65 Jahre Anwerbeabkommen
Am 30. Oktober 1961 unterzeichneten die Bundesrepublik und die Türkei das deutsch-türkische Anwerbeabkommen. Dank der Migration aus der Türkei sei Deutschland kulturell, wirtschaftlich, wissenschaftlich und auch kulinarisch reicher geworden, sagte Bundeskanzler Merz beim Festakt.
Die türkischen Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter haben das kulturelle Gesicht der Bundesrepublik tiefgreifend mitgestaltet, sagte der Bundeskanzler beim Festakt.
Foto: Bundesregierung/Henning Schacht
Bundeskanzler Merz würdigte in seiner Rede beim Festakt zum 65. Jubiläum des Anwerbeabkommens mit der Türkei die Menschen, die als sogenannte Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Deutschland ihre neue Heimat gefunden haben. „Aus den „Gastarbeitern“ wurden nach und nach Einwanderer. Und irgendwann: Deutsche“, sagte er. Sie hätten die industrielle Substanz Deutschlands mit aufgebaut und oft mit außerordentlichem Fleiß zum Wohlstand des Landes beigetragen. Genauso hätten sie auch das kulturelle Gesicht der Bundesrepublik tiefgreifend mitgestaltet – und prägten es bis heute, sagte der Bundeskanzler.
Gelungene Integration: von Gastarbeitern zu Deutschen
Die Geschichte der sogenannten Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter sei als Beispiel einer gelungenen Integration zu verstehen. Beide Seiten hätten dazu beigetragen. Integration schaffe man nur durch gemeinsame Anstrengung. Arbeitsplatz, Klassenzimmer, Sportverein seien heute immer noch die Orte der Integration, auch wenn heute Integration staatlicherseits mit organisiert und auch eingefordert würde.
Deutschland erwarte von den Menschen, die ins Land kämen, dass sie sich an die Regeln einer demokratischen Gesellschaft hielten – etwa an die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Umgekehrt könne wer nach Deutschland komme, von der deutschen Gesellschaft erwarten, dass Chancengleichheit und Zugehörigkeit gelten. „In diesem Land erfahren alle Wertschätzung – es sollten jedenfalls alle – , ungeachtet der Hautfarbe oder der Herkunft der Eltern.“
Gewalttaten sind schwarzes Kapitel
Der Bundeskanzler sprach auch die schwarzen Kapitel der 65-jährigen Geschichte der türkischen Zuwanderung an: Die Angst vor dem Fremden, die sich ideologisch aufgeladen und in furchtbaren Gewalttaten entladen habe. Die Namen Mölln und Solingen stünden für rassistische Gewalt in den 1990er-Jahren. Der NSU mordete über Jahre, der furchtbare Anschlag von Hanau liege erst sechs Jahre zurück. Der Kanzler verwies darauf, dass die Angst vor dem Fremden derzeit eher zu- als abnehme und ideologisch aufgeladen werde.
Der Bundeskanzler betonte: „Die offene Gesellschaft, die freiheitliche Gesellschaft bewährt sich aus sich selbst heraus. Sie bewährt sich in unserem Umgang miteinander." Die Bundesregierung wolle und müsse nach den Worten des Kanzlers die Integrationsgeschichte fortschreiben. Denn nur eine funktionierende Aufstiegsgesellschaft halte den Wohlstandsmotor am Laufen. Dafür brauche es wieder Einwanderung. Deutschland und Europa seien auf Fachkräfte angewiesen.
Am 30. Oktober 1961 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei ein Abkommen zur Anwerbung türkischer Arbeitskräfte. Am Festakt in Berlin nahmen der Bundeskanzler und der türkische Botschafter Turan teil. Der Aufenthalt der türkischen Migranten war zunächst befristet. Die überwiegend jungen Männer sollten bis zu zwei Jahre in Deutschland arbeiten und dann in ihre Heimat zurückkehren. Viele Gastarbeiter blieben auch nach dem Aufnahmestopp 1973 in Deutschland. Ihre Familien zogen hinterher. Heute haben mehr als drei Millionen Menschen in der Bundesrepublik türkischen Migrationshintergrund.