Neubauprojekte aus „stiller Reserve“ holen
Seit Dezember 2025 fördert die Bundesregierung geplante und genehmigte Neubauprojekte. Mit der Effizienzhaus 55-Plus-Förderung sollen Anreize geschaffen werden, damit doch noch gebaut wird. Die Förderung ist nun bis Jahresende verlängert worden.
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Durch die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung können nun rund 33.700 Wohneinheiten doch gebaut werden.
Foto: picture alliance/dpa/Rolf Vennenbernd
In Deutschland werden zu wenige Wohnungen gebaut. Gleichzeitig befinden sich rund 760.000 Wohnungen im sogenannten Bauüberhang. Das bedeutet: Für diese Wohnungen liegen zwar Planungen und Baugenehmigungen vor, sie wurden jedoch aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt – häufig, weil sich die Projekte durch gestiegene Finanzierungskosten nicht mehr wirtschaftlich realisieren ließen.
Anreiz zur Umsetzung Tausender baureifer Projekte
Genau hier setzt die nun verlängerte Effizienzhaus 55-Plus-Förderung an. Mit zinsgünstigen KfW-Krediten will die Bundesregierung die stille Reserve aktivieren, die im Bauüberhang steckt. Tausende baureife Projekte erhalten so die Chance, wieder wirtschaftlich umgesetzt zu werden. Das einmalige Förderprogramm in Höhe von 800 Millionen Euro soll dem Wohnungsbau damit den entscheidenden Impuls geben, damit er wieder in Bewegung kommt. Das Fördergeld stammt aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.
„Unsere Förderung wirkt: Rund 33.700 Wohneinheiten, die bisher nur auf dem Papier existiert haben, werden nun gebaut. Wir konnten so bereits einen Teil des Bauüberhangs aktivieren“, betonte Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Das sei ein gutes Zeichen, aber die Herausforderungen für die Branche blieben, so die Ministerin. Der Iran-Krieg und die dadurch steigende Preise erschweren auch das Baugeschäft.
Fördermittel noch bis Ende 2026
Die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung stößt auf eine starke Nachfrage. „Deshalb verlängern wir die EH55-Plus-Förderung. Es ist noch Geld im Fördertopf und wir wollen, dass es dort ankommt, wo es gebraucht wird“, sagte Hubertz. Rund 343 Millionen Euro stehen noch zur Verfügung.
Die Förderung soll weiterhin möglichst mit einem Zinssatz von einem Prozent effektiven Jahreszins – bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung – abrufbar sein. Die Förderung läuft noch längstens bis zum Jahresende, bis die Fördermittel vollständig verausgabt sind. Eine Aufstockung der Mittel ist nicht vorgesehen. Wichtige Fragen und Antworten dazu im Überblick:
Die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung gilt für Neubauten und Ersterwerb neu errichteter Wohn- und Nichtwohngebäude. Kommunen können einen Zuschuss erhalten. Dies geschieht über zinsverbilligte Kredite der staatlichen Förderbank KfW. Der Kredithöchstbetrag pro Wohneinheit beträgt 100.000 Euro. Die Laufzeit der Kredite beträgt bis zu 35 Jahre bei einer maximalen Zinsbindung von zehn Jahren. Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt.
Um einen zinsverbilligten Kredit zu erhalten, müssen die Wohngebäude im Effizienzhausstandard 55 geplant worden sein, also mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse und ähnliches sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein. Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt.
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