Im Kabinett beschlossen
Durch das Elektromobilitätsgesetz haben Nutzerinnen und Nutzer von E-Fahrzeugen Vorteile wie die Nutzung von Busspuren oder eigenen, gebührenfreien Parkplätzen. Die Bundesregierung will diese Möglichkeiten verlängern, teilweise entfristen und ausweiten.
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Durch das Elektromobilitätsgesetz können E-Auto-Nutzerinnen und -Nutzer kostenfrei vor Ladesäulen parken.
Foto: IMAGO/Wolfgang Maria Weber
Mehr E-Autos auf den Straßen tragen dazu bei, dass weniger gesundheits-, klima- und umweltschädliche Abgase im Verkehr entstehen. Die Bundesregierung will die Nutzung von E-Fahrzeugen nun noch attraktiver machen und so den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität unterstützen. Das bereits bestehende Elektromobilitätsgesetz gibt Kommunen die Möglichkeit, Vorteile für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr zu gewähren, um E-Mobilität vor Ort aktiv zu fördern. Die Bundesregierung geht diesen Weg weiter und hat nun im Kabinett die Novelle des Elektromobilitätsgesetzes beschlossen.
Was bedeutet der Beschluss der Bundesregierung?
Das Elektromobilitätsgesetz ist seit Juni 2015 in Kraft und zunächst bis Ende 2026 befristet. Die Bundesregierung will die Möglichkeiten für Regelungen zum Vorteil von E-Fahrzeugen verlängern und teilweise entfristen. Außerdem soll der Anwendungsbereich erweitert werden – auf Busse und schwere Nutzfahrzeuge. Insgesamt schafft die beschlossene Novelle des Elektromobilitätsgesetzes mehr Planungs- und Rechtssicherheit für Kommunen sowie weitere optionale Vorteile für Nutzerinnen und Nutzer von E-Fahrzeugen.
Welche Vorteile ermöglicht das Elektromobilitätsgesetz?
Aufgrund des Gesetzes können Kommunen E-Auto-Nutzerinnen und -Nutzern im Straßenverkehr Vorteile gewähren, zum Beispiel durch eigene Parkplätze vor Ladesäulen oder die Erlaubnis, Busspuren zu nutzen. Als Ergänzung ist nun noch die Option für kostenfreies Anwohnerparken für E-Fahrzeuge vorgesehen. Damit wird den Kommunen eine weitere Möglichkeit zur Verfügung gestellt, den Umstieg auf Elektromobilität noch attraktiver zu machen.
Was will die Bundesregierung damit erreichen?
Der Ausbau der Elektromobilität ist wichtig, um die Klimaziele zu erreichen und für eine bessere Luftqualität zu sorgen. Für den Markthochlauf von E-Autos ist es entscheidend, dass optimale Voraussetzungen für die Nutzung von E-Fahrzeugen herrschen. Das Elektromobilitätsgesetz setzt hier den Rahmen für gezielte Anreize in Verantwortung der Kommunen. Mit der Novelle will die Bundesregierung diesen Rechtsrahmen verstetigen und weiterentwickeln.
Welche Fahrzeuge können von den Vorteilen profitieren?
Sowohl rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge als auch Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender – für verlängerten Einsatz – fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Auch mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzellenfahrzeuge können profitieren.
Was unternimmt die Bundesregierung noch, um E-Mobilität zu fördern?
Mit dem Investitions-Booster für E-Mobilität in Unternehmen werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge gefördert. Zusammen mit der Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge und dem Förderprogramm für E-Autos bringt das die E-Mobilität weiter voran und stärkt die wichtige Automobilbranche.
Laut Kraftfahrt-Bundesamt ist in diesem Jahr bereits ein deutlicher Anstieg der Zulassungen von Elektro-Pkw zu verzeichnen. Im ersten Halbjahr waren es 48 Prozent mehr E-Auto-Zulassungen als in der ersten Hälfte 2025.