Weniger Bürokratie – mehr Energieeffizienz

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Im Kabinett beschlossen Weniger Bürokratie – mehr Energieeffizienz

Das Kabinett hat eine praxistaugliche Ausgestaltung der EU-Vorgaben für Energieeffizienz beschlossen. Unnötige Auflagen und Berichtspflichten sollen entfallen, wovon vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren. 

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Rechenzentrum mit Serverschränken.

Pragmatische Lösung für die Wirtschaft: Rechenzentren müssen nun ab 2030 bilanziell vollständig auf Erneuerbare Energien setzen – statt wie bisher ab 2027. 

Foto: Shutterstock/Frame Stock Footage

In der EU gelten gemeinsame Regeln, um Energie zu sparen und sie effizient einzusetzen. Die entsprechende EU-Energieeffizienzrichtlinie ist seit Oktober 2023 in Kraft. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die EU-Vorgaben möglichst bürokratiearm und praxisorientiert umsetzt. 

Die Bundesregierung will die Vorgaben des bestehenden Energieeffizienzgesetzes weitgehend auf EU-Recht zurückführen. Das heißt: Um Bürokratie zurückzubauen, entfallen bestehende Verpflichtungen oder sie werden zielgerichtet angepasst, wenn sie über die EU-Richtlinie hinausgehen. Die Bundesregierung verhindert damit weitgehend eine Übererfüllung von EU-Vorgaben und entlastet die Wirtschaft erheblich. 

Entlastung in Milliardenhöhe

Unnötige Pflichten für Unternehmen, etwa zur Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie Berichtspflichten, sollen wegfallen. Verpflichtungen im Bereich der Abwärme werden entbürokratisiert. Durch das Gesetz sparen Unternehmen rund 760 Millionen Euro jährlich und 2,9 Milliarden Euro einmalig an Erfüllungsaufwand ein. 

Erleichterungen für Investitionen in Rechenzentren

Die Bundesregierung will zudem die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Rechenzentren in Deutschland verbessern. Energieeffizienzvorschriften für bestehende Rechenzentren sollen praxisgerechter ausgestaltet sein, wie in der Rechenzentrumsstrategie vorgesehen. 

Die Nutzung von Erneuerbaren Energien wird pragmatischer ausgestaltet: Nunmehr müssen Rechenzentren ab 2030 bilanziell vollständig auf Erneuerbare Energien setzen statt wie bisher ab 2027. Das erleichtert Investitionen in Rechenzentren in Deutschland. 

Beitrag für Klimaschutz

Der Gesetzentwurf soll insgesamt zu mehr Energieeffizienz führen und leistet damit einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele. Das gelingt unter anderem durch die Verankerung des Grundsatzes Energieeffizienz an erster Stelle für größere Investitionsentscheidungen oder durch jährliche Sparvorgaben beim Energieverbrauch öffentlicher Einrichtungen.