So entlastet der Bund Studierende

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BAföG-Reform und Zuschüsse So entlastet der Bund Studierende

Eine höhere BAföG-Förderung, Energiepreispauschale, Heizkostenzuschuss und eine Einmalzahlung für alle Studierenden: Aufgrund der gestiegenen Preise entlastet die Bundesregierung Studierende und BAföG-Geförderte finanziell – ein Überblick über die Maßnahmen.

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Studierende haben in den letzten Jahren unter der Corona-Pandemie besonders gelitten. Nun belasten steigende Kosten vor allem Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen. Dazu zählen auch Studierende. Die Bundesregierung hat deshalb weitreichende Maßnahmen getroffen, um sie zu unterstützen.

BAföG-Reform: Die Bundesregierung hat eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, die bereits zum 1. August 2022 in Kraft getreten ist. Damit können Studierende, Schülerinnen und Schüler schon in diesem Wintersemester von erheblichen Leistungsverbesserungen profitieren. Folgende Verbesserungen haben sich durch die Reform ergeben:

  • Der Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro.
  • Zugleich wird die Altersgrenze auf 45 Jahre bei Beginn der Ausbildung angehoben. 
  • Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Geförderten werden außerdem um 20,75 Prozent angehoben.
  • Der Wohnbedarfszuschlag wird von 325 Euro auf 360 Euro angehoben.

Die Bundesregierung hat zudem einen BAföG-Notfallmechanismus beschlossen, damit in zukünftigen Krisensituationen Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung schnell und gezielt unterstützt werden können.
Weitere Informationen lesen Sie im FAQ BAföG-Reform .

Heizkostenzuschüsse: Aufgrund der steigenden Energiepreise hat die Bundesregierung zwei Heizkostenzuschüsse beschlossen. Der erste Heizkostenzuschlag beträgt für Studierende und Auszubildende, die BAföG erhalten und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, pauschal einmalig 230 Euro und wurde bereits ausgezahlt. Der zweite Heizkostenzuschuss beträgt für Studierende und Azubis, die BAföG erhalten, 345 Euro. Eine Auszahlung erfolgt seit Januar 2023. Hier gibt es unterschiedliche Zeitpläne je nach Bundesland. Weitere Informationen lesen Sie im FAQ Heizkostenzuschuss  des Bundesbildungsministeriums.

Einmalzahlung: Daneben erhalten Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Bund und Länder haben gemeinsam eine digitale Antragsplattform entwickelt, über die die Auszahlung beantragt werden kann. Der Antrag kann ab sofort gestellt werden. 

Energiepreispauschale: Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten zudem eine einmalige 300 Euro Energiepreispauschale. Wer neben dem Studium arbeitet, wie zum Beispiel Werkstudenten, erhält somit auch diese Energiepreispauschale. Die Auszahlung erfolgte über den Arbeitgeber im September 2022.

Die Bundesregierung hat drei Entlastungspakete geschnürt. Gemeinsam umfassen sie mehr als 95 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen in dieser Zeit unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Alle Maßnahmen im Überblick.