Erklärung der Bundesregierung zur Entscheidung über die Todesstrafe in Israel

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Verständlicherweise ist Israel nach dem 7. Oktober hart gegen den Terrorismus vorgegangen. Das gestern verabschiedete Gesetz sieht die Bundesregierung aber mit großer Sorge. Zum einen ist die Ablehnung der Todesstrafe ein grundsätzliches Merkmal der deutschen Politik. Die Bundesregierung ist zusätzlich besorgt, dass ein solches Gesetz wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde. Deshalb bedauert sie die Entscheidung der Knesset und kann sie nicht gutheißen.