Elektroschockpistolen erlaubt

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In Kraft getreten Elektroschockpistolen erlaubt

Die Bundespolizei soll in Zukunft Elektroschockpistolen verwenden. Ein entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist in Kraft getreten. Warum das Gesetz notwendig ist und wie es hilft, die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten sicherer zu gestalten – ein Überblick.

1 Min. Lesedauer

Ein Taser am Halfter eines Polizisten

In gefährlichen Situationen dürfen Polizisten sogenannte Elektroschockpistolen einsetzen.

Foto: action press

Die Bundespolizei wird künftig flächendeckend mit Distanz-Elektroimpulsgeräten, umgangssprachlich als Taser bekannt, ausgestattet. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung unmittelbaren Zwangs durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) ist in Kraft getreten. Damit werden Distanz-Elektroimpulsgeräte auf die Liste der zugelassenen Einsatzmittel aufgenommen und ein rechtlicher Rahmen für ihren bundesweiten Einsatz geschaffen.

Steigende Gewalttaten gegen Polizeibeamte

Der Grund der Gesetzesänderung ist, dass Beamtinnen und Beamte über alle Einsatzmittel verfügen müssen, um im Ernstfall effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorzugehen. Der Einsatz der Schusswaffe ist dabei immer das letzte Mittel der Wahl. Elektroschockpistolen bieten eine Möglichkeit, abgestuft vorgehen zu können.

In gefährlichen Situationen sollen sogenannte Elektroschockpistolen rechtssicher eingesetzt werden können. Vor allem vor dem Hintergrund, dass Gewalttaten gegen Polizeibeamtinnen und -beamte zunehmen, wird der Selbstschutz der Beamtinnen und Beamten immer wichtiger.

Laut Tests keine gesundheitlichen Risiken

Geschulte Einsatzkräfte haben die Geräte bereits seit mehreren Jahren getestet. Die Erfahrungen zeigen, dass Taser eine wirkungsvolle Ergänzung der Einsatzmittel sind und eine hohe Akzeptanz bei den Einsatzkräften erfahren. Die Tests ergaben außerdem keine Hinweise auf gesundheitliche Risiken, zu behandlungsbedürftigen Verletzungen kam es nicht.