Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit: Berichte 2022 und 2023
Ob Fortbildungen für nachhaltige Entwicklungen, Effizienzvorgaben beim Bau oder der Grundsatz der Vermeidung von Dienstreisen – das Verwaltungshandeln beim Bund ist zielgerichteter im Sinne des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit geworden.
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Die öffentliche Beschaffung kann einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Nachhaltigkeit leisten, wie zum Beispiel bei der Verwendung von Papier mit dem Blauen Engel oder als Alternative Papier mit einer Zertifizierung nach FSC-Recycled.
Foto: Bundesregierung/Tybussek
Die Bundesverwaltung handelte im Sinne des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit erneut zielgerichteter – ein Programm, das sich die Bundesregierung selbst auferlegt hat. Wie der Monitoringbericht 2023 dazu zeigt, will sie damit Vorbild sein und zeigen, dass Nachhaltigkeit konkret in Verwaltungshandeln umgesetzt werden kann.
Die weiterentwickelte Fassung des Maßnahmenprogramms vom August 2021 sieht eine breitere Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien in der Bundesverwaltung vor. Neben den klassischen Anwendungsfeldern wie Wärmeenergieverbrauch, Beschaffung und Mobilität wurden weitere Felder aufgenommen, wie Diversität und Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung.
Monitoringbericht 2023
Der Monitoringbericht 2023 zeigt weitere Fortschritte in der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. Der Anteil der vollständig umgesetzten Maßnahmen hat sich im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt und macht knapp ein Fünftel der Maßnahmen aus. Bis Ende 2023 wurden zudem 27 Prozent großteils und 31 Prozent der Maßnahmen teilweise umgesetzt. Den Sektoren Bauen, Mobilität und Beschaffung kommt eine besondere Bedeutung zu, weil sie rund 60 Prozent der gesamten Maßnahmen ausmachen.
Deutliche Steigerungen zwischen 2022 und 2023 sind in den Bereichen Diversität (+ 50 Prozentpunkte), Klimaneutrale Bundesverwaltung bis 2030 (+ 33 Prozentpunkte) und nachhaltige Veranstaltungen (+ 22 Prozentpunkte) zu verzeichnen.
Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung
Gerade bei den Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung hat die Bundesverwaltung in der Kürze der Zeit bereits viel erreicht: Alle vorgesehenen fünf Teilmaßnahmen waren 2022 bereits größtenteils erreicht. Kurz dahinter stand in der Zielerreichung das Anwendungsfeld Gesundheit. Von sechs Teilmaßnahmen waren drei bereits vollständig erreicht, zugleich aber eine teilweise umgesetzt und eine weitere begonnen.
Best-practice für schnellere Umsetzung
Auch in den großen, klassischen Anwendungsfeldern Bau, Sanierung und Betrieb der Bundesliegenschaften, Mobilität und Beschaffung mit bis zu 24 Teilmaßnahmen waren bereits im Berichtsjahr 2022 mehrere vollständig umgesetzte Vorgaben vorzuweisen.
- Dies galt etwa für Energieeffizienzvorgaben des Klimaschutzprogramms bei Neubauten und Sanierungsvorhaben.
- Ebenso wurden etwa bei Dienstreisen Vorgaben bereits vollständig umgesetzt: Im Berichtszeitraum galt bereits längst der Grundsatz, eine Reise möglichst zu vermeiden. Sofern sie jedoch unvermeidbar war, wurde die Reise im Inland und in das benachbarte Ausland mit der Bahn vorgenommen. Und wenn im Rahmen einer Dienstreise die Nutzung eines Personenkraftfahrzeugs erforderlich war, wurde möglichst ein emissionsarmes Fahrzeug gewählt.
- Zudem wurde die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung unter anderem als zentrale Beratungs- und Informationsstelle für die Bundesverwaltung ausgebaut, die bei der Sachstandserhebung für das Monitoring Unterstützung leistet. Vollständig umgesetzt wurde auch bereits die Vorgabe, für die nachhaltige öffentliche Beschaffung einen breiten Instrumentenkasten vorzulegen.
Das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit ist aus der an die Allgemeinheit gerichteten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie entstanden. Indem das Maßnahmenprogramm an die Bundesverwaltung gerichtet ist, wirkt sie daran mit, die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der vereinten Nationen zu erreichen. Ein hervorgehobenes Ziel des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit in seiner Fassung von 2021 ist es, bis 2030 die Bundesverwaltung klimaneutral zu machen. In den verschiedenen Bereichen des Verwaltungshandelns werden dazu einzelne Maßnahmen ergriffen. So etwa bei der Wärmeleistung für Gebäude, der Mobilität und bei Geräten und Verbrauchsmaterialen.