Zolleinigung mit den Vereinigten Staaten

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Internationaler Handel Zolleinigung mit den Vereinigten Staaten

Zölle, Freihandel und Handelsbilanzen – diese Schlagworte sind derzeit überall zu lesen. Eine schriftliche Vereinbarung klärt jetzt wichtige Details zur Grundsatzeinigung der Europäischen Kommission mit den Vereinigten Staaten. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

6 Min. Lesedauer

Voll beladenes Containerschiff im Hamburger Hafen.

Containerschiffe transportieren riesige Mengen an Gütern weltweit. Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA machen fast 30 Prozent des weltweiten Handels aus.

Foto: IMAGO/Stephan Wallocha

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat nach der Zolleinigung mit den USA betont, dass die Europäische Union stets die besten Ergebnisse für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen anstrebe und die schriftliche Vereinbarung die notwendige Klarheit für alle im internationalen Handel wiederherstelle. 

„Dies ist nicht das Ende des Prozesses, wir arbeiten weiterhin mit den USA zusammen, um weitere Zollsenkungen zu vereinbaren, mehr Bereiche der Zusammenarbeit zu identifizieren und mehr Wirtschaftswachstumspotenzial zu schaffen”, so von der Leyen. Sie kündigte zudem an, die internationalen Handelspartnerschaften weiter zu diversifizieren für Arbeitsplätze und Wohlstand in der EU.

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte die Grundsatzeinigung zuvor zwischen Ursula von der Leyen und Donald Trump in den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten begrüßt. Es sei „gut, dass Europa und die USA sich geeinigt haben und so eine unnötige Eskalation in den transatlantischen Handelsbeziehungen vermeiden”. Deutschland habe so seine Kerninteressen wahren können. Das Ergebnis sei „in der gegebenen Situation das Beste, was zu erreichen war”. Zufriedenstellend sei es gleichwohl nicht, so der Kanzler.