Im Bundesrat beschlossen
Die Rechtsmittelstreitwerte bei Gerichtsverfahren sollen angehoben werden. Konkret sollen die Wertgrenzen angehoben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundesrat gebilligt. Was bedeutet das konkret? Ein Überblick.
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Die Grenzen für Geldwerte im Streitfall sollen steigen, so der Beschluss der Bundesregierung.
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Mit einem Rechtsmittel kann eine gerichtliche Entscheidung von einer höheren Instanz erneut geprüft werden. Rechtsmittel können selbst bei geringeren Streitwerten – also dem Geldwert eines Streitfalls – eine hohe Bedeutung haben. Das gilt sowohl für die Parteien als auch für eine einheitliche Rechtsprechung. Dem soll nun mit höheren Werten Rechnung getragen werden. Der Bundesrat hat diese Änderungen nun gebilligt.
Höhere Wertgrenzen
Mit höheren Wertgrenzen soll nun unter anderem der Inflation Rechnung getragen werden. Anwendung soll das Gesetz etwa bei Berufungen und Beschwerden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten wie in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit finden. Dazu zählen im Privatrecht etwa Familien- und Betreuungsrecht sowie Nachlass- und Grundbuchsachen. Hier sollen die Wertgrenzen von derzeit 600 Euro auf 1.000 Euro steigen.
Außerdem sind sie für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof sowie für Kostenbeschwerden vorgesehen. Hier sollen die Wertgrenzen von aktuell 20.000 auf 25.000 Euro beziehungsweise von 200 auf 300 Euro steigen.
Weniger Verfahren werden erwartet
Es ist zu erwarten, dass durch die Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte die Anzahl der Rechtsmittelverfahren vor den Gerichten der Länder sowie vor dem Bundesgerichtshof geringfügig sinkt. Das kann in der Folge zu einer geringfügigen Entlastung des Personalbedarfs bei den Gerichten führen.