Ergebnisse der Beratungen im Koalitionsausschuss
Die Vorsitzenden der Regierungsparteien haben sich im Koalitionsausschuss vor allem zu drei Themen verständigt: der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, der Einführung der Aktivrente und der Grundsicherung. Ein Überblick.
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Nach dem Koalitionsausschuss teilten Friedrich Merz, Markus Söder, Bärbel Bas und Lars Klingbeil die gemeinsamen Beschlüsse mit.
Foto: Bundesregierung/Jesco Denzel
Im Koalitionsausschuss haben sich die Vorsitzenden der Koalitionsparteien, Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Ministerpräsident Markus Söder, insbesondere auf Maßnahmen zu drei wichtigen Themen verständigt. So sollen etwa drei Milliarden Euro zusätzlich in den Neubau von Straßen fließen, die Aktivrente soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und das Bürgergeld soll durch die neue Grundsicherung abgelöst werden.
„Das alles haben wir gestern in einer wirklich guten Atmosphäre beschlossen. Ich will mich bei den Kollegen bedanken für die wirklich sehr, sehr gute Zusammenarbeit“, so Bundeskanzler Merz nach Abschluss des Koalitionsausschusses.
Das sind die wichtigsten Neuerungen:
Verkehrsinfrastruktur: Die Botschaft des Kanzlers ist klar: „Alles, was baureif ist, wird gebaut.” Dies betreffe sowohl Schiene als auch Straße. „Wir werden zur Realisierung alle Finanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen“, so Merz. Für den Neubau von Straßen stehen drei Milliarden Euro zusätzlich bereit. Nach zwei Jahren soll geprüft werden, ob die Mittel zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur ausreichen.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Zudem ist vorgesehen, mittelfristig verstärkt die Nutzung privaten Kapitals zu ermöglichen.
Für den Umstieg auf Elektromobilität soll es Förderprogramme geben, die sich speziell an Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen richten. Dafür stehen nach den Beschlüssen drei Milliarden Euro zur Verfügung.
Aktivrente: Die Aktivrente soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Sie sieht vor, dass Erwerbstätige nach Erreichen ihres Renteneintrittsalters bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können.
Zudem kündigte der Kanzler an, dass die Rentenkommission bereits in diesem Jahr eingesetzt werden soll. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sie bis Ende 2026 ihre Ergebnisse vorlegt.
- Grundsicherung: Die Koalition hat sich auf konkrete Punkte bei der Reform des Bürgergeldsystems geeinigt. Es soll zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende umgestaltet werden. Für Menschen, die arbeiten können, soll grundsätzlich der Vermittlungsvorrang gelten: Sie sollen schnellstmöglich in Arbeit gebracht werden. Außerdem gilt das Prinzip Fördern und Fordern: Wer nicht mitwirkt, muss mit schärferen Sanktionen rechnen.