Zusätzliche Milliarden Euro für die Schiene

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Zügigere Investitionen Zusätzliche Milliarden Euro für die Schiene

Die Eisenbahninfrastruktur ist nicht nur Treiber für mehr Energieeffizienz im Verkehr, sondern auch wesentlicher Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele. Eine Gesetzesänderung soll die Leistungsfähigkeit der Eisenbahninfrastruktur steigern.

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Foto zeigt den Ausbau des Schienennetzes.

Mit der Gesetzesänderung werden höhere, zukunftsgerichtete und zügigere Investitionen in die Schiene möglich.

Foto: IMAGO/Horst Rudel

Um die Klimaschutzziele zu erreichen und die Energieeffizienz im Verkehr zu erhöhen, plant die Bundesregierung, die Leistungsfähigkeit der Eisenbahninfrastruktur zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen, der der Bundestag zugestimmt hat.

Der Bundesrat hat am 22. März 2024 beschlossen, das Gesetzesvorhaben in den Vermittlungsausschuss zu überweisen.

Warum wird das Gesetz geändert?

Das Bundeschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) ist die rechtliche Grundlage für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes. Allerdings hat sich dessen bisherige Ausgestaltung in letzter Zeit zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen. Dieses Hemmnis soll mit einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung vom 7. Juni 2023 beseitigt werden.

Zusätzliche Finanzierungsoptionen im BSWAG sollen höhere und zügigere Investitionen in die Schiene ermöglichen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur zu steigern, um das wachsende Personen- und Güterverkehrsaufkommen bewältigen zu können.

Was sieht die Gesetzesänderung im Einzelnen vor?

Die neuen Finanzierungsoptionen, von denen der Bund nach Änderung des BSWAG künftig Gebrauch machen kann, beziehen sich insbesondere auf die Übernahme von Kosten

  • für einmalig anfallenden Aufwand,
  • für Unterhaltung und Instandhaltung,
  • für bauliche Maßnahmen aufgrund rechtlicher Auflagen wie etwa Denkmalschutz,
  • für IT-Leistungen im Rahmen der Digitalisierung,
  • für nachhaltige beziehungsweise erweiterte Ersatzinvestitionen wie die Anpassung von Bahnsteigen sowie
  • für Folgekosten bei vom Bund initiierten Investitionsprogrammen für Barrierefreiheit und Lärmsanierung.

Welche Änderungen hat der Bundestag eingebracht?

Der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluss vom 22. Februar 2024 insgesamt 40 Hochleistungskorridore im Schienennetz der Deutschen Bahn benannt, deren Generalsanierung Priorität hat. Die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zur Sanierung bis Ende 2030 sollen vorrangig auf diesen Strecken zum Einsatz kommen.

Zudem stellt der Bundestag klar, dass auch Anlagen für Abstellung, Bereitstellung, Zugbildung und Umschlag von Zügen, Triebfahrzeugen, Wagen und Servicefahrzeugen zu den Schienenwegen im Sinne des Gesetzes gehören.

Um wie viele Milliarden Euro zusätzlich geht es?

Die Deutsche Bahn AG hat einen weitergehenden Investitionsbedarf in Höhe von rund 45 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 angemeldet. Davon entfallen nach groben Schätzungen des zuständigen Bundesverkehrsministeriums rund 7,5 Milliarden Euro zuzüglich weiterer noch nicht bezifferbarer Finanzierungsbedarfe auf die neu geschaffenen Finanzierungsoptionen im BSWAG. Die Anwendbarkeit der Finanzierungsoptionen steht unter der Bedingung entsprechend zur Verfügung gestellter Haushaltsmittel.