Kreislaufwirtschaft
Das Entsorgen von ausgedienten Elektrogeräten wird einfacher und sicherer, das Recycling von wertvollen Bestandteilen zugleich besser. Nach Annahme des Gesetzentwurfs durch den Bundesrat ist die Regelung zum Jahresbeginn 2026 in Kraft getreten.
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Fachgerechtes Entsorgen von Elektroschrott ist aus Umwelt- und Brandschutzgründen notwendig. Und es schont Ressourcen, da Wertstoffe wiederverwendet werden können.
Foto: Getty Images/Vicente Méndez
Ob Handys, Laptops, E-Zigaretten, Elektrorasierer, Taschenlampen und viele andere Altgeräte – in nahezu jedem Haushalt liegen noch viel zu viele ausgediente Geräte herum, die mit Lithium-Batterien beziehungsweise Akkus betrieben werden. Wenn sie nicht repariert werden sollen, sollten sie besser der Weiterverwertung zugeführt werden. Die vom Bundestag und Bundesrat passierte Neuregelung der Bundesregierung setzt eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 in deutsches Recht um. Das Gesetz ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Wertstoffhöfe weiterhin zentrale Sammelstelle
Ausgediente Elektrogeräte lassen sich fachgerecht auf kommunalen Wertstoffhöfen entsorgen. Damit es aber auch dort nicht zu Bränden kommt, erhalten die Höfe konkrete Vorgaben. Nach der Neuregelung soll nur noch geschultes Personal die Einsortierung in die jeweiligen Behälter vornehmen. Für die Wiederverwertung der Wertstoffe sollen auch auf diese Weise die Sammelmengen gesteigert werden.
Mitunter befindet sich der kommunale Wertstoffhof aber nicht gleich in der Nähe. Um das Entsorgen für Verbraucherinnen und Verbraucher auch in dem Fall zu erleichtern, müssen Sammelstellen im Handel neuerdings einheitlich gekennzeichnet werden. Das Logo „Elektrogeräte Rücknahme“ macht hierauf aufmerksam. Aber auch schon beim Kauf sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Symbol der getrennten Mülltonne am Regal oder auf der Internetseite auf das richtige Entsorgen aufmerksam gemacht werden.
Mit diesem Logo werden Sammelstellen zur Rücknahme gekennzeichnet.
Grafik: PlanE/Stiftung EAR
E-Zigaretten einfach an Verkaufsstellen entsorgen
Damit E-Zigaretten nicht im Restmüll oder gar in der Umwelt landen, sieht die Neuregelung vor, das Entsorgen zu vereinfachen. Bis Mitte des Jahres 2026 haben die Rückgabestellen Zeit, geeignete Vorkehrungen zu treffen. Danach können Verbraucherinnen und Verbraucher E-Zigaretten überall dort unentgeltlich entsorgen, wo sie verkauft werden, ungeachtet dessen, ob man dort die E-Zigarette gekauft hat beziehungsweise eine neue E-Zigarette kauft.
Auf keinen Fall in den privaten Hausmüll
Auf keinen Fall dürfen diese elektrischen Geräte über den normalen Hausmüll oder gar den gelben Sack entsorgt werden. Das versteht sich eigentlich von selbst, das sieht nun aber auch die neue Regelung vor. Denn diese Entsorgungswege sind nicht für Elektrogeräte ausgelegt. Sehr leicht könnte es dort zu einem Brand ud Verletzungen führen. Elektrogeräte müssen also getrennt entsorgt werden.
Diese Geräte setzen sich zumal aus vielen, potenziell gefährlichen Bestandteilen zusammen: Vor allem aus Schwermetallen, die in den Boden und in das Grundwasser gelangen können. Stoffe, wie Blei, Arsen, Kupfer, Quecksilber, aber auch Nanopartikel sind giftig für die nützlichen Mikroben im Boden und für Pflanzen. Und über das so verseuchte Grundwasser kann auch das Trinkwasser belastet werden, was schließlich der Gesundheit schaden kann.
Ein anderer Grund, weswegen Altgeräte nicht in den Müll gehören, ist der Wert ihrer Bestandteile. Durch eine fachgerechte Entsorgung der Wertstoffe, die in den Geräten enthalten sind, können sie unter guten Bedingungen zurückgewonnen werden. Dazu gehören Wertstoffe wie Aluminium, Eisen, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Silber und Zink. Das macht Deutschland gegebenenfalls nicht nur weniger abhängig von Ländern, die diese Ressourcen haben und exportieren. Die Wiederverwertung ist ressourcenschonend und damit umweltschützend. Somit sind die richtige Entsorgung und Wiederverwertung ein besonderes Anliegen der Bundesregierung, denn die Ressourcen sind begrenzt und die Umwelt ist immer mehr gefährdet. Welche Geräte wo abzugeben sind, zeigt die folgende Tabelle.
| Entsorgung von Elektrogeräten | über Geschäfte | über den Online-Handel | über Kommunale Entsorger |
| bis 25 Zentimeter Kantenlänge | maximal 3 Stück | maximal 3 Stück; Sammelstellen in Kundennähe | haushaltsübliche Mengen |
| ab 25 Zentimeter Kantenlänge | bei Neukauf | bei Neukauf; eventuell Sammelstellen in Kundennähe | haushaltsübliche Mengen |
| ab 25 Zentimeteter Kantenlänge und Abholung zu Hause | bei Anlieferung des neuen Gerätes | ab 50 Zentimeter Kantenlänge und bei Anlieferung des neuen Gerätes | eventuell fallen Kosten an |