E-Schrott richtig und leichter entsorgen

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Kreislaufwirtschaft E-Schrott richtig und leichter entsorgen

Das Entsorgen von ausgedienten Elektrogeräten wird einfacher und sicherer, das Recycling von wertvollen Bestandteilen zugleich besser. Dazu hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen. 

3 Min. Lesedauer

Auf dem Foto zu sehen ist diverser Elektronikschrott.

Fachgerechtes Entsorgen von Elektroschrott ist aus Umwelt- und Brandschutzgründen notwendig. Und es schont Ressourcen, da Wertstoffe wiederverwendet werden können.

Foto: Getty Images/Vicente Méndez

Ob Handys, Laptops, E-Zigaretten, Elektrorasierer, Taschenlampen und viele andere Altgeräte – in nahezu jedem Haushalt liegen noch viel zu viele ausgediente Geräte herum, die mit Lithium-Batterien beziehungsweise Akkus betrieben werden. Wenn sie nicht repariert werden sollen, sollten sie besser der Weiterverwertung zugeführt werden. Die vom Bundesrat passierte Neuregelung setzt eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 in deutsches Recht um. Das Gesetz wird am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Auf keinen Fall in den privaten Hausmüll

Auf keinen Fall dürfen diese elektrischen Geräte über den normalen Hausmüll oder gar den gelben Sack entsorgt werden. Denn diese Entsorgungswege sind nicht für Elektrogeräte ausgelegt. Sehr leicht könnte es dort dann zu einem Brand führen. Elektrogeräte müssen also getrennt entsorgt werden.

Diese Geräte setzen sich nämlich aus vielen, potenziell gefährlichen Bestandteilen zusammen: Vor allem aus Schwermetallen, die in den Boden und in das Grundwasser gelangen können. Stoffe, wie Blei, Arsen, Kupfer, Quecksilber, aber auch Nanopartikel sind giftig für die nützlichen Mikroben im Boden und für Pflanzen. Und über das so verseuchte Grundwasser kann auch das Trinkwasser belastet werden, was schließlich der Gesundheit schaden kann.

Ein anderer Grund, weswegen Altgeräte nicht in den Müll gehören, ist der Wert ihrer Bestandteile. Durch eine fachgerechte Entsorgung der Wertstoffe, die in den Geräten enthalten sind, können sie unter guten Bedingungen zurückgewonnen werden. Dazu gehören Wertstoffe wie Aluminium, Eisen, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Silber und Zink. Das macht Deutschland gegebenenfalls nicht nur weniger abhängig von Ländern, die diese Ressourcen haben und exportieren. Die Wiederverwertung ist ressourcenschonend und damit umweltschützend. Somit sind die richtige Entsorgung und Wiederverwertung ein besonderes Anliegen der Bundesregierung, denn die Ressourcen sind begrenzt und die Umwelt ist immer mehr gefährdet. Welche Geräte wo abzugeben sind, zeigt die folgende Tabelle.

Entsorgung von
Elektrogeräten
über Geschäfteüber den Online-Handelüber Kommunale Entsorger
bis 25 Zentimeter
Kantenlänge
maximal 3 Stückmaximal 3 Stück;
Sammelstellen in Kundennähe
haushaltsübliche Mengen
ab 25 Zentimeter
Kantenlänge
bei Neukaufbei Neukauf; eventuell Sammelstellen in Kundennähehaushaltsübliche Mengen
ab 25 Zentimeteter
Kantenlänge und
Abholung zu Hause
bei Anlieferung des neuen Gerätesab 50 Zentimeter Kantenlänge und bei Anlieferung des neuen Geräteseventuell fallen Kosten an

Wertstoffhöfe weiterhin zentrale Sammelstelle

Ausgediente Elektrogeräte lassen sich fachgerecht auf kommunalen Wertstoffhöfen entsorgen. Damit es aber auch dort nicht zu Bränden kommt, erhalten die Höfe konkrete Vorgaben. Nach der Neuregelung soll nur noch geschultes Personal die Einsortierung in die jeweiligen Behälter vornehmen. Für die Wiederverwertung der Wertstoffe sollen auch auf diese Weise die Sammelmengen gesteigert werden.

Mitunter befindet sich der kommunale Wertstoffhof aber nicht gleich in der Nähe. Um das Entsorgen für Verbraucherinnen und Verbraucher auch in dem Fall zu erleichtern, müssen Sammelstellen im Handel neuerdings einheitlich gekennzeichnet werden. Sie sollen so leichter zu erkennen sein. Schon beim Kauf sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Symbol der getrennten Mülltonne am Regal oder auf der Internetseite auf das richtige Entsorgen aufmerksam gemacht werden. 

E-Zigaretten einfach an Verkaufsstellen entsorgen

Damit E-Zigaretten künftig nicht im Restmüll oder gar in der Umwelt landen, sieht die Neuregelung auch hierzu eine Vereinfachung vor. Verbraucherinnen und Verbraucher werden sie ab dem kommenden Jahr überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. Dabei darf die Rücknahme nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden.