Weniger Elektroschrott
Das USB-C-Ladekabel wird in der EU ab dem 28. April auch für alle neu angebotenen Laptops Pflicht. Für alle anderen elektronischen Kleingeräte gilt diese Regelung bereits seit Ende 2024. Damit soll weniger Elektroschrott entstehen. Das Wichtigste im Überblick.
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Funkende elektronische Kleingeräte werden in der EU nur noch mit einem Einheitsladekabel verkauft, dem USB-C.
Foto: IMAGO/NurPhoto
Ab Ende April gilt der USB-C-Ladeanschluss als neuer Standard auch für Laptops und Notebooks gelten. Bereits seit Ende 2024 wird er für die meisten in der EU neu verkauften und mit Ladekabel aufzuladenden Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher verwendet.
Zuvor gab es lange für jedes elektrische Kleingerät ein eigenes Ladekabel. So war es nicht nur für Verbraucherinnen und Verbraucher mitunter schwierig, die vielen Ladekabel auseinanderzuhalten. Es entstand damit auch enorm viel Elektroschrott.
Ziel der EU ist es, mit dem einheitlichen Ladegerät zu einer erheblichen Verringerung von Elektroschrott zu gelangen. Denn allein durch die verschiedenen Ladegeräte fielen pro Jahr rund 11.000 Tonnen Elektroschrott an. Ein Ladegerät hingegen, das zu mehreren Geräten passt, ist verbraucherfreundlich und kann Geld und Zeit sparen. Nicht zuletzt wird die erfreuliche Möglichkeit erhöht, bei Bedarf ein aufgeladenes und damit einsetzbares Gerät zu haben.
Umsetzung von EU-Recht
Das Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes setzt die im Jahr 2022 novellierte EU-Funkanlagen-Richtlinie in nationales Recht um. Die seinerzeitige Änderung der EU-Richtlinie, auf das das neue Bundesgesetz fußt, geht maßgeblich auf die Initiative Deutschlands zurück.
Im Jahr 2020 kauften Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU etwa 420 Millionen funkende elektronische Kleingeräte. Sie besaßen im Durchschnitt drei Ladegeräte, um diese Geräte aufzuladen. Zugleich berichteten 38 Prozent von ihnen, dass sie Probleme beim Laden ihrer Geräte hatten, weil sie kein kompatibles Ladegerät zur Hand hatten. Dem ist mit der Neuregelung nun Rechnung getragen.