um sich gegen die russischen Angriffe von Land, aus der Luft und von See wehren zu können. Die Bundesregierung – wiederum in enger Absprache mit ihren Partnern und der ukrainischen Regierung – hat sich bei Waffenlieferungen stets vom Grundgedanken leiten lassen, das bereitzustellen, was verfügbar, entbehrlich, rasch umsetzbar und in der Ukraine effektiv und schnell einsetzbar ist.
Aus Beständen der Bundeswehr hat die Bundesregierung bereits kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine Panzerabwehrwaffen, Flugabwehrraketen, Maschinengewehre, Munition, Fahrzeuge und andere militärische Güter in die Ukraine geliefert. Im Dialog mit den Bündnispartnern und der ukrainischen Regierung wird laufend über weitere Unterstützung beraten. So hat die Bundesregierung die Ukraine unter anderem mit gepanzerten Gefechtsfahrzeugen, Flugabwehr-Systemen sowie mit Kampf- und Schützenpanzern unterstützt.
Weil die Bestände der Bundeswehr keine weiteren Abgaben von Großgerät möglich machen, hat die Bundesregierung entschieden, die Mittel für die sogenannte Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung deutlich zu erhöhen. Sie stellt der Ukraine mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung, damit sie sich die Militärgüter aus industrieller Produktion kaufen kann, die sie benötigt.
Die Ukraine nutzt hauptsächlich Waffensysteme sowjetischer oder russischer Bauart. Hierzu gibt es im Land eine funktionierende Logistikkette sowohl für Betrieb wie auch für die Instandhaltung der Systeme. Das schließt auch Munition und Ersatzteile mit ein.
Einige osteuropäische NATO-Partner verfügen ebenfalls noch über solche Waffensysteme, die auch in den ukrainischen Streitkräften genutzt werden. Dieses Gerät wäre zudem ohne zusätzliche Ausbildungszeit für die ukrainische Armee sofort einsetzbar.
Sollten sich diese NATO-Staaten entscheiden, ihr Gerät an die Ukraine abzugeben, so wäre Deutschland bereit, in einem Ringtausch die entstehenden Lücken auch durch Lieferungen schwerer Waffen aus deutscher Produktion auszugleichen.
Ausgangspunkt ist eine Bedarfsanfrage durch die Ukraine. Diese Anfragen werden anschließend geprüft – das Verteidigungsministerium entscheidet, ob das Material abgegeben werden kann. Danach werden das Kanzleramt, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima um ein Votum gebeten. Nach positiver Entscheidung wird der Versand vorbereitet.
Mit seinem Angriff auf die Ukraine hat Russland Fakten geschaffen, die die Sicherheitsordnung in Europa verändert haben. Mit Kriegsbeginn haben Deutschland und viele weitere Staaten beschlossen, erstmals in größerem Umfang Waffen in ein Kriegsgebiet zu liefern. Angesichts des völkerrechtswidirgen Angriffs auf die Ukraine ist es richtig und nötig, Waffen zu liefern, damit sich die Ukraine gegen den Krieg wehren könne.
Die Bundesregierung hat immer wieder ihre volle Solidarität mit der Ukraine unterstrichen und ihr die größtmögliche Unterstützung zugesichert. Mit Blick auf sämtliche Hilfeleistungen – ob militärisch oder humanitär – stimmt sich Deutschland dabei ganz eng mit seinen Partnern in Europa und auf der anderen Seite des Atlantiks ab.
Für die kommerzielle Lieferung von Kriegswaffen deutscher Unternehmen – also eine direkte Bestellung der Ukraine bei deutschen Rüstungsunternehmen – ist seitens der Industrie die erforderliche Kriegswaffen-Ausfuhrgenehmigung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klima formlos zu stellen. Zusätzlich ist eine Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, die im Nachgang zur Kriegswaffengenehmigung für die Ukraine jeweils unmittelbar erteilt wird.
In der Vergangenheit hat Deutschland nicht mehr benötigte Waffen aus Beständen der Bundeswehr und der ehemaligen Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) an seine europäischen Partner abgegeben. Aufgrund einer sogenannten Endverbleibklausel dürfen die Empfänger-Staaten diese Waffen nur mit Zustimmung der Bundesregierung an Dritte weitergeben. Auf diesem Weg hat die Ukraine beispielsweise Haubitzen der estnischen Armee oder Schützenpanzer aus Tschechien erhalten, die ursprünglich in der NVA verwendet wurden.
Ja – Deutschland beteiligt sich an der Europäischen Friedensfazilität (European Peace Facility, EPF). Der entscheidende Mehrwert ist dabei die neu geschaffene Möglichkeit, die Streitkräfte von EU-Partnerländern durch gezielte Lieferung von Ausrüstung und Rüstungsgütern zu ertüchtigen. Die Unterstützung für die Ukraine wird bilateral durch die EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Nachträglich kann hier eine Rückerstattung über das Instrument der EPF beantragt werden. Deutschland zahlt anteilige Pflichtbeiträge in den EPF-Topf ein und unterstützt damit auch Maßnahmen anderer europäischer Partner für die Ukraine.