Das bringen die Entlastungen bereits

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Fragen und Antworten Das bringen die Entlastungen bereits

Ob an der Kasse im Supermarkt oder bei der Heizkostenabrechnung: Die steigenden Preise treffen viele Menschen hart. Deshalb hat die Bundesregierung bereits umfangreiche Entlastungen auf den Weg gebracht. Gesamtvolumen: 30 Milliarden Euro. Ein weiteres Entlastungspaket folgt. Einige Maßnahmen sind heute schon spürbar, andere müssen noch wirksam werden. Ein Überblick.

4 Min. Lesedauer

Entlastungen

Wegen hoher Energiepreise entlastet die Bundesregierung die Menschen steuerlich – bei Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag, Energiepreispauschale.

Foto: iStock Drazen Zigic/ IMAGO/MiS

„Wir werden niemanden mit seinen Herausforderungen alleinlassen. 30 Milliarden Euro umfassen die Entlastungspakete, die wir bereits auf den Weg gebracht haben, und darin sind eine ganze Reihe von Maßnahmen festgelegt worden, die teilweise erst jetzt greifen.“

Bundeskanzler Olaf Scholz am 22. Juli 2022

Welche Entlastungen sind seit Juli wirksam?

Kinderbonus: Seit Juli erhalten Familien für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro . Dieser wird auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Gesamtkosten: 1,4 Milliarden Euro.

Kindersofortzuschlag: Seit Juli erhalten armutsgefährdete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ergänzend zum Kinderzuschlag einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro. Dafür stehen 31 Millionen Euro zusätzlich bereit. Damit steigt der Höchstbetrag im Kinderzuschlag von bis zu 209 Euro auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind.

Einmalzahlung in der Grundsicherung: Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung, die im Juli 2022 einen Leistungsanspruch haben, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro . Diese wird mit den regulären Leistungen ausgezahlt.

Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1: Empfangsberechtigte von Arbeitslosengeld 1 erhalten zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Voraussetzung ist, dass im Juli 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 besteht.

Heizkostenzuschuss: Seit Juli 2022 erhalten insgesamt 2,1 Millionen Menschen einen einmaligen Heizkostenzuschuss . Dieser beträgt mindestens 270 Euro für Wohngeld-Haushalte und 230 Euro für Auszubildende und Studierende im BAföG-Bezug. Dafür stellt der Bund rund 380 Millionen Euro zur Verfügung.

Abschaffung der EEG-Umlage: Stromkundinnen und -kunden müssen seit dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen - ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag geplant. Der Strompreis sinkt damit um 3,7 Cent je Kilowattstunde und entlastet Verbraucherinnen und Verbraucher um insgesamt 6,6 Milliarden Euro.

Welche Entlastungen kommen noch?

Rechner zur Lohnsteuer-Entlastung: Berechnen Sie hier Ihre Lohnsteuer-Entlastung für das Jahr 2022.

Energiepreispauschale: Im September erhalten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständigen wird über die Senkung ihrer Steuervorauszahlung ein Vorschuss gewährt. Das Entlastungsvolumen beträgt insgesamt 10,4 Milliarden Euro.

Arbeitnehmerpauschbetrag: Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 200 Euro auf 1.200 Euro je steuerpflichtige Person. Werbungskosten können also bei der Einkommensteuererklärung für dieses Jahr ohne Belege pauschal geltend gemacht werden. Entlastungsvolumen: 1,1 Milliarden Euro.

Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 363 Euro auf 10.347 Euro, kann also für dieses Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Die Anhebung des Grundfreibetrags entspricht einer Entlastung von knapp drei Milliarden Euro und dient dem teilweisen Ausgleich der kalten Progression.

Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale für Berufspendlerinnen und -pendler steigt rückwirkend zum 1. Januar auf 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer. Sie kann also in der Steuererklärung für 2022 geltend gemacht werden. Die Regelung gilt bis 2026 und unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.

Welche Entlastungen gab es bereits?

Neun-Euro-Ticket : Vom 1. Juni bis zum 31. August konnten alle Bürgerinnen und Bürger ein ÖPNV-Ticket für neun Euro im Monat nutzen. Es wurde vom Bund mit 2,5 Milliarden Euro finanziert. Über den gesamten Zeitraum wurden bundesweit rund 52 Millionen 9-Euro-Tickets verkauft - zusätzlich zu den etwa zehn Millionen Abonnentinnen und Abonnenten, die das vergünstigte Ticket automatisch erhielten.

Weitere Infos zur Bilanz des 9-Euro-Tickets finden Sie beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen .

Senkung der Energiesteuer („Tankrabatt“): Zum 1. Juni wurde die Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate auf das europäische Mindestmaß gesenkt. Die Steuerentlastung für Benzin betrug damit 29,55 Cent je Liter, für Diesel 14,04 Cent je Liter. Dafür verzichtet der Bund auf zusätzliche Einnahmen in Höhe von 3,1 Milliarden Euro.

Eine belastbare Beurteilung der Weitergabe des sogenannten Tankrabatts an die Endkundinnen und -kunden kann erst nach Vorliegen umfassender Daten erfolgen. Hierbei werden die Ergebnisse der vom Bundeskartellamt eingeleiteten Sektoruntersuchung des Mineralölsektors für eine abschließende Bewertung von großer Bedeutung sein.

Mehr Entlastungen, ein Plus für alle: Um die hohen Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung umfassende und unbürokratische Entlastungen auf den Weg gebracht. Mehr dazu erfahren Sie auf der Themenseite „Entlastungen“ des Bundesfinanzministeriums.

Wird es weitere Entlastungen geben?

Ziel der Bundesregierung ist es, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und zugleich die Menschen mit kleinen Renten und kleinen Einkommen besonders im Blick zu behalten. Deshalb hat der Koalitionsauschuss am 4. September ein drittes Entlastungspaket im Umfang von 65 Milliarden Euro beschlossen. Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses werden noch ins Kabinett getragen und passieren den Bundestag sowie den Bundesrat, bevor sie Inkraft treten.

„In den nächsten Tagen wird es darum gehen, ganz sorgfältig ein sehr präzises, ein sehr maßgeschneidertes Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln und damit dazu beizutragen, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, aber auch die Unternehmen diese schwierige Zeit gut durchstehen können.“

Bundeskanzler Olaf Scholz am 31. August 2022