Im Kabinett beschlossen
Aufgrund der veränderten sicherheitspolitische Lage in Europa müssen militärische und sonstige verteidigungswichtige Infrastruktur in Deutschland schneller ausgebaut, modernisiert und neuerrichtet werden. Die Bundesregierung hat dafür einen Gesetzentwurf beschlossen.
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Gebäude, Depots und Anlagen der Bundeswehr sollen schneller ausgebaut, modernisiert und gebaut werden. Der Dienst für Soldatinnen und Soldaten soll attraktiver werden.
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Die Bundeswehr steht vor der größten infrastrukturellen Erneuerungsaufgabe seit ihrer Gründung. Dazu gehören, dass Liegenschaften, Depots und Übungsanlagen schneller ausgebaut, modernisiert und neuerrichtet werden sollen. Zudem soll die Anbindung an den Straßen- und Bahnverkehr erfolgen. Dafür hat die Bundesregierung den Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes beschlossen.
Grund für die Anpassungen sind die Herausforderungen durch die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa, die Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der NATO sowie die beschlossene Erhöhung der Truppenstärke. Das bisherige Planungs- und Genehmigungsrecht ist nicht ausreichend auf die notwendigen Vorhaben zur Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit ausgerichtet, sondern auf den Bedarf der zivilen Infrastruktur.
Zentrales Anliegen aus Koalitionsvertrag
Mit dem Gesetzentwurf soll dies geändert und ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Künftig soll unter anderem die Bundeswehrverwaltung mit eigenen Behörden die militärischen Baubedarfe selbst ausführen können. Damit wird die bisherige Regelung ergänzt, wonach Bauaufgaben des Bundes von den Bundesländern ausgeführt werden. Vor allem soll die Planung und Umsetzung von Bauvorhaben beschleunigt werden, indem braurechtliche Vorschriften angepasst und neu geschaffen werden. Dazu wurden auch Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht vorgesehen.
Auch weitere Gesetze sollen Abläufe in der Bundeswehr vereinfachen und verbessern: Im Landbeschaffungsgesetz und Schutzbereichsgesetz werden die Verfahren beschleunigt und der Anwendungsbereich an die heutigen Bedarfe angepasst. Darunter fällt auch, dass Liegenschaften für den beschlossenen Bundeswehr-Zuwachs wieder aktiviert werden sollen.
Attraktivität des Bundeswehr-Dienstes stärken
Der Gesetzentwurf enthält auch eine Anpassung im Soldatengesetz, um den Dienst in der Bundeswehr attraktiver zu machen. Für Soldatinnen und Soldaten, für die keine Unterbringungspflicht gilt, sollen beispielsweise Unterkünfte bereitgestellt werden, die die berufliche Mobilität und die Unterbringung am Dienstort verbessern.
Die Gesamtpersonalstärke der Bundeswehr nimmt mit zweistelligen Zuwachsquoten weiter zu. Im April 2026 lag der Zuwachs mit 9.500 Neueinstellungen bei einem Plus von 11 Prozent gegenüber April 2025. Mit aktuell rund 185.920 Soldatinnen und Soldaten verzeichnet die Bundeswehr einen Zuwachs von 3.400 Personen im Vergleich zu 2025. Für diesen personellen Aufwuchs wird auch mehr Infrastruktur benötigt – für Unterbringung, Ausbildung sowie den damit verbundenen Zuwachs an militärischem Material.