Im Kabinett beschlossen
Bis zu 90 Prozent der weltweiten Entwaldung gehen auf Rodungen für die Landwirtschaft zurück. Die EU-Entwaldungsverordnung steuert dem entgegen. Nun wurde die nationale Umsetzung im Bundeskabinett beschlossen.
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Mit der EU-Entwaldungsverordnung sollen künftig nur noch entwaldungsfreie Güter in der EU verkauft werden.
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Felder statt Bäume: Der Konsum landwirtschaftlicher Güter treibt weltweit die Abholzung voran. Laut Schätzungen der Welternährungsorganisation sind zwischen 1990 und 2020 so weltweit 420 Millionen Hektar Wald verlorengegangen – eine Fläche, die größer ist als die Europäische Union. Jedes Jahr werden weltweit weitere zehn Millionen Hektar Wald zerstört. Wälder sind jedoch unverzichtbar für Klima und Artenvielfalt.
Maßnahmen gegen weltweite Abholzung
Die EU will dem mit der EU-Entwaldungsverordnung – kurz EUDR (EU Deforestation Regulation) – entgegenwirken. Mit der Verordnung soll erreicht werden, dass nur noch „entwaldungsfrei“ hergestellte Waren in die EU gelangen und auch nur solche aus der EU exportiert werden dürfen. Anwendungsbeginn der EUDR für große und mittlere Unternehmen ist am 30. Dezember 2026, für Klein- und Kleinstunternehmen am 30. Juni 2027. Die EUDR verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre Einhaltung wirksam zu überwachen. Dazu dient ein jetzt beschlossener Gesetzentwurf des Kabinetts.
Die EU-Entwaldungsverordnung schreibt unternehmerische Sorgfaltspflichten für sieben Rohstoffe vor: Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja und Rinder. Außerdem sind zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse Gegenstand der Verordnung, beispielsweise Schokolade oder Möbel.
Vorgaben der EUDR
Die EUDR soll sicherstellen, dass die Produkte in der EU nur dann in Verkehr gebracht oder exportiert werden, wenn sie drei Kriterien erfüllen:
Die Produkte müssen entwaldungsfrei produziert sein.
Das bedeutet, dass die Rohstoffe nicht auf Flächen erzeugt worden sein dürfen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Bei Holz (und Holzerzeugnissen) gilt, dass es aus einem Wald stammen muss, in dem es seit dem 31. Dezember 2020 keine Waldschädigung gab.
Die Produkte müssen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt worden sein.
Um dies nachzuweisen, muss zum Beispiel belegt sein, dass eine Fläche nach nationalem Recht bepflanzt werden durfte. Dies soll unter anderem verhindern, dass indigene Völker ihre Lebensgrundlage verlieren.
Für die Produkte muss eine Sorgfaltserklärung vorliegen.
Der Marktteilnehmer muss in einer Sorgfaltserklärung bestätigen, dass die Waren entwaldungsfrei und im Herkunftsland legal erzeugt worden sind. Diese Sorgfaltserklärung muss er an das EU-Informationssystem übermitteln.
Für die Umsetzung und Durchführung in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Der Gesetzentwurf schafft keine neuen, über das EU-Recht hinausgehenden Verpflichtungen. Zudem setzt er Vorschriften der EU-Umweltstrafrechts-Richtlinie um.
Bürokratische Entlastung für Unternehmen
Um Bürokratie zu vermeiden, wurden im Dezember 2025 deutliche Vereinfachungen der Verordnung beschlossen und Unternehmen damit maßgeblich entlastet. Zudem wurde bereits Ende 2025 eine Überprüfung der EUDR vereinbart. Auch hier konnte die Bundesregierung weitere zentrale Entlastungen durchsetzen. Damit werden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag erfüllt und unnötige Bürokratie für die deutsche Wirtschaft verhindert – insbesondere für die Land- und Forstwirtschaft, aber auch in der gesamten EU-Lieferkette.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat kürzlich den Entwurf für eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift vorgelegt, mit der weitere zugesagte Vereinfachungen für die Praxis geregelt werden. Unter anderem gilt dies für den Verzicht auf die Angabe von Geodaten, die Möglichkeit der Abgabe von Sammelerklärungen über Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Anpassungen für mittlere und große Unternehmen, bei denen nur ein Teil der Geschäftstätigkeit sich auf von der EUDR erfasste Rohstoffe bezieht.
Mehr Infos zur Umsetzung der Verordnung und wie sie funktioniert, gibt es im Video „EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)“.